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Wirksame Baustellenkoordination / 1 Koordination auf Baustellen

Dipl.-Ing. Andreas Voigt
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Die BaustellV sieht für den Koordinator Aufgaben vor, die an 2 Zeitpunkten wirksam werden. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens sollen frühzeitig die Arbeitsschutzbelange eingebracht und mit eingeplant werden, um dann ausschreibungsrelevant zu werden. Bei der Durchführung der Bauarbeiten sollen die auszuführenden Tätigkeiten entsprechend der vorgenommenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung sicher, gesunderhaltend und störungsfrei erfolgen und am Ende ein mangelfreies Produkt entstehen.

 
Wichtig

Koordination von Sicherheit UND Gesundheitsschutz

Auch wenn die Begriffe Sicherheit und Gesundheitsschutz gern zusammenhängend verwendet werden, dürfen in der Praxis die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nicht unbeachtet bleiben. Oftmals liegt der Schwerpunkt stärker bei der Unfall- und Schadensverhütung. Baustellenkoordination muss beide Komponenten berücksichtigen:

  • Sicherheit i. S. von Absturzsicherheit, Schutz vor herabfallenden Gegenständen, Standsicherheit, sicheren Verkehrswegen und Fluchtwegen, Elektrosicherheit, sicheren Arbeitsmitteln, Maßnahmen gegen Brände etc.;
  • Gesundheitsschutz i. S. von Schutz gegen Lärm und Vibrationen, Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen, Schutz gegen Witterungseinflüsse, Schutz des Muskel-Skelett-Systems, Hautschutz etc. und nicht zuletzt der Schutz bei psychischen Belastungen.

1.1 Die Baustelle

Die Koordinationspflicht nach BaustellV gilt ausschließlich für Baustellen. Eine Baustelle ist ein Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird und dabei eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden. Die Definition der baulichen Anlage erfolgt in Anlehnung an die Musterbauordnung (MBO). Danach ist die bauliche Anlage eine mit dem Erdboden verbundene und aus Bauprodukten hergestellte Anlage. Als mit dem Erdboden ver...

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