Zusammenfassung

 
Begriff

Wetterschutzkleidung schützt vor Nässe, Wind und Umgebungstemperaturen bis -5° C. Bei der Wetterschutzkleidung ist es wichtig, dass eine ausreichende Wasserdampfdurchlässigkeit vorhanden ist. Wetterschutzkleidung wird eingesetzt, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Vertiefende Informationen zum Thema Schutzkleidung enthält DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189). Abschn. 4.3.17 geht speziell auf Wetterschutzkleidung ein.

1 Einsatzgebiete

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Tätigkeiten bei Vorliegen von Nässe, Wind und Umgebungstemperaturen bis -5° C verrichtet werden müssen, ohne dass technische oder organisatorische Maßnahmen dies verhindern können, dann ist PSA in Form von Wetterschutzkleidung zur Verfügung zu stellen.

Der Schutz vor niedrigen Temperaturen wird durch ein isolierendes Innenfutter erreicht. Das Innenfutter kann herausgenommen werden, sodass die Wetterschutzkleidung auch bei höheren Temperaturen einsetzbar ist.

 
Gefährdungen Schutzmaßnahmen
Nässe feuchtigkeitsundurchlässige Schicht, möglichst so ausgeführt, dass Schweiß von innen abgeführt werden kann (Klimamembran)
Wind windundurchlässige Ausführung
niedrige Umgebungstemperatur isolierendes Innenfutter

Tab. 1: Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

Wetterschutzkleidung erfüllt alle Schutzmaßnahmen gegen die aufgeführten Gefährdungen. Je nach Umgebungstemperatur oder Schwere der körperlichen Arbeit lässt sich das Innenfutter bei der Wetterschutzkleidung zeitweise herausnehmen.

2 Probleme beim Einsatz

Kleidung, die wind- und nässedicht ist, kann dazu führen, dass bei schwerer körperlicher Arbeit ein Hitzestau innerhalb der Wetterschutzkleidung entsteht. Ventilationsöffnungen oder der Einsatz von wasserdampfdurchlässigen Materialien können dazu beitragen, einen Hitzestau zu vermeiden. Hohe Umgebungstemperatur und gleichzeitige schwere körperliche Arbeit können dazu führen, dass die Tragezeit der Wetterschutzkleidung begrenzt ist. Empfehlungen für die Tragezeitbegrenzung bei Wetterschutzkleidung gibt Nr. 4.3.17 DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189). Die Beschäftigten müssen im Rahmen einer Unterweisung über die Einhaltung von Tragezeitbegrenzungen unterwiesen werden. Bei unterschiedlichen Tätigkeiten sind die Beschäftigten ggf. vor jedem Einsatz mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.

3 Arten von Wetterschutzkleidung

Wetterschutzkleidung gibt es z. B. als

  • Wetterschutzanzug (Hosen, Jacke, anknöpfbare Kapuze, Innenfutter austrennbar),
  • Wetterschutzjacke (anknöpfbare Kapuze, Innenfutter austrennbar),
  • Weste (z. B. Cord mit Schurwollinnenfutter; nur gegen niedrige Temperaturen),
  • Thermozwischenkleidung (wärmende Kleidung, die unter der Arbeits- oder Schutzkleidung getragen wird; kein Schutz vor Nässe oder Wind).

Welche Wetterschutzkleidung als Schutzmaßnahme geeignet ist, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

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