Da der Betreiber von Verkehrswegen (i. d. R. der Unternehmer) die Verkehrssicherungspflicht hat, muss er stets für eine gefahrlose Nutzung sorgen. Dies bedeutet z. B., dass in angemessener Zeit Schadstellen (Schlaglöcher, Stolperstellen) beseitigt werden sollten. Auch sollte auf die Beleuchtung eines Verkehrsweges geachtet werden.

Im Winter sind Verkehrswege der Nutzung entsprechend von Schnee und Eis zu räumen (im Herbst ggf. von feuchtem Laub), sodass eine gefahrlose Nutzung möglich ist.

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