Folgende Arbeitszeitregime sind üblich:

  • keine geregelte Arbeitszeit, d. h. Arbeiten über den Tag verteilt und in der Nacht,
  • Orchesterproben und Aufführungen an Wochenenden sowie an Feiertagen,
  • Arbeiten unter Zeitdruck für geplante Auftritte sowie für Studioaufnahmen,
  • häufiger Wechsel des Arbeitsortes im Zusammenhang mit Reisen innerhalb und außerhalb des Landes,
  • besondere Beeinträchtigung der zeitlichen Planung und Flexibilität durch die Corona-Pandemie,
  • Teilzeitarbeit durch zeitlich begrenzte, saisonale Aufträge in Orchestern bzw. Zusammenarbeit mit verschiedenen Auftraggebern,
  • Wechsel zwischen Tätigkeit mit festen Auftraggebern und als Freiberufler.

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