Folgende Arbeitszeitregime sind üblich:
- keine geregelte Arbeitszeit, d. h. Arbeiten über den Tag verteilt und in der Nacht,
- Orchesterproben und Aufführungen an Wochenenden sowie an Feiertagen,
- Arbeiten unter Zeitdruck für geplante Auftritte sowie für Studioaufnahmen,
- häufiger Wechsel des Arbeitsortes im Zusammenhang mit Reisen innerhalb und außerhalb des Landes,
- besondere Beeinträchtigung der zeitlichen Planung und Flexibilität durch die Corona-Pandemie,
- Teilzeitarbeit durch zeitlich begrenzte, saisonale Aufträge in Orchestern bzw. Zusammenarbeit mit verschiedenen Auftraggebern,
- Wechsel zwischen Tätigkeit mit festen Auftraggebern und als Freiberufler.
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