Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob und welche Stolpergefahren vorhanden sind. Nützlich als Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung (ArbStättV, DGUV-R 108-003).

Checkliste

  Check   Bemerkungen
1)

Grundsatz:

Stolperstellen müssen vermieden, Rutschgefahren beseitigt oder baulich verhindert werden.
   
2)

Werden Stolperstellen vermieden?

Achtung: Höhenunterschiede ab 4 mm gelten als mögliche Stolperstelle!
 
3)

Werden betrieblich notwendige Höhenunterschiede ggf. kontrastreich gestaltet oder besonders farblich gekennzeichnet?

Beispiele:

  • Vorderkante von Treppenstufen
  • Bordsteinkante
  • Arbeitspodeste
 
4)

Nehmen die Beschäftigten den Weg beim Gehen wahr?

Achtung: Ablenkungen wie Gespräche oder Lesen beim Gehen ohne auf den Weg zu achten, sollten vermieden werden!
 
5) Wird der Verkehrsweg frei von Gegenständen gehalten?  
6) Sind Schläuche oder Leitungen stolperstellenfrei verlegt?  
7) Ist die Beleuchtung ausreichend?  
8) Ist bekannt, dass jeder Beschäftigte Mängel melden muss, also auch mangelhafte Verkehrswege?  
9) Wird der Handlauf bei Treppen benutzt?  
10) Werden nicht zwei oder mehr Treppenstufen auf einmal genommen?  
11) Wird die Fußmatte genutzt, um Nässe oder Verunreinigungen von Schuhsohlen zu entfernen?  
12) Wird ein verschmutzter Fußboden abhängig vom Verschmutzungsgrad regelmäßig gereinigt?  
13) Wird Verschüttetes umgehend beseitigt (z. B. in der Kantine)?  
14)

Sind die Reibbeiwerte angrenzender Bereiche auf einander abgestimmt?

Achtung: Je größer die Differenz, desto eher gerät man beim Gehen ins Stocken oder Rutschen.
 
15)

Ist der Winterdienst gut organisiert?

  • Verkehrswege von Schnee und Glatteis freihalten
  • Beseitigen von abstumpfenden Materialien, sofern kein Schnee oder Glatteis mehr vorhanden ist (sonst rutscht man auf diesem Material aus)
 
16) Achten die Beschäftigten bei Schnee oder Glatteis auf angepasstes Schuhwerk?  
17) Werden Gegenstände so transportiert, dass eine freie Sicht auf den Weg oder auf die Treppe besteht?  
18) Sind Treppenstufen gleich hoch?  
19) Wird auf Frostschäden (z. B. frostbedingte Bodenanhebungen) hingewiesen und werden diese beseitigt?  
20) Werden Gruben oder Luken ausreichend gesichert?  

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