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Spannung

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Arbeiten unter Spannung sind im Normalfall verboten. Mit zunehmender Spannung (gemessen in der Einheit Volt) steigt die Gefährdung. Unter Spannung stehende Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen daher gegen direktes Berühren bzw. Arbeiten in der Nähe geschützt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" legt die Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Höhe der elektrischen Spannung (kurz: Spannung) fest. Maßnahmen für Arbeiten an aktiven Teilen sind in § 6 und Maßnahmen für Arbeiten in der Nähe von aktiven Teilen sind in § 7 festgelegt. Zulässige Abweichungen davon finden sich in § 8.

1 Schutzmaßnahmen

  • Die aktiven Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen grundsätzlich entsprechend ihrer Spannung (und weiteren Faktoren) durch Isolierung, Lage, Anordnung oder fest angebrachte Einrichtungen gegen direktes Berühren geschützt werden.
  • Sofern der Schutz gegen direktes Berühren aufgehoben ist, muss der spannungsfreie Zustand der aktiven Teile hergestellt und sichergestellt werden können oder es muss weitere Schutzmaßnahmen geben, die direktes Berühren verhindern.
  • Zum Schutz bei indirektem Berühren müssen elektrische Betriebsmittel gegen gefährliche Berührungsspannungen geschützt werden.
  • An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden.
  • Es sind bei Arbeiten auch benachbarte aktive Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegen direktes Berühren zu schützen, wenn hierdurch eine Gefährdung besteht.
  • In der Nähe aktiver Teile, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, darf grundsätzlich gearbeitet werden, wenn

    • der spannungsfreie Zustand hergestellt wird,
    • die Maßnahme Abdecken bzw. Abschranken ergriffen wird oder
    • ein ausreichende...

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