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Sicherheit von Batterieladeanlagen / 3 Einzelladeplatz

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Vorwiegend sind in den Unternehmen Batterieladeanlagen als offene Einzelladeplätze (umgangssprachlich "Ladestellen") mit Ladeeinrichtungen vorhanden (s. Abb. 1). Das Aufladen der Batterien erfolgt dabei ohne Ausbau. Die Batterien werden durch eine Ladeleitung mit dem Ladegerät verbunden. Darüber hinaus gibt es auch Flurförderzeuge, bei denen das Ladegerät bereits im Flurförderzeug integriert ist (s. Abb. 2).

Abb. 1: Batterieladestation für Flurförderzeuge

 
Achtung

Einrichtung von Ladeplätzen

Ladeplätze müssen in frostfreien Bereichen eingerichtet werden. Achten Sie darauf, dass diese Bereiche eine ausreichende natürliche Luftbewegung aufweisen. Bei Ladeplätzen in großen Hallen besteht erfahrungsgemäß ein ausreichend hoher Luftwechsel. Bei kleinen Räumen muss bewertet werden, ob der Luftaustausch ausreichend ist (vgl. Abschn. 4.2 "Bestimmung der erforderlichen Lüftung").

Einzelladeplätze (s. Abb. 3), z. B. in Arbeits-, Lager- oder Betriebsräumen, müssen an gut zugänglichen Stellen eingerichtet sein, damit sie mit den Flurförderzeugen auch sicher erreicht werden können. Übersteigt die Bemessungsspannung 60 V und die Ladegerät-Bemessungsleistung mehr als 1 kW, muss der Einzelladeplatz von anderen Betriebsbereichen abgegrenzt und gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann z. B. durch Boden- oder Wandmarkierungen erfolgen.

 

Abb. 2: Flurförderzeug mit integriertem Ladegerät

Abb. 3: Einzelladeplatz für Flurförderzeuge

Einzelladeplätze müssen durch geeignete, dauerhafte Markierungen von anderen Betriebsbereichen optisch abgegrenzt sein, z. B. durch Anstrich auf dem Boden oder an der Wand. Einzelladeplätze müssen so angeordnet werden, dass Flurförderzeuge ungehindert in die gekennzeichneten Bereiche gefahren und dort abgestellt werden können. Die Platzverhältnisse bei Batterieladeanl...

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