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Optische Strahlung / 1 Arten

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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1.1 Natürliche optische Strahlung

Auch durch Sonneneinstrahlung (natürliche optische Strahlung) können Gefährdungen für Augen und Haut bestehen, z. B. Blendung, Sonnenbrand, Verbrennungen, Hautkrebs.

Optische Strahlung umfasst

  • ultraviolette Strahlung (UV): 100 bis 400 nm,
  • sichtbares Licht: 380 bis 780 nm,
  • Infrarotstrahlung (IR): 780 nm bis 1 mm.

1.2 Künstliche optische Strahlung

Die OStrV bezieht sich ausschließlich auf künstliche optische Strahlung, die von künstlichen Strahlenquellen ausgeht. Das können z. B. sein:

  • UV-Strahlung beim Schweißen, beim Härten von Kunststoffen, beim Trocknen von Lacken und im medizinischen Bereich;
  • IR-Strahlung beim Schweißen, durch feuerflüssige Massen (Abschn. 3.2.1.2.3 DGUV-R 112-192) in der Metall- und Glasindustrie.
 
Wichtig

Einsatz von Lasern

Bei Lasern wird die Strahlung verstärkt, Intensität und Reichweite des Strahls werden dadurch erhöht. Laser werden eingesetzt (s. Tab. A2.3 TROS Laserstrahlung Allgemeines), z. B.:

  • zum Schneiden, Bohren, Schweißen oder zur Oberflächenbehandlung,
  • zum Messen von Entfernungen,
  • zum Messen in Forschungseinrichtungen,
  • im medizinischen Bereich zur Diagnose, zum Abtragen von Hornhautoberfläche oder zum Verschweißen von Netzhaut am Augenhintergrund, zum Schneiden,
  • bei Shows und sonstigen Vorführungen.

Verschiedene Materialien, wie z. B. Holz, Papier, Kunststoff, Metalle, können mit Lasern bearbeitet werden.

Laser werden in 8 Klassen eingeteilt, die Gefährlichkeit nimmt von 1 nach 4 zu (Definition der Laserklassen nach DIN EN 60825-1):

 
Klasse Gefährdung
1 unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich (bestimmungsgemäßer Betrieb)
1C ausschließlich für die Anwendung an der Haut oder dem Gewebe (mit Ausnahme der Augen) in direktem Kontakt: Der Strahlausgang kann gefährlich für das Zielgewebe sein. Während des Betriebs wird eine Augengefährdung durch konstruktive Maßna...

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