Beim Umgang mit Ladebrücken – unabhängig von ihrer Bauart – müssen die Mitarbeiter entsprechend eingewiesen werden. Dies muss anhand der vom Hersteller mitzuliefernden Betriebsanleitungen durchgeführt werden. Die wichtigsten Inhalte wie Gefährdungen, Tragkraft, Handhabung, Verhalten während des Betriebs und bei Notsituationen oder Defekten können in einer Betriebsanweisung (Abb. 5) zusammengefasst werden. Die Betriebsanweisung kann als Grundlage für die Unterweisung verwendet werden, die vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach mind. einmal jährlich stattfinden muss. Sie sollte im Rampenbereich aushängen.

Abb. 5: Betriebsanweisung für Ladebrücken

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