In Abhängigkeit von ihren Eigenschaften sind sicherheitstechnisch die in Tab. 1 aufgeführten Gruppen von Gasen relevant.
Gruppe | Charakterisierung | Beispiele |
---|---|---|
Entzündbare (bisher: brennbare) Gase | Gase oder Gasgemische, die in Luft bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa einen Explosionsbereich haben (Anhang I Nr. 2.2 CLP-Verordnung). | Wasserstoff, Methan, Acetylen |
Gesundheitsgefährliche Gase | Gase, die beim Menschen Gesundheitsschäden bewirken können. Sie werden gemäß CLP-Verordnung Gefahrenklassen zugeordnet. | Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Ozon |
Oxidierende (bisher: brandfördernde) Gase | Alle Gase oder Gasgemische, die i. Allg. durch Lieferung von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen können als Luft (Anhang I Nr. 2.4 CLP-Verordnung). | Sauerstoff |
Chemisch instabile Gase | Gase, die unter den Lager- und Betriebsbedingungen durch Energieeinwirkung oder durch katalytische Einwirkung von Fremdstoffen – auch unter Ausschluss von Sauerstoff – zu einer exothermen Reaktion gebracht werden können. | Acetylen, Äthylen |
Inerte Gase | Gase, die unter den im jeweiligen System vorliegenden Betriebs- und Lagerbedingungen nicht reagieren. Sie sind keiner Gefahrenklasse i. S. der Gefahrstoffverordnung zugeordnet. Durch Verdrängung des Luftsauerstoffs können sie jedoch erstickend wirken (Gefährdung bei falscher Handhabung). | Kohlendioxid, Argon, Stickstoff, Helium |
Tab. 1: Sicherheitstechnisch bedeutsame Gruppen von Gasen
Anhang 1 TRGS 407 liefert eine Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben. Dabei wird u. a. zwischen reinen Gasen und Gasgemischen unterschieden.
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