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Forstwirt (Professiogramm)

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Beruf des Forstwirts ist aus dem Bemühen heraus, unsere Wälder zu erhalten und zu schützen, entstanden. Lange Zeit wurde die Waldarbeit von saisonal tätigen Landarbeitern verrichtet.

Aus dem ursprünglichen Waldfacharbeiter hat sich das Berufsbild eines Forstwirts entwickelt, der dafür sorgt, dass die Waldbestände einerseits effektiv und ökologisch genutzt werden und andererseits dem Menschen als Erholungsraum erhalten bleiben. Die zunehmende Mechanisierung in diesem Bereich trägt dazu bei, dass die früher diesen Beruf prägende körperliche Schwerstarbeit abwechslungsreicher und interessanter geworden ist. Andererseits sind durch den Einsatz handgeführter und selbstfahrender Forstmaschinen auch neue Belastungen und Beanspruchungen hinzugekommen und bei Gefährdungsanalysen zu berücksichtigen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Bundeswaldgesetz (BWaldG)
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)
  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • VSG "Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz – SVLFG"
  • VSG 1.1 "Verantwortung im Arbeitsschutz"
  • VSG 1.3 "Erste Hilfe im Betrieb"
  • VSG 1.4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
  • VSG 1.5 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • VSG 2.1 "Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen"
  • VSG 2.2...

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