Der Arbeitgeber muss Kenntnis von der Anzahl und dem Aufenthalt seiner Mitarbeiter haben. Vor allem in großen, weitläufigen Betrieben darf kein Arbeitnehmer längere Zeit allein und unbeaufsichtigt arbeiten. Bei einem Unglücksfall wäre kein Helfer anwesend.

Der Rettungsdienst muss einen ungehinderten Zugang zum Notfallort haben. Die innerbetrieblichen Verkehrswege dürfen nicht durch Gegenstände (z. B. Maschinen, Materialien) blockiert werden. Fluchtwege müssen freigehalten werden.

Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Elemente der Erste-Hilfe-Organisation:

Infographic

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge