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Elektrostatische Aufladung / 3 Aufladung von Feststoffen

Dr. Josef Sauer, Fabian Kratzke
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Rohre, Behälter oder sonstige Anlagenteile, Beschichtungen, Auskleidungen, andere Bestandteile von Anlagen und Apparaten sowie sonstige Gegenstände dürfen sich in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre nicht gefährlich aufladen.

Gefährliche Aufladung ist eine Aufladung, deren Entladung explosionsfähige Atmosphäre zünden kann.

Schutzmaßnahmen

Gefährliche Aufladung kann durch verschiedene Maßnahmen verhindert werden:

  • Begrenzung von übertragenen Ladungen (z. B. durch grobe Oberflächenstrukturierung oder Einbau leitfähiger Spitzen),
  • Befeuchtung der Luft (meist reicht eine Erhöhung auf 65 % aus),
  • Ionisierung der Luft durch passive Ionisatoren (spitze, geerdete Elektroden), aktive Ionisatoren (spitze, unter Hochspannung stehende Elektroden, die nicht zündfähige Koronaentladungen erzeugen), radioaktive Ionisatoren, Gebläse mit ionisierter Luft,
  • Begrenzung der Geschwindigkeit von Antriebsriemen oder Förderbändern.
 
Wichtig

Isolierende Beschichtungen

Besitzen leitfähige oder ableitfähige Gegenstände isolierende Beschichtungen, so ist deren Dicke für die Explosionsgruppen IIA und IIB auf 2 mm bzw. die 0,2 mm für die Explosionsgruppe IIC zu beschränken.

Damit lassen sich Büschelentladungen verhindern, allerdings können bei stark ladungserzeugenden Prozessen Gleitstielbüschelentladungen auftreten.

Können sich Gegenstände gefährlich aufladen, muss die Annäherung von anderen Gegenständen oder Personen sicher vermieden werden, um elektrostatische Entladung und damit eine mögliche Zündung zu verhindern.

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