Aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe ist ein Sammelbegriff für organische Verbindungen, die mindestens ein Chloratom statt eines Wasserstoffatoms im Molekül gebunden haben. Viele aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe sind Flüssigkeiten, schwerer als Wasser, mit Wasser nur wenig mischbar. Sie sind schwer brennbar oder nicht brennbar und zeichnen sich durch ihr gutes Lösevermögen für viele organische Stoffe, wie z. B. Fette, Öle, Lacke und diverse Kunststoffe, aus. Aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe werden auch als chlorierte aliphatische Kohlenwasserstoffe bezeichnet.
Es gelten folgende Regelungen:
- Gefahrstoffverordnung
- Chemikalien-Verbotsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- 2. BImSchV "Verordnung zur Emmissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TA Luft
- DGUV-R 113-001: Explosionsschutz-Regeln
- DGUV-I 240-140: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 14"Trichlorethen (Trichlorethylen)" und andere Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmittel
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