Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoeinnahmen

Rz. 63 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Erlösen (Nettoeinnahme), anzugeben (ESRS E1.40 – 43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoeinnahme definiert und...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 90 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Auswirkungen gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das H...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen

Rz. 75 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.2 Kategorien der Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Die bilanzpolitischen Instrumente zur Sachverhaltsgestaltung lassen sich in folgende Kategorien einteilen:[1] zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen, dauerhafte oder originäre Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag nicht rückgängig gemacht werden, und vorübergehende Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden. Rz. 36 Zeitliche Verlagerung...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.2 Spezielle Ziele der Geschäftsführung und der Gesellschafter

Rz. 13 Im Einzelfall können mit Bilanzpolitik auch andere Ziele verfolgt werden, die mit den Unternehmenszielen nicht identisch sein müssen. Dabei ist zuallererst an das grundsätzliche Bestreben der Geschäftsleitung zu denken, die eigene Leistung nach außen hin möglichst positiv darzustellen, um die eigene Position zu erhalten bzw. auszubauen.[1] Aus diesem Grund wird die Un...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch Bewertungsdifferenzierung

Rz. 89 Der Stetigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Kontinuität in der Anwendung von Bewertungsmethoden im Zeitablauf. Dagegen wird nicht verlangt, dass Bewertungsmethoden bei den verschiedenen Bilanzposten bzw. bei den unter einen Bilanzposten fallenden Wirtschaftsgütern einheitlich ausgeübt werden.[1] Das Prinzip der Einzelbewertung gestattet grundsätzlich auch bei gleich...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS

1 Grundsachverhalte Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung d...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsmet...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.3 Zusammenfassung in der Summenbilanz und Aufrechnung

Rz. 16 Im 3. Schritt erfolgt die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes im Abschluss des Mutterunternehmens mit dem anteiligen in der Handelsbilanz III ausgewiesenen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens. Der ermittelte Unterschiedsbetrag entspricht, soweit er aktivisch ist, dem zu aktivierenden Geschäfts- oder Firmenwert, wenn er passivisch ist, dem passivisch...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 4 Weiterführende Literatur

Chrismann/Peffekoven, IFRS: Konzernbilanzierung, IBP 10, 2012.mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.1 Anwendungsbereich der Quotenkonsolidierung

Rz. 113 Verallgemeinernd handelt es sich bei Gemeinschaftsunternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.10 Sonderfall: Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Rz. 48a Ende 2020 hat der IASB das Diskussionspapier DP/2020/2 "Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle" veröffentlicht.[1] Bisher sind Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle von der Anwendung der derzeit geltenden Regelungen für Unternehmenszusammenschlüsse nach den IFRS (ebenso wie nach dem HGB) ausgenommen. Nach den IFRS gibt es Regelung...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.7 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 35 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Konsolidierung eines Tochterunternehmens voraus. Zu beachten ist jedoch, dass die in § 290 Abs. 1 oder 2 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteili...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.8 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (GoF)

Rz. 38 Die erstmalige Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei eine Modifizierung in der Weise erfolgt, dass unterstellt wird, es wären von dem Mutterunternehmen für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Rz. 39 Die...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.1 Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung, Ausweis, Währung und Stichtag

Rz. 10 Zunächst sind die Abschlüsse hinsichtlich Ansatz, Bewertung, Darstellung, Währung und ggf. Stichtag zu vereinheitlichen.[1]mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.5 Ermittlung und Behandlung eines passivischen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 24 Ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung stellt, nachdem technische Aspekte ausgeklammert wurden, dem Charakter nach eine Rückstellung für drohende Verluste (badwill) oder einen "Gewinn" aus Beteiligungserwerb (lucky buy) dar. Im ersten Fall darf er gem. § 309 Abs. 2 Nr. 1 HGB erst dann ergebniswirksam aufgelöst werden, wenn die zum Zeitpunkt des ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.9 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (Passivischer Unterschiedsbetrag)

Rz. 42 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende des Jahres 00 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei der Toch...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Rz. 49 Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom Tochterunternehmen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung fortgeführt (DRS 23.99...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.3 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (Pass. Unterschiedsbetrag)

Rz. 63 Die Folgekonsolidierung im Jahr 01 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 für den HGB-Fall verdeutlicht werden, bei der die Muttergesellschaft, bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat (nach IFRS wäre der passive Ausgleichsposten bereits im Rahmen der Erstkonsolidierung erfolgswirksam ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.1 Zu beachtende Positionen

Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Forderungen und Verbindlichkeite...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1 Kapitalkonsolidierung

2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen i...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2 Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode

2.1.2.1 Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung, Ausweis, Währung und Stichtag Rz. 10 Zunächst sind die Abschlüsse hinsichtlich Ansatz, Bewertung, Darstellung, Währung und ggf. Stichtag zu vereinheitlichen.[1] 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Re...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3 Folgekonsolidierung bei der Neubewertungsmethode

2.1.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise Rz. 49 Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom Tochterunternehmen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihren neuen Werten aus der Kapital...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2 Schuldenkonsolidierung

2.2.1 Zu beachtende Positionen Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Fo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen

3.1 Anwendungsbereich der Quotenkonsolidierung Rz. 113 Verallgemeinernd handelt es sich bei Gemeinschaftsunternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und som...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2 Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen

2.1 Kapitalkonsolidierung 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 8 Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 120 Eine inländische (Mutter-)Kapitalgesellschaft hat zusätzlich zu ihrem Abschluss und ihrem Lagebericht in den ersten 5 Monaten des folgenden Konzerngeschäftsjahrs einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes (Tochter-)Unternehmen unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 Abs. 1 HGB). Nach ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.2 Unechte (stichtagsbezogene) Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 101 Die unechten oder stichtagsbedingten Differenzen beruhen auf Buchungsfehlern oder zeitlichen Verbuchungsunterschieden. Sie entstehen als Folge des Realisationsprinzips, wenn zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Forderung und dem Entstehungszeitpunkt der Verbindlichkeit ein Bilanzstichtag liegt. Stichtagsbedingte Differenzen liegen vor, wenn sich innerkonzernliche Fo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2 Durchführung der Quotenkonsolidierung

Rz. 118 Hinsichtlich der Durchführung der Quotenkonsolidierung, die auch als Nettokonsolidierung bezeichnet wird, wird in § 310 Abs. 2 HGB auf die Regelungen der §§ 297–301 HGB, §§ 303–306 HGB, §§ 308, 308a und 309 HGB verwiesen, die auf die Quotenkonsolidierung entsprechend anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass für das Gemeinschaftsunternehmen zunächst eine Handelsbilanz II ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.3 Weitere anteilsmäßige Konsolidierungsnotwendigkeiten

Rz. 126 Weitere innerkonzernliche Beziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen sind im Rahmen der Quotenkonsolidierung ebenfalls anteilig zu eliminieren. Generelles Ziel ist es, dass im Konzernabschluss nur noch die Forderungen und Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwendungen und Erträge erscheinen, die dem Anteil der anderen Gesellschafter am Gemeinschaftsunternehmen entspre...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.1 Erstkonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 119 Im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva des durch die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung modifizierten Einzelabschlusses des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens quotal in den Konzernabschluss übernommen. Es handelt sich daher um eine Vollkonsolidierung mit der eigenen Beteilig...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.6 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100 %igen Tochter

Rz. 28 Mit den Beispielfirmen "M-GmbH" und "T-GmbH" soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung von 100 %igen Tochterunternehmen dargestellt werden. Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende 00 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Die komprimierten Jahresbilanzen der beiden Unternehmen zum 31.12.00 haben fo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.4 Anwendungsbeispiel

Rz. 105 Die Schuldenkonsolidierung bei Vorhandensein echter Aufrechnungsdifferenzen soll anhand eines Beispiels gezeigt werden. Dabei wird das Beispiel aus Tab. 6 fortgeführt. Rz. 106 Mitarbeiter des Mutterunternehmens M-GmbH haben bei der Lieferung von Waren an das Tochterunternehmen T-GmbH, an dem 75 % der Anteile gehalten werden, einen Schaden an den Produktionsanlagen ver...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 102 Echte Aufrechnungsdifferenzen sind das Ergebnis unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für Aktiva und Passiva. So ist z. B. bei einer innerkonzernlichen Forderung aufgrund des für die Aktivseite gültigen Niederstwertprinzips beim Vorhandensein entsprechender Gründe eine Abschreibung vorzunehmen, während das für die Passiva gültige Höchstwertprinzip dazu f...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 7 Besondere Regelungen für Betriebsstätten

Für die Veranlagungszeiträume ab 2015 sind für jede Betriebsstätte eigene E-Bilanzen abzugeben. Das gilt sowohl für inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen als auch für ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Datenbereitstellung wird davon auszugehen sein, dass zumindest in der Anfangsphase bei der Übermittlung einer E-Bil...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.3 Willkürfreiheit

Rz. 11 Die Willkürfreiheit besagt, dass der Bilanzierende bei Schätzungen keine Werte ansetzen darf, die er selbst nicht für zutreffend hält, und dass er durch Ausnutzung der gesetzlichen Wahlrechte den Geschäftserfolg nicht willkürlich schönen oder verschlechtern darf.[1] Verstöße gegen die Bilanzwahrheit sind als Bilanzfälschungen zu klassifizieren und werden gesetzlich sa...mehr