Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ruppert, Die genaue Berechnung von GewSt-Umlagen im Organkreis mit GAV seit dem KStG 1977 unter Berücksichtigung interdependenter Tatbestände, FR 1981, 53, 77; Palitsch, Konzern-St-Umlagen im Blickwinkel der neueren Rspr, BB 1983, 432; Schulze, Ertragstliche Behandlung von umsatzabhängigen Konzernumlagen, FR 1983, 92; Bullinger, Der Ausweis von St-Umlagen in der GuV von Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Abschreibung, lineare / 3.8 Höhe der Abschreibung bei Ausscheiden eines Vermögensgegenstands

Scheidet ein Vermögensgegenstand aus dem Betriebsvermögen aus, ist die Abschreibung im Jahr des Ausscheidens nur anteilig (monatsgenau) zu buchen. Praxis-Beispiel Berechnung der Abschreibung bei vorzeitigem Verkauf einer Maschine Es gelten die Ausgangsdaten des vorherigen Beispiels. In Abweichung zum vorherigen Beispiel verkauft Herr Huber die Maschine am 30.6.02 vorzeitig zum ...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die verkaufsfertig zubereiteten Speisen sind jeweils ein einzelnes Element, das ohne Hinzutreten einer qualifizierten Dienstleistung mit 7 % der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Um...mehr

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Unentgeltliche Wertabgabe b... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Grundsätzlich ist die unentgeltliche Abgabe von Warenproben nicht steuerbar, sofern sie aus unternehmerischen Gründen, in...mehr

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Firmen-Pkw, Sonderausstattu... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erwirbt der Unternehmer einen Firmenwagen, bucht er die Anschaffungskosten, zu denen auch die So...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG (Poolabschreibung) können Wirtschaftsgüter zwischen...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Abschreibung nach der Leistung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bewegliche Wirtschaftsgüter, die zu Beginn der Nutzung besonders stark genutzt werden, könn...mehr

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Jahresabschluss, Bestandsve... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Entgeltliche Ablösung eines... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gemäß §§ 1030 ff. BGB gilt als Nießbrauch ein beschränkt dingliches Rech...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Abschreibung, lineare / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die lineare Abschreibung ist...mehr

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Abschreibung, lineare / 2.2.2 Abschreibung über 1 Jahr gem. BMF-Schreiben v. 22.2.2022 (Option b)

Nach dem BMF-Schreiben v. 22.2.2022 kann für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer grundsätzlich ein Zeitraum von 1 Jahr unterstellt werden. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. realistischere) Nutzungsdauer zugrunde legen. Bei Anwendung der Regelung des BMF-Schreibens sind ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2 Gewinn- und Verlustrechnung

4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde li...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4 Besondere Bestimmungen zur Bilanz und GuV-Rechnung für eine GmbH & Co. KG

Rz. 25 Die für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften können wegen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen von Personenhandelsgesellschaften in einigen Punkten nur in angepasster Form auf die GmbH & Co. KG übertragen werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in § 264c HGB zusammengefasst worden. 4.1 Bilanz 4.1.1 ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde liegen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass es den Gesellscha...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 38 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie ggf. "...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.4 Sonstiges Vermögen (Privatvermögen) der Gesellschafter

Rz. 34 Nach § 264c Abs. 3 HGB darf das "sonstige Vermögen" der Gesellschafter (Privatvermögen) "nicht in der Bilanz und die auf das Privatvermögen entfallenden Aufwendungen und Erträge dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung darf jedoch nach dem Posten 'Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag' ein dem Steuersatz der Ko...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.3 Formen der Bilanzpolitik

Rz. 19 Nachdem im ersten Schritt die Ziele der Bilanzpolitik abgegrenzt wurden, stellt sich die Frage, welche Formen der Bilanzpolitik zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden können. In Anlehnung an Heinhold können 3 größere Gruppen von bilanzpolitischen Instrumenten unterschieden werden:[1] Zeitliche Bilanzpolitik, die sich insbesondere auf die Wahl des Bilanzstichtags, d...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.1 Begriff der Bilanzpolitik

Rz. 1 Der Jahresabschluss eines Unternehmens ergibt sich nach Form und Inhalt keineswegs zwangsläufig und unabänderlich aus dem Rechnungswesen am Ende des Geschäftsjahres. Vielmehr zeigen sich bei seiner Vorbereitung und Erstellung hinsichtlich der zu erfassenden, auszuweisenden, zu bewertenden und zu erläuternden Vorgänge zahlreiche Handlungsalternativen. Notwendigerweise m...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.1 Art und Ausmaß der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Mittel

Rz. 96 Bei der Erkennbarkeit lässt sich weiter differenzieren, ob der Einsatz der bilanzpolitischen Instrumente hinsichtlich des Betrags erkennbar (quantitative Erkennbarkeit) oder nur hinsichtlich seiner qualitativen Auswirkung in der Tendenz abzuschätzen ist (qualitative Erkennbarkeit):[1] (1) In der betragsmäßigen Auswirkung genau oder relativ genau erkennbare Maßnahmen: Be...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.1 Überblick

Rz. 24 Anknüpfend an die unter Rz. 19–21 dargestellten Formen der Bilanzpolitik lassen sich in Anlehnung an Heinhold die in Abbildung 2 dargestellten Instrumente unterscheiden.mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9.2 Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 71b Nach § 5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie GuV-Rechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2013, also in 2014, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Hierzu zählen Gesamthands-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen.[1] Praktische Hinweise zur elektronischen Übermittlung des...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1 Bilanz

4.1.1 Anlagegitter Rz. 26 Mittelgroße und große GmbHs müssen gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagegitter aufnehmen. Der Anlagespiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den (gesamten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bil...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.1 Anlagegitter

Rz. 26 Mittelgroße und große GmbHs müssen gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagegitter aufnehmen. Der Anlagespiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den (gesamten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bilanzjahres sowie di...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.5 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 35 Nach § 264c Abs. 4 HGB sind Anteile an Komplementär-Gesellschaften "in der Bilanz auf der Aktiv-Seite unter den Posten 'A. III 1' oder 'A. III 3' auszuweisen. § 272 Abs. 4 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für diese Anteile in Höhe des aktivierten Betrages nach dem Posten 'Eigenkapital' ein Sonderposten unter der Bezeichnung 'Ausgleichsposten für aktivierte eigene ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 27 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert aus...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 4 Strategische Bilanzpolitik

Rz. 111 Von strategischer Bilanzpolitik spricht man, wenn das zumeist auf die bilanzpolitische Gestaltung einer Periode ausgerichtete Portfolio an bilanzpolitischen Maßnahmen zugunsten einer langfristig ausgerichteten Optimierung von bilanzpolitischen Instrumenten abgelöst wird, die sich an den langfristigen Zielen der Unternehmung und der an ihr interessierten Personengrupp...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.3 Beurteilung von Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 39 Aus ökonomischer Sicht ist der Einsatz von Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik aus folgenden Gründen nicht unproblematisch: Insbesondere die vorübergehenden Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden, weisen zumindest vom Resultat her betrachtet eine gefährliche Nähe zu "rückwirkend vereinbarten Geschäften" auf. Die für Ge...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Rz. 13 Nach § 140 AO werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und re...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 94 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, für die die allgemeinen Grundsätze des Jahresabschlusses gelten. So gilt nach § 246 Abs. 1 HGB das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot. Die Gewinn- und Verlustrechnung hat daher alle Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die in dem Geschäftsjahr bei der Kapitalgesellschaft a...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.5 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

Rz. 80 § 265 HGB enthält allgemeine Grundsätze für die Gliederung, die sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nicht für den Anhang, da es für den Anhang keine vorgeschriebene Gliederung gibt. Besondere Regelungen über die Gliederung der Bilanz sind in § 266 HGB, besondere Regelungen über die Gliederung der...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.1 Zweck des Anhangs

Rz. 106 Kapitalgesellschaften haben – mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. Rz. 38) – den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der integrierter Teil des Jahresabschlusses ist.[1] Kapitalgesellschaften haben daher in gewissem Umfange das Wahlrecht, erforderliche Angaben entweder in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen....mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.2 Der "true and fair view"-Grundsatz

Rz. 70 Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss den für alle Unternehmen geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB entsprechen. Der Jahresabschluss ist insbesondere nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).[1] Über diese Regelungen hinaus enthält § 264 Abs. 2 HGB für Kapitalgesellschaften den Grundsatz des "true and fair view". ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 31 Nach § 266 Abs. 3 C. 3. HGB sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen grundsätzlich unter den Verbindlichkeiten auf der Passivseite auszuweisen. Der Zusatz "auf Bestellungen" soll verdeutlichen, dass sich die erhaltenen Anzahlungen nur auf solche zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beziehen, die aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit resultieren und in de...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 7 Lagebericht

Rz. 117 Pflichtmäßig ist der Lagebericht nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen.[1] Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein zusätzliches Berichtsinstrument und tritt damit als selbstständige Informationsquelle neben den Jahresabschluss. Angaben, die im Jahresabschluss zu machen sind, können daher nicht durch Angabe...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr