Überblick

Sachsens Regierung hat die Novelle der Bauordnung beschlossen. Das Bauen mit Holz soll künftig einfacher, Baugenehmigungen digitaler und der Ausbau von Ladestationen für mehr Elektromobilität einheitlicher geregelt werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag vorgelegt.

Das Kabinett hat in der Sitzung vom 18.1.2022 die Novellierung der sächsischen Bauordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt zur Beratung in den Landtag eingebracht.

Windenergieanlagen: Abstand zu Wohngebäuden

In dem Gesetzentwurf wird unter anderem der Abstand neuer Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen auf grundsätzlich 1.000 Meter festgelegt. Die Regel gilt für 5 oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand darf abgewichen werden, wenn es um das sog. Repowering bestehender Anlagen geht – also das Nachrüsten bestehender Anlagen – oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll. Dazu ist dann aber ein Beschluss erforderlich.

"Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Zum anderen stärken wir aber die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort und damit die Akzeptanz", sagte der für Regionalentwicklung und Bau zuständige Staatsminister Thomas Schmidt (CDU). Er stellte aber auch klar, dass zum Ausbau der erneuerbaren Energien weitere Flächen benötigt werden.

E-Mobilität, Holzbau und Typengenehmigung

Die Abstandsregelung bei den Windkraftanlagen ist aber nur ein Punkt in der Neufassung der Bauordnung. Mit den Änderungen setzt Sachsen außerdem Beschlüsse der Bauministerkonferenz um – als "Beitrag Sachsens zur bundesweiten Rechtseinheit im Bauordnungsrecht", wie Schmidt erklärte.

Die einheitlichen Regelungen betreffen etwa die Erleichterung für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und von Ladestationen für Elektromobilität sowie den Bau von Abstellplätzen für Fahrräder. Stellplätze für Fahrräder sollen baurechtlich Autogaragen gleichgestellt werden und können ohne Bauantrag genehmigt werden. Letzteres gilt auch für E-Ladesäulen.

Gefördert wird mit den Neuregelungen auch das Bauen mit Holz, "um so die Nutzung dieses besonders umweltschonenden und nachhaltigen Baustoffs zu forcieren", betonte Staatsminister Schmidt. Geplant sind erweiterte Regelungen zum Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen Künftig soll Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich sein. Auch die Typengenehmigung für serielles Bauen soll wieder eingeführt werden.

Digitale Baugenehmigung und Rauchwarnmelder-Pflicht

Anzeigen und Anträge für Baugenehmigungen sollen nach dem Wunsch der Landesregierung fortan elektronisch gestellt werden können. Laut Verordnung müssen künftig auch Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dafür ist eine Übergangszeit bis 31.12.2024 geplant.

Bisher galt die Regelung nur für Neubauten sowie in einigen Fällen auch für Altbauten. Vorgeschrieben werden die Rauchwarnmelder für alle Räume, in denen Personen schlafen, sowie für Flure zu diesen Räumen. Die Vorschrift gilt auch für Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen.

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