Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bußgelder und Strafen nach ... / 4 Vergehen und Strafmaß im Überblick

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 2 Gründe für die Nichtigkeit

Gründe für eine Nichtigkeit unabhängig von einer Anfechtbarkeit sind: Schwere Einberufungsmängel (nicht alle Gesellschafter wurden geladen, fehlende Einberufungsberechtigung, falsche Angaben bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung (§ 241 Nr. 1 AktG analog)) Die fehlende erforderliche Beurkundung eines Beschlusses (§ 241 Nr. 2 AktG analog) Der Beschluss verstößt gegen fu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 1 Wann ist ein Beschluss nichtig oder anfechtbar?

Gesellschafterbeschlüsse sind entweder von vornherein nichtig oder können im Wege der Anfechtungsklage für nichtig erklärt werden. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln liegt Nichtigkeit von Anfang an vor. § 112 HGB bestimmt für die oHG und die KG, dass ein Beschluss von Anfang an nichtig ist, wenn er gegen Rechtsvorschriften verstößt, auf deren Einhaltung die Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 15.1 Europarecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 18.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.2 JAktAG alte Fassung / JAktAG neue Fassung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG 2020: Gesetzestext und ... / 2 Synopse: WEG alte Fassung / WEG neue Fassung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG 2020: Gesetzestext und ... / 1 Neue Fassung des WEG

§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.1 Regelungen auf europäischer Ebene

Die zentralen Strategien für die Elektromobilität der Europäischen Union (EU) sind vor allem im EU-Klima- und Energierahmen, dem Pariser Übereinkommen, dem Europäischen Grünen Deal und dem Weißbuch zum Verkehr festgehalten. EU-Klima- und Energierahmen 2030 Im Jahr 2014 (Mitteilung vom 22.1.2014) hat sich die Europäische Kommission einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 61). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "eigene Belegsc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS S1 adressiert Offenlegungspflichten zur "eigenen Belegschaft"; dabei handelt es sich um eine bedeutende Gruppe der "betroffenen Interessenträger" (ESRS S1.12), die darüber hinaus als "häufig" angeführte Kategorie von Stakeholdern in ESRS 1 genannt wird (ESRS 1.AR6). Den Begriff "eigene Belegschaft" fasst ESRS S1 breit und subsumiert darunter zwei Belegschaftsgrupp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 15 Internationale Rechnungslegung (IFRS), Konzernrechnungslegung

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die unabhängig von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse ermöglichen sollen. Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die auf global anerkannte Standards ihrer Rechnungslegung Wert legen, dürfe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.11 ESRS S1-10 – angemessene Entlohnung

Rz. 100 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 27 Die Angabepflichten in ESRS S1 sind prinzipiell vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse wahrzunehmen. Einige der vorgesehenen Offenlegungserfordernisse im Zusammenhang mit ESRS S1 sind bereits in anderen EU-Rechtsmaterien (SFRD, Benchmark-VO) erfasst und richten sich an ausgewählte Unternehmensgruppe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 33 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der eigenen Belegschaft i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zur eigenen Belegschaft sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.6 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 62 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 86 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 28 Die Angabepflichten aus ESRS E2 sind zum größten Teil vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Die Kategorisierung nach Angabebereichen, die für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse zu den Angabepflichten in ESRS E2 maßgeblich ist (§ 3 Rz 57 ff.), findet sich in Anlage A von ESRS 2....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.4 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 54 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Strategie und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen festgelegt hat (ESRS E2.20 ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.6 ESRS E2-5 – besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Rz. 90 Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens au...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2 ESRS E2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 41 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung einer Strategie vor, die adressiert, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Str...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.2 Kontextinformationen

Rz. 70 Die Emissionsangaben sind in Kontext zu setzen, und es sind Angaben zur Veränderung der Emissionswerte im Zeitablauf zu machen, die Messmethoden anzugeben und die Verfahren zur Erhebung der Daten für die verschmutzungsbezogene Bilanzierung und Berichterstattung, einschl. der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen offenzulegen (ESRS E2.30). Die durch diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausscheiden und Kündigung d... / 2.1 Ordentliche Kündigung

Die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist richtet sich nach dem Anstellungsvertrag. Fehlt dort eine Regelung, gilt die arbeitsrechtliche Grundkündigungsfrist. Danach ist das Dienstverhältnis binnen 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündbar. Strittig ist, ob sich die von der GmbH einzuhaltende Kündigungsfrist durch die Dauer der Beschäftigung des Geschäftsführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.2 Geringfügig beschäftigte Personen

Personen, die in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften und müssen in Deutschland entsprechend abgesichert werden. Geringfügig beschäftigte Personen mit Wohnort in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine geringfügige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.3 Arbeitnehmer aus Abkommensstaaten

Ausländische Arbeitnehmer aus einem Abkommensstaat, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen den deutschen Rechtsvorschriften. Wurde der ausländische Arbeitnehmer von einem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, sind die Voraussetzungen einer Entsendung nach dem jeweiligen Abkommen[1] zu prüfen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, unterliegt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.1 Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland

Für einen ausländischen Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland der in Deutschland eine Beschäftigung aufnimmt, gelten grundsätzlich die deutschen Rechtsvorschriften. Es muss die Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen geprüft werden. Eine Ausnahme bildet die Einstrahlung. Sind die Voraussetzungen für eine Einstrahlung erfüllt, gelten für den ausländische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 2 Beschäftigung im Ausland

Wird ein ausländischer Arbeitnehmer von einem deutschen Unternehmen dauerhaft im Ausland beschäftigt, gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften des jeweiligen Beschäftigungsstaates. Das deutsche Unternehmen unterliegt hinsichtlich der Beitrags- und Meldepflichten den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates. Der Umfang der Absicherung des Arbeitnehmers ist in den versc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.2 Arbeitnehmer aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich

In Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer oder selbstständig erwerbstätige Personen aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich unterliegen nach der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen. Dies gilt auch für Personen, die in Deutschland arbeiten, in einem andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.2.1 Ausnahmen

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer, die nach Deutschland von einem ausländischen Arbeitgeber entsandt wurden,[1], die gewöhnlich in mehreren Staaten beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig sind,[2] die aufgrund einer Ausnahmevereinbarung den Rechtsvorschriften eines anderen St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.3 Studierende

Ein studentischer Aufenthalt in Deutschland gilt grundsätzlich als vorübergehender Aufenthalt. Entsprechend ist ein Studierender, der in Deutschland studiert und bisher in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich gewohnt hat, in diesem Staat abgesichert. Seine Leistungsansprüche weist er über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nach. Soll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.2 Arbeitnehmer aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich

Ausländische Arbeitnehmer aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland gesetzlich krankenversichert werden. War der ausländische Arbeitnehmer bisher in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder im Vereinigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.6 Krankenversicherung bei Beschäftigung im Ausland

Ausländische Arbeitnehmer, die im Ausland von einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt werden, unterliegen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Ausnahmen kann es im Rahmen einer Ausstrahlung geben. Ebenso kann es andere Regelungen im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts geben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.1 Versicherungspflicht bei ausländischen Arbeitnehmern

Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausübt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften wie ein inländischer Arbeitnehmer. Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen bzw. die Möglichkeit zum Beitritt zur freiwilligen Versicherung. Sollte der ausländische Arbeitnehmer bishe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.3 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (§ 31 GewStG)

Arbeitslöhne sind die Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Ausländische Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Arbeitsrechtlich ist dies jedoch unbeachtlich, entsprechende Differenzierungen sind unwirksam. Allerdings unterliegen ausländische Arbeitnehmer den Vorgaben des Ausländerrechts hinsichtlich Einreise und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Dabei ist zwischen den EU-Staatsangehörigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2 Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften

Neben den ausländischen Arbeitgebern gibt es exterritoriale Arbeitgeber, bei denen die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung angewendet werden. Anderen exterritorialen Arbeitgebern wiederum wurde es ermöglicht, den Schutz der Arbeitnehmer selbst sicherzustellen. 2.1 Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber Unterliegen Personen, die bei einem auslän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2.1 Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber

Unterliegen Personen, die bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, der Versicherungspflicht, müssen auch die im Rahmen der DEÜV geforderten Meldungen erstattet werden. Zudem muss auch der Sozialversicherungsbeitrag für die jeweilige Person entrichtet werden. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verpflichtungen vom Arbeitnehmer selbst übernommen werden. In den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Wer zählt zu den exterritorialen Arbeitgebern?

Zu den exterritorialen Arbeitgebern zählen amtliche Vertretungen ausländischer Staaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies sind insbesondere Botschaften, Konsulate und sonstige ausländische Missionen. Weitere exterritoriale Arbeitgeber sind über- und zwischenstaatliche Organisationen. Hierzu gehören die internationalen Organisationen und EU-Institutionen. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2.3 Internationale Organisationen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen internationalen Organisationen Sitzstaatabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser Sitzstaatabkommen gibt es Regelungen, die es den internationalen Organisationen ermöglicht, für die Beschäftigten und Familienangehörigen ein eigenes Krankenfürsorgesystem zu schaffen. In entsprechenden Sachverhalten muss geprüft werden, ob das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff In erster Linie sind unter exterritorialen Arbeitgebern ausländische Staaten zu verstehen, die Mitarbeiter in ihren Botschaften und Konsulaten beschäftigen. Auch über- und zwischenstaatliche Organisationen gehören zu den exterritorialen Arbeitgebern. Die Arbeitnehmer dieser Organisationen unterliegen in der Regel nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und sind im Bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exterritorialer Arbeitgeber / 2.2 EU-Institutionen

Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei einer EU-Institution beschäftigt und nach dem Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften bei Krankheit geschützt sind.[1] Die im Krankheitsfürsorgesystem zurückgelegten Versicherungszeiten können als Vorversicherungszeiten angerechnet werden, wenn die Person direkt vor Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

Rz. 18 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 16 Es gibt Datenpunkte in den ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ableiten, bspw. aus SFDR, Säule 3, Benchmark-VO und EU-Klimagesetz. Demzufolge sind diese Datenpunkte bereits nach anderen EU-Rechtsvorschriften offenlegungspflichtig und werden über die Nennung in den ESRS systematisch in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden.[1] Bezogen auf ESRS E...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – in ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 114 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt auch Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.2 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 4 Einige der im Standard vorgesehenen Datenpunkte stellen die Grundlage für Berichtspflichten in anderen EU-Rechtsakten dar. Die davon betroffenen Datenpunkte über alle ESRS hinweg finden sich in Anlage B von ESRS 2 aufgelistet; anders als die korrespondierenden Datenpunkte in den themenbezogenen Standards sind die in Tab. 1 enthaltenen Datenpunkte aus ESRS 2 vorbehaltlo...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.6 ESRS 2 GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Rz. 66 Nach ESRS 2 GOV-4 haben Unternehmen eine Übersicht über die in ihrer Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (sog. Due-Diligence-Prozess) offenzulegen. Ziel dieser Offenlegungspflicht ist es, das Verständnis über die Verfahren des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.6 ESRS S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 60 Die Angabepflicht ESRS S3-5 konkretisiert und ergänzt die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; § 3 Rz 137 ff.). Sie zielt auf Darstellungen dazu, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele verwendet für seine Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / 6. Rechtsvorschriften der EU

Bisherige Regelung: Für die Begünstigung der Eigenleistung eines Einzelunternehmers und der Tätigkeitsvergütung eines Mitunternehmers galten nach bisheriger Auffassung des Gesetzgebers die Regelungen der De-minimis-VO und nicht diejenigen der AGVO (§ 9 Abs. 5 FZulG). Die Gesetzesänderung beschränkt die Anwendung der De-minimis-VO jetzt auf die Eigenleistung eines Einzelunterne...mehr