Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.2 Vorsichtsprinzip

Rz. 46 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die Entwicklung des Unternehmens täuschen. Sobald an laufenden Geschäften nicht mehr verdient wird, werden stille Reserven aufge...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 Ertragsteuerrecht

Rz. 2 Der Geschäftserfolg ist Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern. Da er ausgehend von der handelsrechtlichen Buchführung ermittelt wird, ist diese Grundlage für die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Gewinns. Daher ist auch in der Steuerbilanz grundsätzlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 3 Vergleich der laufenden Besteuerung im Gewinn- und Verlustfall (ohne/mit Option)

Im Gewinnfall kann durch die Option ein vorteilhafter Stundungseffekt erzielt werden, da die Steuerbelastung durch Thesaurierung aufgeschoben oder durch gezielte Gewinnentnahmen zumindest gesteuert werden kann. Einkommensteuerpflichtige mit hohen individuellen Steuersätzen, die ansonsten auch der Kirchensteuerpflicht unterliegen würden, werden hierdurch zunächst entlastet. A...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.5 Gewinne aus Anteilsveräußerungen

Anteilsveräußerungen an optierenden Personengesellschaften werden wie die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils besteuert.[1] Veräußerungsgewinne im Privatvermögen unterliegen also § 17 Abs. 1 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Abgeltungssteuer).[2] Im Übrigen sind das Teileinkünfte- oder das Freistellungsverfahren anwendbar. Sie lösen a...mehr

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GmbH: Kapitalerhaltung

Begriff Bei der GmbH haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Daher hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, wonach das Gesellschaftsvermögen zumindest in Höhe des Stammkapitals zugunsten der Gläubiger erhalten bleiben soll. Hierbei spricht man vom Grundsatz der Kapitalerhaltung. Daneben gibt es die Grundsätze der Kapitalaufbringung, die...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.1 Geld, Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile

Gegenstand eines Geschenks können Geld [1] oder Sachzuwendungen, auch in Form von Geschenkgutscheinen, sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Aber auch die Kosten einer für Geschäftsfreunde veranstalteten Auslandsreise sind Aufwendungen für Geschenke; eine solche Reise wird in Form der sog. Pauschalreise auch gegen Entgelt angeboten und besitzt damit im Wi...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 9 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 50-EUR-Freigrenze (bis 2023: 35-EUR-Freigrenze) überschritten ist oder weil sie nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, sondern einkommensteuerrechtlich nicht ab...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.1 50 EUR-Freigrenze

Die Obergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 50 EUR im Wirtschaftsjahr, entfällt jeglicher Abzug. Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehrere Geschenke überschritten wird, ist ohne Belang. Das Abzugsverbot gilt also, wenn die Anschaffungs- oder Her...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 1 Hintergrund und Zielsetzung des Optionsmodells

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland kennzeichnet traditionell eine unterschiedliche Behandlung von Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Die Besteuerung von Personengesellschaften folgt dem Mitunternehmerschaftskonzept, welches im Grundsatz durch das Transparenzprinzip geprägt wird. Rechtsgrundlage ist der § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.3 Tantiemezusagen

Rz. 56 "Vorweggenommene Gewinnausschüttung". Die Vereinbarung einer Tantieme als erfolgsabhängige Vergütungskomponente wirft in besonderem Maße Abgrenzungsfragen auf, weil sie als gewinnabhängige Gehaltskomponente eine Vorab-Teilhabe am Gewinn vermittelt und – jedenfalls wirtschaftlich – eine "vorweggenommene Gewinnausschüttung" darstellt.[1] Sie sind jedoch übliche Gehaltsb...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.2 Behandlung bei der übernehmenden Personengesellschaft

Die übernehmende Personengesellschaft hat ihrerseits das Vermögen mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der optierenden Gesellschaft enthaltenen Wert zu übernehmen (Grundsatz der Wertverknüpfung).[1] Soweit stille Reserven in den Wirtschaftsgütern der optierenden Gesellschaft vorhanden sind, werden diese durch die Personengesellschaft fortgeführt, ohne dass es zu einer s...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.5.2 Neue Sperrfristen

Sofern der fiktive Formwechsel zu Buch- oder Zwischenwerten erfolgt, so unterliegen zudem sämtliche Anteile an der optierenden Gesellschaft einer siebenjährigen Sperrfrist ("Veräußerungsverbot"). Im Fall der Veräußerung von Anteilen an der optierenden Personengesellschaft durch den Einbringenden oder der Verwirklichung eines nach § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG der Veräußerung gle...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.4 Sperrfristen

Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung mittels Rückoption innerhalb von sieben Jahren stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung für den Fall, dass bei Eintritt in die Optionsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 KStG ein Antrag auf Buch- oder Zwischenwertfortführung gestellt wurde, eine Verletzung der mit dem fiktiven Formwechsel in Gang gesetzten Sperrfrist i. S. des § 22 UmwStG ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.4 Besteuerung des Einbringenden

Aus Sicht des einbringenden Mitunternehmers stellt sich der durch die Ausübung der Option fingierte Formwechsel als Veräußerung i. S. eines tauschähnlichen Vorgangs dar. Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 25 UmwStG gilt der Wert, mit dem das Betriebsvermögen von der übernehmenden Gesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungserlös und als Anschaffungskos...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.2 Gewinnermittlung der optierenden Gesellschaft

Durch die Option entfallen die für Mitunternehmerschaften geltende zweistufige Gewinnermittlung sowie die gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO. Optierende Personengesellschaften haben stattdessen eine Körperschaftsteuererklärung und eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abzugeben, und zwar bereits für das der Option vorangeh...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.6 Wirkung der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner, da § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Der zuwendende Steuerpflichtige wird durch § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung de...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 4 Teilwertabschreibung

Auf Software als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens kann im Fall einer außerplanmäßigen Wertminderung außerdem eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung [1] oder eine Teilwertabschreibung[2] vorgenommen werden. Eine Teilwertabschreibung scheidet aus, wenn der Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.5 Übertragung von Geschäftschancen (Geschäftschancenlehre)

Rz. 66 Übertragung/Verlagerung von Geschäftschancen. Nach Rechtsprechung des BFH kann eine vGA unter anderem dann vorliegen, wenn eine Geschäftschance unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt von einer Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem Gesellschafter nahestehenden Person überlassen wird. Die ältere Rechtsprechung basierte auf dem z...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bewertung einer vGA

Rz. 17 Fremdvergleichspreis und gemeiner Wert. Der Bewertungsmaßstab der vGA ist der Fremdvergleichspreis, d. h. der Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Mithin ist die Höhe der vGA ein Unterschiedsbetrag, nämlich zwischen dem Fremdvergleichspreis und d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.3 Ketten-vGA zwischen verschiedenen Beteiligungssträngen

Rz. 80 Kombination zwischen Ketten- und Dreiecks-vGA. Unternehmensgruppen mit einer Sparten-, Geschäftsbereichs- oder Business-Unit-Organisation bilden ihre organisatorische Gliederung regelmäßig auch in den Beteiligungsverhältnissen ab. Die operativen Gesellschaften der jeweiligen Sparte bzw. des jeweiligen Geschäftsbereichs sind in diesem Fall einer Obergesellschaft, z. B....mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 8 Umsatzsteuerliche Behandlung

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt.[1] Bei Sachgeschenken aus betrieblicher Veranlassung an Personen, die nicht Arbeitnehmer des vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen sind, ist der Vorsteuerabzug also ausgeschlossen, wenn die Anschaffungs- od...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.3 Behandlung bei der optierenden Gesellschaft

Die zur Körperschaftsteuer optierende Gesellschaft muss die übernommenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit deren gemeinem Wert ansetzen.[1] Es besteht indes nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG die Möglichkeit, das übernommene Betriebsvermögen auf Antrag und unter den in Satz 2 Nr. 1 bis 3 genannten weiteren Voraussetzungen mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen. Insb...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.2 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rz. 8 Zentrales Tatbestandsmerkmal der vGA-Definition. Die Unterschiedsbetragsminderung (oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung) muss ferner durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderten Unterschiedsbetragsmehrung ist das zentrale Tatbestandsmerkmal und Kernproblem einer vGA...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.1 Überpreislieferungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 48 Aktivierung zu angemessenen Anschaffungskosten. Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von einem unmittelbar (oder mittelbar) übergeordneten Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person Wirtschaftsgüter zu einem unangemessen hohen Entgelt (sog. Überpreislieferungen), stellen sich neben der steuerlichen Behandlung des Liefergeschäfts Folgefragen im Hinblick auf die ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunftsrec...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 10 Außersteuerliche Aspekte der Option

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung entfaltet grundsätzlich nur steuerliche Wirkung. Unmittelbare Auswirkungen auf Handels- oder Gesellschaftsrecht ergeben sich aus der Anwendung des Optionsmodells nicht. Insbesondere ändert sich nicht die Rechtsform der optierenden Gesellschaft. Die Fiktion eines Formwechsels der Personengesellschaft in die Rechtsform der Kapitalgesells...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 vGA von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette. Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 vGA zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 6.2 Wie oft wird eine Betriebsprüfung durchgeführt?

Die Häufigkeit der Außenprüfung hängt von der Unternehmensgröße ab. Je größer das Unternehmen, desto häufiger findet eine Außenprüfung statt: Klein- und Kleinstbetriebe unterliegen keinem regelmäßigen oder typischen Turnus. Hier kommt es öfter zu Anlassprüfungen, z. B. bei Kontrollmitteilungen oder wenn sich aus der Steuererklärungen auffällige oder unschlüssige Werte ergeben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 4 Steuerliche Folgen

Sind die an den Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen angemessen, stellen sie bei der GmbH Betriebsausgaben dar und mindern ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zahlt die GmbH unangemessen hohe Zinsen, wird der überhöhte Teil von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Handelt es sich bei dem Darlehensgeber um einen beherrschenden Gesellschafter und ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss-Checklisten 2023 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / Einführung

Dass ein GmbH-Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen haftet, gilt nur, wenn er seine Einlage in voller Höhe eingezahlt hat. Aber er muss auch für die anderen Gesellschafter persönlich haften, welche die von Ihnen übernommene Einlage nicht erbracht haben – gleichgültig, ob sie es nicht konnten oder nicht wollten. Hat also einer der Gesellschafter dies nicht getan und k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 3 Wie Sozialleistungen zu buchen sind

Sozialleistungen sind betriebliche Aufwendungen und als solche über die Gewinn- und Verlustrechnung abzuschließen. Gebucht werden sie unter "Löhne und Gehälter" (z. B. Krankengeldzuschüsse, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen), "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" (z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) oder unter "sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 4 Regelungsbedürftige Fragen

Schließen sich mehrere Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäftsbetriebes in einer GmbH zusammen, müssen die unterschiedlichen Interessen abgestimmt werden. Damit wird vermieden, dass es später zu Spannungen, Konflikten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Praxis-Tipp Unterschiedliche Interessen klären Es bringt erfahrungsgemäß nichts, wenn unterschiedl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Informationen: CSR... / Jahresabschluss 2023

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 1 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH (oft auch: "Satzung") vereinbaren die Gesellschafter, welche Grundregeln für ihre GmbH gelten sollen. Darin regeln die Gesellschafter Fragen wie: Wie heißt die GmbH? Wer bringt was und wie viel Geld in die GmbH ein? Welche Formalien sollen für die Gesellschafterversammlungen gelten? Können diese auch per Videozuschaltung oder hybrid abgehalten w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 2 Gewinnermittlung

Aufgrund der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation kommt handelsrechtlich regelmäßig die Buchführungspflicht[1] zum Tragen, da die entsprechenden Unternehmen als Kaufmann i. S. d. § 1 HGB anzusehen sein werden.[2] Dann sind Inventuren und Jahresabschlüsse zu erstellen, insbesondere ist auch eine geschlossene Kassenführung erforderlich. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Wegzugsteuer nach... / 1. Grundlagen der Wegzugsbesteuerung

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 AStG stellt die Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, also bei Beteiligungen von 1 % und mehr, sicher, wenn eine natürliche Person, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, ihren...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 4. Auswirkungen auf die Praxis

Zwar behandelt das Urteil lediglich Wegzüge in die Schweiz nach der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, die getroffenen Grundlagen müssen jedoch erst recht für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten sowie Wegzüge nach dem 31.12.2021 gelten. Da weder der BFH noch der EuGH darauf abstellt, dass ein Umzug in die Schweiz nicht schlechter behandelt werden darf als ein Wegzug ins EU-/EWR-Ausl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 6.4 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Für kleine Kapitalgesellschaften[1] bestehen erhebliche Erleichterungen. Diese brauchen nur die Bilanz und den Anhang einzureichen.[2] Auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird verzichtet.[3] Ein Anhang, dieser muss die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht enthalten,[4] ein Lagebericht,[5] ein Prüfungsbericht und ein Beschluss über die Ergebnisverwendung sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 1.2 Steuerrecht: Offenlegung

Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns ist der Betriebsvermögensvergleich.[1] Bei Kaufleuten ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.[2] Soweit keine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt wird, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 3 Befreiung von der Offenlegung für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, werden vom Bilanzierungsaufwand entlastet. Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Dieser Unternehmerkreis muss lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.[1] Einzelkaufleute, deren nach...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.4 Aktuelle und potenzielle Konkurrenten

Das größte Risiko der Offenlegung wird in Gestalt der Interessen der aktuellen und potenziellen Konkurrenten gesehen. Durch den Ausweis hoher Umsatz- oder Eigenkapitalrenditen könnten Nachahmer auf den Markt drängen und dabei die Margen verringern.[1] Diese Sichtweise ist jedoch kritisch zu hinterfragen. Relevante Informationen kaum ersichtlich So ist fraglich, welche relevant...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4 Offenlegungsumfangserleichterungen aufgrund von Größenklasseneinordnung

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 1 Veräußerung von Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines GmbH-Anteils durch eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) ist von der Körperschaftsteuer (KSt) befreit (§ 8 b Abs. 2 KStG). Umgekehrt mindern Veräußerungsverluste den körperschaftsteuerlichen Gewinn der GmbH nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 6.5 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Für Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) bzw. einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) organisiert sind, bestanden umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten führten diese Vorgaben oft zu enormen Belastungen. Klein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 6.1 Große Kapitalgesellschaften haben auch den größten Aufwand

Sofern eine Gesellschaft als große Kapitalgesellschaft[1] eingestuft ist, müssen folgende Unterlagen[2] eingereicht werden: Jahresabschluss (festgestellt oder gebilligt)[3] (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) inkl. Anhang mit dem Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers, Lagebericht (Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss muss seit Inkrafttreten des BilRUG ...mehr