Steuerliche Gleichbehandlung für eingetragene Lebenspartner

Der Bundestag hat am 5.6.2014 ein Gesetz verabschiedet, das den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern umsetzen soll.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.5.2013 (Gesetz vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen und diesen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen.

Das Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BT-Drs. 18/130618/1575),  passt folgende Gesetze und Verordnungen an:

  • Einkommensteuergesetz
  • Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
  • Abgabenordnung
  • Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
  • Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
  • Bewertungsgesetz
  • Bundeskindergeldgesetz
  • Eigenheimzulagengesetz
  • Wohnungsbau-Prämiengesetz
  • Dritten Buch Sozialgesetzbuch
  • Energiesteuergesetzes
  • Melderechtsrahmengesetzes
  • Bundesmeldegesetz
  • Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
  • Kaffeesteuerverordnung
  • Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung.

Gegenüber dem Referentenentwurf enthält die verabschiedete Fassung noch eine Regelung, wonach bei Eltern, die miteinander eine Lebenspartnerschaft führen, nicht dauernd getrennt leben  und ihren Wohnsitz in der EU haben, die Kinderzulage dem Lebenspartner zuzuordnen ist, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, auf Antrag beider Eltern dem anderen Lebenspartner.