EU-Kommission fordert Mehrheitsentscheidungen in Steuerfragen

Angesichts häufiger Blockaden sollen Entscheidungen in der Steuerpolitik nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher getroffen werden können.

Entsprechende Vorschläge legte die Brüsseler Behörde am Dienstag vor ( Pressemitteilung der EU -Kommission v. 15.1.2019). Ende 2025 sollen Mehrheitsentscheidungen das bisherige Einstimmigkeitsprinzip aller EU-Staaten ersetzen.

Die Steuerpolitik ist neben der Außenpolitik einer der wenigen Bereiche, in denen in der EU einstimmige Beschlüsse notwendig sind. Das Europäische Parlament hat lediglich beratende Funktion. In den meisten Politikfeldern entscheiden die Staaten schon jetzt mit qualifizierter Mehrheit - das sind 55 Prozent der EU-Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen. Einzelne Länder können also überstimmt werden. Das Europaparlament ist dabei gleichberechtigt und muss ebenfalls mehrheitlich zustimmen.

"Wenn Einstimmigkeit in dem Bereich in den 1950er Jahren Sinn machte, mit sechs Mitgliedstaaten, heute macht dies keinen Sinn mehr", sagte EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici.

Steuervorschläge der EU-Kommission versanden häufig

In den vergangenen Jahren versandeten einige Steuervorschläge der EU-Kommission wegen des Zwangs zum Konsens. So wurde etwa ab 2011 über eine einheitliche Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern diskutiert, die Brüsseler Behörde startete 2016 einen weiteren Versuch. Beschlossen wurde sie bis heute nicht. Teilweise nutzten Staaten auch ihr Veto-Recht in Steuerfragen, um Zugeständnisse in anderen Fragen zu erzwingen. Der EU-Kommission zufolge entgehen der EU dadurch Investitionen und Gewinne in Milliardenhöhe. Wenn Einigungen zustande kommen, sind sie demnach oft nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.

Schrittweiser Übergang bis 2025

Das Mehrheitsprinzip soll nach dem Willen der EU-Kommission schrittweise eingeführt werden: zunächst beim Kampf gegen Steuervermeidung und -betrug, bei dem es oft Einigkeit gibt. Für Großprojekte - wie etwa die Besteuerung von Digitalkonzernen - soll das Einstimmigkeitsprinzip noch bis 2025 gelten. Unter den EU-Staaten dürfte der Vorschlag keine Begeisterung auslösen. Sie müssten nun einstimmig zustimmen, um die Änderungen in die Tat umzusetzen.

dpa
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