BStBK verlangt Nachbesserungen beim Bürokratieabbau

Die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) fordert die Bundes­regierung auf, Nachbesserungen am jüngst vom BMF vorgelegten Referenten­entwurf zum Vierten Bürokratie­entlastungs­gesetz vorzunehmen.

Der am 11.1.2024 vorgelegte Referenten­entwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Verbände­abfrage, bei der insgesamt 442 Entlastungs­vorschläge eingebracht wurden. Auch die BStBK legte umfassende Maßnahmen vor, mit der im Steuer­recht Vereinfachungen vorgenommen und damit Bürokratie wirksam abgebaut werden kann.

Mehr Pauschalen und weniger Einzelfall­gerechtigkeit

BStBK-Präsident Hartmut Schwab zeigte sich enttäuscht über die Vorschläge der Bundes­regierung: "Bürokratie­abbau ist Wachstum zum Nulltarif. Gerade der Mittelstand leidet enorm unter den oftmals unnötig komplexen steuerrechtlichen Regelungen. Im Steuerrecht wäre es dringend Zeit für mehr Pauschalen und weniger Einzelfall­gerechtigkeit."

Viele Vorschläge nicht aufgegriffen

Anlässlich der Verbände­abfrage hatte die BStBK unter anderem eine Novellierung des Außensteuer­gesetzes, die Systematisierung von Missbrauchs­vermeidungs­normen, Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebs­prüfung und Anpassungen im Kurz­arbeitergeld-Prozess gefordert. Diese Maßnahmen suche man in dem vorliegenden Referenten­entwurf allerdings vergeblich.

Nach Ansicht der BStBK ist der Referenten­entwurf steuer­rechtlicher Hinsicht enttäuschend, da lediglich die Aufbewahrungs­frist für Buchungs­belege im Handels- und Steuer­recht einheitlich von 10 auf acht 8 verkürzt werde. Das Steuerrecht habe aber noch deutlich mehr Vereinfachungs­potential.

BStBK rechnet mit mehr Bürokratie­

Die BStBK rechnet mit steigenden Bürokratie­lasten durch die globale Mindest­besteuerung, die Nachhaltig­keitsbericht­erstattung und die geplanten nationalen Melde­pflichten. Gerade vor diesem Hintergrund, sei dieses Vorgehen nicht zu rechtfertigen.

Quelle: BStBK, Pressemitteilung v. 16.1.2024