Risiken bei der Archivierung von Thermobelegen beachten
Thermobelege haben die unangenehme Eigenschaft, dass sie nach und nach verblassen und nach einigen Jahren sogar komplett unleserlich sind. Bestes Beispiel dafür sind Tankstellen-, Bewirtungs- oder Supermarktrechnungen. Meldet sich der Prüfer des Finanzamts für einige Jahre zurückliegende Jahre zu einer Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfung an, ist die Kürzung des Vorsteuerabzugs für solche verblassten Thermobelege vorprogrammiert.
Problem ist auch der Bundesregierung bekannt
Das Risiko, den Vorsteuerabzug wegen verblasster Thermobelege zu verlieren, ist allseits bekannt. Eine Bundestagsabgeordnete der Partei Bündnis 90/Die Grünen wollte deshalb von der Bundesregierung wissen, wie man diesem Problem begegnen können. Die ernüchternde Antwort: Die Beweislast für den Vorsteuerabzug liegt beim Unternehmer. Nur er alleine ist dafür verantwortlich, dass seine Steuerbelege zehn Jahre lang leserlich bleiben (Bundestags-Drucksache 17/14821, Seite 19).
Tipp: Um beim Vorsteuerabzug auch noch bei Jahre später stattfindenden Überprüfungen des Finanzamts bei Thermobelegen auf der sicheren Seite zu stehen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
• Unternehmer sollten im wöchentlichen Turnus Kopien von den Thermobelegen anfertigen und diese Sicherheitskopien für den Vorsteuerabzug zehn Jahre lang bei den Steuerunterlagen aufbewahren.
• Alternativ können zur Sicherung des Vorsteuerabzugs Scans der Thermobelege vorgenommen werden. Diese Sicherheitsscans sind ebenfalls zehn Jahre lang digital zu archivieren.
-
GWG-Grenzen 2026 und Abschreibungsmöglichkeiten
5.914
-
Diese Unterlagen können 2026 vernichtet werden
3.3673
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
2.840
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
2.773
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
2.309
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
2.259
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
2.1132
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
1.8802
-
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Die 1-%-Regelung
1.852
-
Wie die Bewirtung eigener Arbeitnehmer richtig eingeordnet wird
1.618
-
10-EUR-Grenze für Streuwerbeartikel – Brutto- oder Nettogrenze?
10.03.20261
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Februar 2026
25.02.2026
-
Fahrtkosten für Auslandsreisen richtig geltend machen
17.02.2026
-
Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber
09.02.2026
-
Höhere Entfernungspauschale ab 2026
03.02.2026
-
Begriff "Gutschrift" bei Rechnungskorrektur und Rechnungsstellung
26.01.2026
-
So berechnen und buchen Sie den Eigenverbrauch für Ihren Betrieb
20.01.2026
-
Verpflegungsmehraufwand 2026: Neue Pauschalen für Auslandsreisekosten
15.01.2026
-
Diese Unterlagen können 2026 vernichtet werden
08.01.20263
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
05.01.2026