Export: Für Rüstungsgüter gelten besondere Vorschriften

Rüstungsgüter unterliegen besonderen Exportvorschriften. Grundlage ist das  Kriegswaffenkontrollgesetz für den Export von Kriegswaffen und das Außenwirtschaftsgesetz für den Export von sonstigen Rüstungsgütern.

Bis heute gelten dabei die von der rot-grünen Regierung im Jahr 2000 beschlossenen Rüstungsexportrichtlinien. Diese fordern, dass bei Exportentscheidungen auch die Menschenrechtslage im Empfängerland berücksichtigt werden muss.

Lieferungen deutscher Rüstungsgüter in Drittländer sind genehmigungspflichtig

Drittländer sind Staaten, die keine EU- oder Nato-Mitglieder oder diesen gleichgestellt sind - wie Australien, Neuseeland, die Schweiz und Japan.

Zuständig für die Genehmigungen ist der Bundessicherheitsrat. Ständige Mitglieder des Gremiums sind neben der Kanzlerin und dem Chef des Kanzleramts die Minister für Äußeres, Finanzen, Inneres, Justiz, Verteidigung, Wirtschaft sowie Entwicklung.

Rüstungsexporte auch an "problematische" Staaten

Die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sollte eigentlich grundsätzlich nicht genehmigt werden, wenn der "hinreichende Verdacht" besteht, dass diese zur internen Repression oder zu sonstigen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können. Das gilt auch für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können.

Aber: "Der Anteil der Rüstungsexporte in die besonders bedenklichen ‘Drittländer’ – darunter zahlreiche menschenrechtsverletzende Staaten, vielfach Diktaturen – wurde von 50 auf 63,5 Prozent und damit auf ein erneutes Rekordhoch gesteigert”, betont Jürgen Grässlin vom RüstungsInformationsBüro in Freiburg. Deutschland ist weltweit der drittgrößte Waffenexporteur.

Stopp der Waffenexporte nach Saudi-Arabien Kehrtwende in der Rüstungsexportpolitik?

Nach Saudi-Arabien hat die Bundesregierung jetzt anscheinend alle Waffenexporte vorerst gestoppt. Für die deutsche Rüstungsindustrie war Saudi-Arabien einer der wichtigsten Kunden. 2013 genehmigte der Bundessicherheitsrat Waffenexporte für 360 Millionen Euro.

Die Grünen sind skeptisch, ob die Bundesregierung dadurch tatsächlich einen Kurswechsel ihrer Rüstungsexportpolitik vollzieht.

Compliance beim Export

Nicht nur Rüstungsgüter unterliegen Exportvorschriften. Der Export von Gütern, Handels- und Vermittlungstätigkeiten, Dienstleistungen und Know-how-Transfer ins Ausland kann zahlreichen staatlichen Beschränkungen unterliegen.

Der Fachbeitrag "Trade-Compliance" gibt einen Überblick über Beschränkungen und Pflichten, die hierbei für Unternehmen maßgeblich sein können.

dpa
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