Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Betroffene Gläubiger

Rn 3 Unter die Vorschrift fallen nur Sicherheiten, die von einem Insolvenzgläubiger – gleichgültig, ob schlichter oder nachrangiger Insolvenzgläubiger (§§ 38, 39) und ob am Insolvenzverfahren teilnehmend oder ihm fernbleibend[15] – erlangt worden sind. Absonderungsberechtigte Gläubiger werden von der Vorschrift betroffen, wenn sie in dem fraglichen Zeitraum entweder das Abso... mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin begehrt von ihrem geschiedenen Ehemann, dem Antragsgegner, Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem vormals ehelichen Hausanwesen. [2] Die Beteiligten, die im Jahre 1988 die Ehe geschlossen hatten, bewohnten mit ihren beiden (1988 und 1993 geborenen) Kindern die Erdgeschosswohnung in einem Hausanwesen, das dem Vater der Antragstellerin (... mehr

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FoVo 3/2015, Aussichtslosig... / 2 Der Praxistipp

Prüfungspflicht des Gläubigers Die Entscheidung des BGH umschreibt das Risiko des Gläubigers, wenn er eine kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahme einleitet. Sie begründet zugleich, dass der Gläubiger gehalten ist, vor der Einleitung einer Vollstreckungshandlung deren potentielle Befriedigungsmöglichkeit zu prüfen, und erst auf der Grundlage des Ergebnisses seine Ex-ante-Ents... mehr

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FoVo 3/2015, Aussichtslosig... / 1 I. Die Entscheidung

Grundsätze der Kostenerstattung nach § 788 ZPO Nach § 788 Abs. 1 ZPO hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung nur zu tragen, soweit sie notwendig im Sinne von § 91 ZPO waren. Anderenfalls fallen sie dem Gläubiger zur Last, da er das Verfahren in Gang gesetzt hat. Dies muss das Vollstreckungsgericht in einer Kostenentscheidung zum Ausdruck bringen, wenn der Schuldn... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerrecht: Instandhaltungsrückstellung mindert Bemessungsgrundlage

Leitsatz Im Fall des Erwerbs von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung mindert eine bestehende Instandhaltungsrückstellung die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Normenkette § 10 Abs. 7 WEG; §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 1, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG Das Problem K ersteigert 3 Wohnungseigentumsrechte mit einem Bargebot in Höhe von 90.000 EUR (als Teil des g... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den Wert der Instand-haltungsrücklage auch bei Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren?

Leitsatz Auch im Falle des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch Meistgebot bei der Zwangsversteigerung ist eine übergehende Instandhaltungsrücklage von der Bemessungsgrundlage (also vom Meistgebot) abzuziehen. Sachverhalt Der Kläger war Meistbietender bei einer Zwangsversteigerung über eine Eigentumswohnung. In diesem Zusammenhang ging auch die Instandhaltungsrücklage über, o... mehr

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Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei Rückerwerb in der Zwangsversteigerung und gleichzeitigem vertraglichen Rücktrittsrecht?

Leitsatz Besteht nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ein Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung von Vertragsbedingungen, kann man die Aufhebung der Grunderwerbsteuer nur durch Ausübung des Rücktrittsrechts, nicht aber durch Ersteigerung durch den vorherigen Verkäufer (im Rahmen der Zwangsversteigerung) erreichen. Sachverhalt Der Verkäufer eines Grundstücks hatte dem K... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Zwangsverwaltung – Einkommensteuerentrichtungspflicht des Zwangs­verwalters

Leitsatz 1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). 2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Verm... mehr

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zerb 5/2015, Zur Abgrenzung... / Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten hat keinen Erfolg. (...) Der Kläger kann von den Beklagten die Übertragung des Alleineigentums an dem streitgegenständlichen Hausanwesen verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn man die Zuwendung des Hausanwesens nicht als Vermächtnis, sondern – mit den Beklagten – als Teilungsanordnung im Sinne des § 2048 BGB verstehen wollte. Auch in diesem Fall wä... mehr

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zerb 5/2015, Zur Abgrenzung... / Sachverhalt

Der Kläger verlangt von den Beklagten aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments der Eltern der Parteien vom 4.2.1993 (Bl. 7 d.A.) die Übertragung eines Mehrfamilienhauses in S., K., zu Alleineigentum. Das Hausanwesen stand ursprünglich im Eigentum des Klägers, war aber von dem Vater der Parteien in der Zwangsversteigerung erworben worden, nachdem der Kläger in finanzielle... mehr

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Versteigerung als wertbegründendes Ereignis

Leitsatz Wird ein Grundstück kurz nach dem Bilanzstichtag zwangsversteigert, stellt der dabei erzielte Erlös nicht ein werterhellendes, sondern ein wertbegründendes Ereignis dar, das nicht auf den Wertansatz des Grundstücks in der letzten Bilanz zurückwirkt. Sachverhalt Über das Vermögen einer GmbH & Co. KG wurde 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter, d... mehr

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Vollstreckungsschutzantrag: Wann besteht Suizidgefahr?

Leitsatz Einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss ist stattzugeben, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen. Normenkette § 765a ZPO Das Problem Gläubiger G bet... mehr

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Fovo 11/2014, Die Terminsla... / 1 I. Der Fall

Der Schuldner teilt und vereinigt Grundstücke Auf Antrag der Gläubigerin wurde die Zwangsversteigerung des Grundstücks des Schuldners angeordnet. Anschließend teilte der Schuldner das Grundstück in drei Teile. Der ursprünglich einheitliche Verkehrswert wurde dann neu für die drei Teilgrundstücke ermittelt und festgesetzt. Darauf legte der Schuldner wieder zwei der Grundstücke... mehr

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Zerb 11/2014, Zur Wirkung d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 8) gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 5.6.2014 ist gem. § 71 Abs. 1 GBO statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere in rechter Form gem. § 73 GBO eingelegt worden. In der Sache hat die Beschwerde indes keinen Erfolg. Das Grundbuchamt hat die Eintragung der Auflassungsvormerkung (und nicht der "Sicherungsvormerk... mehr

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Zerb 11/2014, Wart- und Pflegeverpflichtungen in Übergabeverträgen

Eva Kreienberg zerb verlag 2014, 320 S., 49 EUR ISBN: 978-3-95661-021-9 "Wart- und Pflegeverpflichtungen in Übergabeverträgen – Analyse bisheriger Bewertungsansätze und Entwicklung eines neuen differenzierten Bewertungsmodells", so lautet der vollständige Titel der Dissertation von Eva Kreienberg, die im ZErb-Verlag 2014 in der Schriftenreihe ZErb Wissenschaft veröffentlicht wu... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Ziel der Zwangsversteigerung

Rn 7 Ziel der Zwangsversteigerung ist die Veräußerung des Grundstücks, um den Vollstreckungsgläubiger aus dem Stammwert des Grundstückes zu befriedigen. Erfasst werden dabei auch die mithaftenden beweglichen Gegenstände (oben Rn. 3), nicht jedoch die Miet- und Pachtforderungen.[20] mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2 Die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung (§ 30d ZVG)

Rn 64a Zitat § 30d(1) Ist über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist auf Antrag des Insolvenzverwalters die Zwangsversteigerung einstweilen einzustellen, wenn mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Das Verfahren der Zwangsverwertung durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Rn 4 Nach § 165 kann das Grundstück im Wege der formalisierten Verfahren der Zwangsversteigerung (unten Rn. 7 ff.) und der Zwangsverwaltung (unten Rn. 31 ff.) verwertet werden. Zuständig für die Anordnung der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist nach § 1 Abs. 1 ZVG das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht am Ort der Belegenheit des unbeweglichen Gegenstandes. Dor... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Das Verfahren der Zwangsversteigerung

Rn 11 Das Verfahren der Zwangsversteigerung wird auf Antrag eines Gläubigers (oben Rn. 8) oder auf Antrag des Insolvenzverwalters (oben Rn. 9) durch das zuständige Vollstreckungsgericht (oben Rn. 4) angeordnet. Das Vollstreckungsgericht hat nach § 19 Abs. 1 ZVG zugleich das Grundbuchamt um die Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks zu ersuchen. Rn 12 Ein Vorteil des Zwan... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Die Verwertung durch Zwangsversteigerung

3.1 Ziel der Zwangsversteigerung Rn 7 Ziel der Zwangsversteigerung ist die Veräußerung des Grundstücks, um den Vollstreckungsgläubiger aus dem Stammwert des Grundstückes zu befriedigen. Erfasst werden dabei auch die mithaftenden beweglichen Gegenstände (oben Rn. 3), nicht jedoch die Miet- und Pachtforderungen.[20] 3.2 Die Eröffnung des Versteigerungsverfahrens 3.2.1 Antrag eine... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Einstweilige Einstellung von Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

6.1 Allgemeines Rn 63 Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzelner Gläubiger in das Vermögen des Insolvenzschuldners können erheblich mit dem Verfahrensziel der Effizienz und optimalen gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger (vgl. § 1 InsO) kollidieren. Denn "das Ziel einer möglichst effektiven Verfahrensgestaltung wird es häufig erfordern, ein vorzeitiges Auseinanderrei... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5. Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren

Rn 30 Nach der Anordnung der Zwangsversteigerung führt gem. § 27 Abs. 1 ZVG ein weiterer Antrag auf Zwangsversteigerung des Grundstücks zum Beitritt des Gläubigers zum laufenden Verfahren der Zwangsversteigerung. Abs. 2 des § 27 ZVG stellt klar, dass der Gläubiger, dessen Beitritt zugelassen ist, dieselben Rechte hat, wie wenn auf seinen Antrag die Versteigerung angeordnet w... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2 Geringstes Gebot (§ 44 ZVG) und seine Abänderung (§§ 174, 174a ZVG)

Rn 16 Das Vollstreckungsgericht hat das geringste Gebot i.S. von § 44 Abs. 1 ZVG und die Versteigerungsbedingungen nach Maßgabe der § 45 ff. ZVG festzustellen. Die Feststellung des geringsten Gebots i.S. von § 44 Abs. 1 ZVG begründet das sog. Deckungsprinzip, wonach bei der Versteigerung nur ein solches Gebot zugelassen wird, durch welches die dem Anspruche des Gläubigers vo... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.4 Einstweilige Einstellungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rn 102 Mit Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt sich kein automatisches Vollstreckungsverbot ein.[198] Nicht einmal als Maßnahme der Sicherung des schuldnerischen Vermögens i.S. von § 21 InsO kann es zur Anordnung eines Vollstreckungsstopps durch das Insolvenzgericht kommen, weil die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen nicht von ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Beschlagnahmewirkungen

Rn 13 Die Anordnung des Verfahrens der Zwangsversteigerung auf Antrag des die Vollstreckung betreibenden Gläubigers führt zu einer Beschlagnahme des Grundstücks. Hinsichtlich Umfang der Beschlagnahme (§ 20, 21 ZVG), Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme mit Zustellung des Anordnungsbeschlusses an den Schuldner (§ 22 ZVG) und Wirkung der Beschlagnahme als relatives V... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.4 Gläubigerschutz

Rn 77 Die Einbeziehung der Absonderungsrechte in das Insolvenzverfahren und eine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung dienen allein der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung und nicht der Umverteilung von Vermögen von den gesicherten auf die ungesicherten Gläubiger (oben Rn. 63). Deshalb werden die zur abgesonderten Befriedigung berechtigten Gläubiger durch laufend... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.1.1 Antragstellung vor Berichtstermin (Nr. 1)

Rn 67 Stellt der Insolvenzverwalter den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung im Zeitraum zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem Berichtstermin (gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 InsO also spätestens drei Monate nach Verfahrenseröffnung), erfolgt die einstweilige Einstellung nach Nr. 1 des § 30d Abs. 1 Satz 1 ZVG , ohne dass der Insolvenzverwalter e... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.1.3 Insolvenzplan (Nr. 3)

Rn 70 Der Anwendungsbereich des Einstellungsgrundes nach Nr. 3 des § 30d Abs. 1 Satz 1 ZVG , nach dem eine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung in Betracht kommt, wenn durch die Versteigerung die Durchführung eines vorgelegten Insolvenzplans gefährdet würde, überschneidet sich großteils mit dem Anwendungsbereich des Einstellungsgrundes nach Nr. 2. Denn der Insolve... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.1 Antrag eines Gläubigers

Rn 8 Der Antrag auf Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens kann nach § 49 InsO zunächst "nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung" von dem absonderungsberechtigten Grundpfandrechtsgläubiger gestellt werden (vgl. § 15 ZVG), und zwar auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ein bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.5 Aufhebung der einstweiligen Einstellung

Rn 87 Nach Satz 1 des § 30f Abs. 1 ZVG kann der die Zwangsvollstreckung betreibende Gläubiger die Aufhebung der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung beantragen, wenn deren Voraussetzungen (oben Rn. 65 ff.) fortgefallen sind, wenn die Auflagen nach § 30 e ZVG (oben Rn. 77 ff.) nicht beachtet werden oder wenn der Insolvenzverwalter, im Falle des § 30 d Abs. 2 ZVG ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Die erfassten Verwertungsarten

Rn 1 Regelungsgegenstand von § 165 ist die Verwertung unbeweglicher Gegenstände durch den Insolvenzverwalter, und zwar auch (nicht nur) solcher unbeweglichen Gegenstände, an denen ein Absonderungsrecht besteht. Ausdrücklich gesetzlich erwähnt sind die Verwertungsmöglichkeiten der Zwangsversteigerung (unten Rn. 7 ff.) und der Zwangsverwaltung (unten Rn. 31 ff.) nach dem ZVG. ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.3 Verfahren und Rechtsbehelfe

Rn 75 Für das Verfahren der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters gelten insoweit im Vergleich zur Einstellung außerhalb eines Insolvenzverfahren keine Besonderheiten, als § 30d Abs. 3 ZVG die entsprechende Anwendung der Abs. 2 bis 4 des § 30b ZVG anordnet. Die Verfahrensvorschriften werden lediglich (redaktionell) etwas modifiz... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.1.4 Auffangtatbestand (Nr. 4)

Rn 72 Schließlich ist die Zwangsversteigerung nach dem Auffangtatbestand der Nr. 4 des § 30d Abs. 1 Satz 1 ZVG einzustellen, wenn in sonstiger Weise durch die Versteigerung die angemessene Verwertung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert würde.[157] Die Frage nach der Angemessenheit der Verwertung beantwortet sich allein nach den Zielvorgaben der Insolvenzordnung (vgl. § 1... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.1 Einstellungsvoraussetzungen

Rn 65 Die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nach Abs. 1 des § 30d ZVG setzt stets einen Antrag des Insolvenzverwalters voraus. Rn 66 Die Einstellungsgründe sind den Nr. 1 bis 4 von Abs. 1 Satz 1 des § 30d ZVG zu entnehmen: 6.2.1.1 Antragstellung vor Berichtstermin (Nr. 1) Rn 67 Stellt der Insolvenzverwalter den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsverste... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.1.2 Gesamtheit von Gegenständen (Nr. 2)

Rn 68 Die Zwangsversteigerung ist nach Nr. 2 des § 30d Abs. 1 Satz 1 ZVG einzustellen, wenn das Grundstück nach dem Ergebnis des Berichtstermins nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Insolvenzverfahren für eine Fortführung des Unternehmens oder für die Vorbereitung der Veräußerung eines Betriebs oder für die Vorbereitung der Veräußerung einer anderen Gesamtheit von Gegenständen ben... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.1 Allgemeines

Rn 63 Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzelner Gläubiger in das Vermögen des Insolvenzschuldners können erheblich mit dem Verfahrensziel der Effizienz und optimalen gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger (vgl. § 1 InsO) kollidieren. Denn "das Ziel einer möglichst effektiven Verfahrensgestaltung wird es häufig erfordern, ein vorzeitiges Auseinanderreißen der einzeln... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.2 Antrag des Verwalters

Rn 9 Der Insolvenzverwalter kann selbst einen Antrag auf Eröffnung des Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahrens stellen. Gemäß § 172 ZVG gelten dann für das Verfahren der sog. Verwalterversteigerung die Vorschriften des 1. und 2. Abschnitts des ZVG unter Beachtung der in §§ 173 bis 174a ZVG geregelten Besonderheiten. Mit der Zwangsversteigerung erfüllt der Verwa... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1 Freihändige Veräußerung durch den Verwalter

Rn 48 Neben den in § 165 ausdrücklich genannten Verwertungsarten hat der Insolvenzverwalter auch die Möglichkeit, den unbeweglichen Gegenstand freihändig zu veräußern.[91] Gegenüber den formalisierten Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ist der freihändige Verkauf meist vorzugswürdig, da er weniger zeit- und kostenintensiv ist. Zudem lassen sich im Regelfa... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.3.2 Gläubigerschutz

Rn 100 Nach Abs. 2 des § 153 b ZVG ist die einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung mit der Auflage anzuordnen, dass die Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse ausgeglichen werden (zur Einordnung als Masseverbindlichkeit oben Rn. 78). Die Höhe des Ausgleichs hat das Vollstreckungsgericht f... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Zuschlag und Erlösverteilung

Rn 24 Durch den Zuschlag wird der Ersteher nach § 90 Abs. 1 ZVG Eigentümer des Grundstücks und mit dem Grundstück nach § 90 Abs. 2 ZVG zugleich auch der Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung erstreckt hat, insbesondere also auch des Zubehörs (oben Rn. 3). Durch den Zuschlag erlöschen nach § 91 Abs. 1 ZVG die Rechte an dem Grundstück, welche nicht nach den Versteiger... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.6 Verhältnis zum Vollstreckungsschutz nach § 30a ZVG und § 765a ZPO

Rn 90 Die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung auf Antrag des Schuldners nach § 30a ZVG kommt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter (vgl. § 80 InsO) nicht (mehr) in Betracht. Der Schuldner ist nicht einmal mehr Beteiligter i.S. von § 9 ZVG (oben Rn. 6). Rn 91 Ob der Schuldner V... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2.2 Einwand der Unzumutbarkeit

Rn 74 Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach Satz 2 des § 30d Abs. 1 ZVG abzulehnen, wenn die Einstellung dem Gläubiger unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zuzumuten ist. Der Einwand der Unzumutbarkeit erfordert eine Abwägung der Interessen der Gläubigergesamtheit gegen die Interessen des betreibenden Gläubigers... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

Der Insolvenzverwalter kann beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzmasse betreiben, auch wenn an dem Gegenstand ein Absonderungsrecht besteht. Bisherige gesetzliche Regelungen: § 126 KO mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Betroffene Gläubiger

Rn 8 Erfasst werden von dem Verbot des Abs. 1 nur Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für einzelne Insolvenzgläubiger, so dass auch hierfür wieder auf die in § 38 enthaltene Legaldefinition abzustellen ist. Unter den Begriff der Insolvenzgläubiger fallen auch die in § 39 definierten nachrangigen Insolvenzgläubiger.[28] Da zu den nachrangigen Insolvenzforderungen nach § 39 Abs. 1 N... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Die Eröffnung des Versteigerungsverfahrens

3.2.1 Antrag eines Gläubigers Rn 8 Der Antrag auf Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens kann nach § 49 InsO zunächst "nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung" von dem absonderungsberechtigten Grundpfandrechtsgläubiger gestellt werden (vgl. § 15 ZVG), und zwar auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ein bereits vor Eröff... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Unbewegliche Gegenstände

Rn 3 Der Begriff des unbeweglichen Gegenstands entspricht der in § 49 enthaltenen Legaldefinition; danach gehören hierzu alle Gegenstände, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (Übersicht vgl. § 49 Rn. 1).[5] In der Praxis werden hauptsächlich Grundstücke und Zubehör betroffen sein. Grundstückszubehör, welches im Eigentum des Schuldners steht, ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift entspricht inhaltlich der früheren Regelung des § 21 Abs. 4 KO. Für den Fall der freihändigen Veräußerung einer zur Insolvenzmasse gehörenden Immobilie durch den Insolvenzverwalter wird einem Erwerber ein Sonderkündigungsrecht entsprechend demjenigen des § 57a ZVG im Falle der Zwangsversteigerung zugebilligt. Zweck der Regelung ist die Erleichterung der V... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Ziel der Zwangsverwaltung

Rn 31 Ziel der Zwangsverwaltung ist die Verwertung der Grundstücksnutzungen, um den Vollstreckungsgläubiger aus dem Verwertungserlös zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt hier also nicht aus dem Stammwert, sondern aus den Grundstückserträgen. Grundsätzlich gelten gemäß § 146 Abs. 1 ZVG für die Zwangsverwaltung die Regelungen über die Zwangsversteigerung entsprechend, sowei... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Erheblichkeit der Abweichung

Rn 10 Anders als bei den Feststellungskosten sind die Schwankungen der tatsächlich entstehenden Verwertungskosten jedoch sehr groß,[7] so dass § 171 Abs. 2 Satz 2 deshalb den Ansatz der tatsächlich entstandenen und für die Verwertung erforderlichen Kosten zulässt. Es wird sowohl dem Verwalter (bei besonders hohen) als auch jedem Gläubiger (bei besonders niedrigen Kosten) fre... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.3 Die einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung (§ 153b ZVG)

Rn 93a Zitat § 153b ZVG(1) Ist über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist auf Antrag des Insolvenzverwalters die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung anzuordnen, wenn der Insolvenzverwalter glaubhaft macht, dass durch die Fortsetzung der Zwangsverwaltung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich ... mehr