Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 4. Weitere Folgen des Beschlusses nach § 21 Abs. 4 S. 1 WEG

Rz. 133 Im Beschluss nach § 21 Abs. 4 S. 1 WEG muss weder die Pflicht des neu hinzutretenden Nutzers, sich an den Folgekosten der baulichen Änderung zu beteiligen, geregelt werden noch der Umfang seines Nutzungsrechtes. Denn diese Folge tritt kraft Gesetzes ein. Für ihn gilt über die Verweisung in § 21 Abs. 4 S. 2 WEG die Kosten- und Nutzungsregelung in § 21 Abs. 3 WEG entsp...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Erweiterung durch § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG

a) Streitigkeiten um das sachenrechtliche Grundverhältnis Rz. 8 Durch den Wegfall der Formulierung in § 43 Nr. 1 WEG a.F., wonach es sich um Rechte "aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums" handeln musste, wollte der Gesetzgeber die Streitigkeiten aus dem so genannten sachenrechtlichen Grundverhältnis nunmehr der Zus...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 3. Einverständnis (§ 20 Abs. 3 WEG)

a) Rechtsnatur Rz. 78 § 20 Abs. 3 WEG redet anders als § 22 Abs. 1 WEG a.F. nicht mehr von einer Zustimmung zu der baulichen Veränderung, sondern vom Einverständnis hiermit. Damit soll klargestellt werden, dass es sich hierbei nicht um eine Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft und somit nicht, wie nach früherer Auffassung, um eine Willenserklärung handelt, sondern um das Einver...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Dem bisherigen Recht entsprechende Einzelbeispiele (§ 19 Abs. 2 WEG)

Rz. 6 § 19 Abs. 2 WEG listet die früher in § 21 Abs. 5 WEG a.F. enumerierten Beispiele ordnungsmäßiger Verwaltung auf. § 19 Abs. 2 Nr. 1 (Hausordnung) und § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Instandhaltung und Instandsetzung) entsprechen mit der Ausnahme, dass § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG die Definition der Erhaltung für Instandhaltung und Instandsetzung aus § 13 Abs. 2 WEG übernimmt, wörtlich ...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Unerheblichkeit des Einverständnisses nach § 20 Abs. 3 WEG

Rz. 118 Als Kostentragungspflichtige bezeichnet § 21 Abs. 3 S. 1 WEG die Wohnungseigentümer, die die bauliche Veränderung beschlossen haben. Im Gegensatz zum früheren Recht ist also das bloße Einverständnis mit der baulichen Veränderung für die Kostenlast unerheblich. Einem Wohnungseigentümer, der sich nach § 20 Abs. 3 WEG mit einer baulichen Veränderung einverstanden erklär...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Ersatz des Urteiles nach § 17 Abs. 4 S. 2 WEG durch Schuldtitel nach § 794 Abs. 1 ZPO

Rz. 83 Das neue Recht gibt dem Sondereigentümer, der keine Aussichten sieht, sich erfolgreich gegen eine Entziehungsklage zu verteidigen, in § 17 Abs. 4 S. 2 WEG die Möglichkeit einer Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung durch Schuldtitel nach § 794 Abs. 1 ZPO. Er kann sich somit durch notarielle Urkunde wegen der Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zwan...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / IV. Einseitige Abdingbarkeit (§ 17 Abs. 3 WEG)

Rz. 86 Wie das bisherige Recht (§ 18 Abs. 4 WEG a.F.) ordnet § 17 Abs. 3 WEG an, dass der Anspruch auf Veräußerung gemäß § 17 Abs. 1 WEG nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Erschwerungen oder Einschränkungen der Entziehung sind somit unwirksam. Hingegen kann die Möglichkeit der Entziehung wie nach bisherigem Recht erleichtert oder erweitert werden.[80]mehr

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§ 1 Sachenrecht / 1. Veräußerung ohne Zustimmung (§ 46 WEG)

Rz. 34 § 46 WEG stellt lediglich eine Umnummerierung dar. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 61 WEG a.F. überein.mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 5. Beschlussfassung ohne Verlangen nach § 20 Abs. 2 WEG

Rz. 69 § 20 Abs. 2 WEG eröffnet dem Wohnungseigentümer nur eine zusätzliche Möglichkeit, insbesondere für den Fall, dass Widerstände in der Wohnungseigentümerversammlung eine mehrheitliche Beschlussfassung über die bauliche Veränderung in Frage stellen. Der Gesetzgeber zwingt den Wohnungseigentümer aber auch bei privilegierten Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG nicht zu dem dort...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / II. Wegfall der Differenzierung innerhalb der baulichen Veränderung (§ 22 Abs. 2 WEG a.F.)

Rz. 4 Weggefallen sind im neuen Recht die Differenzierungen des § 22 Abs. 2 WEG a.F., die einen Teilbereich der baulichen Veränderungen in Anlehnung an die mietrechtliche Modernisierung privilegierte. Somit sind nun auch Maßnahmen nach §§ 555b ff. BGB alleine nach den Vorschriften der baulichen Veränderung zu beurteilen. Differenziert wird nunmehr nur noch hinsichtlich der D...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG)

Rz. 36 Die Sonderregelungen zur Zustellung in § 45 WEG a.F. sind entfallen. Existiert ein Verwalter, so ist die Zustellung nun von der allgemeinen Regelung des§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG umfasst, wonach der Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Dies gilt nunmehr auch für die Zustellung von Beschlussklagen, die gemäß § 44 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens (§ 9a Abs. 3 WEG)

Rz. 31 Im Hinblick auf eigene Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft ließ das alte Recht Regelungen zu seiner Verwaltung vermissen. Diese Lücke schließt nun § 9a Abs. 3 WEG. Danach gelten die Regelungen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in §§ 18, 19 Abs. 1, 27 WEG für das Gemeinschaftsvermögen entsprechend. Dessen Verwaltung erfolgt also, sowei...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 3. Zerstörung des Gebäudes (§ 22 WEG)

Rz. 43 Auf dem Wege des § 11 Abs. 3 WEG müssen die Wohnungseigentümer auch nach der Zerstörung des Gebäudes vorgehen, da der Gesetzgeber die Sondervorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. als entbehrlich ansah.[41] Die Zerstörung führt also nicht als solche schon zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft, da die Wohnungseigentumsrechte ebenso wie bei einer Aufteilung ...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / c) Änderungen im Rahmen des Verweises auf § 14 Abs. 1, 2 WEG

Rz. 77 Die frühere Rechtsprechung kann auch insoweit nicht fortgeführt werden, als der Verweis des § 17 Abs. 2 WEG auf § 14 WEG damit einhergeht, dass nunmehr andere Pflichten gelten. Auffälligstes Beispiel ist wohl der Wegfall von § 14 Nr. 2 WEG a.F. Bislang wurde es durchweg für möglich befunden, ein Entziehungsverfahren darauf zu stützen, dass der Eigentümer nicht auf ein...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 3. Bindung von Sonderrechtsnachfolgern und Grundbucheintragung nach § 10 Abs. 3 WEG

Rz. 56 Die Bindung der Sonderrechtsnachfolger an Urteile in Beschlussklagen hat keine ausdrückliche Regelung gefunden. Sie folgt wohl zumindest aus einer analogen Anwendung von §§ 265, 325 ZPO. Eine Besonderheit ergibt sich allerdings bei Beschlüssen, die aufgrund einer gewillkürten Öffnungsklausel gefasst werden. Wird ein solcher Beschluss im Verfahren nach § 44 Abs. 1 S. 2...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 1. Fortführung von § 14 Nr. 1 WEG a.F.

Rz. 18 § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG führt inhaltlich die Verpflichtungen aus § 14 Nr. 1 WEG a.F. fort, aber unter Umkehr der Perspektive: Während § 14 Nr. 1 WEG a.F. positive Verpflichtungen zur Instandhaltung und zum schonenden Gebrauch von Sondereigentum- und Gemeinschaftseigentum normierte, arbeitet § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG mit Unterlassungspflichten. Demnach ist jeder Wohnungseige...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 2. Neue Ergänzung durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG

Rz. 63 Die in § 27 Abs. 1 Nr. 3, 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 WEG a.F. geregelte Notgeschäftsführung ist nunmehr von § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG unmittelbar erfasst.[66] Die neuen Befugnisse dürften über die "erforderlichen" Maßnahmen hinausgehen. Denn es erschien nach altem Recht häufig nicht nachvollziehbar, dass der Verwalter nur die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen, nicht sogleich...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Entziehungsurteil nach § 17 Abs. 4 S. 1 WEG

Rz. 82 Das neue Recht behält in § 17 Abs. 4 S. 1 WEG die Grundstruktur des bisherigen Verfahrens bei. Danach muss die Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG einen Titel erstreiten, der den Beklagten zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt. Dieser ist Grundlage der Vollstreckung nach den Vorschriften des ZVG. Es wird also der Zwangs...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Voraussetzung einer einvernehmlichen Aufhebung (§ 11 Abs. 3 WEG)

Rz. 39 Diese von Amts wegen erfolgende Schließung setzt nach § 4 WEG die einvernehmliche Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch alle Miteigentümer voraus. Dies kann etwa dann bedeutsam werden, wenn die Begründung von Wohnungseigentum an grundsätzlich selbständigen Einheiten (z.B. Doppel- oder Reihenhäusern) nur auf bauordnungsrechtliche Beschränkungen, etwa den A...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Kein Rückgriff auf die "Eigenart der Wohnanlage" gemäß § 22 Abs. 2 S. 1 WEG a.F.

Rz. 35 Der neue, unbestimmte Rechtsbegriff der grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage knüpft nicht, wie die Ähnlichkeit der Formulierung und die Übernahme der "unbilligen Beeinträchtigung" aus § 22 Abs. 2 S. 1 WEG a.F. nahelegen könnten, an das dortige Tatbestandsmerkmal einer Änderung der Eigenart der Wohnanlage an.[31] Vielmehr will der Gesetzgeber deutlich über die Ein...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Bedeutungslosigkeit des Verweises in § 15 Nr. 2 WEG auf § 555 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 175 Überflüssigerweise verweist § 15 Nr. 2 WEG auch auf § 555d Abs. 4 S. 2 BGB, wonach der Mieter binnen der dort normierten Frist auch Umstände mitteilen muss, die eine Härte nach § 559 Abs. 4 begründen, also eine Härte nur hinsichtlich der Mieterhöhung darstellen. Diese Verweisung ist im vorliegenden Zusammenhang schlicht zu ignorieren, da weder die Wohnungseigentümerg...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / f) Über den Katalog des § 27 Abs. 1 WEG a.F. hinausgehende Befugnisse

Rz. 57 Der Verweis auf die früher in § 27 Abs. 1 WEG a.F. geregelten Befugnisse stellt überdies nicht die Grenze der nunmehr beschlussfreien Verwalterkompetenzen dar. Bereits die Gesetzesmaterialien führen nicht im Katalog des § 27 Abs. 1 WEG a.F. enthaltene Befugnisse, die früher eines Beschlusses nach § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG a.F. bedurft hätten, als beschlussfreie Maßna...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Wegfall der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters nach § 49 Abs. 2 WEG a.F.

Rz. 60 Ersatzlos entfallen ist die von den Berufungsgerichten sehr unterschiedlich gehandhabte Möglichkeit der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters nach § 49 Abs. 2 WEG a.F. Dies schließt es aber nicht aus, materiell-rechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in einem getrennten Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG geltend zu machen.[56]mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Gegenstand der Ankündigung (§ 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 BGB

Rz. 140 Nach § 15 Nr. 2 WEG sollen "Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen" angekündigt werden. Bereits dies zeigt, dass die Verweisung auf § 555c BGB misslungen ist, wonach der mietrechtlichen Zielsetzung entsprechend durchweg nur von "Modernisierungsmaßnahmen" die Rede ist, die aber nur einen Teil der möglichen baulichen Veränderungen umfassen. Wo die in Bezug genom...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Anknüpfung an § 22 Abs. 2 S. 1 WEG a.F.

Rz. 37 Anders als die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage knüpft der Gesetzgeber bei der unbilligen Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer bewusst an § 22 Abs. 2 S. 1 WEG a.F. an. Dass der Begriff der Beeinträchtigung durch denjenigen der Benachteiligung ersetzt wurde, habe lediglich sprachliche Gründe. Im Übrigen gibt der Gesetzgeber zur unbilligen Benachteiligun...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Keine Einschränkung der Duldungspflicht durch § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 WEG

Rz. 67 Die Ausführungen zum Sondereigentum gelten für das Gemeinschaftseigentum entsprechend. Der Drittnutzer muss Eingriffe in das Sondereigentum hinnehmen, auch wenn die Erhaltungsmaßnahme das Gemeinschaftseigentum zum Gegenstand hat. Anders als beim Wohnungseigentümer ist die Duldungspflicht nicht nach § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 WEG auf geringfügige Eingriffe oder so...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Analoge Anwendbarkeit von § 18 WEG

Rz. 26 Die Ausführung von Beschlüssen, die allein die Benutzung des Sondereigentums regeln, geht ohne jeden Zweifel über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums hinaus, die nach § 18 Abs. 1 WEG allein der Wohnungseigentümergemeinschaft zukommt. Ihre Verwaltungszuständigkeit ließe sich allein mit einer Analogie zu § 18 Abs. 1 WEG begründen. Das setzt zunächst eine planwidri...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Laden elektrischer Fahrzeuge (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG)

a) Betroffene Einrichtungen Rz. 47 Jeder Wohnungseigentümer kann aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die Reichweite dieser Vorschrift ist erheblich; sie erfasst nicht nur die Lademöglichkeit im engeren Sinne, sondern die gesamte Infrastruktur von der Verlegung der Versorgungsleitungen zur Lade...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / IV. Andere bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 3 S. 1 WEG)

1. Begriff der "anderen baulichen Veränderungen" a) Vorrang der Kostentragungsregelungen in § 21 Abs. 1 und 2 WEG Rz. 116 Der in § 21 Abs. 3 S. 1 WEG gebrauchte Begriff "anderer als der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten baulichen Veränderungen" ist nicht präzise. Es kommt auf die Kostenverteilung nach § 21 Abs. 1 und 2 WEG an. Eine der von § 21 Abs. 1 S. 1 WEG erfassten Maß...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Wegfall des Beschlusses nach § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F.

a) Zulässigkeit der Entziehungsklage ohne Beschlussfassung Rz. 80 Darüber hinaus entfällt mit dem Wegfall von § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F. die vorgängige Beschlussfassung vor der Entziehungsklage. Die Klage, mit der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Veräußerung des Sondereigentums von einem Miteigentümer verlangt, ist somit auch ohne entsprechende Beschlussfassung zulä...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / I. Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG)

1. Fortführung des alten Rechtes Rz. 7 Nach Bekunden der Gesetzesmaterialien will die neue Fassung der Zuständigkeitsvorschrift im Wesentlichen die Rechtspraxis nach früherem Recht fortsetzen.[6] Es bleibt also insbesondere bei der weiten Handhabung der Vorschrift. So erfasst § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG etwa den Streit mit ausgeschiedenen Wohnungseigentümern,[7] mit Verwaltungsbeir...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / II. Die Ankündigung von baulichen Veränderungen (§ 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c BGB)

1. Gegenstand der Ankündigung (§ 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 BGB Rz. 140 Nach § 15 Nr. 2 WEG sollen "Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen" angekündigt werden. Bereits dies zeigt, dass die Verweisung auf § 555c BGB misslungen ist, wonach der mietrechtlichen Zielsetzung entsprechend durchweg nur von "Modernisierungsmaßnahmen" die Rede ist, die aber ...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Kosten der Nebenintervention (§ 44 Abs. 4 WEG)

a) Fortführung von § 50 WEG a.F. Rz. 58 Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei auch die Kosten der Nebenintervenienten. Damit wirft die Möglichkeit der Nebenintervention das aus dem früheren Recht bekannte Problem wieder auf, dass der Beschlusskläger mit einer Vielzahl von Erstattungsansprüchen rechnen muss. Das neue Recht bietet mit § 44 Abs. 4 WEG eine ähnliche Lösung a...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / III. Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters (§ 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG)

1. Änderungen im Wortlaut gegenüber § 43 Nr. 3 WEG a.F. Rz. 12 Der Wortlaut des § 43 Nr. 3 WEG a.F. wurde dahingehend geändert, dass nach "Rechte und Pflichten des Verwalters" der Passus "bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums" gestrichen wurden. Der Gesetzgeber hielt das für eine rein sprachliche Straffung.[12] Dies ist insoweit richtig, als es bei der weiten Ha...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / VI. Informationspflichten des Verwalters (§ 44 Abs. 2 S. 2 WEG)

1. Bedeutung Rz. 39 Mit § 44 Abs. 2 S. 2 WEG normiert der Gesetzgeber die Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen. Damit scheint auf den ersten Blick nur die früher in § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG a.F. normierte Informationspflicht modifiziert in das neue Recht übertragen zu sein. Tatsächlich begründet § 44 Abs. 2 S. 2 ...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / IV. Beschlussklagen gemäß § 44 WEG

1. Beschränkung auf Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklagen Rz. 15 Die am weitesten gehende Veränderung hat die Regelung der Zuständigkeit für Streitigkeiten um die interne Willensbildung erfahren. Diese war in § 43 Nr. 4 WEG a.F. mit der Formulierung "Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer" sehr weit gefasst. Es herrschte ...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 4. Einsicht in Unterlagen (§ 18 Abs. 4 WEG)

a) Ausgangslage Rz. 18 Zur Durchsetzung seines Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung benötigt der Wohnungseigentümer häufig genauere Kenntnis der Vorgänge in der Verwaltung. Der Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen war bislang nur punktuell für die Niederschriften in § 24 Abs. 6 S. 3 WEG a.F. und für die Beschluss-Sammlung in § 24 Abs. 7 S. 8 WEG a.F. geregelt. Es...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / VII. Prozessverbindung (§ 44 Abs. 2 S. 3 WEG)

1. Bedeutung der Vorschrift Rz. 45 § 44 Abs. 2 S. 3 WEG zieht die prozessuale Konsequenz daraus, dass ein Beschluss nur allen Wohnungseigentümern gegenüber gültig oder unwirksam sein kann. Wird er von mehreren Wohnungseigentümern angefochten, muss daher ein Gleichlauf geschaffen werden. Die Gesetzesmaterialien stellen dabei darauf ab, dass § 44 Abs. 2 S. 3 WEG ähnlich wie frü...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / IV. Einverständnis aller beeinträchtigten Wohnungseigentümer (§ 20 Abs. 3 WEG)

1. Bedeutung a) Voraussetzung einer Beschlussfassung Rz. 74 Der Tatbestand einer Veränderung ohne Beeinträchtigung hat im neuen Recht erheblich an Bedeutung verloren. Er wird nach dessen Vorgaben nur noch bei Veränderungen im Sondereigentum unmittelbar relevant, da dort Maßnahmen, die keinen Miteigentümer mehr als unerheblich beeinträchtigen, gemäß § 13 Abs. 2 WEG ohne Beschlu...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / II. Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 S. 2 WEG)

1. Aufstellung und Inhalt Rz. 10 § 28 Abs. 1 S. 2 WEG verpflichtet den Verwalter nach wie vor, einen Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr aufzustellen.[11] Das steht nur scheinbar im Gegensatz zu § 28 Abs. 1 S. 1 WEG, wonach der Zahlungsplan auch für eine längere Zeit beschlossen werden kann. Denn mit der jährlichen Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes erfolgt eine Kontro...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Verstöße gegen die Pflichten aus § 14 Abs. 1, 2 WEG als Regelbeispiel

a) Fortführung bisherigen Rechtes Rz. 75 Fortgeführt wird die Systematik des bisherigen Rechtes auch insoweit, als die Generalklausel in § 17 Abs. 1 WEG durch ein Regelbeispiel in § 17 Abs. 2 WEG konkretisiert wird. Dieses bejaht die Voraussetzungen einer Entziehung dann, wenn der Wohnungseigentümer wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstöß...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / VII. Duldungspflicht (§ 15 Halbs. 1 WEG)

1. Regelungstechnik und Umfang der Duldungspflicht Rz. 161 § 15 Nr. 2 WEG verweist nicht auf § 555d Abs. 1 BGB, worin die Duldungspflicht des Mieters normiert ist. Diese Verweisung wäre auch überflüssig. Denn die Duldungspflicht ist schon in § 15 Halbs. 1 WEG angeordnet. Aus der wort- und inhaltsgleichen Gesetzesfassung ("hat … zu dulden") geht hervor, dass sich der Umfang de...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / V. Nachträgliche Beteiligung an Kosten und Nutzungen (§ 21 Abs. 4 WEG)

1. Sinn der Vorschrift a) Gesetzlicher Ausschluss von Nutzungsmöglichkeiten Rz. 125 Die Entscheidung gegen eine bauliche Veränderung kann auf Erwägungen beruhen, die sich überholen. Etwa die Verbesserung der Technik im Rahmen der E-Mobilität kann dazu führen, dass ein Wohnungseigentümer die Beteiligung an der Lademöglichkeit für sinnvoll befindet, die er ursprünglich für überf...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / III. Pflicht zur Duldung des Betretens und anderer Einwirkungen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG)

1. Zweck der Regelung Rz. 8 Die Vorschrift führt § 14 Nr. 4 WEG a.F. fort, wonach der Wohnungseigentümer die Inanspruchnahme seines Sondereigentums hinnehmen muss. Sie ist nunmehr dem Wortlaut nach weiter gefasst. Zum einen muss der Wohnungseigentümer nicht nur Betreten und Benutzung (so § 14 Nr. 4 WEG a.F.), sondern auch "andere Einwirkungen" dulden. Dies entspricht allerdin...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / II. Streitigkeiten zwischen Gemeinschaft und Wohnungseigentümern (§ 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG)

1. Weiterer Anwendungsbereich trotz unveränderten Wortlauts Rz. 10 § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG entspricht wortgleich § 43 Nr. 2 WEG a.F. Allerdings hat er durch die Änderungen im materiellen Recht nun einen weiteren Anwendungsbereich. Da die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich der Durchführung von Beschlüssen nunmehr nach § 18 Abs. 1 WEG obliegt, können sie n...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / I. Unterlassung von Beeinträchtigungen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG)

1. Fortführung von § 14 Nr. 1 WEG a.F. Rz. 18 § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG führt inhaltlich die Verpflichtungen aus § 14 Nr. 1 WEG a.F. fort, aber unter Umkehr der Perspektive: Während § 14 Nr. 1 WEG a.F. positive Verpflichtungen zur Instandhaltung und zum schonenden Gebrauch von Sondereigentum- und Gemeinschaftseigentum normierte, arbeitet § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG mit Unterlassungspfl...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / VIII. Wirkung der Entscheidung über Beschlussklagen (§ 44 Abs. 3 u. 4 WEG)

1. Wirkung gegen alle Wohnungseigentümer a) Notwendigkeit einer Regelung Rz. 52 Über eine Beschlussklage wird nunmehr, nach der Umorientierung des Gesetzes hinsichtlich der Passivlegitimation im Zwei-Parteien-Prozess entschieden. Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen würde das Urteil daher nur zwischen Anfechtungskläger und Wohnungseigentümergemeinschaft wirken. Dies ...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / II. Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüssen (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG)

1. Umfang der Pflicht Rz. 5 Die neue Regelung ist weitgehend überflüssig und bringt wenig Gewinn an Rechtsklarheit. Dass Wohnungseigentümer gesetzliche Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse, soweit wirksam, einhalten müssen ist selbstverständlich. Neu ist abgesehen von der alleinigen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich die Aufgabe der Differenzi...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / II. Von einem Eigentümer verlangte bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 1 WEG)

1. Gestattete bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Fall 1 WEG) a) Gestattung Rz. 95 Der Begriff der Gestattung nimmt auf § 20 Abs. 1 Fall 2 WEG Bezug. Anders als in § 20 Abs. 1 WEG sind durch Beschluss gestattete von sonstigen beschlossenen baulichen Veränderungen zu unterscheiden, da diese Vorschrift nur ihre Rechtmäßigkeit unabhängig von der Kostenfolge regelt. Für letzt...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 4. Einverständnis mit einer nach § 20 Abs. 4 WEG unzulässigen baulichen Veränderung

a) Einverständnis mit einer unbilligen Benachteiligung Rz. 42 § 20 Abs. 4 WEG untersagt den Beschluss baulicher Veränderungen, die mit einer unbilligen Benachteiligung verbunden sind, nur dann, wenn sie ohne Einverständnis des betroffenen Wohnungseigentümers erfolgt. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass eine entsprechende Beschlussfassung mit seinem Einverständnis ordnungsmäßi...mehr