Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Index-Anleihen, Index-Zertifikate und Ähnliches

Rz. 39 Bei sog. Full-Index-Link-Anleihen bzw. Index-Zertifikaten und ähnlichen Zertifikaten bzw. Anleihen, die in Abhängigkeit von einem Index oder einem anderen ungewissen Ereignis eine ungewisse Kapitalrückzahlung vorsehen, richtet sich die Bewertung – soweit kein Börsenkurs existiert – grundsätzlich nach dem Einlösungs(nenn)betrag. Dieser ist jedoch zumeist nicht ohne Wei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) (Tatsächliche) Vermögensübergänge

Rz. 16 Als begünstigte Erwerbe kommen grds. alle in §§ 3 und 7 ErbStG der Steuerpflicht unterworfenen Vorgänge in Betracht, bei denen der Erwerber unmittelbar vom Erblasser/Schenker stammendes begünstigtes Vermögen (i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG) erhält. Sämtliche in der bis 2008 geltenden Vorgängervorschrift § 13a ErbStG a.F.[6] enthaltenen Einschränkungen waren bereits mit de...mehr

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zfs 01/2023, Privatgutachte... / 2 Aus den Gründen:

[1] I. Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat zutreffend den vom Prozessbevollmächtigten des Klägers gemäß § 47 Abs. 1 RVG beantragten Kostenvorschuss für die Einholung eines Privatgutachtens zur Widerlegung bzw. Erschütterung des gerichtlichen Gutachtens zurückgewiese...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörenmehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Erstattung

Rz. 206 Auch hier liegt der Schwerpunkt der Differenzen in der Erstattung durch Dritte. Bei einer Rechtsschutzversicherung ist zu beachten, dass diese in der Regel Reisekosten nur übernimmt, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz der Partei und Gerichtsort mehr als 100 km beträgt und dann nur bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts. Rz. 207 Im Rahmen der Prozesskostenhilf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Besteuerung des erweiterten Inlandsvermögens

Rz. 46 Soweit der Erblasser/Schenker eine Person i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist, unterliegt er für die Dauer von zehn Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem seine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht endete,[117] der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuerschuld; dieser muss in einen – einkommensteuer...mehr

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ZErb 01/2023, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Am 10.10.2021 ist A. P. J. R. (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 1). Die Beteiligte zu 2) ist seine Tochter aus seiner ersten (geschiedenen) Ehe. Der Erblasser hatte unter dem 5.11.2016 ein privatschriftliches Testament errichtet, das u.a. folgenden Inhalt hat: Zitat Nach meinem Tode möchte ich mein Vermögen wie folg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Inkrafttreten/Rückwirkung, § 205 Abs. 11 BewG

Rz. 12 Die Systematik des vereinfachten Ertragswertverfahrens beinhaltet u.a. das in § 203 Abs. 2 BewG a.F. zum Ausdruck gebrachte Prinzip, dass für sämtliche Steuerfälle innerhalb desselben Kalenderjahres ein einheitlicher Kapitalisierungsfaktor zur Anwendung kommen soll. Um diesem Prinzip auch im Zuge der Neuregelung des Kapitalisierungsfaktors treu zu bleiben, ordnete der...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / E. Vorlage zur Gestaltung des Grundverhältnisses

Rz. 57 Die nachfolgende Vorlage zur Regelung des Grundverhältnisses ist als Ergänzung im Vollmachtsdokument und nicht als gesondertes Dokument gedacht. Für den Fall der Regelung des Grundverhältnisses in einem gesonderten Dokument ist möglichst exakt auf die Vollmachtsurkunde zu verweisen. Die Vorlage ordnet die Anwendung des Auftragsrechtes an, soweit nicht durch die konkre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Tatbestand

Rz. 309 Die Voraussetzungen stellen sich nach § 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG wie folgt dar: Der Erwerber muss zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörende Gegenstände des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 4 ErbStG) innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall (Zeitpunkt der Steuerentstehung, § 9 ErbStG)[833] in begünstigungsfähiges Vermögen (also nicht anderes Verwaltungsvermögen[834])...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Zeitliche Relation zum Stichtag

Rz. 32 Soweit tatsächliche Verkäufe unter fremden Dritten festgestellt werden können, sind nach dem Gesetzeswortlaut nur in der Vergangenheit, also vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung, liegende Transaktionen zur Wertableitung in Betracht zu ziehen.[104] Weitere Voraussetzung für die Maßgeblichkeit des Verkaufspreises ist, dass die entsprechende Verkaufstransaktion innerha...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 5 Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht einheitlich definiert. Aus diesem Grunde ist in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG ausdrücklich klargestellt, was als Kapitalgesellschaft i.S.d. Bewertungsrechts zu gelten hat. Zunächst waren dies die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft au...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Notwendigkeit der Kosten

Rz. 146 Die Festsetzung entstandener Kosten setzt aber auch voraus, dass diese i.S.v. § 91 ZPO notwendig waren. Bei der Einlegung eines nur fristwahrenden, noch unbegründeten Rechtsmittels wird, insbesondere bei Hinweis auf die nur vorsorgliche Einlegung, seitens des Rechtsmittelführers die Notwendigkeit der Kosten eines Anwalts oft bestritten. Die ständige Rechtsprechung so...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Ermittlung der Bewirtschaftungskosten

Rz. 3 Die Bewirtschaftungskosten sind nach dem Gesetzeswortlaut pauschal mit Erfahrungssätzen anzusetzen. Nach der Auffassung der Verwaltung (R B 187 Abs. 2 ErbStR 2019) sind die Erfahrungssätze am Markt gemeint. Eine Berücksichtigung die tatsächlich entstandenen Kosten kommt nicht in Betracht. Liegt einem Steuerpflichtigen z.B. eine betriebswirtschaftliche Kalkulation der M...mehr

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§ 6 Formvorschriften / V. Praktikabilitätsgründe zugunsten der Beurkundung

Rz. 32 Zutreffend kommt daher Kurze [62] zum Ergebnis, dass die Beurkundung "aus formalen Gründen nicht notwendig" ist, "gegebenenfalls aus Praktikabilitätsgründen zu empfehlen". So spricht der höhere "Beweiswert" einer Beurkundung für die Beurkundung. Ebenfalls zutreffend führen Renner/Braun aus, dass Dritte erheblich mehr Vertrauen der beurkundeten Vollmacht entgegenbringen...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 56 Während früher in der Praxis die Mandanten im Überprüfungsverfahren meist direkt ohne eine Beteiligung des Anwalts angeschrieben wurden, hat sich dies seit einigen Jahren geändert. Auslöser waren zwei Entscheidungen des BGH, der entschieden hat, dass auch nach dem formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens Zustellungen im PKH-Überprüfungsverfahren (§§ 120 Abs. 4, 12...mehr

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FF 07+08/2023, Scheidungsve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen einen im Scheidungsverbundverfahren ergangenen Teilversäumnisbeschluss zum nachehelichen Unterhalt. [2] Die Beteiligten sind inzwischen rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Der Antragsgegner hat im Scheidungsverbund die Folgesache nachehelicher Unterhalt anhängig gemacht. Zum Verhandlun...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 3. Bestimmtheitsgrundsatz und Konkretisierungsgebot

Rz. 74 Patientenverfügungen erheben tatsächlich wie rechtlich den Anspruch, Sicherheit für alle Beteiligten – insbesondere am Lebensende – zu schaffen:mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / II. Tilgungsraten und Wohnvorteil

Der Vorteil des mietfreien Wohnens in einer eigenen Immobilie ist anerkannter Bestandteil des unterhaltsrechtlichen Einkommens. Er ist allerdings nicht uneingeschränkt für Zwecke des Unterhalts zu verwenden, sondern zu kürzen um die auf den Mieter nicht umlegbaren Nebenkosten sowie die im Rahmen der regelmäßig notwendigen Finanzierung anfallenden Zinslasten. Während die Berü...mehr

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zfs 01/2023, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … B. Die Klage ist unbegründet. 1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig und verletzt den Kl. nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Rechtsgrundlage für die Fahrerlaubnisentziehung ist § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV. Danach hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfah...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Verwendung von Finanzmitteln für Lohnzahlungen

Rz. 318 Für Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG) besteht nach § 13b Abs. 5 S. 2 ErbStG (ebenfalls nur bei Erwerben von Todes wegen)[875] die zusätzliche Möglichkeit, diese zum Ausgleich wiederkehrender saisonaler Schwankungen in Zeiten fehlender Einnahmen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern (Vergütungen i.S.v. § 13a Abs. 3 S. 6–10 ErbStG) zu verwenden[876] und dadurch –...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 4 Die Vertretung mehrerer Unfallgeschädigter ist bereits aus berufsrechtlicher Sicht wegen einer möglichen Interessenkollision nicht unproblematisch. Das LG Saarbrücken hat hierzu deutlich gemacht, dass ein Rechtsanwalt entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen vertrete, wenn er mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls vertritt, von denen einer dem anderen z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz und Verwertungsverbote

Rz. 732 [Autor/Stand] Das Betreten des Grundstücks ist ein Realakt, gegen den ein Einspruch unzulässig ist[2]. In Betracht kommt nur eine Feststellungklage gem. § 41 FGO [3]. Dabei ist das Vorliegen des insoweit notwendigen Feststellungsinteresses gem. § 41 Abs. 1 Halbs. 2 FGO umstritten. Nach Ansicht des FG Münster[4] liegt es auch bei einer Überrumpelungssituation (s. Rz. 7...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Pflichtteil

Rz. 52 Der Pflichtteilsanspruch stellt für den Pflichtteilsberechtigten eine Teilhabe am Nachlass dar, der gesetzlich garantiert ist, sofern nicht Gründe vorhanden sind, die auch den Pflichtteilsanspruch entfallen lassen. Wird ein pflichtteilsberechtigter Erbe vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vom Erbe ausgeschlossen, so garantiert ihm das Pflic...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / II. Muster

Rz. 48 Muster 22.4: Aufforderungsschreiben Herausgabeanspruch nach § 667 BGB Muster 22.4: Aufforderungsschreiben Herausgabeanspruch nach § 667 BGB _________________________ (Adressat) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, bekanntlich vertreten wir in der o.g. Angelegenheit Ihren Bruder, den Herrn _________________________. Bezüglich der Ihnen von Ihrer verstorbenen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 14 Ein Verschonungsbedarf besteht nach § 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG, soweit der Erwerber nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die auf das prinzipiell begünstigte Vermögen entfallende Steuer aus seinem "verfügbaren Vermögen" zu begleichen. Der Begriff des verfügbaren Vermögens ist insoweit irreführend, als er eine Bezugnahme auf die reale finanzielle Leistungsf...mehr

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AGS 01/2023, Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 6. Aufl., 2023, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 1.616 S., 109,00 EUR Wenn ein Buch zum RVG innerhalb weniger Jahre bereits in 6. Aufl. erscheint, belegt dies schon für sich genommen den großen Zuspruch bei den Lesern. In der gerade noch vor den Weihnachtsfeiertagen erschienenen Neuauflage hat Schneider die bewährte Konzeption des Werkes, die ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Keine Berücksichtigung der Buchwertklausel bei Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (Abs. 5)

Rz. 224 § 7 Abs. 5 ErbStG enthält eine Sonderregelung für den Fall der Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gegenseitige Erbeinsetzung (Berliner Testament) (Abs. 3)

Rz. 18 § 15 Abs. 3 ErbStG ermöglicht in Fällen des Berliner Testaments unter gewissen Voraussetzungen eine Abmilderung der Steuerbelastung des Schlusserben/Vermächtnisnehmers.[50] Der Schlusserbe/Vermächtnisnehmer eines Berliner Testaments erwirbt den gesamten Nachlass grundsätzlich vom letztversterbenden Ehegatten/Lebenspartner. Der Versteuerung ist daher grundsätzlich (von...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / V. Einzelfälle aus der (alten) Rechtsprechung

Rz. 12 Anzuordnen war eine Kontrollbetreuung in einem von dem BGH entschiedenen Fall,[30] in dem die Schwiegertochter der Betroffenen entgegen der Vereinbarung mit der Betroffenen nicht mehr die Zinsen, die vereinbart waren, bezahlt hat. Hinzu kam, dass zwar die Besicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs vereinbart war, aber die Sicherungsabrede geprüft werden musste, da...mehr

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AGS 01/2023, Auslagenerstat... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Leider kann man, da die Entscheidung nun überhaupt keine konkreten Umstände aus dem Verfahren mitteilt, nicht abschließend beurteilen, ob die Entscheidung zutreffend ist oder nicht. Es spricht allerdings einiges dafür, dass hier in der Tat die Zuziehung eines auswärtigen Verteidigers nicht erforderlich gewesen sein dürfte. Das LG spricht von einem "einfachen und überschau...mehr

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AGS 01/2023, Anordnung der ... / III. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 66 Abs. 7 S. 1 GKG hat die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz – gleiches gilt für die Beschwerde – keine aufschiebende Wirkung. Gem. § 66 Abs. 7 S. 2 Hs. 1 GKG kann das Gericht jedoch auf Antrag oder von Amts wegen die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise nach pflichtgemäßem Ermessen anordnen. Ist – wie hier – für die Entscheidung üb...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 118 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Der BGH hat sich ausführlich mit der Frage befasst und entschieden, dass es sich bei der Pfändung und Überweisung der Forderungen eines Schuldners gegen mehrere Drittsc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerb mit dem Tod des Erblassers

Rz. 5 Die Steuer entsteht bei Eintritt der gesetzlichen oder der gewillkürten Erbfolge grds. mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG).[18] Dabei kommt es in der Regel auf den genauen Todeszeitpunkt an, der sich im Zweifel aus dem Personenstandsregister ergibt (§§ 3, 31 PStG). Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat, hat dies u.a. dem für die Veranl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Dasselbe Vermögen

Rz. 5 Die Ermäßigung greift nur, wenn dasselbe Vermögen mehrfach mit einer Steuer nach dem ErbStG belastet wird. Vermögen heißt nicht, dass alle Vermögensgegenstände identisch sein müssen, vielmehr handelt es sich bei "Vermögen" um ein nicht weiter auflösbares Bündel von Rechten und Pflichten. Nach allgemeiner Auffassung[13] und Rechtsprechung[14] sind hier großzügige Maßstä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Absoluter Grenzwert für Verwaltungsvermögen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 172 Um eine verfassungsgerichtlich geforderte zielgenaue Begünstigung[451] zu erreichen und sog. Mitnahmeeffekte möglichst auszuschließen, regelt § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG eine Obergrenze für Verwaltungsvermögen. Rz. 173 Betriebe, bei denen der Wert solcher Gegenstände des Verwaltungsvermögens (gemeint ist hier der Brutto-Wert vor Abzug von Schulden),[452] die nicht mittel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Abweichender gemeiner Wert

Rz. 21 Der gemeine Wert (§ 9 BewG) einer Rente wird mit Hilfe eines typisierenden Bewertungsverfahrens ermittelt. Es beruht auf bestimmten Annahmen, als da sind: der Zinssatz von 5,5 % und die mittelschüssige Zahlungsweise. Dieser Wert kann sich in bestimmten Fällen als unrichtig erweisen. Deshalb erlaubt § 13 Abs. 3 BewG einen höheren oder niedrigeren gemeinen Wert nachzuwe...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einschränkungen durch den Vollmachtgeber

Rz. 88 Mitunter wünscht der Vollmachtgeber bestimmte Einschränkungen. Er kann den Wunsch haben, bestimmte Rechtsgeschäfte/Rechtshandlungen generell von der Bevollmächtigung – im Außenverhältnis – auszunehmen, wobei ihm dann bewusst gemacht werden muss, dass diese dann im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit bzw. Betreuungsbedürftigkeit von einem Betreuer wahrzunehmen wären (u.U...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es gibt Entscheidungen, die würde man lieber nicht lesen, man muss es aber (leider). Zu solchen Entscheidungen gehört dieser Beschluss des LG Osnabrück, der aus mehreren Gründen verärgert. 1. Zunächst ist man geneigt zu sagen: Schon wieder das LG Osnabrück, das sich mal wieder in einer für Verteidiger ggf. wichtigen Frage der Staatskasse anschließt. Und zudem: Auch mal wieder...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Regulierter Markt

Rz. 5 § 11 Abs. 1 BewG regelt die Bewertung von Wertpapieren und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im Regulierten Markt zugelassen sind.[12] Wertpapiere in diesem Sinne sind Urkunden, die ein Vermögensrecht in der Weise verbriefen, dass das Geltendmachen des Rechts den Besitz der Urkunde erfordert.[13] Außerdem erfasst § 11 Abs. 1 BewG...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Grundsatz

Rz. 191 Gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG gehören zum Verwaltungsvermögen zunächst "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten". Die Begriffsdefinitionen bestimmen sich nach sachenrechtlichen Grundsätzen.[515] Mit umfasst sind daher auch ideelle Miteigentumsanteile an den genannten Vermögensgegenständen sowie Gebäude auf ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Höchstrichterliche Rechtsprechung

Rz. 51 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung finden sich verschiedene Entscheidungen, welche sich direkt oder mittelbar mit der Thematik befassen. Rz. 52 Entscheidungen zum Grundsatz der Selbstorganschaft Der BGH hat es in verschiedenen Entscheidungen für zulässig erachtet, dass Geschäftsführungsaufgaben bei Personengesellschaften im umfassenden Sinn durch Bevollmächtigte ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Kosten des Erwerbs

Rz. 58 § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG nennt die Kosten der Abwicklung, Regelung oder Verteilung eines Nachlasses oder die Kosten der Erlangung des Erwerbs als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten. Kosten des Erwerbs sind die Aufwendungen für die Gebühren einer Testamentseröffnung, die Kosten einer Erbscheinserteilung (Nr. 12210 KV GNotKG), Kosten für Abschriften und Beglaubigung...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 2 II. Die Entscheidung

Eigenbedarf und dessen Deckung stehen im Zentrum der Abwägung Die nach § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Antrag der Gläubigerin anzuordnen, das Kind der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens jeweils zur Hälfte unberücksichtigt zu lassen, ist berechtigt. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO [Anm.: nunmehr § 850c Abs. ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Erwerb weiteren Vermögens innerhalb von zehn Jahren, Abs. 4 S. 1 Nr. 3

Rz. 44 Außerdem entfällt der Erlass nach § 28a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG dann, wenn der Steuerpflichtige (Erwerber) innerhalb von zehn Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der erlassenen Steuer (§ 9 ErbStG) weiteres Vermögen durch Schenkung oder von Todes wegen erwirbt, das als "verfügbares Vermögen" anzusehen ist. In diesem Fall kann der Erwerber allerdings einen erneuten Ant...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bindungswirkung des Feststellungsbescheides

Rz. 4 Die Erbschaftsteuerstelle bzw. das anfordernde Feststellungsfinanzamt hat den festgestellten Wert, soweit ihm eine nach § 182 AO verbindliche Wirkung zukommt, bei der Besteuerung bzw. bei der Feststellung zu übernehmen, ohne dass ein eigenes Prüfungsrecht bestünde. Die Reichweite der Bindungswirkung ist mitunter schwer zu bestimmen. So birgt die Feststellung als Betrie...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1.2 Formale Errichtungsvoraussetzungen

Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt werden. Eine notarielle Beurkundung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings kann die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht (oder auch einzeln) notariell beurkundet werden. Bei der Berechnung der Beurkundungskosten ist § 36 Abs. 2 GNotKG zugrunde zu legen. Der Notar bestimmt danach den Geschäftswert...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Entscheidung im Feststellungsbescheid

Rz. 9 Inhaltlich können durch Einspruch gegen den Feststellungsbescheid nur Rechtsfehler gerügt werden, die der gesonderten Rechtskraft nach § 157 Abs. 2 AO fähig sind (siehe § 151 BewG Rdn 20), also im Feststellungsbescheid mit bindender Wirkung für den Folgebescheid festgestellt wurden. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Inhalt des Feststellungsbescheides für den Folgebe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Außenprüfung dient der Ermittlung und Überprüfung von Besteuerungsgrundlagen, die nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–4 BewG gesondert festzustellen sind. Aufgrund der systematischen Stellung des § 156 BewG können damit aber nur nach § 151 BewG gesondert feststellbare Besteuerungsgrundlagen überprüft werden. Auszuscheiden sind damit nur nachrichtlich den Erbschaftsteuerst...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / II. Beglaubigung

Rz. 28 Beglaubigt der Notar die Unterschrift des Vollmachtgebers unter einem von ihm – dem Notar – entworfenen Text oder unter einen vom Vollmachtgeber oder bspw. dessen Rechtsanwalt entworfenen Text, wird die Frage der Geschäftsfähigkeit (Prüfung und etwaiger Vermerk) unterschiedlich beantwortet. Rz. 29 Der für die Unterschriftsbeglaubigung maßgebliche § 40 BeurkG (Abs. 3) v...mehr