Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 4 § 18 Abs. 4a UStG gilt auch für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG. Dazu gehören alle gelegentlichen Fahrzeuglieferer, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / 3 Vordrucke bei bestehender Geschäftsbeziehung, § 35a Abs. 2 GmbHG

Bei Mitteilungen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, sind die Pflichtangaben entbehrlich. § 35 Abs. 2 GmbHG bezweckt die Vereinfachung der Kommunikation im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Wenn dem Geschäftspartner die Pflichtangaben bereits vorliegen, sollen sie nicht ständig wiederholt werden müssen...mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / 1 Was gilt als Geschäftsbrief?

Als Geschäftsbrief gelten grundsätzlich alle schriftlichen Mitteilungen, die an einen bestimmten Empfänger außerhalb der GmbH gerichtet sind und die zudem einen geschäftsbezogenen Inhalt besitzen. Für Mitteilungen und Berichte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden (§ 35a Abs. 2 GmbHG), bestehen hinsichtlich der notwen...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.3 Bescheinigungspflichten und darauf bezogene Bußgeldtatbestände

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt seit 1.1.2023 die Fälle, in denen das bis zum 31.12.2022 maßgebende Recht weiterhin anzuwenden ist. Das ist immer dann der Fall, wenn am 1.1.2023 das Versicherungsverhältnis bzw. die Nebenerwerbstätigkeit beendet war. Rz. 10 Die Vorschriften zur Arbeitsbescheinigung wurden zum 1.1.2023 nach der Gesetzesbegründung im Hinblick auf die Neuregelungen zum ele...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) kann ein Sportverein bis zur Unanfechtbarkeit des Körperschaftsteuerbescheides dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsfreigrenze im Zweckbetrieb "Sport" (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) verzichten will. Diese Erklärung bindet den Sportverein mindestens fünf Kalenderjahre (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wann sind Verbände/Vereine zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet?

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Verbände/Vereine sind zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet, wenn die Umsätze, die in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung, Ertragsteuerfreie Zweckbetriebe, Ertragsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe anfallen, nach den Vorschriften des UStG zu versteuern sind; sie ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe des Kal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1 Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 38 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG (s. Anhang 5) i. V. m. § 27 Abs. 9 UStG (s. Anhang 5) sind Umsatzsteuervoranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Muster, Vordruck) auf elektronischem Wege nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittelungsverordnung den zuständigen Finanzämtern zu übermitteln. Für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum ist, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Lohnsteueranmeldung

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Seit dem Anmeldungszeitraum 2005 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Lohnsteueranmeldung (s. § 41a Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 52 Abs. 52b EStG, s. Anhang 10). Sie ist die Konsequenz daraus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Lohnsteueranmeldungen dem Finanzamt auf elektronischem Wege zu übermitteln. Stell...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abgabetermine für Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Voraussetzungen für die Tarifermäßigung (§ 34b Abs 4 EStG)

Rn. 120 EL 157 – ET: 04/2022 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigungen sind:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Dauerfristverlängerung

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Frist zur Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kann unter Beachtung der Vorschriften der §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) um einen Monat verlängert werden. Das gilt auch für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Voraussetzung ist, dass der Verein/Verband als Unternehmer einen entsprechenden schrift...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[57] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[58] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[59] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Praktische Bedeutung der Vorschrift

Rn. 7 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Vorschrift kommt – obwohl an sich ausgelaufenes Recht (s Weber-Grellet in Schmidt, § 55 EStG Rz 1 (42. Aufl 2023) – nach wie vor, insb bei der Besteuerung der Einkünfte aus LuF eine große praktische Bedeutung zu, sind doch erhebliche Teile des (in den alten Bundesländern) genutzten luf Grund und Bodens nach den Regeln des § 55 EStG bewert...mehr

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zfs 08/2024, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 341 Abs. 1, § 345 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 2 StPO) Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Auf die Rechtsbeschwerde waren das angefochtene Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 206a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen, weil de...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 3. Anzeige nach amtlichem Vordruck

Die Anzeige ist gem. § 138 Abs. 1 S. 1 AO nach amtlichem Vordruck einzureichen. Eine Abgabe ist dementsprechend nicht nur auf den amtlichen Vordrucken selbst (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeanzeigeverordnung), sondern auch auf sonstige, aus dem Internet bezogenen oder selbst gefertigten Vordrucken, die den amtlichen Vordrucken drucktechnisch und in den Abmessungen e...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / III. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO)

Auskunftspflicht: § 138 Abs. 1b S. 1 AO statuiert eine Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen gegenüber dem FA, nachdem dieses von der Gemeinde über die Betriebseröffnung unterrichtet wurde. Der Steuerpflichtige muss dem FA nunmehr weitere Auskünfte über die für seine Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. Einer gesonderten Aufforderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 3. Geplante Neuregelung: Einfügung des § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG und Aufhebung des § 22a S. 3 GrEStG

Der Regierungsentwurf zum JStG 2024 sieht nun vor, dass den Notaren durch die Einfügung des § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG und bis zu einer verpflichtenden (ausschließlichen) elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeige an das zuständige FA zunächst die Möglichkeit zu einer freiwilligen elektronischen Übermittlung eröffnet werden soll[10]. Den Notaren wird es somit i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / 6. Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO muss die Meldung auch Angaben zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaatgesellschaft enthalten. Darunter fallen Angaben über die bloße Einkunftsart hinaus, insb. die Nennung der Branche nennen, in welcher der Betrieb o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / IX. Form der Meldungen (§ 138 Abs. 5 AO)

§ 138 Abs. 5 AO regelt auch die Form der Meldungen. Diese sind, ebenso wie die Steuererklärung, elektronisch zu übermitteln, d.h. nach vorgeschriebenem Datensatz über die amtliche Schnittstelle. Besteht keine Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung und wird die Steuererklärung auch nicht freiwillig elektronisch abgegeben oder besteht keine Pflicht zur Abgabe ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 2. Status quo: Schriftliche Anzeige des grunderwerbsteuerlichen Veräußerungsvorgangs

In seiner jetzigen Fassung sieht § 18 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor, dass Gerichte, Behörden und Notare[5] dem zuständigen FA die grunderwerbsteuerlichen Vorgänge i.S.d. § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 4 u. Abs. 2 GrEStG ausschließlich schriftlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten haben[6]. Bis zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011[7] sah § 18 Abs. 1 S. 3 GrE...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 1. Einleitung

Am 5.6.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen den Regierungsentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)[1], der u.a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Datenübermittlung durch Dritte nach Maßgabe des § 93c AO – soweit ersichtlich – nun erstmalig im Anwendungsbereich einer Verkehrsteuer[2] vorsieht. Während die b...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.9.3 Vorversicherung im Ausreiseland

Rz. 80 Weitere Voraussetzung für das Beitrittsrecht ist zudem, dass der Spätaussiedler, sein leistungsberechtigter Ehegatte und seine Abkömmlinge bis zum Verlassen des früheren Versicherungsbereiches in diesem bei einem dortigen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Diese Voraussetzung haben Spätaussiedler, Ehegatte und Abkömmlinge eigenständig und un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhältnis zwischen Umsatzs... / 2. Unionsrechtlicher Hintergrund

Das Unionsrecht lässt den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ausgestaltung der Steuererklärungs- und Anmeldepflichten sowie hinsichtlich der Fälligkeit weitgehend einen erheblichen Spielraum. Die Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung für das Kalenderjahr ist unionsrechtlich nicht vorgeschrieben. Die MwStSystRL überlässt es den Mitgliedstaaten, den "Steuerzeitraum" zu bestim...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Lage des Familienheims In Zeile 1 sind Name und Vorname des jeweiligen Erwerbers einzutragen. In Zeile 2 ist die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) aufzuführen. 2.2 Angaben zur Wohn- und Nutzfläche (Zeile 3) Zeile 3 fragt die Wohn- und Nutzfläche des gesamten Objekts ab sowie die Wohnfläche der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung. Dabei ermi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Angaben zur Wohn- und Nutzfläche (Zeile 3)

Zeile 3 fragt die Wohn- und Nutzfläche des gesamten Objekts ab sowie die Wohnfläche der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung. Dabei ermittelt sich die Wohnfläche nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche v. 25.11.2003.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.4 Verschaffung des Eigentums oder Miteigentums an einem Grundstück (Zeile 5 – 6)

In der Zeile 6 ist der selbstermittelte Grundbesitzwert einzutragen. Ist nur ein Miteigentumsanteil übergegangen, dann ist nur der anteilige Wert einzutragen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.6 Begleichung nachträglichen Herstellungs- oder Erhaltungsaufwands(Zeile 10 – 12)

Erfolgt eine nachträgliche Freistellung von Herstellungsaufwand (für den An- und Umbau) oder Erhaltungsaufwand (Reparaturkosten), so sind die entsprechende Art in Zeile 11 und der entsprechende Wert in Zeile 12 einzutragen.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 7.1 Aufwandsspenden

Bei Leistungen von Mitgliedern und Förderern des Vereins spricht nach Auffassung der Finanzverwaltung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Leistungen ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht werden und somit kein Anspruch auf die Zahlung einer Vergütung besteht. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Es muss bei Ansprüchen eine Vereinbarung zwischen Zuwendendem ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.1 Lage des Familienheims

In Zeile 1 sind Name und Vorname des jeweiligen Erwerbers einzutragen. In Zeile 2 ist die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) aufzuführen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.3 Zeitpunkt der Selbstnutzung (Zeile 4)

In Zeile 4 ist der Zeitpunkt anzugeben, seit wann die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.5 Freistellung von Verpflichtungen (Zeile 7 – 9)

Erfolgt eine Freistellung von Verpflichtungen, so sind die Art der Verpflichtung in Zeile 8 und der entsprechende Wert in Zeile 9 einzutragen.mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Risikotragfähigkeitsmeldewesen

Rz. 36 Das Risikotragfähigkeitsmeldewesen dient seit 2015 der standardisierten Erhebung von Daten zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit in deutschen Instituten. Dem im Rahmen des CRD IV-Umsetzungsgesetzes neu gestalteten § 25 Abs. 1 KWG zufolge müssen die Institute unverzüglich nach Ablauf eines jeden Quartals der Deutschen Bundesbank Informationen zu ihrer finanziellen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Auswertung der Konsultation zur Änderungsverordnung FinaRisikoV

Anhand einer Präsentation werden die Anmerkungen aus der Konsultation zur geplanten Änderung der FinaRisikoV diskutiert. Eine Ausnahme bilden dabei die Anmerkungen in Bezug auf die neuen Meldeanforderungen für den ILAAP, da diese bereits im Rahmen einer Sitzung des Fachgremiums Liquidität am 5.9.2019 erörtert wurden. Anregungen aus Anmerkungen aus der Konsultation, die währe...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Vereinsjubiläum / 4.2.4 Genehmigungsverfahren

Die Genehmigungsverfahren für Umzüge und Fahrzeuge sind Ländersache. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Meist ist für die Genehmigung das örtliche Ordnungsamt oder die Kreisverwaltung zuständig. Wenden Sie sich zunächst an das für Ihren Verein zuständige Ordnungsamt. Dort kann man Ihnen in jedem Fall weiterhelfen. Achtung Es empfiehlt sich, die Anträge so früh wie mög...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Vereinsjubiläum / 3.6 Genehmigungen und Vorschriften

Der Verein wird für die Veranstaltungen diverse Genehmigungen benötigen und Vorschriften beachten müssen. Der erste Weg sollte deshalb zunächst zur zuständigen Kommunalverwaltung führen. Dort hilft man Ihnen gerne und hat in vielen Fällen auch diverse Checklisten und Vordrucke, die Ihnen die Arbeit an diesem Punkt vereinfachen. Je nachdem, was Sie planen sind verschiedene St...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / Zusammenfassung

Die Bereitschaft, Spenden für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu leisten, honoriert der Staat durch die Gewährung von Steuervergünstigungen. Für gemeinnützige Körperschaften sind Spenden/Zuwendungen steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich. Die Möglichkeit, Spenden steuerfrei einnehmen zu können, ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für den Verein und ein...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Definition von Rechtsrisiken

Rz. 93 Für Rechtsrisiken gab es zwar lange Zeit keine einheitliche Definition, dafür aber Ansätze zu deren Kategorisierung. So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht klargestellt, dass Rechtsrisiken Bestandteil der operationellen Risiken sind. Eine entsprechende Zuordnung wird auch in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR verwendet. Demnach versteht man unter dem operationellen Ris...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

Allgemeiner Hinweis zum Ausfüllen des Vordrucks: Sind in den Vordrucken keine Eintragungsmöglichkeiten für etwaige Besonderheiten des Unternehmens enthalten oder der vorgesehene Raum reicht für Eintragungen nicht aus, so ist ein gesondertes Blatt zu verwenden und der Anlage beizufügen. Anzugeben ist auch der entsprechende Bewertungsstichtag. 2.1 Abschnitt A – Allgemeine Angaben...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22) Der Abschnitt A fragt allgemeine Angaben ab. In den Zeilen 3 bis 5 ist die Kapitalgesellschaft, deren Anteile übergegangen sind mit der Firma und der Anschrift aufzuführen. In Zeile 6 sind das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unternehmens ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7 Abschnitt G – Angaben zu §§ 13a, 13b und 13c ErbStG (Zeilen 43 bis 133)

2.7.1 Verwaltungsvermögen (einschließlich Altersversorgungsvermögen ohne Finanzmittel) In den Zeilen 44 bis 54 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – einschließlich des Altersversorgungsvermögens jedoch ohne Finanzmittel – zu machen.[1] In der Spalte 1 der Zeilen 46 bis 52 ist die Summe der gemeinen Werte der jeweiligen Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.2 Börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 22 bis 23)

Handelt es sich um eine börsennotierte Kapitalgesellschaft ist dies in Zeile 23 anzukreuzen. Ferner ist der Kurswert eines Anteils anzugeben sowie der Kurswert der übertragenen Anteile. In diesem Fall ist es nicht notwendig, die Teile B bis F auszufüllen. In Zeile 44 ist der gemeine Wert der Kapitalgesellschaft anzugeben. Weitere Eintragungen sind im Teil G nicht zu machen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9.3 Junge Finanzmittel

In die Zeile 78 kommen die jungen Finanzmittel ohne junge Finanzmittel nachgeordneter Gesellschaften, d. h. Zeile 76 ./. Zeile 77) Anteilige junge Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften sind in Zeile 79 einzutragen. In Zeile 80 ergeben sich die jungen Finanzmittel aus der Summe der Zeile 78 + Zeile 79, jedoch mindestens 0 EUR, aber maximal Zeile 75.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9 Abschnitt H – Angaben zu § 13a ErbStG, § 13b ErbStG und § 13c ErbStG (Zeilen 57 bis 147)

2.9.1 Verwaltungsvermögen (einschließlich Altersversorgungsvermögen, ohne Finanzmittel) In den Zeilen 60 bis 68 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens einschließlich des Altersversorgungsvermögens jedoch ohne Finanzmittel zu machen. In der Spalte 1 der Zeilen 61 bis 66 ist die Summe der gemeinen Werte der jeweiligen Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens der G...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.3 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 30 bis 35)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 31 anzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.4 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 31 bis 36)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 32 anzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.5 Abschnitt E – Angaben zum Substanzwert (Zeilen 38 bis 39)

Die Wertuntergrenze bei der Ermittlung des gemeinen Werts bildet der Substanzwert. Dies gilt unabhängig davon, ob der gemeine Wert mit einem individuellen Gutachten oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wurde. Nur wenn der gemeine Wert aus Verkäufen abgeleitet wurde, findet der Substanzwert keine Anwendung. Der Substanzwert ermittelt sich nach § 109 Abs. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.2 Verwaltungsvermögen (nur Finanzmittel und einschließlich Altersversorgungsvermögen)

In den Zeilen 55 bis 64 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – hier nur Finanzmittel – zu machen. Hinweis Erläuterungen auf gesondertem Blatt Auf einem gesonderten Blatt sollte erläutert werden, welche Wirtschaftsgüter den Finanzmitteln zugerechnet wurden und wie der Wert ermittelt wurde. In die Zeile 57 sind Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und ande...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.6 Ermittlung der auf den übertragenen Anteil entfallenden Werte

In Zeile 109 ist der gemeine Wert des erworbenen Anteils lt. Zeile 42 zu erfassen und in Zeile 110 der gemeine Wert des gesamten Betriebsvermögens lt. Zeile 41. Der Aufteilungsmaßstab ergibt sich wie folgt und ist in Zeile 111 in Prozent zu erfassen: Zeile 109/Zeile 110 x 100. In Zeile 112 ist der Wert des Verwaltungsvermögens laut Zeile 82 – ansonsten Zeile 54 Spalte 1 – einzu...mehr