Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 31 Kostenrecht / e) Besonderheiten in Unfallsachen (Abrechnung)

Rz. 126 Voraussetzung für die Entstehung der Einigungsgebühr ist der Abschluss eines Einigungsvertrags. Der Bundesgerichtshof[158] hat entschieden, dass die in Verkehrssachen häufige Abrechnung der für vertretbar erachteten Beträge keine Einigungsgebühr auslöst. Die gegnerische Versicherung will dann durch ihre Zahlung gerade keine Einigung herbeiführen, sondern lediglich di...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Übersicht

Rz. 2 Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind zahlreich und werden in der Regel verlangt, wenn von dem zu versichernden Risiko eine erhebliche Gefahr für einzelne oder mehrere Personen oder für die Allgemeinheit ausgeht. Beispiele für solche Versicherungen sind etwa die Haftpflicht-Versicherungspflicht für Luftverkehrsunterne...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / c) Ergänzende Abwägungskriterien

Rz. 33 Abzulehnen ist demgegenüber die vereinzelt geforderte zusätzliche Berücksichtigung von Aspekten wie der wirtschaftlichen Folgen, des Bestehens von Versicherungsschutz oder verwandtschaftlicher Beziehungen für die Abwägung. Denn das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes vermag das fehlende Verschulden des Beklagten nicht zu ersetzen. Der Versicherungsschutz w...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Ursachenzusammenhang

Rz. 165 Das Unfallereignis muss im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründende Kausalität) stehen und es muss ursächlich einen Körperschaden bzw. eine Gesundheitsstörung bewirken (haftungsausfüllende Kausalität). Rz. 166 Nach der vom Bundessozialgericht geprägten Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache besagt das Vorliegen eines Unfalls, den...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berechnung des Werts

Rz. 37 Grundsätzlich gelten für die Berechnung des Beschwerdewerts die Wertvorschriften der ZPO (§ 2 ZPO).[90] Da es bei der Rechtsmittelbeschwer entscheidend auf Umfang und Ausmaß des Unterliegens des jeweiligen Rechtsmittelklägers ankommt, findet allerdings entgegen § 5 Hs. 2 ZPO die Zusammenrechnung einer sich aus der Entscheidung über Klage und Widerklage ergebenden Besc...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / F. Eingliederung

Rz. 64 Wie eingangs dargelegt (Rdn 12) wirft die Behandlung in Fällen der sog. Eingliederung zur Frage der Einbeziehung in das Haftungsprivileg vor allem in tatsächlicher Hinsicht Probleme auf. In rechtlicher Hinsicht bereitet sie dagegen keine größeren Schwierigkeiten, weil die Einschränkung der Haftung nach § 104 SGB VII infolge einer "Eingliederung" im Wesentlichen in den...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Privatversicherung

Rz. 243 Der Ausgleich von Unfallschäden, die Dritte verantwortlich verursacht haben, erfolgt vielfach durch private Versicherer. Versicherungen können vom potentiellen Geschädigten selbst abgeschlossen sein (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Kaskoversicherung), aber auch für den potentiellen Schädiger bestehen. Im Vordergrund steht hier die pr...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / E. Anzeige an die Zulassungsbehörde

Rz. 39 Die Anzeige des Versicherers an die Zulassungsbehörde über das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses (§ 117 Abs. 2 VVG) hat die Wirkung, dass die Haftung des Versicherers gegenüber dem Dritten entfällt. Sie wirkt in Ansehung des Dritten erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Versicherer diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle an...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeine Grundlagen

Rz. 153 Das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII setzt tatbestandlich – in seiner Bedeutung als wohl herausragendstes Merkmal – das Vorliegen eines Versicherungsfalls voraus. Damit stellt der Gesetzeswortlaut unmissverständlich auf die in § 7 SGB VII normierten Versicherungsfälle ab, zu denen einerseits Arbeitsunfälle, andererseits Berufskrankheiten zählen. Rz. 154 Der A...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / C. Stillschweigender Haftungsverzicht/Gefälligkeitsfahrt/Probefahrt/­Einwilligung/Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 30 Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen können auch stillschweigend/konkludent vereinbart werden. Ihr Anwendungsbereich ist auf Fälle der Gefährdungshaftung und einfacher Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Haftungsverzicht für grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ausdrückliche Abrede.[52] Die Rechtsprechung ist mit der Annahme stillschweigender Haftungsausschlüsse mi...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 591 Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, dass durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen würde.[1730] Eine Grundrechtsverletzun...mehr

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§ 24 Vergleich / B. Abfindungsvergleiche

Rz. 6 Für das Unfallhaftpflichtrecht von besonderer Bedeutung sind Abfindungsvergleiche, insbesondere zwischen Geschädigten und Versicherern des Schädigers. Regelungsgehalt eines Abfindungsvergleichs kann seinmehr

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§ 24 Vergleich / K. Vergleichsparteien

Rz. 41 In persönlicher Hinsicht wirkt der Vergleich nur für und gegen die unmittelbaren Vergleichsparteien. Unter anderem wegen des Verbotes von Verträgen zulasten Dritter und wegen des Vorrangs zwingenden Rechts ist ein Vergleich nur wirksam, wenn das "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 779 BGB sachlich und persönlich der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegt. Auf Seit...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 247 Die Aktivlegitimation von Unfallopfern fehlt sehr häufig deshalb, weil Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, auf die die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bereits im Unfallzeitpunkt übergegangen sind (dazu auch § 37). Oft wird dies erst sehr spät erkannt, was zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Denn wenn Unfallversicherungsschutz be...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / c) Billigkeits(mit)haftung

Rz. 17 Da Haftungsbegründung und Haftungsbegrenzung miteinander korrespondieren, ist auch im Rahmen von § 254 BGB anerkanntermaßen § 829 BGB ebenfalls entsprechend anwendbar.[54] Erforderlich ist jedoch, dass die Billigkeit ausnahmsweise eine Mithaftung des Unzurechnungsfähigen gebietet, woran strenge Anforderungen zu stellen sind.[55] Daran wird eine Anwendung von § 829 BGB...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / A. Anerkenntnisformen

Rz. 1 § 780 BGB: Schuldversprechen Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbstständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / D. Versicherungspflicht

Rz. 22 Die Bindung der Gerichte erstreckt sich auch darauf, ob der Verletzte zu den versicherten Personen gehört.[19] Sie erstreckt sich auch auf die Entscheidung darüber, ob der Geschädigte den Unfall als Versicherter aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 S. 1 SGB VII oder als Hilfeleistender nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SG...mehr

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§ 26 Klagearten / II. Bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 Eine zulässige Leistungsklage setzt einen hinreichend bestimmten Antrag voraus (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; siehe § 25 Rdn 135 f.). Der Antrag – und damit die geforderte Leistung – muss im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung aus dem begehrten Titel einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (arg. § 308 Abs. 1 ZPO);[8] eine hinreichende Bestimmtheit kann gegebenenf...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / IV. Übernahme durch Krankenversicherung oder sonstige Dritte

Rz. 10 Besteht eine gesetzliche Krankenversicherung, ist der Geschädigte, soweit diese kongruente Leistungen erbringt, nicht aktivlegitimiert (§ 116 SGB X). Entsprechendes gilt, wenn die Heilungskosten von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden (§ 86 VVG). Der Geschädigte ist aber nicht verpflichtet, die private Versicherung in Anspruch zu nehmen. Tut er dies n...mehr

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§ 26 Klagearten / I. Allgemeines

Rz. 5 Eine Leistungsklage dient der Durchsetzung eines materiell-rechtlichen Anspruchs des Klägers, vom Beklagten ein Tun oder Unterlassen zu fordern (§ 194 Abs. 1 BGB). Beispiele hierfür sind: Rz. 6 Auch Klagen auf Rechnungslegung, Erstellen eines Ver...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / cc) Sachverständigen-Auswahl

Rz. 77 Entsprechende, im Einzelnen höchstrichterlich noch nicht abschließend beantwortete Fragen wie vorstehend stellen sich auch hinsichtlich der Frage, ob der Unfallgeschädigte sich vom Schädiger bzw. – in praxi – von dessen Krafthaftpflichtversicherung auf einen von letzterer vorgeschlagenen und ausgewählten (kostengünstigeren Schadens-)Sachverständigen verweisen lassen m...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / V. Dauer des Anspruchs, Tod des Geschädigten

Rz. 37 Der Ersatzanspruch besteht so lange, wie die vermehrten Bedürfnisse andauern. Für den Wegfall einer Bedürfnislage hinsichtlich der vereinbarten bzw. ausgeurteilten Dauerleistungen ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig, wobei allerdings dem Geschädigten eine sekundäre Darlegungslast obliegen kann. Den Einwand überholender Kausalität hat der Schädiger zu erh...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / L. Erstreckung des Haftungsprivilegs auf nicht versicherte Unternehmer

Rz. 224 § 105 Abs. 2 SGB VII erstreckt den Haftungsausschluss auch auf solche Unternehmer, die selbst in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versichert sind. Die Vorschrift führt zu einer systemwidrigen Ausdehnung des Haftungsprivilegs: Rz. 225 Ist der Unternehmer selbst unfallversichert (§ 6 SGB VII: freiwillige Versicherung), muss er sich die Haftungsbefreiung entgegen...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Einfach gelagerte Fälle

Rz. 18 Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall – z.B. bei Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge – die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherun...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / b) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Rz. 115 War der Verletzte im Unfallzeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 SGB V) und erspart er unfallbedingt Krankenversicherungsbeiträge, die er ohne das Schadensereignis aus seinem Arbeitseinkommen hätte entrichten müssen, so ist grundsätzlich der an dem fiktiven Bruttoverdienst des Verletzten orientierte Verdienstausf...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / d) Haftungsbeschränkung innerhalb von Arbeitsverhältnissen/gefahrgeneigter Arbeit

Rz. 13 Dass entgegen der Vorschrift des § 276 BGB ein Arbeitnehmer nicht für jede Form des Verschuldens haftet, sondern hier eine Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens vorzunehmen ist, ist eine Auffassung, die die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, entwickelt hat.[22] Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat infolge der lückenhaften Regelung durch d...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / H. Ansprüche der Eltern bei tödlichem Unfall eines Kindes

Rz. 195 Auf der Grundlage des § 1601 BGB können auch Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sein; daher kann den Eltern bei Tötung eines Kindes ein Unterhaltsanspruch entzogen werden mit der Folge einer Ausgleichspflicht des Schädigers nach § 844 Abs. 2 BGB. Hingegen kann der Verlust eines vertraglich (etwa durch Vereinbarung eines Leibgedinges) begründeten Unterhal...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Anrechnungsfragen

Rz. 181 Zahlt ein Sozialversicherungsträger nach dem unfallbedingten Tod der Mutter an das hinterbliebene Kind eine Waisenrente, so geht in entsprechender Höhe ein Schadensersatzanspruch des Kindes wegen Entzuges des durch die Mutter geleisteten Betreuungsunterhalts auf den Sozialversicherungsträger über; das Kind muss die Waisenrente von dem von ihm geltend gemachten Ersatz...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 91 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 (unabhängig davon, mit welchem Satz der Rechtsanwalt die Ausgangsgebühr bestimmt hat), insgesamt höchstens um 2,0. Das gilt aber nur, soweit die Auftraggeber an dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Von der Vollendung des siebten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres

Rz. 570 Hier sind Kinder unter bestimmten Umständen, nämlich dann, wenn Schäden bei Unfällen im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr – ohne Vorsatz – verursacht werden, von der Verantwortung frei (§ 828 Abs. 2 BGB). Dies wird manchmal mit dem Argument kritisiert, dass nicht einzusehen sei, warum ein Kraftfahrzeughalter oder Fahrer, der sich ordnungsgemäß verhalten hat, de...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Normalfall: Rentenzahlung

Rz. 241 Gemäß § 843 Abs. 1 BGB ist der Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten. In § 8 Abs. 1 HPflG und § 13 Abs. 1 StVG ist dies dahin präzisiert, dass "für die Zukunft" eine Geldrente zu entrichten ist. Für die Vergangenheit (bis zum Tag der letzten mündlichen Verhandlung im Rechts...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Anerkenntnis und Verjährungsverzicht

Rz. 105 Mangels Gefährdung der Rechtslage des Geschädigten ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn der Schädiger seine Haftung anerkannt und auf seine Verjährungseinrede verzichtet hat.[304] Dies gilt auch im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers.[305] Allerdings lässt nur eine Erklärung des Einstandspflichtigen, die di...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Voraussetzungen und Entstehung der Gesamtschuld

Rz. 1102 Nicht immer, wenn einem Gläubiger, etwa einer unfallgeschädigten Person, mehrere Schuldner gegenüber stehen, sind diese untereinander gesamtschuldnerisch verbunden. Das gilt selbst dann, wenn die gegen die Schuldner gerichteten Ansprüche durch ein und dasselbe Unfallereignis zur Entstehung gelangt sind. Um zu klären, ob die rechtlichen Beziehungen bei dieser Schuldn...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 566 Durch das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz (Zweites Gesetz zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 – BGBl I 2674) hat § 828 BGB mit Wirkung ab dem 1.8.2002 gegenüber der Vorauflage eine Änderung erfahren. Abs. 2 ist neu eingefügt worden, Abs. 3 entspricht Abs. 2 alter Fassung. Rz. 567 § 828 BGB schließt die Verantwortlichkeit des minderjährigen ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftungseinheit und Ausgleichsansprüche

Rz. 1119 Haften mehrere Gesamtschuldner für einen Schaden ausschließlich nach Kopfteilen, dann ist die Last, die jeder einzelne Schuldner letztlich tragen muss, umso geringer, je größer die Zahl der Schuldner ist. Geht es aber um die Frage, in welchem Umfang ein bestimmter Umstand zur Schadensentstehung beigetragen hat, dann ist die Zahl der Schuldner, die nach dem Unfall zu...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 Nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X geht ein auf gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 823 BGB, § 7 StVG) beruhender Schadensersatzanspruch eines Versicherten auf den Träger der Sozialversicherung insoweit über, als dieser nach den für ihn geltenden Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Rz. 3 Die Vorschrift knüpft an § 1542 RVO a.F. an, der seinerseits Schadensfälle erfass...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Sonstiges

Rz. 234 Es stellt keinen typischen Geschehensablauf dar, dass in Folge eines Verkehrsunfalls eine Hirnblutung entsteht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn feststeht, dass es keine Anzeichen für den Anprall des Kopfes und dadurch hervorgerufene Schädelverletzungen gibt. Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil der Kläger Bluthochdruckpatient war.[517] Rz. 235 Verfolgt ein Taxi...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Groteskfall

Rz. 379 Die Anwendung des Teilungsabkommen kann dagegen bei Vorliegen eines sog. Groteskfalls entfallen. Insoweit ergibt sich ein Schutz der Versicherer vor einer uferlosen Ausweitung der Teilungsabkommen zu ihren Lasten daraus, dass auch diese Abkommen der allgemeinen Regel des § 242 BGB unterstehen. Dieser würde es z.B. widersprechen, wenn der Haftpflichtversicherer aus ei...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung

Rz. 78 Ob die Einholung einer Rechtsschutzzusage eine besondere Angelegenheit darstellt, die zur Entstehung einer gesonderten Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG [95] führt, oder zur Unfallregulierung gehört, ist umstritten.[96] Das OLG Celle[97] bejaht dann eine eigene Angelegenheit, wenn der Mandant auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.[98] Das hält auch der Bundesgerichtsh...mehr