Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.4 Wesentlicher Unterhalt

Rz. 14 Der Verstorbene muss einen wesentlichen Unterhalt geleistet haben. Der Unterhaltsbetrag muss nicht mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs abdecken. Er muss aber ausreichen, um die Unterhaltssituation wesentlich zu verbessern. Ohne die Unterhaltsleistung muss eine auskömmliche Lebenshaltung gefährdet gewesen sein (BSG, Urteil v. 27.6.1984, 9b RU 38/83).mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.4 Anspruch auf Unterhalt während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes

Rz. 15 Der Unterhaltsanspruch kann eine gesetzliche (Unterhaltsrecht des BGB oder auch ausländisches Unterhaltsrecht) oder eine vertragliche Grundlage (Unterhaltsvertrag) haben. Die familiengerichtliche Entscheidung über das Bestehen des Unterhaltsanspruchs hat grundsätzlich Tatbestandswirkung; sowohl der Unfallversicherungsträger als auch die Sozialgerichte sind daran gebun...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.3 Tatsächliche Unterhaltsgewährung

Rz. 12 Der in Betracht kommende Rentenberechtigte muss von dem inzwischen verstorbenen Versicherten zur Zeit des Todes Unterhalt erhalten haben. Der Unterhalt muss aus dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV oder dem Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV des Versicherten gewährt worden sein. Es muss sich nicht um eine Geldleistung handeln. Es kommen auch Sachleistungen oder ...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.9 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 19 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.5 Rechtsgrund der Unterhaltsgewährung

Rz. 15 Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst einmal unerheblich, ob und inwieweit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch zugrunde lag. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem, was der verstorbene Versicherte dem Anspruchsteller zukommen ließ, um Unterhalt handelte, ist es jedoch ein ganz wesentliches Indiz, ob diese Leistung auf einer gesetzlichen ...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist der frühere Ehegatte, die Ehe ist geschieden oder für nichtig erklärt oder aufgehoben, der Versicherte hat während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet oder dem früheren Ehegatten stand im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Leistu...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.3 Gesamtbild der Unterhaltsleistung

Rz. 13 Das Gesamtbild der Leistungen des verstorbenen Versicherten an den anspruchstellenden früheren Ehegatten muss die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Unterhaltszahlung handelte bzw. handeln sollte. Sie müssen im letzten Jahr vor dem Tode eindeutig auf bestimmte Zeitabschnitte bezogen werden können und eine lückenlose Unterhaltsleistung erge...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Mehrere Berechtigte – Rangfolge (Abs. 2)

Rz. 24 Die Vorschrift regelt die Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte nach dem Verhältnis der Dauer der Ehe. Rz. 25 Unter mehreren Rentenberechtigten wird die Rente nach dem pro-rata-temporis-Prinzip, d. h. entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehezeit aufgeteilt. Ob der zuvor der Hinterbliebenen zustehende Unterhalt niedriger oder höher gelegen hat...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Büttner/Niepmann, Die Entwicklung des Unterhaltsrechts seit Mitte 2006, NJW 2007, 2373. Dahm, Gewährung und Entziehung einer Elternrente in der gesetzlichen Unfallversicherung, Kompass 1994, 75. Gitter, Anspruchsvoraussetzungen für die Elternrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1985, 168. Höland/Sethe (Hrsg.), Elternunterhalt, Baden-Baden 2011. Ziegler, Elte...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.3 Normzweck

Rz. 4 Die Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat die gleiche Funktion wie in der Rentenversicherung. Sie dient dazu, den tatsächlichen oder fiktiven Beitrag des Verstorbenen zum Lebensunterhalt des Berechtigten zu ersetzen; hat also Unterhaltsersatzfunktion. Dabei ersetzt diese unfallversicherungsrechtliche Rentenart lediglich pauschal den entgangene...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.6 Hypothetische Unterhaltsgewährung

Rz. 16 Falls der Anspruchsteller von dem Versicherten zur Zeit seines Todes keine Unterhaltsleistung erhalten hat, so ist zu prüfen, ob er ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wäre. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Anspruchsteller zwar aufgrund seiner Stellung zum Versicherten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehört, der Unterhaltsanspru...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 4 Der Anspruch auf Übergangsgeld besteht in den übrigen Fällen des § 35 unabhängig davon, ob die Leistung stationär, teilstationär oder ambulant erbracht wird oder Arbeitsunfähigkeit besteht oder der Betroffene wegen der Leistung zur Teilhabe an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert wird. Aus dem Sinn und Zweck der Norm, den Unterhalt zu sichern, der ...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche (Satz 2)

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht meh...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.1.2 Funktion des Sterbegeldes

Rz. 9 Anders als die in §§ 65 ff. aufgeführten Leistungen hat das Sterbegeld keine Unterhalts-, sondern eine Aufwendungsersatzfunktion und soll demjenigen, der Kosten für die Beerdigung eines infolge eines Versicherungsfalls verstorbenen Versicherten getragen hat, (pauschaliert) Aufwendungen ersetzen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 8.2.2001, L 2 KN 168/00 U).mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.5.2 Anrechnungsvorbehalt (Satz 2)

Rz. 42 Hinterbliebenenrente nach dem letzten Ehegatten Versorgungs- oder Unterhaltsansprüche sowie auf sonstige Renten sind auf die wiederaufgelebte Rente voll anzurechnen (Abs. 5 Satz 2). Es gibt keine Freibetragsregelung (Abs. 5 Satz 2 letzter Satzteil). Dies entspricht der Regelung für die Rentenversicherung in § 90 Abs. 1 SGB VI. Anzurechnen sind nur solche Ansprüche, de...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.9 Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)

Rz. 51e Abs. 6 regelt seit dem 1.8.2016 die Art und den Umfang der Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes an Strafgefangene nach § 51 StVollzG. Das Überbrückungsgeld wird dem Gefangenen bei seiner Entlassung in die Freiheit ausgezahlt. Es soll den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgungskrankengeld (bis... / 3 Ruhen des Anspruchs

Der Anspruch auf Versorgungskrankengeld ruht, solange der Berechtigte Arbeitslosen-, Unterhalts-, Mutterschafts- oder Kurzarbeitergeld erhält.[1] Der Anspruch ruht auch während der Elternzeit.[2] Dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Versorgungskrankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das durch Erwerbstäti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Landwirtschaftliche Alterskasse

Begriff Träger der Alterssicherung der Landwirte ist die landwirtschaftliche Alterskasse. Im Jahr 2013 wurden die bisherigen landwirtschaftlichen Alterskassen als Teil der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) – neben den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG), den landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK), den landwirtschaftlichen Pflegekassen (LPK) sowie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Begriff Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angesiedelte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Die SVLFG unterhält zahlreiche regionale Geschäftsstellen bzw. Standorte. Für folgende Unternehmen ist die landwirtschaftliche Unfallversicherung zuständig: Unternehmen der Land- ...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.6 Renten an frühere Ehegatten/Lebenspartner

Frühere Ehegatten bzw. Lebenspartner von Versicherten, deren Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit ihnen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente, wenn die Versicherten ihnen während des letzten Jahres vor ihrem Tod Unterhalt geleistet haben oder den früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem T...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.5 Elternrenten

Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- oder Pflegeeltern der Verstorbenen, die von den Verstorbenen zur Zeit des Todes aus deren Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wesentlich unterhalten worden sind oder ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wären, erhalten eine Rente, solange sie ohne den Versicherungsfall gegen die Verstorbenen einen Anspruch auf Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werbungskosten / 2.7 Vorweggenommene Werbungskosten

Werbungskosten können bereits entstehen, bevor Einnahmen aus einem Dienstverhältnis erzielt werden. Mit den Aufwendungen darf aber nicht eine noch unsichere Einkommensquelle angestrebt werden. Sie müssen vielmehr in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftig steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen. Das ist be...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.2 Übergangsgeld

Während der Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Versicherte nicht gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familienangehörigen sorgen. Zum Ausgleich für das fehlende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und zur Stärkung der Leistungsbereitschaft des Versicherten zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen hat er während der berufliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländisches Einkommen / 1.4 Familienversicherung

Sowohl für die Prüfung der Familienversicherung als auch für die Prüfung des überwiegenden Unterhalts wird im Rahmen des Gesamteinkommens das ausländische Einkommen berücksichtigt.mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.1 Verletztengeld

Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Trennungsentschädigung / 3 Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung handelt es sich nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit, da der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht zurückkehren wird. Bei einer täglichen Rückkehr an den Wohnort richtet sich die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten nach den Erstattungen wie bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. D. h...mehr

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Austrittsinterviews richtig... / 3 Formen des Austrittsinterviews

Fragebogen oder persönliches Gespräch Das standardisierte Verfahren in Form eines Fragebogens, der z. B. mit der Kündigungsbestätigung verschickt wird, hat enorme Vorteile, weil das Verschicken eines Fragebogens kaum Arbeit und Zeit kostet. Dieses Verfahren bringt erfahrungsgemäß aber auch kaum etwas, sondern hat eher "Alibi-Funktion". Das persönliche Gespräch zeigt dem austr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Nachschau / 1 Sinn und Zweck der Lohnsteuer-Nachschau

Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.[1] Sie soll dem Betriebsstättenfinanzamt einen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen, dem tatsächlich eingesetzten Personal und dem üblichen Geschäftsbetrieb vermitteln. Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitlichen Aufklärung steuererh...mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 3.1.3 Ständiger Vertreter im Inland

Unter einem ständigen Vertreter ist eine Person zu verstehen, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt.[1] Ständiger Vertreter ist insbesondere jemand, der für ein Unternehmen nachhaltig Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge hereinholt oder einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferunge...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht

Leitsatz Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Niederlande 2012/2016, DBA-Japan 2015, DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Spanien 2011, DBA-Australien 2015, DBA-Irland 2011/2014; Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Belgien 1967/2010; Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2010, DBA-Italien 1989, DBA-Dänemark 1995, DBA-Kanada 2001, DBA-Singapur 2004, DBA-Norwegen 1991/2013; Art. XI Abs. 3 Buchst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 2 Sonstige Leistungen – die Grundfälle

Die Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen basiert auf folgenden allgemeinen Grundsätzen: Der Leistungsempfänger ist ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, eine sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätige juristische Person oder eine insgesamt nicht unternehmerische tätige juristische Person, wenn ihr in der EU eine USt-IdNr. erteilt ...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.1 Beförderungsleistungen

Führt der Unternehmer eine Beförderungsleistung oder eine damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistung (z. B. Beladen, Entladen, Umschlagen, Verpacken oder ähnliche Leistungen) aus, ergibt sich der Ort der sonstigen Leistung abhängig davon, wem gegenüber die Leistung ausgeführt worden ist und um welche Art von Beförderungsleistung es sich handelt. Dabei können sich die f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 2.2 Leistungsempfänger ist nicht Unternehmer

Eine sonstige Leistung ist nach § 3a Abs. 1 UStG – vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen – dort ausgeführt, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder eine, die Leistung ausführende Betriebsstätte unterhält, wenn der Leistungsempfänger: kein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes ist, zwar Unternehmer ist, aber die Leistung nicht für sein Unternehmen bezieht...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.8 Vermittlungsleistungen

Bei der Ausführung einer Vermittlungsleistung kann sich der Ort der Leistung nach der Vorschrift des § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG bestimmen und liegt dann dort, wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wurde. Auch dies gilt nur, wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht.[1] Allerdings sind im Zusammenhang mit einer Vermittlungsleist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.12 Verlagerung des Orts in Ausnahmefällen des Drittlandsverkehrs

Nach § 3a Abs. 6 UStG wird der Ort der sonstigen Leistung bei bestimmten, abschließend aufgeführten Leistungen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland verlagert, wenn der leistende Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässig ist oder dort eine die Leistung erbringende Betriebsstätte unterhält. Weitere Voraussetzung ist, dass die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.9 Einräumung von Eintrittsberechtigungen

Eine Sonderregelung besteht für die Einräumung von Eintrittsberechtigungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche oder ähnliche Leistungen. Werden Eintrittsberechtigungen gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen oder einer nichtunternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, ausgeführt, ist der Ort der Leistung reg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer [1], die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Maurermeister M führt mit der Errichtung der Trennwand eine Werklieferung [2] aus, da er den Hauptstoff für die von ihm aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring / 4 Steuerbegünstigte Empfänger

Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen können bei einer steuerbegünstigten Körperschaft als Empfängerin steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.[1] Für die Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach liegt kein wirtschaftli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 9 Ausnahme von Abs. 7 und 8 bei EU-Muttergesellschaften (Abs. 9)

Rz. 634 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 9 angefügt worden. Danach gelten Abs. 7 und 8 nicht für Bezüge, auf welche die EU-Staaten die Mutter-Tochter-Richtlinie[2] anzuwenden haben. Dadurch soll vermieden werden, dass nach Abs. 7, 8 eine Besteuerung eintritt, die europarechtswidrig ist. Die Regelung gilt grundsätzlich ab Vz 2004. Abs. 9 regelt nur die Unanwendbarkeit des...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 2.4.10 Gewerbesteuerzerlegung bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte

Unterhält ein Betrieb mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die jeweiligen Gemeinden zu zerlegen (Hauptzerlegung). Soweit eine oder mehrere dieser Betriebsstätten eine sog. mehrgemeindliche Betriebsstätte (Erstreckung auf mehrere Gemeinden) darstellen, ist in einem weiteren Schritt der nach der Hauptzerlegung auf diese Betrie...mehr