Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

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AGS 09/2025, Fragen und Lös... / II. Ausnahmen

Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die Unrichtigkeit der Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO durch entsprechenden, von dem Beklagten zu erbringenden Beweis bereits erwiesen wäre oder sich diese sich aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, wie etwa dem Inhalt der Akten, zweifelsfrei ergäbe.[3] Ein solcher Ausnahmefall hat hier jedoch nicht vorgelegen. Insbesonder...mehr

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AGS 09/2025, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der im Rechtsstreit obsiegende Kläger hat gegen den kostenpflichtig verurteilten Beklagten in seinem Kostenfestsetzungsantrag die gesetzlichen Gebühren und Auslagen einschließlich der Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV seines Prozessbevollmächtigten geltend gemacht. In seinem Kostenfestsetzungsantrag hat der Kläger die Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO abgegeben. Der hierzu an...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Form und Inhalt

Rz. 21 Die Inhalte von Rechnungen nach dem RVG werden durch zwei Grundnormen bestimmt. Gebührenrechtlich ist dies § 10 RVG. Steuerrechtlich ist es § 14 UStG. § 10 RVG fordert vom Rechtsanwalt eine konkrete Mitteilung der Berechnung der Gebühren. Dabei sind anzugeben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umsatzsteuer (Abs 2 S 3).

Rn 6 Diese ist idR ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach Abs 2 S 3 vorliegt (BGH NJW 03, 1534). Dies gilt auch bei einer GmbH (Ddorf Rpfleger 04, 184; Brandbg JurBüro 19, 259, 260). Die Richtigkeit der Erklärung wird grds nicht überprüft (Karlsr OLGR Karlsr 02, 288; Ddorf JurBüro 02, 590). Die bloße Geltendmachung der Umsatzsteuer ersetzt die Erklä...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.5 Besonderheit Steuernummer/USt-IdNr.

Auf der Ausgangsrechnung ist die Steuernummer, alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), des leistenden Unternehmens anzugeben.[1] Im Falle der Organschaft muss die Organgesellschaft die Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Organträgers auf ihrer Rechnung angeben. Wurde der Organgesellschaft eine eigene USt-IdNr. zugeteilt, kann auch diese auf der Rechnung ve...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 6.3.2 Bewirtungsaufwand

Die Aufwendungen sind auf einem "Eigenbeleg" zu erfassen. Dieser Eigenbeleg muss vom Steuerpflichtigen unterschrieben werden. Findet die Bewirtung in einer Gaststätte statt, muss deren Rechnung beigefügt werden. Die Rechnung muss die umsatzsteuerlichen Mindestangaben enthalten: 1. Name und Anschrift der Gaststätte und des Steuerpflichtigen / Rechnungsempfängers (ggf. handschr...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 10.8 Sonderfälle bei der Umsatzsteuer

Für folgende Sonderfälle bei der Umsatzsteuer gibt es besondere Aufzeichnungs- und Nachweisvoraussetzungen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Auslagerer

Rz. 127 Der Begriff des Auslagerers ist in § 4 Nr. 4a UStG nicht definiert. Da eine Auslagerung insbesondere bei der endgültigen Herausnahme eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager vorliegt (Rz. 123ff.), ist Auslagerer der Unternehmer, der im Zeitpunkt der Auslagerung die Verfügungsmacht über den Gegenstand hat. Der Auslagerer muss die Auslagerung veranlassen. Ein Vera...mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / 4 Aufnahme der bestehenden Strukturen des innerbetrieblichen Kontrollsystems (TCMS)

Nachdem bereits ein Überblick über das Geschäftsmodell des Unternehmens besteht und Schwerpunkte der Risikoanalyse gesetzt wurden, werden nun im Wege einer Mitarbeiterbefragung die wesentlichen Informationen zu steuerlichen Vorgängen und Prozessen abgefragt. Erster Ansprechpartner hierfür ist die Steuer- und/oder Buchhaltungsabteilung des Unternehmens. Die Mitarbeiter der St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Pflicht zur Nutzung elektronischer Schnittstellen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 8 Die meldenden Plattformbetreiber müssen bei der Überprüfung der Gültigkeit der Steueridentifikationsnummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer alle öffentlich zugänglichen automatischen Prüfsysteme nutzen, die die Bestätigung der Gültigkeit der vorgenannten Nummern oder ihres Aufbaus ermöglichen.[1] Rz. 9 Eine deutsche Steueridentifikationsnummer kann mittels de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 legt den Begriff der Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke fest und setzt ihn in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um.[1] Rz. 12 Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke ist hiernach die von einem Mitgliedstaat erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gem. Art. 214 der Richtlinie 2006/112/EG.[2] Im Fa...mehr

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Anfragen zur Bestätigung au... / Hintergrund

Das Bestätigungsverfahren läuft über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort kann ein Unternehmen online prüfen lassen, ob eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gültig ist. Auf Wunsch gibt es auch eine qualifizierte Bestätigung: Dabei wird zusätzlich überprüft, ob die Nummer zu einem bestimmten Firmennamen und einer bestimmten Anschrift gehör...mehr

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Anfragen zur Bestätigung au... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung informiert zum Bestätigungsverfahren bei ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.mehr

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Anfragen zur Bestätigung au... / Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit Klarstellung

Die Finanzverwaltung stellt aktuell klar, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst. Anfragen kann demnach jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr. s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 6 Beschränkung auf verfügbare Informationen (Abs. 6)

Rz. 13 Gem. § 17 Abs. 6 PStTG hat der meldende Plattformbetreiber im Rahmen der Sorgfaltspflichten vom Anbieter dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Angaben zu einer Betriebsstätte des Anbieters und die Grundbuchnummer oder eine gleichwertige Angabe zu einem Grundstück des Anbieters von dem meldenden Plattformbetreiber nur zu erheben, soweit der jeweilige Anbieter über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG....mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Leistung aus, muss er prüfen, wo diese Leistung nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen als ausgeführt gilt. Dabei kann nicht allgemein auf den Sitz des leistenden Unternehmers abgestellt werden, vielmehr muss immer nach den für den jeweiligen Sachverhalt einschlägigen Regelungen geprüft werden, ob der Ort der Leis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Wirkungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3.5.3.1 Allgemeines Rz. 130 Die Erteilung einer USt-IdNr. an einen Unternehmer stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Rz. 90). Die Wirkung einer einmal erteilten USt-IdNr. beschränkt sich nicht nur auf die eines Ordnungsmerkmals und Kontrollinstruments für innergemeinschaftliche Lieferungen,[1] obwohl das der wichtigste Grund zur Schaffung der Regelung war. Der USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Inhalt und Wirkung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3.5.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer Rz. 123 Die USt-IdNrn. werden in jedem Mitgliedstaat nach bestimmten vorgegebenen Kriterien erstellt und vergeben; die deutsche USt-IdNr. besteht aus insgesamt 11 Stellen. Die ersten beiden Stellen bezeichnen mit "DE" das deutsche Länderkennzeichen (den Ländercode oder unionsrechtlich das Präfix), dem folgen eine achts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Verfahren zur Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3.2.1 Zuständige Behörde zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Rz. 78 Die zuständige Behörde zur Erteilung der USt-IdNr. ist ausschließlich das BZSt.[1] USt-IdNrn. sind grundsätzlich bei dieser Bundesbehörde zu beantragen und nicht bei den Landesfinanzbehörden.[2] Bei einer Antragstellung über das Internet[3] lautet die Internetadresse "www.bzst.de", schriftlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer

Rz. 123 Die USt-IdNrn. werden in jedem Mitgliedstaat nach bestimmten vorgegebenen Kriterien erstellt und vergeben; die deutsche USt-IdNr. besteht aus insgesamt 11 Stellen. Die ersten beiden Stellen bezeichnen mit "DE" das deutsche Länderkennzeichen (den Ländercode oder unionsrechtlich das Präfix), dem folgen eine achtstellige Nummer sowie eine einstellige Prüfziffer. Die Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen der Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3.1.1 Antragserfordernis Rz. 41 An erster Stelle ist anzumerken, dass nicht jeder Unternehmer mit Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit automatisch eine USt-IdNr. erhält (Rz. 47), dies gilt grundsätzlich nur für die von den Finanzämtern vergebenen Steuernummern. Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine USt-IdNr. auf Antrag hin vom BZSt erteilt; die Erteilung dieser Nummer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.6 Sonstige Funktionen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 145 Neben den zuvor genannten Funktionen der USt-IdNr. kommen dieser (nach der umsatzsteuerlichen Regelung) einige weitere wichtige Funktionen zu. Gemeint sind damit solche Rechtsfolgen, welche unmittelbar oder auch mittelbar an das Vorliegen und/oder die Benennung einer USt-IdNr. anknüpfen. Rz. 146 Aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung sind an erster Stelle die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Möglichkeit der Versagung

Rz. 90 Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt nach der überwiegenden und m. E. zutreffenden Auffassung in der Literatur einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar[1], wobei dies wohl nur im Fall der Versagung der Nummer rechtlich relevant ist, weil diesem Stpfl. dann die Rechtsmittel des Einspruchs und der Klage zur Verfügung stehen. Auch die Anordnung der "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Zuständige Behörde zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 78 Die zuständige Behörde zur Erteilung der USt-IdNr. ist ausschließlich das BZSt.[1] USt-IdNrn. sind grundsätzlich bei dieser Bundesbehörde zu beantragen und nicht bei den Landesfinanzbehörden.[2] Bei einer Antragstellung über das Internet[3] lautet die Internetadresse "www.bzst.de", schriftliche Anträge sind an das "Bundeszentralamt für Steuern – Dienstsitz Saarlouis -...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in der EU

Rz. 126 Die Kenntnis des Aufbaus der USt-IdNrn. anderer Mitgliedstaaten ist auch für die Unternehmer von großer praktischer Bedeutung, denn schon die Betrachtung dieser Nummer ermöglicht eine gewisse Plausibilitätsprüfung. Dies gilt zunächst für den hier zu verwendenden vorausgehenden "Ländercode" (= Länderkennzahl oder Präfix) einer jeden Nummer.[1] Dieser Ländercode darf i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Rechtsfolgen beim Missbrauch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 150 Das Vorhandensein einer (gültigen) USt-IdNr. stellt eine unerlässliche Voraussetzung zur Teilhabe an grenzüberschreitenden Umsätzen im Europäischen Binnenmarkt dar. Aus diesem Grund haben Unternehmer beim Vorliegen der im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Nummer (Rz. 48). Allenfalls bei der Erteilung eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.2 Kontrollfunktion

Rz. 132 Die Kontrollfunktion der USt-IdNr. wird zunächst durch die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der ZM nach § 18a UStG [1] für jeden Unternehmer, der innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt hat, umgesetzt. In einer ZM sind – neben den persönlichen Angaben des meldenden Unternehmers – die jeweiligen USt-IdNrn. der Leistungsempfänger ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.4 Dokumentationsfunktion

Rz. 137 Neben der Beweisfunktion kommt der USt-IdNr. auch eine Funktion als Dokumentationsmerkmal in der Rechnung zu. Seit dem 1.1.2004 muss der Steuerpflichtige auch in Deutschland in Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke seine Steuernummer oder wahlweise seine USt-IdNr. ausweisen, unter der er eine Lieferung oder eine Dienstleistung bewirkt hat[1], die USt-IdNr. kann mithin ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Beteiligung der Landesfinanzbehörden

Rz. 81 Gem. § 27a Abs. 2 S. 1 UStG übermitteln die Landesfinanzbehörden dem BZSt die für die Erteilung der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1 UStG erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Dies sind gem. § 27a Abs. 1 S. 5 UStG der Name, die Anschrift des Steuerpflichtigen und die Steuernumme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Erteilung einer USt-IdNr. an einen Unternehmer stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Rz. 90). Die Wirkung einer einmal erteilten USt-IdNr. beschränkt sich nicht nur auf die eines Ordnungsmerkmals und Kontrollinstruments für innergemeinschaftliche Lieferungen,[1] obwohl das der wichtigste Grund zur Schaffung der Regelung war. Der USt-IdNr. kommen daneb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.3 Beweisfunktion

Rz. 133 Des Weiteren kommt der USt-IdNr. eine Beweis- oder Indizfunktion zu. Wer als Unternehmer im Geschäftsverkehr bei der Lieferung eines Gegenstands mit einem Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat eine USt-IdNr. verwendet, erklärt damit konkludent, dass er als Lieferer den Umsatz als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt und kein Kleinunternehmer ist und, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 46 Zum Erhalt einer USt-IdNr. sind gem. § 27a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst die Unternehmer i. S. d. § 2 UStG berechtigt. In § 27a Abs. 1 S. 2 und 3 UStG finden sich dann Sonderregeln für einige wenige andere Rechtssubjekte, welche eine USt-IdNr. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Diese Regelung ist mWv 1.1.2010 durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] dahingehend geänder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Antragsberechtigung

3.1.2.1 Allgemeines Rz. 46 Zum Erhalt einer USt-IdNr. sind gem. § 27a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst die Unternehmer i. S. d. § 2 UStG berechtigt. In § 27a Abs. 1 S. 2 und 3 UStG finden sich dann Sonderregeln für einige wenige andere Rechtssubjekte, welche eine USt-IdNr. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Diese Regelung ist mWv 1.1.2010 durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.5 Materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und von Lieferungen in Konsignationslager

Rz. 140 Mit Wirkung zum 1.1.2020 ist das Vorhandensein einer wirksamen USt-IdNr. des Leistungsempfängers zur materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geworden; hat der Leistungsempfänger keine USt-IdNr., dann ist die Steuerbefreiung beim Leistenden zwingend zu versagen. Diese Regelung war durch eine Änderung von Art. 138 MwStSystR...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.5 Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen

Rz. 65 Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, sind nach § 15 Abs. 2 UStG nicht zum Abzug der Vorsteuern berechtigt. Da solche Unternehmer – wie z. B. ein Arzt oder der Vermieter von Wohnraum – i. d. R. nur steuerfrei leisten, benötigen sie i. d. R. keine USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Lieferungen. Eine wichtige Ausnahme hiervon bildet aber wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.11 Fiskalvertreter

Rz. 77 Der Fiskalvertreter erhält nach § 22d Abs. 1 UStG für seine Fiskalvertretertätigkeit eine eigene Steuernummer und auch eine USt-IdNr. Dies führt zu der besonderen Konstellation, dass solche Unternehmer, die als Fiskalvertreter tätig sind, über zwei USt-IdNrn. verfügen können, denn für ihre Tätigkeit als Fiskalvertreter benötigen sie immer eine eigene Nummer.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.9 Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte

Rz. 74 Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte sind gem. § 1c UStG von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs ausgeschlossen; sie benötigen damit keine USt-IdNr. Entsprechende Anträge müssen daher abgelehnt werden.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.10 Fahrzeuglieferer

Rz. 75 Einem Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG kann allein aufgrund einer Fahrzeuglieferung keine USt-IdNr. erteilt werden, auch wenn er einen dahin gehenden Antrag stellt. Der Fahrzeuglieferer gehört nicht zu den in § 27a Abs. S. 1 bis 3 UStG berechtigten Antragstellern. Handelt es sich allerdings um einen Unternehmer, dann gilt die Sonderregel des § 2a UStG nicht, der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.6 Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind

Rz. 67 Juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die bezogenen Gegenstände nicht für ihr Unternehmen benötigen, wird eine USt-IdNr. erteilt, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe oder Lieferungen benötigen (§ 27a Abs. 1 S. 3 u. 2 UStG). Unter den Begriff der juristischen Person können hier sowohl solche des öffentlichen Rechts, z. B. die Gebietskörpe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.8 Gebietskörperschaften

Rz. 72 Die Gebietskörperschaften Bund und Länder stellen juristische Personen des öffentlichen Rechts dar (Rz. 67f.), für welche als juristische Personen gleichfalls die Regelung des § 27a Abs. 1 S. 2 UStG gilt. Bei den Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder besteht allerdings eine weitere Möglichkeit zur Erlangung einer eigenen USt-IdNr. für einzelne Organisationse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 29 Die Regelung des § 27a UStG wurde durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 notwendig; es bedurfte ab diesem Zeitpunkt wegen des Wegfalls der Grenzen einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.[1] Die nach vorgegebenen Kriterien in den einzelnen Mitgliedstaaten vergebenen Meh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Antragserfordernis

Rz. 41 An erster Stelle ist anzumerken, dass nicht jeder Unternehmer mit Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit automatisch eine USt-IdNr. erhält (Rz. 47), dies gilt grundsätzlich nur für die von den Finanzämtern vergebenen Steuernummern. Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine USt-IdNr. auf Antrag hin vom BZSt erteilt; die Erteilung dieser Nummer ist gebührenfrei. Der An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.3 Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 55 Unternehmer sind nach der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 100.000 EUR nicht überschritten hat; das ist die Regelung des sog. Kleinunternehmers. Zu beachten i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.7 Organgesellschaften

Rz. 69 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 3 UStG wird im Fall der Organschaft auf Antrag für jede juristische Person (Organgesellschaft) eine USt-IdNr. erteilt. Organgesellschaften treten grundsätzlich im Geschäftsverkehr als eigenständige Rechtssubjekte auf, obwohl sie umsatzsteuerlich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bei dem Organträger besteuert werden. Nach § 18a Abs. 5 S. 4 UStG sind die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 25 § 27a UStG ist die (nicht ganz vollständige) inländische Umsetzung von Unionsrecht. Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 27a UStG finden sich in den Art. 214ff. MwStSystRL .[1] Diese Regelungen entsprechen den durch die MwStSystRL ersetzten Art. 22 Abs. 1 Buchst. c Gedankenstrich 1, S. 1 und 2, Gedankenstriche 2 und 3, Art. 22 Abs. 1 Buchst. d S. 1 und 2 und Art. 22 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.2 Unternehmer nach § 2 UStG

Rz. 50 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG hat jeder Unternehmer i. S. d. § 2 UStG den genannten Anspruch auf die Erteilung einer USt-IdNr. (Rz. 48)[1], denn das Gesetz knüpft daran keine weiteren Bedingungen. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag bei dem BZSt bzw. der zuständigen Finanzbehörde (Rz. 41ff.). Unternehmer sind allerdings nicht dazu verpflichtet, eine U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.4 Pauschalisierende Land- und Forstwirte

Rz. 60 Unternehmer, welche ihre Umsätze im Rahmen ihres land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ausschließlich nach der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 bis 3 UStG berechnen, können – im Unterschied zu den Kleinunternehmern – grundsätzlich sowohl innergemeinschaftliche Erwerbe als auch Lieferungen durchführen; sie erhalten schon deshalb auf ihren Antrag hin ein...mehr