Fachbeiträge & Kommentare zu Steuernachzahlung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.16 § 7g EStG (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe)

• 2021 Gewinngrenze von 200.000 EUR/Definition des Gewinnbegriffs/§ 7g EStG Durch das JStG 2020 wurde in § 7g EStG für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen eine vereinheitlichte Gewinngrenze von 200.000 EUR eingeführt. Fraglich ist, was unter dem Begriff "Gewinn" i.S.d. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG zu verstehen ist. Vor dem Hintergrund von Wortlaut, t...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.30 § 152 AO (Verspätungszuschlag)

• 2025 Kann-Festsetzung / Mindestbetrag / § 152 AO Die Regelungen in § 152 AO dürften teilweise dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und damit auch dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht entsprechen. Dies dürfte zum einen für die Kann-Regelungen in § 152 Abs. 3 Nr. 2 und 3 AO gelten. Nur für Null-Festsetzungen und Steuererstattungen sind Ermessensentscheidun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2020 Verbindlichkeitsrückstellungen/Drohverlustrückstellungen/§ 5 EStG Verbindlichkeitsrückstellungen müssen spezifiziert und eindeutig dokumentiert werden. Anzulegen ist ein objektiver Maßstab. Auch unwesentliche wirtschaftliche Einzelbelastungen sind rückstellungsfähig. Eigenbetrieblicher Auwand kann nicht zurückgestellt werden. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2020 BMF v. 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291/Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen/Zweifelsfragen/§ 6 Abs. 3 EStG/§ 6 Abs. 5 EStG Das BMF-Schreiben v. 20.11.2019 (BMF, Schreiben v. 20.11.2019, IV C 6 - S 2241/15/10003, BStBl 2019 I S. 1291) äußert sich zu Zweifelsfragen hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen i.S.v. § 6 Abs. 3 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.1 Belege bei Verbringen durch den Abnehmer

Die Umsätze mit neuen Fahrzeugen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer unterliegen natur­gemäß einer besonderen Kontrolle seitens der Finanzverwaltung. Wird die Steuerbefreiung zu Unrecht gewährt, weil die Fahrzeuge das Land nicht verlassen, besteht das Risiko einer Steuernachzahlung. Der Fahrzeuglieferer ist zunächst immer abhängig von Erklärungen seines Abnehmers zur Ansässigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 5.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der aggressive Mandantentyp ist sofort erkennbar: laut, konfrontativ und mitunter persönlich verletzend. Verhalten und Denkweise Diese Mandanten haben einen kurzen Geduldsfaden und einen scharfen, oft unangenehmen Ton. Bereits kleine Unstimmigkeiten können von ihnen zum Anlass genommen werden, verbal auszuteilen – sei es durch laute Wutausbrüche, sarkastische Kommentare oder s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 6.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der jammernde Mandant – auch bekannt als der Nörgler oder Klagende – kommt nicht mit lautem Zorn, sondern mit dauerhaftem Gejammer und Gezeter daher. Verhalten Er findet in nahezu jeder Situation etwas Negatives und teilt das auch ausführlich seinem Gegenüber mit. Egal, ob es um seine persönliche steuerliche Belastung, die allgemeine Wirtschaftslage oder das Kanzleihonorar geh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.1 Ermittlung des Nettoeinkommens

Bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sind folgende Zuflüsse zu erfassen: alle steuerpflichtigen Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG Gewinneinkünfte i. S. d. §§ 13–18 EStG Überschusseinkünfte i. S. d. §§ 19–23 EStG alle steuerfreien Einnahmen z. B. Kindergeld und vergleichbare Leistungen (u. a. Kinderbonus) Leistungen nach dem SGB II und III ausgezahlte AN-Sparzulage ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Änderungen bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Rn. 129e Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG: Aussetzungs- und Stundngszinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat zur Folge, daß sie aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind. Es sollte daher geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig ist, trotz guter Erfolgsaussichten keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und statt dessen ggf später Ersta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / VII. Ergebnisse und Hinweise

Die zuvor dargestellten Möglichkeiten der Nutzung des IAB für Photovoltaikanlagen-Investments wirkt zunächst als eine zinslose Steuerstundung.[21] Denn Abschreibungspotential kann vorgezogen werden; es steht damit in späteren Veranlagungszeiträumen jedoch nicht mehr zur Verfügung. Abschreibungspotential wird somit verlagert.[22] Der steuerliche Vorteil – gerade vor und zu Beg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Rn. 832 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, F...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 4 Veranlagungsarten → Zeile 19

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2025 ein z. v. E. bis zu 12.096 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.5 Steuerzinsen

Rz. 142 Zinsen auf Steuernachzahlungen[1] und Zinsen auf hinterzogene Steuern[2] sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Weitere Einzelheiten hierzu folgen im nächsten Abschnitt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / f) Steuernachzahlung

Rz. 104 Für die Straffreiheit ist entscheidend, dass der Steuerpflichtige die hinterzogenen Steuern tatsächlich innerhalb einer vom Finanzamt festzusetzenden angemessenen Frist zahlt, § 371 Abs. 3 AO.[135] Soweit dies aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht gelingt, greift der Vorteil einer Selbstanzeige nicht durch.[136]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / (1) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 58 Daher würde es sich anbieten, dass Sch (aus dem Fall Rdn 56) seinen Einkommensteuererstattungsanspruch gegen die Umsatzsteuernachzahlung aufrechnet.[84] Dabei ergibt sich jedoch das Problem, dass der Anspruch, mit dem er aufrechnet, fällig sein muss. Das Einkommensteuerguthaben wird jedoch erst aufgrund der Einkommensteuerfestsetzung fällig, da es sich bei der Einkomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ee) Einkommen des Schuldners

Rz. 171 Sollte das Einkommen nicht bekannt sein, muss Auskunft vom Schuldner verlangt (siehe Rdn 202) oder ein Auskunftsantrag gestellt werden (siehe Rdn 204 ff.). Maßgeblich ist nicht nur das Einkommen eines Monats, sondern beim abhängig Tätigen das Durchschnittseinkommen eines Jahres einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifik...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.8 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

Tz. 99 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Werden bis zum Ende des dreijährigen Investitionszeitraums keine (ausreichend) begünstigte Investitionen getätigt, die zu einer gewinnwirksamen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags geführt haben, sind noch nicht verbrauchte Investitionsabzugsbeträge bei der Veranlagung rückgängig zu machen, bei der der Abzug vorgenommen wurde (§ 7g Ab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Steueranmeldung (§ 31 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 33 Im Bereich der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer besteht eine Verpflichtung zur Selbstberechnung der innerhalb eines Monats fällig werdenden Steuer mit einer Steueranmeldung (§§ 167, 168 AO). § 31 Abs. 7 ErbStG eröffnet nun dem Erbschaft- und Schenkungsteuer-FA – wohl vor dem Hintergrund einer hohen Steuernachzahlung – die gleiche Möglichkeit im Bereich der Erbschaft- u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Schadenswiedergutmachung

Rz. 1058 [Autor/Stand] Hierunter fallen alle Formen tätiger Reue, soweit sie nicht zur Straflosigkeit oder Strafrahmenverschiebung führen. Die Nachzahlung der verkürzten Steuern ist unstreitig ein bestimmender Strafmilderungsgrund [2]. So ist es von erheblicher strafmildernder Bedeutung, wenn die Verkürzung von Steuern beim Fiskus nicht zu einem dauerhaften Steuerausfall gefüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis zur Selbstanzeige

Rz. 731 [Autor/Stand] Da der Täter auch über eine Selbstanzeige Straffreiheit bei der versuchten Steuerhinterziehung erlangen kann – § 371 AO nimmt auf § 370 AO insgesamt Bezug und schließt deshalb dessen Abs. 2 mit ein –, war das Verhältnis des § 24 StGB zu § 371 AO früher streitig. Aus der Einschränkung in § 369 Abs. 2 AO ("soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zu zahlende Steuern und Zinsen (§ 398a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO hat der Tatbeteiligte die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden, fristgemäß nachzuentrichten. Im Hinblick auf die Zinsen gem. § 233a AO ist die im Jahr 2021 ergang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Nachtatverhalten

Rz. 1060 [Autor/Stand] Grundsätzlich kann nachträgliches Verhalten strafschärfend wirken. Allerdings nur dann, wenn neues Unrecht geschaffen wird oder eine rechtsfeindliche Einstellung zum Ausdruck kommt. So ist zwar anerkannt, dass ein sorgfältig geplantes Vorgehen zur Vermeidung von Tatspuren oder deren Beseitigung strafschärfend berücksichtigt werden kann, andererseits de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 26 Gem. § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer auf die Vorerwerbe nicht vor Ablauf des vierten Jahres, nachdem das für die Erbschaft-/Schenkungsteuer zuständige Finanzamt von dem Letzterwerb Kenntnis erlangt hat. Infolgedessen sollten vor einer Schenkung bzw. bei der Steuerplanung auf den Todesfall die entsprechenden Risiken, z. B. aufgrund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Lohnsteuer

Rz. 1458 [Autor/Stand] Zudem kann es zur Hinterziehung von Lohnsteuer und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für im Zusammenhang mit der Erzielung von Schwarzeinnahmen gezahlten Schwarzlöhnen kommen[2]. Rz. 1459 [Autor/Stand] Bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht das Risiko, ob nicht das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO der schuldm...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Steuerzahlung

Rz. 25 Sowohl Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger sind neben der Bekanntgabevertretung auch zur Tilgung der Erbschaftsteuer – als Teil der zivilrechtlichen Nachlassverbindlichkeit – verpflichtet (§ 32 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 ErbStG, s. Kalbfleisch, UVR 2012, 268) Dies erklärt sich durch deren Verfügungsberechtigung über den zu betreuenden Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Konkurrenzen

Rz. 1466 [Autor/Stand] Bezüglich desselben Veranlagungszeitraums dürfte nach den Grundsätzen der BGH-Rspr. (s. Rz. 860 ff.) wegen der gleichzeitigen Abgabe der Steuererklärungen Tateinheit (§ 52 StGB) bzgl. der Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer der Gesellschaft gegeben sein[2], die wiederum zu tateinheitlich begangenen Hinterziehungen in an...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit der Abgabenordnung bei der Erbschaftsteuer

Rz. 31 Auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten die Vorschriften der AO. Soweit sich jedoch aufgrund von Besonderheiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Abweichungen oder Ergänzungen ergeben, werden diese nachstehend aufgezeigt (ausgenommen bezüglich der Festsetzungsverjährung, s. § 30 Rn. 88 ff.):mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Mit der sog. Vollverzinsung soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn Steuern erst lange nach ihrer Entstehung festgesetzt werden und dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung führt. Diese Verzinsung gibt es u. a. bei der Einkommensteuer.[1] Kirchensteuern werden nur verzinst, soweit Landeskirchensteuergesetze dies vorsehen. Der Solidaritätszuschlag unterliegt mangels ausdr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 140 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Beteiligungsbuchwert im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode

Rz. 12 Ausgangspunkt für die Anwendung der Equity-Methode im Allgemeinen (Abs. 1 Satz 1) sowie für die Ermittlung des Unterschiedsbetrags im Besonderen (Abs. 1 Satz 2) ist der Beteiligungsbuchwert der Anteile im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode (Rz 38). Dieser bestimmt sich nach den Anschaffungskosten aus Sicht des bilanzierenden MU, ggf. vermindert um ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Einschränkungen des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 133 Auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dürfen Erträge und Aufwendungen grds. nicht saldiert werden. Vom Bruttoprinzip gibt es abgesehen von dem durch das BilMoG eingeführten Verrechnungsgebot bestimmter Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverpflichtungen folgende wesentliche Ausnahmen: Eine Verrechnung der Bestandserhöhungen mit Bestandsm...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.37 Aperiodische Erträge und Aufwendungen (Nr. 32)

Rz. 175 Nach § 285 Nr. 32 ist eine entsprechende Angabe auch für Aufwendungen und Erträge notwendig, die periodenfremd und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Erläuterung periodenfremder Aufwendungen und Erträge ist wichtig, um ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz und Ertragslage in einem bestimmten Gj zu erhalten. Die Erläuterung dient somit der Vergle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuern.

Rn 46 Steuern sind grds in der Höhe in Abzug zu bringen wie sie im maßgeblichen Unterhaltszeitraum tatsächlich angefallen sind (In-Prinzip, BGH FamRZ 07, 793; Brandbg FamRZ 14, 219). Steuerzahlungen und Steuererstattungen werden grds nur im Jahr der tatsächlichen Leistung berücksichtigt. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist die strikte Anwendung des In-Prinzips oftm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1363 ff BGB

Rn 1 Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander, soweit sie auf dem Bestehen der Ehe beruhen. Treten sich die Eheleute wie Dritte ggü, sind die in diesem Zusammenhang begründeten Rechtsverhältnisse nicht dem Güterrecht zuzuordnen. Hierzu rechnen zB Ansprüche auf Ausgleich von Gesamtschulden (§ 426), Ausgleichsansprüche iRe Ehegattenin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 2

Rz. 1 Steuerrückstellungen Hierunter sind sämtliche noch zu erwartenden Schlusszahlungen für noch nicht durch Steuerbescheide veranlagte Steuern auszuweisen, ferner aufgrund von Steueraußenprüfungen und anderer noch zu erwartender Nachzahlungen, beispielsweise ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden, wenn die berichtigten Bescheide noch nicht vorliegen. Liegen bestandskräftige St...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. § 15a Abs 4 EStG: Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes

Schrifttum: Hennig, Feststellungsverfahren gem § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im Zusammenhang mit § 15a EStG, DStZ 1985, 171; Mihm, Gesonderte Feststellung gem § 15a Abs 4 EStG, NWB F 2, 4357; Förg, Feststellung von Gewinnen und Verlusten insb in den Fällen des § 15a Abs 1–3 EStG bei KG, FR 1994, 181. Rn. 42 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Gegenstand der aus Gründen der Rechtssicherhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.5.2 Ermessensausübung bei tatsächlicher Ungewissheit

Rz. 72 In den Fällen der tatsächlichen Ungewissheit kann die vorläufige Festsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 1 AO auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen. Die Steuerfestsetzung kann die Steuer auf die Sachverhalte, derentwegen Ungewissheit besteht, entweder in die Festsetzung einbeziehen oder außen vor lassen.[1] Auch für die vorläufige Nichtberücksichtigung des ungewissen Lebenss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 8.1 Steuererstattungen/Steuernachzahlungen

Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen. Erstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen,[1] soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.[2] Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.2 Taterfolg

Für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung ist weiterhin erforderlich, dass es zu einer Steuerverkürzung oder zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil gekommen ist. Steuern sind verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder e...mehr