Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.2 Erlassnotwendigkeit

Ist ein Steuerpflichtiger auch gegenüber anderen Gläubigern stark verschuldet, stellt sich die Frage, ob es (allein) die Finanzbehörde ist, die ihn in seiner Existenz gefährdet oder nicht. Es besteht keine Erlassbedürftigkeit oder -notwendigkeit, wenn die Existenz des Steuerpflichtigen auch nach Erlass seiner Schuld gegenüber der Finanzbehörde ernsthaft gefährdet oder vernic...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 2.4 Rücknahme und Widerruf

Der Bescheid, der einen Billigkeitserlass ausspricht, ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Ist er rechtswidrig, insbesondere weil die Voraussetzungen für den Billigkeitserlass nicht vorliegen, kann er zurückgenommen werden.[1] Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige den Erlass mit unrichtigen Angaben zu seiner Erlassbedürftigkeit erwirkt hat. Da die Rücknah...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen gem. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt. Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschlag nach Erlas...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.2 Eintretende Gesellschafter

Auch ein erst später in die GbR eintretender Gesellschafter ist von der Haftung betroffen. Dies gilt nicht nur für danach begründete Schulden, sondern auch für sog. Altverbindlichkeiten, die bereits vor seinem Eintritt entstanden sind.[1] Seit 2024 ist dieser Grundsatz ausdrücklich gesetzlich normiert (§ 721a BGB).mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Arbeitslosigkeit

Die Rückzahlung von infolge langjähriger – nicht lediglich einige Monate dauernder – Arbeitslosigkeit entstandener Schulden: ja.[1] Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der wegen Arbeitslosigkeit verursachten vorzeitigen Kündigung eines zur Finanzierung des selbstgenutzten Wohnhauses aufgenommenen Kredits entstehen (Vorfälligkeitsentschädigung), sind nicht zwangsläufig, wen...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gemäß §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung d...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.4 Erlasswürdigkeit

Es ist nicht unbillig, wenn die Finanzbehörde einem Steuerpflichtigen eine Schuld nicht erlässt, wenn er seine wirtschaftliche Notlage selbst schuldhaft herbeigeführt hat, indem er leichtsinnig und nachlässig handelte oder sein Vermögen verschenkte oder verschwendete, oder wenn er seinen steuerlichen Pflichten (Steuererklärungspflichten, Zahlungspflichten) nicht nachkommt od...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / Zusammenfassung

Überblick Erlass bedeutet den Verzicht des Steuergläubigers auf "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis" i. S. d. § 37 AO. Grundsätzlich sind die Finanzbehörden verpflichtet, durch Bescheid festgesetzte Steuern oder andere auf Zahlung gerichtete Ansprüche zu erheben (Erhebungsverfahren) oder beizutreiben (Vollstreckungsverfahren). Im Einzelfall kann dies jedoch aus bestimmt...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.1 Gesellschaftereintritt

Im Gesellschaftsvertrag ist regelbar, dass in eine bestehende GbR noch weitere Gesellschafter aufgenommen werden können. Dem eintretenden Neugesellschafter wächst dann ein Anteil am Gesellschaftsvermögen zu, ohne dass eine gesonderte Übertragungshandlung erforderlich wird (§ 712 Abs. 2 BGB). Damit erlangt der neue Gesellschafter vollwertige Rechte und Pflichten. Dies umfasst...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.1 Erlassbedürftigkeit

Sie liegt vor, wenn die Einziehung der Steuer usw. die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen ernstlich gefährden oder vernichten würde. Die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet, wenn der Steuerpflichtige ohne Erlass den notwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestreiten könnte. Die E...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Gesellschaftsvermögen

Gravierend waren die Änderungen 2024 für das Gesellschaftsvermögen. Das Vermögen einer GbR setzt sich entsprechend § 713 BGB zusammen aus: den gesellschaftsvertraglich vereinbarten und geleisteten Beiträgen der Gesellschafter, den durch die GbR erworbenen Rechten und Gegenständen und den durch die GbR eingegangenen Verbindlichkeiten. Bisher waren alle Gesellschafter zur gesamten...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.8 Sparkassen

Bei Sparkassen kann im Einzelfall auch keine Umlagepflicht bestehen. Das ist von der sog. Gewährleistungsträgerschaft abhängig. D. h., wenn in den Statuten der Kammer oder der Sparkasse vermerkt ist, dass im Fall der Insolvenz eine Gemeinde oder ein Land in die Verbindlichkeiten vollumfänglich eintritt, dann ist keine Umlagepflicht gegeben.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.1 Grundsatz

Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend mach...mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 13 Gesplittete Bezahlung von Rechnungen bei zwischenunternehmerischen Umsätzen

Ab 1.7.2017 sind bei Rechnungen über zwischenunternehmerische Leistungen, die von bestimmten in einer spezifischen Liste aufgeführten Unternehmen bewirkt werden, der Nettobetrag und der Umsatzsteuerbetrag gesplittet auf unterschiedliche Konten zu überweisen. Die Unternehmen, die solche Umsätze bewirken und deren Leistungen in diesem "Split-Payment"-Verfahren zu bezahlen sind...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.4 Beitragspflicht

Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 Abs. 1 i. V. m. § 709 Abs. 1 und 2 BGB). Diese können in Geld oder Sachwerten bestehen, welche einmal oder wiederholt zu erbringen sind. Neben Nutzungsüberlassungen kommen auch Dienstleistungen als Gesellschafterbeiträge in Betracht­. In aller Regel wird der zu leistende Gesellschafterbeitrag ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Ab 2024 maßgebliche rechtliche Einstufung der GbR

Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine GbR mit Wirkung ab 2024 grundlegend neu gestaltet.[1] Das neue Leitbild einer GbR geht von einer auf Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten, Personengesellschaft aus, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Zugleich ist es für die Gesellschafter weiterhin möglich, dass sie ihre Rechtsbeziehungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.2 Gesellschafteraustausch

Ebenso kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass ein Austausch eines Gesellschafters möglich ist. Eine damit verbundene Übertragung des Gesellschaftsanteils sollte aber regelmäßig von der Zustimmung aller Gesellschafter abhängig bleiben, so wie dies § 711 Abs. 1 BGB bereits vorsieht. Werden der Austritt des Altgesellschafters und der Eintritt des Neugesellschafters ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Beerdigungskosten

Die Kosten für die Beerdigung belasten zunächst das durch Erbfall übergegangene Vermögen. Daher scheidet ein Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung insoweit aus, als diese Kosten aus dem Nachlass, z. B. aus Sterbegeldern oder aus auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherungen, erbracht werden können.[1] Es reicht auch aus, dass die Beerdigungskosten aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 3. Korrektur von Anrechnungsverfügungen oder Abrechnungsbescheiden

Die Anrechnungsverfügung ist zwar selbstständig mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 S. 1 AO) oder der Anfechtungsklage anfechtbar, jedoch hat das Abrechnungsverfahren Vorrang, so dass das Rechtschutzbedürfnis entfällt, wenn ein Abrechnungsbescheid vorliegt. Aus dem gleichen Grund sind die Korrekturmöglichkeiten nach §§ 130 und 131 AO praktisch ebenfalls bedeutungslos (Werth in K...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.3 Bilanzierung dem Grunde nach: Vermögenswerte und Schulden

Die deutsche Diskussion zum Verhältnis vom Vermögensgegenstand (Handelsbilanz) und Wirtschaftsgut (Steuerbilanz) hat eine lange Tradition. In unterschiedlichen Facetten wurde dabei die handelsrechtliche Aktivierungsvoraussetzung der selbstständigen Verkehrsfähigkeit der steuerlichen Aktivierungsvoraussetzung der selbstständigen Bewertbarkeit gegenübergestellt. Die Diskussion...mehr

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Verbindlichkeiten / 1 Ausweis

Für Verbindlichkeiten sieht IFRS 18.103 den gesonderten Ausweis folgender Posten in der Bilanz selbst vor: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, (sonstige) finanzielle Verbindlichkeiten, Ertragsteuerschulden (current taxes). Zusätzliche Posten sind auszuweisen, wenn sie notwendig sind, um die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens i...mehr

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Verbindlichkeiten

1 Ausweis Für Verbindlichkeiten sieht IFRS 18.103 den gesonderten Ausweis folgender Posten in der Bilanz selbst vor: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, (sonstige) finanzielle Verbindlichkeiten, Ertragsteuerschulden (current taxes). Zusätzliche Posten sind auszuweisen, wenn sie notwendig sind, um die Vermögens- und Finanzlage des Unter...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten

Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die Regelungen für aktive Finanzderivate ...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.3 Währungsumrechnung

Die Notwendigkeit einer Währungsumrechnung ergibt sich vor allem in zwei Fällen: einzel- und konzernbilanziell für Vermögenswerte und Schulden in ausländischer Währung (z. B. Dollarforderungen, -verbindlichkeit oder -bankguthaben), nur konzernbilanziell für die Umrechnung ausländischer, in einer Fremdwährung operierender und bilanzierender Tochterunternehmen in die Berichtswäh...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.2 Gliederung der Bilanz

IFRS 18 schreibt anders als §§ 266 und 275 HGB kein bestimmtes Format für die Bilanz und nur zum Teil ein solches für die GuV vor. Festgelegt werden lediglich Mindestangaben und Gliederungsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Anwenders ist diese Flexibilität nicht nur von Vorteil. Sie hat etwas Unübersichtliches und Undurchsichtiges, weil die allgemeinen Gliederungsregeln sowie ...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 3 Ausweis

Für die bilanzielle Darstellung der Steueransprüche und Steuerschulden sehen die IFRS Folgendes vor: Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden separat darzustellen (IFRS 18.103). Latente Steueransprüche und Schulden sind von tatsächlichen Steueransprüchen und Schulden zu unterscheiden (IAS 12.68). Latente Steueransprüche ...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.1 Zugangsbewertung

Bei der erstmaligen Erfassung einer finanziellen Verbindlichkeit (im Gegensatz zur Sachleistungsverbindlichkeit und zur Verbindlichkeit aus Steuern) ist diese gemäß IFRS 9.5.1.1 nominell mit dem fair value , faktisch gemäß IFRS 9.B5.1.1 in der Regel mit den Anschaffungskosten (Vereinnahmungsbetrag bzw. consideration received) anzusetzen. Die Anschaffungskosten errechnen sich ...mehr

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Rückstellungen / 1 Ausweis

Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten: In der Bilanz selbst sind Rückstellungen (provisions) gesondert von anderen Schulden auszuweisen (IFRS 18.103 und IAS 37.11). In der Bilanz oder im Anhang ist ggf. eine weitere Untergliederung der Rückstellungen vorzunehmen, wobei in der Regel mindestens zwischen Leistungen an Arbeitnehmer u...mehr

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Verbindlichkeiten / 3 Notes

Soweit nicht bereits auf Bilanzebene eine tiefere Untergliederung der Verbindlichkeiten vorgenommen wird, hat dies im Anhang zu geschehen. Ein festes Untergliederungsschema existiert hierfür nicht. Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung aus § 266 HGB stellt eine zulässige Möglichkeit dar. Die wesentlichen Anhangvorschriften in Sachen Verbindlichkeiten ergeben si...mehr

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Rückstellungen / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Nach HGB werden die Schulden auf der Passivseite der Bilanz primär danach unterschieden, ob sie ungewiss sind (Rückstellungen) oder gewiss (Verbindlichkeiten). Wie unterscheiden sich die IFRS hiervon? A.2 Nach HGB sind Rückstellungen auch für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanz) und für unterlassene Instandhaltungen zu bilden. Wie werden diese Fäl...mehr

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Verbindlichkeiten / 4 Zusammenfassung

Die Bilanzierung von Verbindlichkeiten nach IFRS weicht in der Praxis nur in wenigen Punkten vom Handelsrecht ab: Für die Zugangsbewertung ist nur der vereinnahmte Betrag maßgeblich. Weicht der vereinnahmte Betrag z. B. wegen eines Disagios vom Rückzahlungsbetrag ab, so ist nach HGB der Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag auszuweisen. Die Differenz wird handelsrechtlich durch...mehr

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Verbindlichkeiten / 5 Fragen und Antworten

Fragen A.1 U hat am 31.12.01 ein Ratendarlehen über 500 TEUR aufgenommen. Je 100 TEUR sind zum Jahresende 02 bis 06 zu tilgen. Wie erfolgt der Ausweis des Darlehens bei einer Bilanzgliederung nach Fristigkeit? A.2 Wie unterscheidet sich die handelsrechtliche Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber der nach IFRS am Beispiel eines Darlehens, das mit 95 TEUR ausgezahlt, aber mi...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.1 Goodwill und negativer Unterschiedsbetrag

Die Behandlung eines positiven und negativen Firmenwerts ist in IFRS 3 geregelt. Die wesentlichen Unterschiede zum Handelsrecht sind wie folgt: einheitliche Vorschriften für Einzel- und Konzernabschluss gegenüber den insoweit unterschiedlichen Regelungen des HGB (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB vs. §§ 301 Abs. 3 und 309 HGB). Im Unterschied zum HGB, das einen negativen Unterschiedsbet...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Was ist das Endorsement der IFRS durch die EU? Warum braucht es überhaupt einen Endorsement-Mechanismus? A.2 Was ist oberste Zielsetzung des IFRS-Jahresabschlusses? A.3 Aus welchen fünf (oder sechs) Elementen besteht der IFRS-Jahresabschluss? A.4 In der Definition der assets (Vermögenswerte) unterscheidet sich das Conceptual Framework kaum vom HGB. Welche Unterschiede...mehr

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Verbindlichkeiten / 2 Bewertung

2.1 Zugangsbewertung Bei der erstmaligen Erfassung einer finanziellen Verbindlichkeit (im Gegensatz zur Sachleistungsverbindlichkeit und zur Verbindlichkeit aus Steuern) ist diese gemäß IFRS 9.5.1.1 nominell mit dem fair value , faktisch gemäß IFRS 9.B5.1.1 in der Regel mit den Anschaffungskosten (Vereinnahmungsbetrag bzw. consideration received) anzusetzen. Die Anschaffungsko...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.2 Folgebewertung

2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die ...mehr

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Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB

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Verbindlichkeiten / 2.2.2 Fremdwährungsverbindlichkeiten sowie Anzahlungen in fremder Währung

Monetäre Posten in fremder Währung, d. h. sowohl monetäre Aktiva als auch Finanzverbindlichkeiten, sind nach IAS 21.23 bei der Folgebewertung zum Stichtagskurs anzusetzen. Umrechnungsdifferenzen werden sofort zu Aufwand oder Ertrag. Es gilt kein Höchstwertprinzip. Beispiel Die Penny AG hat am 1.7.00 ein Darlehen von 10 Mio. USD mit zweijähriger Laufzeit aufgenommen. Der Wechs...mehr

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Rückstellungen / 4.2 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Leistungen

IAS 19.8 differenziert bei der betrieblichen Altersversorgung zwischen beitragsorientierten Pensionsplänen, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einrichtung entrichtet und weder rechtlich noch faktisch über die Beitragspflicht hinaus zu weiteren Leistungen verpflichtet ist, und leistungsorientierten Pensionsplänen, bei denen die Verpflichtung de...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.4 Bilanzierung der Höhe nach: Bewertungsmaßstäbe nach IFRS, insbesondere fair value measurement

Für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden im Conceptual Framework verschiedene Bewertungsmaßstäbe angeführt (CF.6.1 ff.). Es geht um zwei Hauptbewertungsmaßstäbe – historical cost vs. current value – und insgesamt vier Ausprägungen dieser Maßstäbe, und zwar einheitlich für Vermögenswerte (assets) und Schulden (liabilities).mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Discontinued operations und zur Veräußerung bestimmte Anlagen

Als discontinued operations (aufgegebene Geschäftsbereiche) definiert IFRS 5.32 abgrenzbare und bedeutsame geografische oder sachliche Geschäftsbereiche, die das Unternehmen im Rahmen eines Plans entweder veräußert (insgesamt oder stückweise) oder durch Einstellung (abandonment) aufgibt.[1] Aufgegebene Tätigkeiten sind in der GuV (sowie z. T. im Anhang) getrennt vom Ergebnis aus...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.5 Bestimmung der Anschaffungskosten sowie des Werts eventuell schon vorhandener Anteile

Zur Ermittlung des goodwill (oder negativen Unterschiedsbetrags) sind die Anschaffungskosten dem Zeitwert des erworbenen Nettovermögens gegenüberzustellen. Anschaffungsnebenkosten (Notargebühren, Grunderwerbsteuern, Beratungskosten für eine dem Kauf vorgeschaltete Due Diligence usw.) sind nicht zu aktivieren, sondern unmittelbar als Aufwand zu buchen (IFRS 3.53). Nicht als A...mehr

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IFRS für kleine und mittler... / 1 SME-IFRS

Im Juli 2009 hat der IASB ein (weitgehend) eigenständiges Regelwerk für Small and Medium-sized Entities (SME) vorgelegt und dieses in 2015 aktualisiert. Es ist auf der Webseite des IASB kostenlos abrufbar.[1] Anlass für den SME-IFRS ist die Kritik an der Komplexität der "full IFRS". Diese Kritik entzündet sich an drei Punkten: der Unübersichtlichkeit in der Darstellung der Re...mehr

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Konzernabschluss / 4.1 Überblick

Der Zugang eines Tochterunternehmens in der Konzernbilanz ist gemäß IFRS 3.4 ff. nach der Erwerbsmethode (acquisition method) darzustellen. Bei einem Anteilserwerb (share deal) wird der Beteiligungsansatz im Einzelabschluss des Mutterunternehmens durch die zum fair value bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie eventuell durch einen goodwill erset...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.7 Goodwill und negativer Unterschiedsbetrag

Bei der Erstkonsolidierung entsteht ein goodwill oder negativer Unterschiedsbetrag in Höhe der positiven oder negativen Differenz von Anschaffungskosten (inkl. des Zeitwerts eventueller Altanteile) und Zeitwert der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Der negative oder positive Unterschiedsbetrag stellt eine rechnerische Saldogröße dar. Da es nicht um di...mehr

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Rückstellungen / 4.1 Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 19 regelt die Bilanzierung und die Angabepflichten für Leistungen an Arbeitnehmer. Unterschieden werden in IAS 19.8 vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer: kurzfristig fällige Leistungen (z. B. Löhne), die unabgezinst ausgewiesen werden, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere Pensionen), die zum versicherungsmathematischen Wert erfasst we...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehm...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.6 Ansatz und Bewertung des Vermögens (Kaufpreisallokation)

Die Anschaffungskosten des Erwerbs (sowie der Zeitwert eventueller Altanteile) sind vorrangig auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens zu verteilen (IFRS 3.32). Nur ein verbleibender Unterschiedsbetrag ist als goodwill anzusetzen bzw. als negativer Unterschiedsbetrag erfolgswirksam zu vereinnahmen. Für den Ansatz und die Bewertung der...mehr