Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Aufteilung gemischt veranlasster Zuwendungen

Rn. 293 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Eine Einnahme iSd § 8 Abs 1 EStG kann aufgeteilt werden. Das EStG kennt keine Vorschrift, nach der die Aufteilung gemischt veranlasster Zuwendungen ausgeschlossen ist, BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672; BFH v 18.08.2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; vgl auch BMF v 06.07.2010, BStBl I 2010, 614; BFH v 24.08.2010, VI B 14/10, B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Was gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 6 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nach § 19 EStG (Anhang 10), § 2 LStDV (Anhang 8) i. V. m. R 19.3 LStR, H 19.3 LStH (Anhang 8a) gehören z. B. zum steuerpflichtigen Arbeitslohn: Gehälter, Löhne, Provisionen, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z. B. Sachbezüge) aus einem Dienstverhältnis; Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik.

Rn 4 Die §§ 850 ff bilden das Fundament der sozialen Pfändungsvorschriften für das Erwerbseinkommen. Geldforderungen gg den ArbG oder den Dienstherrn unterliegen den Pfändungsbeschränkungen der §§ 850–850i. Für wiederkehrende Arbeitseinkünfte gilt der kraft Gesetzes vom Drittschuldner zu beachtende Pfändungsschutz nach der Tabelle. Für andere Zahlung ist zu differenzieren. E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Freie Wohnung (§ 2 Abs 4 SvEV)

Rn. 495 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der für § 2 Abs 4 SvEV maßgebende einkommensteuerliche Wohnungsbegriff bestimmt sich nach der Definition der Wohnung aus dem Bewertungsrecht. § 181 Abs 9 BewG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung lautete wie folgt: Zitat "Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 361 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die S 2–5 des § 8 Abs 2 EStG beinhalten für Sachbezüge, die in der Nutzung betrieblicher Kfz für private Zwecke bestehen, spezielle Bewertungsvorschriften: S 2 des § 8 Abs 2 EStG verweist für die ausschließlich privaten Fahrten mit einem betrieblichen Kfz auf die Regelung des § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG, wonach für jeden Kalendermonat 1 % des Li...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Preisabschlag

Rn. 636 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Von dem Endpreis des ArbG oder dem des nächstansässigen Abnehmers ist ein Preisabschlag um 4 % vorzunehmen. Dies soll nach der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drs 11/2157, 142) dem Ausgleich etwaiger Bewertungsungenauigkeiten dienen. Der Wert des Sachbezugs besteht in dem um 4 % geminderten Endpreis; von diesem ist ein etwaiges vom ArbN gezahlte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Freie Unterkunft (§ 2 Abs 3 SvEV)

Rn. 492 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gewährt der ArbG dem ArbN Unterkunft im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, liegt kein Arbeitslohn vor (so zur Unterkunftsgewährung an 24h-Pflegekräfte, die in der Wohnung des Pflegebedürftigen leben, FinMin MV v 26.09.2029, IV 301-S 2334–00000–2010/006–015, DB 2019, 2379). Die unentgeltliche Gestellung von Unterkünften und arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Um übliche Preisnachlässe gemindert

Rn. 351 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Abzuziehen sind solche Preisnachlässe, die im allg Geschäftsverkehr dem Kunden üblicherweise gewährt werden. Die durch das JStG 1996 insoweit erfolgte Konkretisierung der Preisdefinition hat nur redaktionellen Charakter. Aus Vereinfachungsgründen und in Anlehnung an § 8 Abs 3 S 1 EStG lässt die Verwaltung zu, dass eine Abschlag von 4 % vom ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zweck

Rn. 11 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Für den Begriff der Überschusseinkünfte (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG) definiert § 8 Abs 1 EStG den in § 2 Abs 2 Nr 2 EStG verwendeten Begriff "Einnahmen" als alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Hinsichtlich der Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, finden sich in § 8 Abs 2 und 3 EStG Bewertungsregeln, Abs 3 enthält da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Leistenden

Rn. 287 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zusammenhang mit der Einkunftsart nichtselbstständige Arbeit wird von der Rspr des BFH verneint, wenn die Leistung des ArbG in seinem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt (vgl BFH v 17.09.1992, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39: Vorsorgeuntersuchung; BFH v 27.09.1991, VI R 3/87, BStBl II 1992, 365: Dienstreise-Kaskoversic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Andere Anschaffungsfälle

Rz. 136 [Autor/Stand] Grundsätzlich kann der Erwerb eines Grundstücks – bei entsprechender Zweckbindung[2] – auch auf andere Weise vermittelt werden. Rz. 137 [Autor/Stand] Beispiele: Durch (Weiter-)Abtretung eines Übereignungsanspruchs, wenn der Zessionar im Verhältnis zum Zedenten nur die Erfüllung herbeiführen, nicht aber seinerseits in anderer Weise über den Anspruch verfüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderung

Rn. 36 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ein Vermögensvorteil, mithin "Gut" iSd § 8 Abs 1 EStG, ist auch ein Anspruch auf Güter in Geldeswert, BFH v 11.11.2010, VI R 27/09, BStBl II 2011, 386, soweit nicht § 8 Abs 1 S 2, S 3 EStG Anwendung findet, s Rn 296 ff. Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Forderung und das WG, auf das sich die Forderung bezieht, sind nicht identisch, jedoch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Annehmlichkeiten (Aufmerksamkeiten)

Rn. 129 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach der früheren Rspr (vgl BFH v 22.10.1976, VI R 26/74, BStBl II 1977, 99 und Verwaltungsauffassung, vgl FinMin NRW v 17.12.1980, DB 1981,42: unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung eines Parkplatzes an ArbN als Annehmlichkeit, vgl dazu OFD Münster v 25.06.2007, DStR 2007, 1677) lag kein Arbeitslohn vor, wenn sich eine Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Kostenerstattungen

Rn. 298 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Weder aus § 8 Abs 1 S 2 EStG noch aus der BT-Drs 19/14909 lässt sich entnehmen, was "nachträgliche Kostenerstattungen" sind. Darunter ist die Erstattung von Aufwendungen des ArbN durch den ArbG zu verstehen. Eine Kostenerstattung erfolgt stets nachträglich, dies unterscheidet sie von der zweckgebundenen Geldleistung. Eine Erstattung von Aufw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragsgegner.

Rn 10 Antragsgegner ist regelmäßig der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das ist bei der paritätischen Betreuung des Kindes im paritätischen Wechselmodell sicher nicht der Fall. Bei dieser Betreuungsform ist eine Zuordnung des Kindes zum Haushalt eines Elternteils nicht möglich, sodass das vereinfachte Verfahren – schon unabhängig von der Frage der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhalt.

Rn 13 Unterhaltsleistungen sind Einkommen (München FamRZ 99, 598). Auch dann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden sind (Karlsr FamRZ 02, 1195). Dies gilt nur, soweit der Unterhalt in Erfüllung einer Unterhaltspflicht an den Antragsteller gezahlt wird (sonst s freiwillige Leistungen). Alters- oder Krankenvorsorgeunterhalt sollen, da zweckgebunden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Endpreise, zu denen der nächstansässige Abnehmer anbietet

Rn. 627 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bietet der ArbG die seinem ArbN verbilligt überlassenen Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allg Geschäftsverkehr nicht an, ist der Endpreis heranzuziehen, zu dem der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer des ArbG die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern anbietet. Tritt der ArbG auch am Letztverbrauche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einzelnachweis der anteiligen Kfz-Aufwendungen (§ 8 Abs 2 S 4 EStG)

a) Regelungsinhalt, § 8 Abs 2 S 4 Hs 1 EStG Rn. 430 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Um übliche Preisnachlässe geminderter üblicher Endpreis am Abgabeort

1. Rechtsentwicklung Rn. 337 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mit dem durch das StReformG 1990 eingeführten Begriff des Endpreises am Abgabeort sollte sichergestellt werden, dass nicht der Durchschnittspreis zu ermitteln ist, sondern der Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich für identische Waren vom Letztverbraucher gefordert wird (vgl BT-Drs 11/2157,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ersparte Aufwendungen

Rn. 124 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das sind Aufwendungen, die vom StPfl nicht gemacht zu werden brauchen; erspart sind sie, weil der StPfl sie an sich oder normalerweise hätte machen müssen. Mangels Zufluss führen solche ersparte Aufwendungen, die auf Eigenleistungen des StPfl beruhen, nicht zu Einnahmen, so wenn zB der Vermieter in Eigenarbeit Reparaturen an seinem Mietshau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu § 8 Abs 1 und 2 EStG

Rn. 563 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Anwendung des § 8 Abs 3 EStG hat zur Voraussetzung, dass eine steuerbare Einnahme nach § 8 Abs 1 EStG vorliegt. Erst wenn dies zu bejahen ist, die Vorteilsgewährung also im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des ArbN erscheint, kann die allein die Bewertung regelnde Vorschrift d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die 1 %-Regelung für Privatfahrten (§ 8 Abs 2 S 2 EStG)

a) Regelungsinhalt Rn. 381 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Angebot im allgemeinen Geschäftsverkehr

Rn. 600 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das Tatbestandsmerkmal des Angebots im allg Geschäftsverkehr in § 8 Abs 3 S 1 Hs 2 EStG schränkt den Anwendungsbereich des § 8 Abs 3 EStG nicht zusätzlich ein, Kister in H/H/R, § 8 EStG Rz 164 (01/2025); sondern bezieht sich nur auf den anzuwendenden Bewertungsmaßstab. Dass die Waren und Dienstleistungen nicht überwiegend für den Bedarf der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Übersicht über die monatlichen Sachbezugswerte

a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV) Rn. 476 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Freiwillige Leistungen Dritter.

Rn 14 Freiwillige Leistungen Dritter, sei es in Form von Geld- oder durch Sachzuwendungen, sind nur beim Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig in einem nennenswerten Umfang fließen und damit zu rechnen ist, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird (BFH FamRZ 24, 1303; BGH FamRZ 21, 1722). Private Unterstützungen, die regelmäßig gezahlt werden – etwa Stipendie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fiktionen der Einnahme

Rn. 44 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Verzichtet der StPfl, ohne dass eine sog konkrete Verwendungsabrede getroffen wird, auf eine Leistung, so fehlt es an einem Zufluss und damit an einer Einnahme, vgl BFH v 23.09.1998, XI R 18/98, BStBl II 1999, 98. Rn. 45 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Gewährung eines zinslosen oder zinsverbilligten Darlehens führt bei dem Darlehensgeber nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Zuwendung durch Dritte

Rn. 598 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gewährt ein Dritter dem ArbN einen Rabatt, stellt dies nur dann einen stpfl geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis dar, wenn sich die Rabattgewährung noch im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des ArbN darstellt. Das ist nur dann der Fall, wenn der ArbN den Vorteil, hier die R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung des Endpreises

Rn. 633 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Dabei ist grds jeweils auf den Endpreis desjenigen Tages abzustellen, an dem die Ware oder Dienstleistung an den ArbN abgegeben wird; R 8.2 Abs 2 S 6 LStR 2023; Ettlich in Brandis/Heuermann, § 8 EStG Rz 199 (11/2024). Fallen Bestell- und Liefertag auseinander, sollen nach R 8.2 Abs 2 S 7 LStR 2023 die Verhältnisse am Bestelltag für die Ermi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderprobleme (mehrere Kfz)

Rn. 409 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Stehen dem ArbN mehrere Kfz gleichzeitig für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, errechnet sich der Zuschlag nach dem Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Kfz, wenn die Nutzung der betrieblichen Kfz durch andere zur Privatsphäre des ArbN gehörende Personen so gut wie ausgeschlossen ist (vgl BMF v 0...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Arbeitslohn sind alle Einnahmen (Barlohn und Sachbezüge), die einem Arbeitnehmer aus einem bestehenden oder nachträglich aus einem früheren Dienstverhältnis zufließen (s. § 19 Abs. 1 EStG, Anhang 10 und s. § 2 Abs. 1 Satz 1 LStDV, Anhang 8 und die hierzu ergangene Rechtsprechung). Arbeitslohn im vorgenannten Sinne unterliegt der durch den Arbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Einkünfte

Rn. 143 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die freigestellten Einkünfte sind nach inländischen Grundsätzen zu ermitteln. Ergeben sich Abweichungen zwischen den im Inland und im Tätigkeitsstaat ermittelten Einkünften (zB bei im Ausland abweichenden Steuerjahr, zeitlich unterschiedlicher Erfassung von Gehaltsbestandteilen oder unterschiedlicher Bewertung von Sachbezügen) hat der StPfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 550 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mit dem durch das StReformG 1990 eingefügten § 8 Abs 3 EStG hat der Gesetzgeber eine grds Neuregelung der Belegschaftsrabatte angestrebt. Ziel der Neuregelung war "die Verbesserung der steuerlichen Gerechtigkeit und die Herstellung von Rechtssicherheit, weil die in diesem Bereich bisher bestehenden Verwaltungsregelungen keine eindeutigen Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG) (§ 8 Abs 2 S 3 EStG)

a) Anwendungsbereich und Abgeltungswirkung Rn. 401 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Darf der ArbN das ihm überlassene Dienst-Kfz neben privaten Fahrten auch (vgl BFH v 22.09.2010, VI R 54/09, BStBl II 2011, 354 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (ausführlich dazu s § 9 Rn 450 ff (Teller)) bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (ausführlich dazu s § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 407 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hat der ArbG dem ArbN das Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aus einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse zur Verfügung gestellt, wird zB einem ArbN in einem Energieversorgungsbetrieb für die Dauer der Wohnungsrufbereitschaft ein Werkstattwagen überlassen, ist kein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert

Rn. 26 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das Gesetz definiert die Einnahmen als Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert, dh von Geld oder sämtlichen geldeswerten Vorteilen, vgl § 19 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG, § 20 Abs 2 Nr 1 EStG, § 43 Abs 1 EStG aE; BFH v 27.05.1998, X R 94/96, BStBl II 1998, 619; Vorteile sind andere Güter als Geld, mithin Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 S 1 EStG, BFH v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Webungskostenabzug und Lohnsteuerpauschalierung

Rn. 411 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Dem geldwerten Vorteil aus der Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steht die Entfernungspauschale gegenüber, die nach § 9 Abs 2 S 2 EStG als WK abzusetzen ist. Die Pauschbeträge des § 9 Abs 2 S 2 EStG sind beim ArbN als WK abzuziehen und nicht bei den Einnahmen durch eine Kürzung des Nutzungswerts. Der Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Leistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (§ 8 Abs 4 EStG)

Schrifttum: Briese, LSt-Begünstigungen bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Zuwendungen des ArbG, DStR 2019, 2458; Haupt/Hausner, Zusätzliche Probleme beim "Zusätzlichkeitserfordernis" – "Orientierungslosigkeit bei Legislative, Exekutive und Judikative", DStR 2020, 569; Thomas, Zusätzlichkeit und kein Ende, DB 2020, 2034; Briese, Gesetzliche Neuregelun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Amtliche Sachbezugswerte (§ 8 Abs 2 S 6 EStG)

Schrifttum: Richter, Die neue Lohnbesteuerung von Kantinenmahlzeiten und Essensmarken, FR 1990, 107, 1484; Albert, Mitarbeiterbewirtung durch den ArbG im Rahmen von Auswärtstätigkeiten, DB 1996, 1598; von Niermann, Wohnungsüberlassung an ArbN als "Steuersparmodell", DB 1996, 1842; Albert, Zur Anwendung der Freigrenze gem § 8 Abs 2 S 9 EStG, DStZ 1998, 124; Leichtle, Lohnsteuerlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ansatz der Sachbezugswerte auch bei StPfl, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen (§ 8 Abs 2 S 7 EStG)

Rn. 520 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 7 EStG sind die amtlichen Werte der SvEV auch für StPfl anzusetzen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen zB Beamte, Richter, Soldaten (vgl § 5 SGB VI), Altersrentner, Pensionäre, AG-Vorstandsmitglieder sowie bestimmte GmbH-Geschäftsführer (zu Letzte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Kein Ansatz des nach § 8 Abs 2 S 8 EStG anzusetzenden Werts der Mahlzeit nach der SvEV, wenn beim ArbN ein WK-Abzug nach § 9 Abs 4a S 1–7 EStG in Betracht käme (§ 8 Abs 2 S 9 EStG)

Rn. 525 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 9 EStG unterbleibt jedoch der Ansatz einer nach § 8 Abs 2 S 8 EStG bewerteten Mahlzeit, wenn beim ArbN in Bezug auf die ihm entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung ein WK-Abzug nach § 9 Abs 4a S 1–7 EStG (ausführlich dazu s § 9 Rn 920 ff (Teller)) in Betracht käme. Damit in Zusammenhang steht die Regelung in § 9 Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zeitpunkt der Bewertung nach § 8 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 355 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Für die Ermittlung des üblichen Endpreises am Abgabeort ist der Zeitpunkt (Tag) maßgebend, in dem die Einnahme dem StPfl iSd § 8 Abs 1 S 1 EStG (Ettlich in Brandis/Heuermann, § 8 EStG Rz 88 (11/2024)) zufließt, BFH v 23.06.2005, VI R 124/99, BStBl II 2005, 766; BFH v 21.08.2012, IX R 55/10, BFH/NV 2013, 354; BFH v 01.09.2016, R 67/14, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf seiner ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rn. 585 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 8 Abs 3 EStG erfasst nur die Abgabe solcher Waren und Dienstleistungen, die vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf der ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht werden; vgl H 8.2 LStH 2025 "Anwendung des Rabattfreibetrags". Mit dieser Ausschlussklausel sollte nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 11/2157, 142) die steuerliche Begünstigu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Bewertung der zugewendeten Waren oder Dienstleistungen

Rn. 620 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei der Bewertung ist abweichend von § 8 Abs 2 EStG nicht der übliche Endpreis am Abgabeort zu ermitteln, sondern der Endpreis, zu dem der ArbG die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allg Geschäftsverkehr anbietet. Dies dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens (vgl BT-Drs 11/2157, 142) insoweit, als die aufwä...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 95 Da der Bedürftige in der Regel. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[235] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist in der Regel auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 37). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[236] Auch den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Forderung.

Rn 5 Gehaltsforderungen stellen die Arbeitseinkommen iSv § 850 II, III dar (dazu § 850 Rn 11 ff; zur Titulierung BAG NZA-RR 09, 79 [BAG 09.04.2008 - 4 AZR 104/07] Rz 33), einschl etwa der nach § 850b nur bedingt pfändbaren Bezüge (Gottwald § 832 Rz 3) und der verschleierten Einkünfte nach § 850h (Wieczorek/Schütze/Lüke § 832 Rz 3), nicht aber die fiktiv aufgelaufenen Lohn- o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Abzugsposten.

Rn 29 a) Unterhaltsleistungen, § 850d I 2 HS 1 Alt 2 . Dem Schuldner ist nach § 850d I 2 so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten ggü den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf. Unpfändbar ist nach Ab...mehr