Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.4 Europäisches Recht und Abkommensrecht

Rz. 19 Das europäische Recht – insbesondere das Europäische Koordinierungsrecht der EGV 883/2004 – machen erforderlich, dass der Begriff "Inland" i. S. d. § 270b gleichzusetzen ist mit dem Gebiet aller EU-Mitgliedstaaten. Die Gleichstellungsregelung des Art. 7 EGV 883/2004 i. V. m. Art. 4, 5 EGV 883/2004 macht es daher erforderlich, dass eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmi...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.3 Rechtsfolge Mitnahmeanspruch – Exportierbarkeit

Rz. 18 § 270b lässt die "Mitnahme" der inländischen Rente (vgl. Rz. 1) in das Ausland unter der Voraussetzung zu, dass ein solcher Anspruch nicht nur dem Grunde nach, sondern als fälliger – also zu realisierender – Einzelanspruch bestanden hat (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.1989, 1 RA 101/88; zum Mitnahmeanspruch vgl. auch GRA der DRV zu § 270b SGB VI, Stand: 6.2.2015, Abschn. 3)....mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 9 Der Mitnahmeanspruch setzt voraus: es muss sich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 handeln (sachlicher Anwendungsbereich), auf diese Rente muss der Versicherte einen Anspruch haben, der Versicherte muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt haben, und zwar zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls. 2.2.1 Anspr...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.2 Rentenbeginn vor dem 1.9.2009 und Folgerente

Rz. 18 Das Rentnerprivileg bleibt nach Abs. 2 nur dann erhalten, wenn der Rentenbeginn vor dem 1.9.2009 liegt und der Rentenanspruch ununterbrochen weiter besteht. Rz. 19 Ausnahmsweise bleibt der Besitzschutz auch dann bestehen, wenn sich eine Folgerente nahtlos an die bestandsgeschützte Rente anschließt. Eine solche Folgerente kann dabei auch nach dem 31.8.2009 beginnen (GRA...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21 Da § 240 Bezugsnorm ist und diese Regelung nur Übergangscharakter hat, verliert auch die Regelung des § 270b zunehmend an Relevanz für die Praxis. § 240 verschafft nur noch den Personen einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, die vor dem 2.1.1961 geboren sind; vgl. zu dieser Stichtagsregelung § 240 Abs. 1 Nr. 1. Es steht daher...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.1 Rentnerprivileg bis 31.8.2009

Rz. 11 Das zum 1.1.2009 abgeschaffte Rentnerprivileg besagte, dass eine bereits laufende Rente bei der ausgleichspflichtigen Person nach Durchführung des Versorgungsausgleichs erst dann gekürzt wird, wenn sich der versorgungsbedingte Abschlag als Zuschlag bei einer Rente der ausgleichsberechtigten Person auswirkt (Kador, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand:...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905, RdSchr 1/2023. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG –...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.3 Rentnerprivileg und Grundrentenzuschlag

Rz. 21 Bei einer sich unmittelbar anschließenden Folgerente können für die Prüfung des Rentnerprivilegs auch Grundrentenzuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung i. S. d. § 76g (aufgrund des zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Grundrentengesetzes v. 12.8.2020, BGBl. I S. 1879) eine Rolle spielen, weil sich die Höhe der Folgerente durch die Zuschläge verändern kan...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.7 Durchführung der Anpassung

Rz. 13 Die Anpassung der laufend gezahlten Renten wird auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 grundsätzlich durch den Renten Service der Deutschen Post AG vorgenommen. Der Renten Service handelt dabei kraft gesetzlichem Auftrag für die Rentenversicherung. Es erfolgt eine entsprechende Zurechnung der Handlungen des Renten Services auf die Rentenversicherungsträger. Die Durchführu...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird.mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 19a Zur Bewertung von Witwen- und Witwerrente nach § 255 Abs. 1 im Steuerrecht und einer möglichen Renten-Doppelbesteuerung vgl. BFH, Urteil v. 19.5.2021, X R 33/19, mit Anm. von Winkel, SozSich 2021, 290, und Weber-Grellet, FR 2021, 747.mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung

Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (seit 1.1.2005 allgemeine Rentenversicherung) unter Berücksichtigung der...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 Nr. 65 des RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606). Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sollte die Vorschrift um einen Abs. 3 ergänzt werden, der den Monatsbetrag einer nur teilweise zu leistenden Rente für Bergleute ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick

Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient dem Vertrauensschutz, der aus § 242a fließt. Da...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 270b erfassen. Die GRA der DRV zu § 270b hat den Stand 6.2.2015 (i. d. F. des EM-ReformG v. 20.12.2000, in Kraft getreten am 1.1.2001) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.2 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt des Leistungsfalls

Rz. 16 Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – nach der Definition in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I – jemand dort, "wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt". Rz. 17 Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es dabei auf die objektiven Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls an (BSG, Urteil v. 30.9....mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die vergangenen Rentenanpassungen 1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und A...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.2 Rentenanpassung

Rz. 12 Der Begriff "Rentenanpassung" ist ein rechtstechnischer Begriff des Rentenrechts, der in § 65 näher und eindeutig beschrieben ist (vgl. instruktiv BSG, Urteil v. 20.7. 2005, B 13 RJ 17/04 R, Rz. 23). Zum 1.7. eines jeden Jahres werden die Renten angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Die Bestimmung des jew...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.3 Historische Aspekte der Rentenüberleitung und Rentenangleichung

Rz. 4a Bereits bei der Überleitung des Rentenrechts aus der DDR in das SGB VI zum 1.1.1992 durch den Einigungsvertrag war die vollständige Rentenangleichung Ost/West, die jetzt zum 1.7.2024 Realität geworden ist, angelegt. Die Rentenüberleitung galt als "Begrüßungsgrundrecht" für die ehemaligen DDR-Bürger. Die Rentenangleichung sah sich verschiedenen Problemen ausgesetzt, so...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.7 Durchführung der Rentenanpassung

Rz. 17 Die Anpassung der laufend gezahlten Renten erfolgt im Namen der Rentenversicherungsträger grundsätzlich durch den Renten-Service der Deutschen Post AG (§ 119 Abs. 2); die Durchführung der Anpassung regeln im Einzelnen §§ 17 ff. RentSV (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 65 SGB VI, Stand: 17.6.2024, Abschn. 3). Rz. 18 § 118a regelt dabei, dass Rentenbezieher nur dann ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 3 Literatur

Rz. 19 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Burkiczak, Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von FRG-Zeiten mit dem Rentenwert Ost bei Umzug ins Beitrittsgebiet, NZS 2017, 744. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplan...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.5 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 8 Ergänzend zu § 65 beinhaltet § 118a die Generalnorm für die Versendung einer Rentenanpassungsmitteilung. § 69 Abs. 1 beinhaltet die Verordnungsermächtigung. § 254c regelte übergangsrechtlich bis zum 30.6.2024 die Anpassung der Renten für bestimmte rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet. Die Vorschrift ist zum 1.7.2024 als Folge der Angleichung der Rentenwerte in de...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.4 Vollständige Rentenangleichung Ost-West

Rz. 4b Mit den Verträgen zur Herstellung der Deutschen Einheit ist festgelegt worden, dass auch für die Renten im Beitrittsgebiet der Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit gelten soll. In Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) wurde vereinba...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.2 Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen

Rz. 3 Das BSG stellte mit Urteil v. 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R; Fortführung von BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R) fest, dass die Rentenformel (Ost) wegen der besonderen Situation nach der Wiedervereinigung per Juli 2000 nicht verfassungswidrig sei (vgl. auch BSG, Beschluss v. 4.1.2013, B 13 R 357/11 B, über die Nichtannahme einer Nichtzulassungsbeschwerde, die mit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.3 Normzweck

Rz. 6 Die Rentenanpassung verfolgt den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Es gilt das Prinzip der lohnbezogenen Rente (vgl. etwa BT-Drs. 16/13424 S. 34). Vorrangiges Ziel ist es daher, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Kaufkraft von Ruheständlern soll – auch und gerade gegenüber den Erwerbstätigen – erhalten bleiben und sich nicht vom ...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.5 Keine Anpassung von Zusatzleistungen

Rz. 15 Angepasst werden nur Teile der Rente, die auf Entgeltpunkten beruhen. Nicht dynamische Rententeile (Festbeträge) werden – wie schon nach früherem bis 1991 geltenden Recht – nicht angepasst. Das betrifft insbesondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung (§ 269) und Kinderzuschüsse (§ 270) (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 65 SGB VI, Stand: 17.6.2024, Abschn. 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3 Rentenformel bei persönlichen Entgeltpunkten (Ost) (Abs. 1)

Rz. 8 Die Übergangsregelung des Abs. 1 sieht eine Sonderregelung zur Ermittlung des Monatsbeitrags der Rente vor, wenn lediglich und ausschließlich Zeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet zurückgelegt wurden; bei Mischfällen – also in Fällen in denen sowohl persönliche Entgeltpunkten (Ost) als auch persönliche Entgeltpunkte ermittelt worden s...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.4 Entgeltpunkte (Ost) neben Entgeltpunkten (Abs. 2)

Rz. 17 Sind bei der Rente sowohl Entgeltpunkte (Ost) als auch Entgeltpunkte zu berücksichtigen, werden die jeweiligen Monatsteilbeträge aus §§ 64, 254b zur Monatsrente zusammengezogen (Abs. 2). Auch die Berechnung von 2 Monatsteilbeträgen aus persönlichen Entgeltpunkten und persönlichen Entgeltpunkten (Ost) darf ab 1.7.2024 nicht mehr erfolgen.mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigeren Rentenartfaktor von 0,6. Der en...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.6 Rentenanpassungsmitteilung

Rz. 16 Keine Regelung enthält § 65 zur Rentenanpassungsmitteilung und zur Versandpflicht. Dies richtet sich nach der Generalnorm des § 118a, der vorsieht, dass Rentenbezieher nur dann eine Anpassungsmitteilung erhalten, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert. Ein Versand erfolgt daher nicht bei einer sog. Nullanpassung oder Nullrunde. Eine vergleichbare Regel...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 3 Literatur

Rz. 20 N.N., Wiederheirat mitteilen – Rückzahlung der Witwenrente droht, Seniorenrecht aktuell 2017, 74. Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes – Urteil des BSG v. 17.4.2012 (B 13 R 15/11 R) zur Anrechnung von Verletztenrente, LSV RdSchr L 85/2012. Weber-Grellet, Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen dop...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getretene Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 49 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) ab 1.1.2002 neu gefasst worden: Abs. 1 (Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten)...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.1 Verhältnis der Rentenanpassung und der Rentenanpassung (Ost)

Rz. 10 § 254c Satz 1 sieht eine Anpassung der Renten vor, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. § 254c ist daher eine Sonderregelung zu § 65. Flankiert wird § 254c von § 255c, der regelt, dass zum 1.7.2024 der aktuelle Rentenwert an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) tritt (zur Anpassungsmitteilung vgl. weiter unten unter Rz. 16 ff.). Rz. 11 Der Gesetzg...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 67 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) durch Anfügung eines Satzes erweitert (Folgeänderung zu § 118 a). Durch Art. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondiert daher auch mit § 255a, der eine übergangsrechtliche Sonderregelung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 beinhaltet. § 255b beinhaltet insoweit die Verordnungsermächtigung...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.3 Doppelte Stichtagsregelung (Satz 2)

Rz. 13 Wie bei der Übergangsregelung nach § 242a Abs. 1 Satz 2 sieht auch Satz 2 für den Anwendungsbereich des § 269a die doppelte Stichtagsregelung vor. Danach kommt der Betroffene auch dann in den Genuss der ungekürzten Rentenabfindung, wenn mindestens ein Ehegatte in der vorletzten Ehe vor dem 2.1.1962 geboren ist und diese Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde. Rz. 14 Au...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1)

Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung des anderen Ehegatten/Lebenspartners, auch rückw...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.3 Rentenanpassung ab 1992

Rz. 8 Zur Ausgestaltung der Rentenanpassung für die Zeit ab 1992 wird auf die Vorauflage verwiesen (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 254c SGB VI, Stand: 12.7.2021, Abschn. 2 ff.; vgl. im Übrigen auch Komm. zu § 65).mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.6 Anpassungstermin

Rz. 12 Konkrete Anpassungstermine sind zwar in der Vorschrift nicht festgelegt; die Termine zur Anpassung ergeben sich aber aus der Verordnungsermächtigung nach § 255c (und auch § 69); der jeweils aktuelle Rentenwert ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen.mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Bei § 268a SGB VI handelt es sich insgesamt um eine Übergangsregelung zu dem Besitzschutz nach § 101 Abs. 3 SGB VI in der Fassung bis 31.8.2009 (sog. Rentnerprivileg; vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Abschn. 1). Die Vorschrift dient dem Vertrauensschutz. Sie enthält Übergangsregelungen zu § 101 Abs. 3 i. d. F. bis 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigere...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1 Überblick über die vergangenen Rentenanpassungen

1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (seit 1.1.2005 allgemeine Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2 Rechtspraxis

2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient de...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 5 Zentraler Regelungsgegenstand ist die gesetzliche Festlegung des Zeitpunktes der jährlichen Rentenanpassung und die Verfahrensweise über die Art und Weise, wie diese Anpassung zu erfolgen hat.mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften finden sich in § 1272 Abs. 1 RVO, § 49 Abs. 1 AVG und § 71 Abs. 1 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.3 Vorgängervorschriften

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