Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / F. Tätigkeit als Mediator

Rz. 102 Hinweis: Ein Mediator ist ein unparteiischer Vermittler ohne Entscheidungsbefugnis im Auftrage beider (bzw. aller) Parteien. Der Mediator soll im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsverfahrens die Parteien darin unterstützen, eine für sie passende rechtsverbindliche Vereinbarung über einen Rechtsstreit einvernehmlich selbst auszuarbeiten. Es handelt sich also um...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / II. Die Vollstreckungsbescheidsgebühr

Rz. 12 Neben der Mahnverfahrensgebühr erhält der RA des Antragstellers für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids eine 0,5 "Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" ("Vollstreckungsbescheidsgebühr"), aber nur dann, wenn innerhalb der Widerspruchsfrist von zwei Wochen kein Widerspr...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / VII. Klageänderungen

Rz. 63 Verfahrensrechtliche Vorschriften über die Klageänderung finden sich in den §§ 263 und 264 ZPO. In § 263 ZPO ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Klageänderung zulässig ist (Einwilligung des Beklagten oder Sachdienlichkeit), und in § 264 ZPO wird klargestellt, in welchen drei Fällen es sich ohne gleichzeitige Änderung des Klagegrundes nicht um eine Klageän...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Frage: Was heißt es eigentlich, eine Gebühr ist anzurechnen?

Rz. 29 Zweck der Anrechnungsvorschrift ist es, zu verhindern, dass in einer Sache eine vergleichbare Tätigkeit mehrfach honoriert wird, wenn der RA z. B. zunächst einen Anspruch außergerichtlich verfolgt hat und später in dieser Sache gerichtlich tätig wird. Wäre es in der Sache gleich zum Prozess gekommen, hätte der RA auch keine anderen Tätigkeiten ausgeübt, sodass die vor...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / C. Der Kostenbegriff

Rz. 4 Die verschiedenen Kostengesetze gebrauchen den Begriff "Kosten" leider nicht einheitlich. Jedenfalls ist nicht der Kostenbegriff im wirtschaftlichen Sinne gemeint, den die Betriebswirtschaftslehre definiert als: "Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen, der zur Hervorbringung einer betrieblichen Leistung erforderlich ist." Da ist schon eher der Kostenbegriff aus der Um...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Die Kostenentscheidung in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 44 Kostenentscheidung (Kostengrundentscheidung) nennt man den gerichtlichen Ausspruch darüber, welche Partei die Prozesskosten zu tragen hat. In jedem Zivilprozess muss das Gericht im Urteil neben der Entscheidung in der eigentlichen Streitsache auch darüber entscheiden, welcher Partei die Kosten aufzuerlegen sind. In die Urteils- oder Beschlussformel nimmt das Gericht h...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / II. Anrechnung der Widerspruchsgebühr bei weiterer Tätigkeit

Rz. 23 Die Widerspruchsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet (Anmerkung zu Nr. 3307 VV RVG), wenn der RA den Schuldner auch im Prozess vertritt. Bei Anwaltswechsel erfolgt keine Anrechnung, da ein anderer RA selbstständige Gebühren erhält. Beispiel: Nachdem RA Rührig im Beispiel aus Rdn 17 ff. Widerspruch eingelegt hat, wird aufgrund...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / c) Übersichten zur Einigungsgebühr

Rz. 182 Rz. 183 Merke: Streitige Forderung: Bei Ungewissheit über den Ausgang eines Rechtsstreits wird oft ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Parteien entgegenkommen, sodass der Schuldner nur einen Teil des geforderten Betrages zahlen muss. Gegenstandswert ist dann der ursprünglich geforderte Betrag ohne Nebenforderungen, also worüber, nicht worauf man sich geeinigt ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Die Ermittlung des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr

Rz. 15 Das anwaltliche Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag ist ein in der Praxis häufig vorkommender Anwendungsfall für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Zu unterscheiden sind das Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag, das nach Nr. 2300 VV RVG abgerechnet wird, und das Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag, das nach Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG abgerechnet wird ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 5. Die Kostenausgleichung

Rz. 66 Zwischen den Parteien muss die so genannte Kostenausgleichung durchgeführt werden, wenn das Gericht im Urteil die Kosten nach Bruchteilen (Quoten) verteilt hat, wobei man übrigens auch von einer Kostenteilung oder Quotierung spricht. Die Kostenentscheidung kann dann z. B. lauten: "Der Kläger trägt 1/3 der Kosten des Rechtsstreits, der Beklagte 2/3" (§ 92 Abs. 1 ZPO). ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / D. Abgrenzung des § 34 RVG und der Nrn. 2300, 2301, 3101, 3403, 3404 VV RVG

Rz. 32 Nicht nur dem Anfänger, sondern häufig auch dem Fortgeschrittenen macht es Schwierigkeiten, bestimmte Vorschriften des RVG zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um die folgenden Gebührenvorschriften:mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Gebühren bei nicht anhängigem Hauptprozess

Rz. 68 Im selbstständigen Beweisverfahren, das isoliert außerhalb eines Streitverfahrens stattfindet, können dem RA bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr nach Nrn. 3100 ff. VV RVG (bzw. in der Rechtsmittelinstanz nach Nrn. 3200 ff. VV RVG) erwachsen:mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 58 Wenn der RA in einer Familiensache im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht tätig wird erhält er für seine Tätigkeit im Prinzip dieselben Gebühren wie für eine Tätigkeit in jeder anderen Zivilsache. Nachfolgend sollen gleichwohl diese Gebühren in ihrem speziellen Bezug auf die Tätigkeit in Familiensachen erläutert werden. Für den RA entstehen im Verfahren vor...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnung: Anspruch auf Betre... / 3 Das Problem

Aufgrund von Unstimmigkeiten bei der Jahresabrechnung besteht der Verdacht, dass die funkbasierten Heizkostenverteiler in der Wohnung von Wohnungseigentümer B manipuliert werden. Für eine Kontrolle verweigert dieser allerdings den Zutritt zu seiner Wohnung. Die Wohnungseigentümer ermächtigen daher die Verwaltung, den Anspruch auf Zutritt zur Überprüfung der Heizkostenverteil...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt ein Wohnungseigentümer den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens. Fraglich wird, ob der Wohnungseigentümer an der Durchführung ein rechtliches Interesse hat. Selbstständiges Beweisverfahren: Grundsatz Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann eine Partei nach § 485 Abs. 2 ZPO die schriftliche Begutachtung durch einen...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2017, die Wohnungseingangstüren erneuern zu lassen. Dieser Beschluss (und ein Folgebeschluss) werden später rechtskräftig für ungültig erklärt. Noch vor dieser Entscheidung hatte der Verwalter bereits namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Werkvertrag geschlossen und dem Werkunternehmer einen Vorschuss von rund 100.000...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 4 Die Entscheidung

AG und LG meinen, die beklagten Wohnungseigentümer müssten die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Baumaßnahmen, die rechtskräftig als nicht ordnungsmäßig eingestuft worden waren, seien noch nicht durchgeführt worden. In einem derartigen Fall sei es Teil des Folgenbeseitigungsanspruchs, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alles tue, um eine Vertiefung des Zustands ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Zerlegung unter besserer Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse (§ 33 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 18 Führt die Zerlegung nach den §§ 29, 31 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis, ist nach § 33 Abs. 1 S. 1 GewStG nach einem Maßstab zu zerlegen, der die tatsächlichen Verhältnisse besser berücksichtigt. Dieser Ersatzmaßstab muss zum einen die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen. Hierbei muss es sich um Sachverhalte handeln, die mit einer Betriebsstätte des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Offenbar unbilliges Ergebnis

Rz. 12 Unbillig ist das Zerlegungsergebnis, wenn es bei objektiver Beurteilung ungerecht bzw. unsachlich ist, wobei sich die Ungerechtigkeit bzw. Unsachlichkeit gerade aus der Anwendung der Zerlegungsmaßstäbe nach den §§ 29, 31 GewStG ergeben muss. Zu bejahen ist dies dann, wenn diese Maßstäbe nicht dem Verhältnis der den einzelnen Gemeinden durch die Betriebsstätten des Unt...mehr

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / I. Sachverhalt

In dem gerichtskostenpflichtigen Rechtsstreit vor dem SG Augsburg stritten die Beteiligten über Forderungen i.H.v. insgesamt 11.527,07 EUR. Die Beteiligten beendeten den Rechtsstreit durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, in den weitere Ansprüche i.H.v. insgesamt 385.125,07 EUR einbezogen wurden. Ein Teil dieser einbezogenen Ansprüche i.H.v. insgesamt 368.220,92 EUR...mehr

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AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / I. Sachverhalt

In dem vor dem AG Berlin-Mitte geführten Rechtsstreit hatten sich die Kläger gegen eine – unter Vorbehalt gezahlte – Mieterhöhung mit dem erfolgreichen Begehren der Feststellung einer monatlichen Mietminderung i.H.v. 39,97 EUR ab März 2020 gewandt. Die Kosten des Rechtsstreits hatte das AG der Beklagten auferlegt. Nach Erlass der Kostengrundentscheidung zahlte die Beklagte i...mehr

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AGS 01/2022, Bestreitung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Brandenburg hat in seiner vorliegenden Entscheidung in Anlehnung an die BGH-Rspr. zu Recht betont, dass eine hilfebedürftige Partei im VKH-Bewilligungsverfahren, die zuvor über ausreichende Mittel zur Prozessführung verfügte, diese aber ohne Rücksicht in Ansehung eines bevorstehenden Rechtsstreits für andere, nicht lebensnotwendige Zwecke ausgibt, ihre Bedürftigkeit ...mehr

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AGS 01/2022, Die Kostenerst... / I. Kostenvereinbarung

Die Parteien können in einem gerichtlichen Vergleich eine Regelung über die Kosten treffen, da die Kostenregelung ihrer Dispositionsbefugnis unterliegt. Es kann daher jede Kostenvereinbarung getroffen werden, d.h. z.B. eine Kostenquote oder eine vollständige Kostenübernahme, wobei letztere auf bestimmte Kosten beschränkt werden kann. Haben die Parteien in dem Vergleich eine ...mehr

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AGS 01/2022, Die Kostenerst... / III. Bereits rechtskräftig beschiedene Kosten

Ist hinsichtlich bestimmter Kosten des Rechtsstreits bereits eine rechtskräftige Kostenentscheidung ergangen, ist bei der Auslegung der im Vergleich getroffenen Kostenvereinbarung zu berücksichtigen, dass sich die Vereinbarung wegen § 308 Abs. 2 ZPO nur auf die noch zur Entscheidung stehenden Teile der Kosten des Rechtsstreits beschränken kann.[7] Eine über die "Kosten des Re...mehr

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AGS 01/2022, Die Kostenerst... / II. Mehrere Instanzen

Die Kosten des Rechtsstreits umfassen sämtliche Instanzenzüge des gerichtlichen Verfahrens. Werden in einem in der Rechtsmittelinstanz geschlossenen Vergleich die "Kosten des Rechtsstreits" gegeneinander aufgehoben, umfasst dies auch die Kosten der unteren Instanz. Soll eine andere Kostenvereinbarung getroffen werden, so ist das im Vergleich ausdrücklich auszusprechen, z.B. ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Erbauseinandersetzungsklage

Rz. 68 Im Rahmen einer Erbauseinandersetzungsklage bestehen häufig große Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Teilungsplan. Es werden daher häufig zahlreiche Hilfsanträge gestellt. Nur bei verschiedenen Streitgegenständen sind die Werte, gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG, aus dem Haupt- und dem Hilfsantrag zu addieren, wenn das Gericht auch über den Hilfsantrag entscheidet.[81] ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Erfolgreiche Mediation

Rz. 160 Auch wenn die Tätigkeit im Mediationsverfahren keine neue Angelegenheit und keine gesonderte Vergütung auslöst, können dort jedoch einzelne Gebührentatbestände entstehen, die im gerichtlichen Verfahren noch nicht entstanden waren. Auch zusätzliche Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG können anfallen.[170] Beispiel In einem Rechtsstreit (Wert: 10.000 EUR) wird zunächst de...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Erfolgloses Mediationsgespräch

Rz. 159 Beispiel In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet und dort ein Mediationsgespräch durchgeführt. Der Versuch scheitert, so dass das Gericht schließlich durch Urteil entscheidet. Hier liegt nur eine Angelegenheit vor. Die zusätzliche Tätigkeit im Mediationsverfahren löst k...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / bb) Interessengegensatz

Rz. 18 Besteht eine Sachverhaltsidentität muss der Rechtsanwalt, um gegen die berufsrechtliche Grundpflicht aus § 43a Abs. 4 BRAO zu verstoßen, ferner eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal im entgegengesetzten Interesse beraten oder vertreten haben. Entscheidend für den Interessenwiderstreit ist, dass der Rechtsanwalt für zwei oder mehr Parteien tätig gewes...mehr

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zfs 01/2022, Kein notwendig... / Sachverhalt

In dem Rechtsstreit vor dem VG Osnabrück ließ sich der Kläger nacheinander von zwei Prozessbevollmächtigten vertreten. Zunächst war für den Kläger Rechtsanwalt X tätig, der jedoch seine Zulassung deshalb zurückgegeben hat, weil deren Widerruf wegen Vermögensverfalls bevorstand. Hieraufhin ließ sich der Kläger nunmehr von den Rechtsanwälten Y vertreten. Aufgrund der ihm günst...mehr

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AGS 01/2022, Keine Kostenen... / II. Kostenentscheidung bei Verfahrensaussetzung

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Ausgangsentscheidung des AG Berlin-Schöneberg über die Aussetzung des dort anhängigen Rechtsstreits als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf und hier wohl auch nicht enthalten hatte. Das hat nach Auffassung des BGH zur Folge, dass auch das durch diese Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren (hier ...mehr

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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AGS 01/2022, Die Kostenerst... / IV. Außergerichtliche Parteikosten

Zu den außergerichtlichen Kosten zählen auch die Parteikosten. Darunter fallen zum einen die Reisekosten der Partei (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO) wegen Informationsreisen oder der Teilnahme an gerichtlichen Terminen. Daneben zählen aber auch Vorbereitungskosten dazu. Eine große Bedeutung kann dem für eventuell angefallene Sachverständigenkosten zukommen. Wird der Sachverständige dur...mehr

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zfs 01/2022, Schadensumfang... / 2 Aus den Gründen:

[22] Die Berufung der Beklagten ist überwiegend begründet, das Rechtsmittel des Klägers bleibt ohne Erfolg. Dem Kläger steht wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs gemäß §§ 7, 18 StVG, 115 VVG lediglich eine Entschädigung in Höhe von 48.846,22 EUR nebst der Erstattung der Gutachterkosten und der Kostenpauschale sowie Zinsen in Höhe von 2.165,59 EUR zu. Die sich daraus ergeb...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrheit von Erben

Rz. 71 Vertritt der Anwalt eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft, so kann er seine Gebühren und Auslagen nach § 7 Abs. 1 Abs. 2 Satz 2 RVG nur einmal abrechnen. Er muss also einerseits eine Gesamtrechnung erstellen. Andererseits haften die einzelnen Auftraggeber nicht auf diese Gesamtsumme, schon gar nicht als Gesamtschuldner; sie haften vielmehr nach § 7 A...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 80 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / cc) Zusammenfassung

Rz. 74 Schließlich bleibt festzuhalten, dass sich eine pauschale Bestimmung der Angemessenheit verbietet. Vielmehr muss eine individuelle Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls erfolgen, welche anhand der Art der Vergütungsvereinbarung, der Kriterien von § 14 RVG sowie unter Umständen auch nach Billigkeitsgesichtspunkten aus § 242 BGB bestimmt werden kann. Rz. 75 Dabei b...mehr

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zfs 01/2022, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit weitgehend überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Kl. aus §§ 100, 106 Satz 1 VVG, Ziffer 5.1 AHB bejaht und der Klage daher überwiegend stattgegeben. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Die Vorinstanz hat fehlerfrei festgestellt, dass ein Versicherungsfall vorliegt. (wird ausgeführt) 2. Der Versiche...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 98 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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zfs 01/2022, Mountainbikefa... / 2 Aus den Gründen:

[39] Die Berufung des Klägers ist – soweit die Parteien nicht übereinstimmend den Rechtsstreit teilweise in der Hauptsache für erledigt erklärt haben – begründet. [40] 1. Zum Grund der gesamtschuldnerischen (§ 840 BGB) Haftung der Beklagten aus Verletzung der ihnen jeweils obliegenden Verkehrssicherungspflichten gemäß § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 839 BGB i.V.m. Art. 33 GG verweist...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 61 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 2 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr