Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 4 Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

4.1 OLG Celle, Beschl. v. 4.11.2025 – 17 WF 160/25 1. Beim familienrechtlichen Ausgleichsanspruch werden auszugleichende Unterhaltsleistungen des betreuenden Elternteils nur in Höhe des Mindestunterhalts vermutet. 2. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch setzt jedenfalls voraus, dass der Anspruch des Kindes auf rückständigen Unterhalt erloschen ist (Anschluss BGH FamRZ 202...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 6 Versorgungsausgleich

6.1 OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.4.2025 – 7 UF 127/24 1. Anrechte gleicher Art im Sinne des § 18 Abs. 1 VersAusglG, die ein Ehepartner hält, können im Sinne des § 18 Abs. 1 VersAusglG addiert werden, bevor die Wertdifferenz zu den Anrechten, die der andere Ehepartner hält, ermittelt wird. 2. Anrechte bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und Anrechte bei d...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 9 Verfahrensrecht

9.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.6.2025 – 2 UF 94/25 1. Die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde beruht auf einem ihm gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden seines Rechtsanwalts, wenn sich keine hinreichende Kontrolle der Erfassung der Beschwerdefrist in dem durch die Kanzlei geführten elektronischen Fristenkalender durch diesen fests...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 10 Kosten und Gebühren

10.1 OLG Bremen, Beschl. v. 9.9.2025 – 5 WF 54/25 Bei der nach § 42 Abs. 2 FamGKG vorzunehmenden Bestimmung des Verfahrenswerts einer Volljährigenadoption kann auf 25 % des Reinvermögens der Annehmenden abgestellt werden. 10.2 OLG München, Beschl. v. 23.5.2025 – 16 UF 333/25 e 1. Zur Frage der Kostentragung von Pflegeeltern in Umgangsverfahren nach § 1685 BGB. 2. Es entspricht r...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 1 Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

1.1 OLG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2025 - 12 UF 122/25 Bei der Wohnungszuweisung ist das Wohl von Kindern besonders zu beachten, auch wenn sie volljährig – hier 18 und 21 Jahre – sind. Bestehen schwere Spannungen zwischen den Eltern und ist die häusliche Atmosphäre durch Streitigkeiten und rücksichtslosen Umgang miteinander nachhaltig gestört, kann dies zu erheblichen Belastun...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 7.2 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 5.8.2025 – 6 UF 155/25

Beabsichtigt ein Elternteil einen Umzug in einen nahegelegenen anderen Ort und beantragt deshalb, ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein unter gemeinsamer Sorge stehendes Kind zu übertragen, bedarf es nicht der Aufhebung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 Abs. 1 S. 2 BGB, sondern es ist vorrangig eine Umgangsregelung nach § 1684 Abs. 3 S....mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 8.2 AG Köln, Beschl. v. 28.8.2025 – 378 III 79/25

Die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB erlaubt Ehegatten, die am 1.5.2025 bereits einen Ehenamen führen, keinen Wechsel vom Familiennamen eines Ehegatten zum Familiennamen des anderen Ehegatten. Die Widerrufsmöglichkeit nach der Überleitungsvorschrift soll vielmehr dem Umstand Rechnung tragen, dass Eltern bislang ihren Kindern keinen Geburtsdopp...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2025 - 12 UF 122/25

Bei der Wohnungszuweisung ist das Wohl von Kindern besonders zu beachten, auch wenn sie volljährig – hier 18 und 21 Jahre – sind. Bestehen schwere Spannungen zwischen den Eltern und ist die häusliche Atmosphäre durch Streitigkeiten und rücksichtslosen Umgang miteinander nachhaltig gestört, kann dies zu erheblichen Belastungen der Kinder führen. Ihren Bedürfnissen an einer ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u. a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 30.10.2024 – 13 UF 305/24

1. Zur Auslegung einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell. 2. Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell infolge Nichtumsetzung des paritätischen Wechselmodells. 3. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Vertragsanpassun...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 6.2 OLG Oldenburg, Beschl. v. 24.3.2025 – 3 UF 108/23

Der Ausgleich einer Privatvorsorge wegen Invalidität/private Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ehescheidung findet in Fällen grober Unbilligkeit nicht statt. Das kann der Fall sein, wenn der andere Ehegatte ebenfalls eine Invaliditätsversorgung erhält, die jedoch – wie beispielsweise eine gesetzliche Unfallversicherung – nicht unter den Versorgungsausgleich fällt.mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 7.5 OLG Dresden, Beschl. v. 11.3.2025 – 23 UF 833/24

Bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt im paritätischen Wechselmodell bei verheirateten Eltern ist die Regelung des § 1629 Abs. 2 i.V.m. § 1824 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB teleologisch zu reduzieren.mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 8.1 BGH, Beschl. v. 1.10.2025 – XII ZB 503/23

Die Bestimmung des Geburtsnamens durch die sorgeberechtigten Eltern gemäß § 1617 Abs. 1 BGB kann sich auch dann auf den nicht nachgewiesenen Namen eines Elternteils richten, wenn die Namensführung des anderen Elternteils nachgewiesen ist. Der gewählte Name ist dann im Geburtenregister als Geburtsname des Kindes mit dem Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" einzutragen (F...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 2. Die Genese der Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge

Von diesem Grundsatz hat der BGH zunächst im Jahr 2004 (zum Elternunterhalt) und dann im Jahr 2005 (Ehegattenunterhalt) eine fundamentale Ausnahme zugelassen, indem er die Möglichkeit der Einkommensbereinigung durch eine zusätzliche oder sekundäre Altersvorsorge eröffnet hat.[8] Als Begründung hat der BGH ausgeführt, es habe sich “zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass ...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 7.4 OLG München, Beschl. v. 5.8.2025 – 34 Wx 167/25 e

1. Steht den nicht miteinander verheirateten Eltern eines minderjährigen Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu, führt der ein Elternteil betreffende Vertretungsausschluss nach §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht zum automatischen Ausschluss auch des anderen Elternteils. 2. Sofern nicht in der Person des anderen Elternteils ein eigener Grund für einen Vertretungsaus...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 9.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.6.2025 – 2 UF 94/25

1. Die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde beruht auf einem ihm gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden seines Rechtsanwalts, wenn sich keine hinreichende Kontrolle der Erfassung der Beschwerdefrist in dem durch die Kanzlei geführten elektronischen Fristenkalender durch diesen feststellen lässt. 2. Der Rechtsanwalt, der laufende Frist...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 7.1 EGMR, 3. Sektion, Urt. v. 10.6.2025 – Beschwerde Nr. 35789/22 Á. F. L. ./. Island

1. Es verletzt das Verbot der behinderungsbedingten Diskriminierung gemäß Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK, wenn der Staat dem betroffenen Elternteil angemessene Vorkehrungen i.S.v. Art. 2 BRK verweigert, auch wenn kein förmlicher Behindertenstatus anerkannt wurde. Zu den angemessenen Vorkehrungen gehören auch Unterstützungsmaßnahmen zur Erleichterung des Familienlebens zwischen E...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 7.3 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.7.2025 – 6 UF 134/25

1. Betrifft ein Streit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern ausschließlich die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat, besteht kein Regelungsbedürfnis für eine sorgerechtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, sondern vielmehr ein Vorrang einer Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 3 S. 1 BG...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 11.1 OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.2.2025 – 17 UF 37/24

1. Ein im einstweiligen Anordnungsverfahren geschaffener Titel über den Trennungsunterhalt besteht, vorbehaltlich des § 56 FamFG, auch nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs als Vollstreckungstitel fort. 2. Der Einwand des Wegfalls des Anspruchs auf Trennungsunterhalt nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs kann gegen einen im einstweiligen Anordnungsverfahren geschaffen...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 10.2 OLG München, Beschl. v. 23.5.2025 – 16 UF 333/25 e

1. Zur Frage der Kostentragung von Pflegeeltern in Umgangsverfahren nach § 1685 BGB. 2. Es entspricht regelmäßig billigem Ermessen, den Pflegeeltern keine Kosten aufzuerlegen, soweit ihre Hinzuziehung zum Verfahren aufgrund der Übernahme des Pflegeverhältnisses erfolgt (im Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.3,2024 – 2 WF 156/23, BeckRS 2024, 21373). 3. Verfolgen die Pfle...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 1.2 BGH, Beschl. v. 24.9.2025 – XII ZB 114/25

a) Die Festsetzung einer Vergütung für die Nutzung eines einem Ehegatten für die Trennungszeit zum alleinigen Gebrauch zuzuweisenden Haushaltsgegenstands – hier: Pkw – steht im Ermessen des Gerichts. Ein Sachantrag des zur Überlassung des Haushaltsgegenstands verpflichteten Ehegatten ist für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung nicht erforderlich. b) Eine vorherige Zahlung...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 29.5.2024 – 13 UF 437/23

1. Die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2, 1361 Abs. 3 BGB setzt nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Trotz eines länger dauernden Verhältnisses zu einem neuen Partner kann der Anwendung von § 1579 Nr. 2 BGB aber entgegenstehen, dass die Lebensbereiche getrennt gehalten werden und...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3.2 AG Sonneberg, Beschl. v. 4.4.2025 – 1 F 333/24

1. Besteht eine Beistandschaft des Jugendamtes für das minderjährige Kind, so ist der betreuende Elternteil mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im eigenen Namen und in Vertretung des Kindes ausgeschlossen. Ein Stufenantrag ist dahingehend insgesamt unzulässig. 2. Tritt das Jugendamt vorgerichtlich gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil auf...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 5.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.7.2025 – 2 UF 108/25

1. Ob bereits eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2b) GewSchG vorliegt, hängt von einer umfassenden Bewertung nicht nur des objektiv beobachtbaren äußerlichen Verhaltens des Täters, sondern auch der Wirkungen auf die verletzte Person unter Würdigung der rechtlichen und persönlichen Beziehungen der Beteiligten zueinander ab. 2. Geht wenigen Nachrichte...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 OLG Celle, Beschl. v. 4.11.2025 – 17 WF 160/25

1. Beim familienrechtlichen Ausgleichsanspruch werden auszugleichende Unterhaltsleistungen des betreuenden Elternteils nur in Höhe des Mindestunterhalts vermutet. 2. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch setzt jedenfalls voraus, dass der Anspruch des Kindes auf rückständigen Unterhalt erloschen ist (Anschluss BGH FamRZ 2022, 434 Rn 62). 3. Bei Obhutswechsel des Kindes ersc...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 6.1 OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.4.2025 – 7 UF 127/24

1. Anrechte gleicher Art im Sinne des § 18 Abs. 1 VersAusglG, die ein Ehepartner hält, können im Sinne des § 18 Abs. 1 VersAusglG addiert werden, bevor die Wertdifferenz zu den Anrechten, die der andere Ehepartner hält, ermittelt wird. 2. Anrechte bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und Anrechte bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbands de...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / Einführung

Der Beitrag knüpft an den Aufsatz in der FF 2024, 479 an und berücksichtigt die veröffentlichte Rechtsprechung bis Oktober 2025. In diesem Zeitraum stand, ähnlich wie nach Inkrafttreten des neuen Rechts, die Frage der Geringfügigkeit nach § 18 VersAusglG, und hier insbesondere die Gleichartigkeit von Anrechten im Mittelpunkt einer Vielzahl von Entscheidungen. Zunehmend wurden ...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Wer dachte, die Frage der Geringfügigkeit sei nunmehr endgültig durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, musste sich im Berichtszeitraum eines Besseren belehren lassen. Insbesondere die Frage der Gleichartigkeit nach § 18 Abs. 1 VersAusglG war Inhalt einer Vielzahl von Entscheidungen. Danach soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgle...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / IV. Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 – 19 VersAusglG)

1. Interne Teilung Ist bei einem betrieblichen Anrecht die Bezugsgröße der versicherungsmathematische Barwert (§ 4 Abs. 5 BetrAVG) und wurde dem Ehegatten eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt, ist bei der Durchführung des Wertausgleichs bei der Scheidung nach § 10 Abs. 1 VersAusglG dem Ausgleichswert sowohl die Zusage für den Fall des Alters als auch für die Hinterbliebene...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Nach den §§ 51, 52 VersAusglG sind Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem bis 2009 geltenden Recht in Fällen einer wesentlichen Wertänderung abänderbar. Es findet eine Totalrevision statt. Leitet einer der geschiedenen Ehegatten nach dem 31.8.2009 ein solches Abänderungsverfahren ein und wird die Ausgangsentscheidung im Rahmen der Totalrevision abgeändert, ende...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 4. Fehlende Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG)

Nach § 19 S. 2 Ziff. 4 VersAusglG sind Anrechte bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger nicht ausgleichsreif und könnend daher im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nicht ausgeglichen werden. Sie sind dem Wertausgleich nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG) vorzubehalten. Diese Ausgleichsansprüche können bere...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28 ff. VersAusglG)

Nach § 28 VersAusglG ist ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Auf betriebliche Versorgungen ist die Vorschrift nicht anwendbar, auch ni...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Grundsätzlich sind nach § 1 VersAusglG im Versorgungausgleich alle in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. Die Ehezeit wird dabei auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 VersAusglG bestimmt. Hat einer der Eheleute in der Ehezeit auch Zuschläge nach Rentenbeginn erworben (§ 75 Abs. 1 SGB VI), sind diese mit aus...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Immer wieder kommt es vor, dass Eheleute die Scheidung lediglich mit einem Anwalt durchführen. In diesen Fällen ist der andere Ehegatte nicht anwaltlich vertreten. Beabsichtigen die Eheleute eine Vereinbarung im Versorgungsausgleich zu schließen, bedarf es entweder der notariellen Beurkundung oder einer gerichtlichen Protokollierung nach § 127a BGB. Dies setzt die beiderseiti...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Ist bei einem betrieblichen Anrecht die Bezugsgröße der versicherungsmathematische Barwert (§ 4 Abs. 5 BetrAVG) und wurde dem Ehegatten eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt, ist bei der Durchführung des Wertausgleichs bei der Scheidung nach § 10 Abs. 1 VersAusglG dem Ausgleichswert sowohl die Zusage für den Fall des Alters als auch für die Hinterbliebenenversorgung zugrun...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VIII. Fragen der Wertermittlung

Anrechte aus Beamtenverhältnissen auf Widerruf und Dienstverhältnissen der Soldaten auf Zeit werden nach § 16 Abs. 2 VersAusglG extern durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen. Wird ein Soldat auf Zeit nach dem Ehezeitende zum Berufssoldaten ernannt, ändert sich die Ausgleichsform und an Stelle der externen Teilung ist die interne T...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / X. Sonstiges

Verschweigt ein Ehegatte im Versorgungsausgleichsverfahren ein kapitalgedecktes Anrecht und wird dieses Anrecht deshalb bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht berücksichtigt, kann ein Schadensersatzanspruch gegenüber diesem Ehegatten bestehen.[59] Übergeht ein Familiengericht ein bereits beauskunftetes Anrecht in der Entscheidung, kann ein Schadensersatzanspruch...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 VersAusglG)

Anrechte aus einem Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit sind gem. § 16 Abs. 2 VersAusglG stets im Wege der externen Teilung durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Dasselbe gilt für Anrechte aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Da unsicher ist, ob in diesen Fällen die Person tatsächlich in das Beamten...mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelung des Umgangs. A. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2008 geborenen Sohnes. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet, die Eltern übten aufgrund einer Sorgerechtserklärung zunächst das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie trennten sich etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes. Dieses verblieb im Haush...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 6. Gegenstände der sekundären Altersvorsorge

Der BGH hat diesbezüglich bisher eine sehr großzügige Haltung eingenommen. Grundsätzlich soll es dem Vorsorgeberechtigten freistehen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft, solange die Anlage den Zweck der Altersversorgung erreicht.[92] Als geeignet dürften sich neben den steuerlich geförderten Anlageformen[93] auch zusätzliche, freiwillige Beiträge zu Versorgun...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / IV. Fazit

Die sekundäre Altersvorsorge ist in der Sache primäre Altersvorsorge. Es besteht nach wie vor eine sachliche Rechtfertigung für diese, da die Erwägungen des Gesetzgebers, die Anlass zur Einführung dieser Rechtsprechung gegeben haben, weithin hoch aktuell sind. Die Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden. Zukünftig sollte si...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Schuldrechtliche Ausgleichsansprüche nach § 20 VersAusglG bestehen zwischen den geschiedenen Ehegatten. Der Versorgungsträger ist in diesen Verfahren nach § 219 Ziff. 2, 3 FamFG nicht Beteiligter des Verfahrens. Da er nicht in seinen eigenen Rechten betroffen ist, besteht auch für ihn keine Beschwerdebefugnis. Anders ist dies in den Fällen, in denen (regelmäßig) neben der sch...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VI. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Eine grobe Unbilligkeit liegt vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in unerträglicher Weise widerspricht. Grundgedanke der gese...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung

Wird von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten im Rahmen der externen Teilung eine Zielversorgung gewählt, ist nach § 222 Abs. 2 FamFG das Einverständnis des gewählten Zielversorgungsträgers nachzuweisen, dass dieser den Kapitalbetrag aufnimmt. Hierbei ist es nicht ausreichend, lediglich den Abschluss einer privatrechtlichen Rentenversicherung vorzulegen.[13] Der Bezugszeitpun...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 4. Sachliche Grenzen der sekundären Altersvorsorge

a) Die Grenze der sekundären Altersvorsorge ergibt sich zum Ersten aus dem oben dargestellten Bezugspunkt und dem jeweils zulässigen prozentualen Anteil daran. Bis zur dynamischen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (§ 159 SGB VI) ist bei rentenversicherungspflichtigen Angestellten und Beamten der je nach Unterhaltsanspruch zulässige prozentuale Wert vo...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 2. Höhe, Bezugspunkt und generelles Erfordernis der sekundären Altersvorsorge

a) Der BGH hat von Anfang an zwischen dem Anspruch auf Elternunterhalt sowie zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt bezüglich der Höhe differenziert. Diesbezüglich hat er sich ausdrücklich am Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 orientiert. Ausgangspunkt war der damalige Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 20 %. Beim Elternunterhalt erachtete der...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 1. Zweck des § 2314 Abs. 1 BGB

Das notarielle Verzeichnis dient dazu, den Pflichtteilsberechtigten notwendige Kenntnisse zur Berechnung ihres Anspruchs zu verschaffen.[2] Es handelt sich um einen Anspruch mit Ausforschungscharakter – wie es das OLG Schleswig betont.[3] Dies bedeutet, dass der Berechtigte nicht zwingend konkrete Anhaltspunkte für mögliche Schenkungen oder Nachlasswerte liefern muss. Allerdi...mehr