Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / 6. Auslagen und sonstige Fragen

Der im Rahmen der BerH tätigen Beratungsperson stehen die Auslagen in gleicher Weise wie einem im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätigen Rechtsanwalt zu. Sie werden also immer dann erstattet, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Mit Ausnahme der reinen Beratung (hier ist ja keine Tätigkeit "nach außen") wird auch die Post- und Telekommunikationsp...mehr

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AGS 04/2022, Keine Verpflic... / Leitsatz

Es gehört grundsätzlich zu den eigenen Obliegenheiten des bedürftigen Rechtsschutzsuchenden, sich die erforderlichen Unterlagen – hier: das Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – selbst zu beschaffen und fristgerecht bei Gericht einzureichen. Für die Anhörungsrüge in einem Prozesskostenhilfeverfahren besteht kein Vertretungszwang....mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Anträge auf Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Personen werden in der Praxis gar nicht einmal so selten gestellt. Gleichwohl sind sich sowohl die Gerichte als auch die Rechtsanwälte nicht immer sicher, welche Rechtsgrundlagen hierfür bestehen. Dieses Problem und die praktischen Auswirkungen der Gewährung einer Reiseentschädigung sollen nachfolgend erörtert werd...mehr

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AGS 04/2022, Keine Verpflic... / II. Zulässigkeit der Anhörungsrüge

Nach Auffassung des OVG Lüneburg war die Anhörungsrüge nach § 152a Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthaft, da gegen die Entscheidung des Senats vom 6.10.2021 ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben war. Nach den weiteren Ausführungen des OVG Lüneburg bestand für die Anhörungsrüge in dem PKH-Verfahren auch kein Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO. Es handele sich ...mehr

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AGS 04/2022, Fragen und Lös... / II. Antrag auf Zahlung der Terminsreisekosten

Rechtsanwalt B hat den Beklagten darauf hinzuweisen, beim LG Bremen einen Antrag auf Übernahme seiner Terminsreisekosten durch die Landeskasse zu stellen.[3] Ggfs. wird Rechtsanwalt B diesen Antrag für den Beklagten auch selbst stellen. In dem Antrag muss darauf hingewiesen werden, dass der Beklagte mittellos ist. Hierzu genügt der Hinweis auf die ohne Anordnung von Ratenzahl...mehr

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AGS 04/2022, Keine Verpflic... / III. Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Die Anhörungsrüge hatte nach den weiteren Ausführungen des OVG Lüneburg jedoch deshalb keinen Erfolg, weil der Senat das rechtliche Gehör des Klägers nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt habe. Der Kläger hatte mit der Anhörungsrüge geltend gemacht, das PKH-Antragsformular sei ihm nicht zugänglich, sodass er das Gericht um Übersendung gebeten habe. Folglich könne ...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / III. Bewilligung von Terminsreisekosten

1. Gesetzliche Grundlage Nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg können einem bedürftigen Beteiligten in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 122 Abs. 1 ZPO aus der Staatskasse Reisekosten bewilligt werden (s. BVerwG RVGreport 2017, 235; VGH Baden-Württemberg Justiz 2010, 268; OVG NRW, Beschl. v. 18.9.2019 – 12 A 3552/18, juris Rn 9 ff.; OVG Sachsen,...mehr

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

"Beratungshilfe: Was muss, das muss?" – titulierte Offermann-Burckart in ihrem Beitrag[1] und legte in einem Praxisleitfaden diesen Widerspruch ausführlich dar, zeigte aber auch den entsprechenden Kontrahierungszwang im Falle der BerH auf. "Beratungshilfe – darf man sich drücken?" ist eine weitere Abhandlung zum Thema von Kilger.[2] Die Gebühren der BerH sind Festgebühren un...mehr

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AGS 04/2022, Keine Verpflic... / IV. Kostenentscheidung

Das OVG Lüneburg hat dem Kläger die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens gem. § 154 Abs. 2 VwGO auferlegt. Dies hat das OVG damit begründet, das Anhörungsrügeverfahren sei nicht gerichtskostenfrei. Der Gesetzgeber habe dieses Anhörungsrügeverfahren kostenrechtlich verselbstständigt, ohne hiervon PKH-Angelegenheiten auszunehmen. Deshalb falle die Festbetragsgebühr nach Nr. 5400...mehr

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AGS 04/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff eine Übersicht über die Rspr. der Jahre 2021/2022 zu den Gebühren in Strafsachen (Teil 4 VV), in Bußgeldsachen (Teil 5 VV), in sonstigen Verfahren nach (Teil 6 VV) sowie zu den Auslagen nach Teil 7 VV (S. 145). Lissner befasst sich mit der Abrechnung in der Beratungshilfe und beleuchtet, welche Verdienstmöglichkeiten hier für den Anwalt bestehen...mehr

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AGS 04/2022, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2021/2022

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2021, 198 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Insoweit schließt der Beitrag an RVGreport 2020, 447 an. De...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Überlange Verfahrensdauer und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch Entschädigung

Leitsatz 1. Ein PKH-Verfahren, das gleichzeitig neben einem rechtshängigen Hauptsacheverfahren geführt wird, ist entschädigungsrechtlich kein eigenständiges Gerichtsverfahren i.S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 GVG. Dessen Bearbeitung ist dann als verfahrensfördernde Maßnahme des Hauptsacheverfahrens anzusehen, wenn es sich um eine solche handelt, die erkennbar eine verfa...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / II. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

1. Gesetzliche Regelung Über den Antrag auf Festsetzung der dem im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung entscheidet gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges, hier also des VG Karlsruhe. Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist gem. § 56 Abs. 1 S....mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / I. Sachverhalt

Der dem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordnete Rechtsanwalt hat die Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden Vergütung i.H.v. 83,54 EUR beantragt. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des VG Karlsruhe hat die aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung nur auf 42,14 EUR festgesetzt. Die gegen die Absetzung gerichtete Erinnerung des Rechtsanwalt...mehr

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AGS 03/2022, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Die gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung der PKH/VKH-Differenzvergütung, JurBüro 2022, 1 Während sich die Gebühren des Wahlanwalts nach der Tabelle des § 13 RVG berechnen, erhält der im Wege der PKH/VKH beigeordnete Rechtsanwalt seine Gebühren nach der Tabelle des § 49 RVG, nach der sich bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.00...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / III. Bedeutung für die Praxis

Ob der Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG für das betreffende Verfahren gilt, muss für jeden Einzelfall geprüft werden. In Betracht kommen insbesondere folgende Verfahrensarten. 1. Kostenfestsetzungsverfahren Für die Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren sind die Vorschriften der VwGO anwendbar, die ggfs. durch weiteres Verfahrensrecht modifiziert s...mehr

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AGS 03/2022, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

NJW-Schriftenreihe, Band 47. Bearbeitet von Yvonne Gottschalk und Hagen Schneider. 10. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 482 S., 65,00 EUR Mit der 10. Aufl. hat das Werk wiederum einen Bearbeiterwechsel vollzogen. Anstelle des vormaligen Mitautors Dr. Werner Dürbeck ist nunmehr Hagen Schneider eingesprungen. I.Ü. ist aber die Konzeption des Werkes beibehalten wor...mehr

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zfs 03/2022, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat zu Recht entschieden, dass es an dem geltend gemachten Verfügungsanspruchs fehlt. Die Antragsgegnerin war ungeachtet ihrer Deckungszusage vom 4.5.2020 nicht gehindert, in Ansehung des im Ausgangsrechtsstreit festgesetzten Auslagenvorschusses für den gerichtlich beauftragten Sachverständigen den Rechtsschutz wegen einer Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 1. Voraussetzungen der PKH

Die PKH stellt einerseits (s.o.) auf eine (Teil-)Bedürftigkeit, andererseits auf die erfolgversprechende Durchführung des Vorhabens (Erfolgsaussicht) ab. a) Erfolgsaussicht Das PKH-Verfahren will den aufgrund des Rechtsstaatsgrundsatzes gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen. Daher genügen "hinreichende" Erfolgsaussichten. An das Vorliegen der hi...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 1. Grundsätze der PKH/VKH

Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, verlangt eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Diese haben sicherzustellen, dass Unbemittelten ein weitgehend gleicher Zugang zu Gericht ermöglicht wird. Derartige V...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / [Ohne Titel]

Der vorliegende Beitrag möchte sich sowohl mit der Prozesskostenhilfe (PKH) als auch mit der Kostenstundung in InsO beschäftigen und dabei Gemeinsamkeiten und Widersprüche zeigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Stundung – einem in der Anwaltschaft eher unbekannten Instrumentarium. Dabei erhebt der Aufsatz keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern will einige Aspekte ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 1. PKH

a) Änderung Im Rahmen des § 120a ZPO kann auch die Entscheidung der PKH abgeändert werden. Das Gericht soll danach die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei dazu jederzeit erklären, ob eine Veränderung der...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung - die Unbekannte vs. PKH

Der vorliegende Beitrag möchte sich sowohl mit der Prozesskostenhilfe (PKH) als auch mit der Kostenstundung in InsO beschäftigen und dabei Gemeinsamkeiten und Widersprüche zeigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Stundung – einem in der Anwaltschaft eher unbekannten Instrumentarium. Dabei erhebt der Aufsatz keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern will einige Aspekte...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 3. Warum keine PKH für den Schuldner?

Eine anwaltliche Beiordnung im Wege der PKH findet nicht statt. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren – einschließlich des Eröffnungsverfahrens – seine Rechte selbst wahrnehmen kann. Hierbei wird auf die besondere Fürsorgepflicht des Gerichts abgestellt.[5] Das Insolvenzgericht belehrt den Schuldner zu jedem erforderlichen Zeitpunkt über s...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Grundsätze der Kostenstundung

Die Kostenstundung dient der Sicherstellung des Zugangs zum Insolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht weist nach § 26 InsO nämlich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ergibt sich diese Masselosigkeit erst nach Eröffnung, sieht § 207 InsO eine Einste...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Aufhebung

Auch im Rahmen der PKH kann eine Aufhebung erfolgen. Das Gericht soll (nicht muss!) die Bewilligung der PKH aufheben, wenn:mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / IV. Zusammenfassung

Mit vorliegender Abhandlung sollte ein Kurzüberblick – stark vereinfacht – über die PKH und die Stundung, deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewährt werden. Während die PKH nur auf die Sachlage abstellt und neben einer Bedürftigkeit – die sich anders errechnet als im Rahmen der Stundung – nur eine Erfolgsaussicht fordert, muss im Rahmen der Stundung nicht nur eine Bedürf...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Änderung

Im Rahmen des § 120a ZPO kann auch die Entscheidung der PKH abgeändert werden. Das Gericht soll danach die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei dazu jederzeit erklären, ob eine Veränderung der Verhältnis...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Kein Mutwille

Als weitere objektive Voraussetzung darf die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gem. § 114 ZPO nicht mutwillig sein. Nach der Legaldefinition in § 114 Abs. 2 ZPO liegt Mutwilligkeit vor, soweit eine nicht PKH beanspruchende Partei bei verständiger Würdigung aller Umstände trotz hinreichender Aussicht auf Erfolg von der beabsichtigten Prozessführung absehe...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Erfolgsaussicht

Das PKH-Verfahren will den aufgrund des Rechtsstaatsgrundsatzes gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen. Daher genügen "hinreichende" Erfolgsaussichten. An das Vorliegen der hinreichenden Erfolgsaussichten sind aber keine überspannten Anforderungen zu stellen. Sie sind schon dann erfüllt, wenn dem Gericht nach summarischer Prüfung der von der hi...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Voraussetzungen der Stundung

Die Kostenstundung soll nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Regelinsolvenzverfahren oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt.[21] Dies folgt der Begründung, wonach nur natürliche Personen Anspruch auf eine Restschuldbefreiung am Verfahrensende haben sollen. Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / I. Allgemeines

1. Grundsätze der PKH/VKH Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, verlangt eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Diese haben sicherzustellen, dass Unbemittelten ein weitgehend gleicher Zugang zu Gericht erm...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / III. Widerruf und Überprüfung

1. PKH a) Änderung Im Rahmen des § 120a ZPO kann auch die Entscheidung der PKH abgeändert werden. Das Gericht soll danach die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei dazu jederzeit erklären, ob eine Veränderu...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / II. Voraussetzungen der Bewilligung

1. Voraussetzungen der PKH Die PKH stellt einerseits (s.o.) auf eine (Teil-)Bedürftigkeit, andererseits auf die erfolgversprechende Durchführung des Vorhabens (Erfolgsaussicht) ab. a) Erfolgsaussicht Das PKH-Verfahren will den aufgrund des Rechtsstaatsgrundsatzes gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen. Daher genügen "hinreichende" Erfolgsaussichte...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / c) Bedürftigkeit

Neben Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit als objektive Voraussetzungen darf die Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Rechtsverfolgung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können (§ 114 Abs. 1 S. 1 1. HS ZPO). Eine Ausnahme hiervon gilt in Unterhaltssachen nach §§ 22 Abs. 1, 23 S. 1 AUG für Anträge nach Art...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Überprüfung

Grds. endet die gewährte Stundung mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.[49] Durch die Regelung in § 302 Nr. 3 InsO bleiben die Gerichtskosten auch nach einer evtl. Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Dadurch soll die Wertigkeit des Verfahrens hervorgehoben werden und sicherlich auch die Akzeptanz des Verfahrens in seiner Gesamtbetrachtung...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Stundung

a) Überprüfung Grds. endet die gewährte Stundung mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.[49] Durch die Regelung in § 302 Nr. 3 InsO bleiben die Gerichtskosten auch nach einer evtl. Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Dadurch soll die Wertigkeit des Verfahrens hervorgehoben werden und sicherlich auch die Akzeptanz des Verfahrens in seiner Ges...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Änderung und Widerruf

Sowohl bei einer Stundung vor Erteilung der Restschuldbefreiung[53] wie auch bei einer weiteren Stundung nach Erteilung[54] kann die Entscheidung über die Gewährung der Stundung oder über die Ratenhöhe (im Falle des § 4b InsO) geändert werden.[55] Voraussetzung ist, dass sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Dem Schuldner obliegt insoweit a...mehr

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AGS 02/2022, Slizyk, Schmerzensgeldtabelle 2022, Handbuch und Tabellen

Von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 18. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 1.098 S., 119,00 EUR Das umfangreiche Werk enthält im ersten Teil zunächst eine praxisorientierte Kommentierung zur Bemessung des Schmerzensgeldes und zur Schadensminderungspflicht sowie zu Haftungsprivilegien, Hinterbliebenengeld, Ansprüchen gegen Entschädigungsfonds und Schmerzensgeld-Bemessungsfor...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Ausgangsverfahren begehrte die Klägerin höhere Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Neben dem Ausgangsverfahren führte die Klägerin zeitgleich weitere drei Verfahren vor dem SG, in welchen andere Bewilligungsbescheide bzw. Änderungsbescheide betroffen waren. Im Jahr 2019 fand sodann ein gemeinsamer gerichtlicher Termin zur mündlichen Verhandlun...mehr

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AGS 02/2022, Baronin von König/Horsky, Kosten- und Vergütungsfestsetzung in Zivilsachen

Von Renate Baronin von König und Prof. Dr. Oliver Horsky. 3. Aufl., 2021. Verlag Gieseking, Bielefeld. 314 S., 39,00 EUR Die 3. Aufl. des in der Reihe "Rechtspfleger – Studienbücher" erschienenen Werks wird nunmehr von dem an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin tätigen Prof. Dr. Horsky bearbeitet. Selbstverständlich liegt der Neuauflage der aktuelle Gesetzesstan...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / II. Beurteilungszeitpunkt

Nach § 52 Abs. 2 RVG kann der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vom Angeklagten die Zahlung der Gebühren eines Wahlverteidigers nur verlangen, soweit dem Angeklagten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder nachdem das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag des Rechtsanwalts nach Anhörung des Angeklagten festgestellt hat, dass dieser ohne Beeinträchtigu...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensgebü... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Beschwerdeverfahren die Anwaltsgebühren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Anwaltsgebühren für das zivilprozessuale Berufungsverfahren gleichgestellt. Dies gilt nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b) VV allerdings nur für Beschwerden, die sich gegen die Endentscheidung des Haup...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert (§ 23a RVG). Es ist also der Wert des geplanten Prozesses zu ermitteln und dieser Wert für die Berechnung der Gebühren für das PKH-Bewilligungsverfahren anzuwenden. Der Wert des Bewilligungsverfahrens und de...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe (§§ 44 bis 59 RVG)

A. Allgemeine Hinweise Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" imm...mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr