Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Gesetzgeberische Intention

Rn 1 Die §§ 4a–d wurden durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG)[1] mit Wirkung ab 01.12.2001 eingeführt. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013 wurde die Norm mit Wirkung zum 01.07.2014 geändert.[2] Die Bestimmungen dokumentieren das zentrale Anliegen des...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Berechtigter Personenkreis, Antragserfordernis

Rn 9 Die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten besteht für jeden Insolvenzschuldner, der eine natürliche Person ist, unabhängig davon, ob der Schuldner die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten (Verbraucher-)Insolvenzverfahrens erfüllt oder den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens unterfällt. Rn 10 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Grundsatz

Rn 33 Die Stundung der Verfahrenskosten bewirkt zunächst in der Phase des Insolvenzeröffnungsverfahrens, dass eine Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse unterbleibt, § 26 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. Ein eröffnetes Insolvenzverfahren kann nach Stundung der Verfahrenskosten nicht mangels Masse eingestellt werden, § 207 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. Im Restschuldbefreiungsverfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderwerbungskosten

Rn. 134 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonder-WK sind solche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch eine Beteiligung des StPfl an der Personenmehrheit verursacht sind, in seinem eigenen originären Interesse getätigt werden und keinen Eingang in die Überschussermittlung auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft gefunden haben (s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 50 mwN). I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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AGS 11/2022, Neufassung der... / II. Kostenentscheidungen des BGH

1. Neufassung der Kostenentscheidungen durch den BGH Der BGH hat die o.a. Kostenentscheidung des LG aufgehoben und hinsichtlich der Angeklagten D dahingehend neu gefasst, dass die Staatskasse die besonderen Auslagen des Verfahrens und die besonderen notwendigen Auslagen der Angeklagten, die wegen des Verdachts des (versuchten) Mordes und der fahrlässigen Körperverletzung bzw....mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Gerichtskosten, Abs. 3 Nr. 1a)

Rn 38 Die Stundung der Verfahrenskosten führt für den jeweils konkret betroffenen Verfahrensabschnitt dazu, dass die von dem Schuldner zu tragenden Gerichtskosten nicht in vollem Umfang und ggf. vorschüssig) angefordert werden können, sondern nur nach den (Zahlungs-)Bestimmungen, die das Insolvenzgericht in seiner Entscheidung zur Verfahrenskostenstundung trifft; wie bereits...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Normzweck

Rn 1 § 245a wurde für Schuldner, die natürliche Personen sind, durch das SanInsFoG[1] eingeführt. Die Norm soll die Prüfung des Schlechterstellungsverbotes durch einen Insolvenzplan erleichtern. Bei der Prüfung der Schlechterstellung gemäß § 245 Abs. 1 Nr. 1 wird die voraussichtliche Befriedigung der Gläubiger im Planverfahren der Befriedigung der Gläubiger im Regelinsolvenz...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 28 Wird der Antrag des Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten (ggf. für den aktuellen Verfahrensabschnitt) positiv beschieden, so kann dem Schuldner auf Antrag ein zu seiner Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet werden, wenn die Beiordnung trotz der dem Gericht hier ausdrücklich statuierten Fürsorge für den Schuldner erforderlich erscheint.[47] We...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Einstweiliger Eintritt der Stundungswirkung

Rn 49 Durch Abs. 3 Satz 3 wird zum einen verhindert, dass eine Abweisung des Eröffnungsantrags oder eine Einstellung des eröffneten Verfahrens mangels Masse erfolgt, bevor über den Stundungsantrag entschieden ist, zum anderen können Kostenvorschüsse für die Verfahrenskosten nicht angefordert werden.mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / Sachverhalt

Der Kläger hatte mit seiner vor dem LG Amberg im August 2020 erhobenen Klage die Zahlung von 38.250 EUR aus einer zwischen den Parteien bestehenden Betriebsschließungsversicherung verlangt. Hintergrund dieses Rechtsstreits war die Schließung der Gaststätte des Klägers infolge der behördlichen Maßnahmen wegen der Bekämpfung der Corona-Pandemie seit März 2020 und der damit ver...mehr

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AGS 11/2022, Kosten für ein... / I. Sachverhalt

In dem vor dem LG Potsdam anhängigen Rechtsstreit ging es um eine Zahlungsforderung von annähernd 1,8 Mio. EUR. Hintergrund dieser Klage war eine Biogasanlage, deren Planung der Beklagte übernommen hatte. Diese Planung war nach Auffassung der Klägerin mangelhaft. Zur Aufklärung von zwischen den Parteien streitigen Tatsachen holte das LG Potsdam ein Sachverständigengutachten ...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der in Berlin wohnhafte Kläger hat für einen Zahlungsrechtsstreit über 12.000,00 EUR den Berliner Rechtsanwalt A zum Prozessbevollmächtigten bestellt. Dieser hat bei dem zuständigen Prozessgericht, dem LG Hamburg, die Klageschrift eingereicht. Für den sechs Monate später angesetzten Verhandlungstermin bestellt der Kläger einen Monat vor dem Termin den in Hamburg kanzleiansäs...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Beschwerderecht gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder deren Ablehnung. Darüber hinaus wird normiert, dass für den Fall, dass das Beschwerdegericht den Eröffnungsbeschluss aufhebt, mit Rechtskraft dieser Entscheidung die Aufhebung des betreffenden Verfahrens öffentlich bekannt zu ma...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Stundung nach Verfahrensabschnitten

Rn 47 Nach der Konzeption des Gesetzes soll die Stundung der Verfahrenskosten für jeden Verfahrensabschnitt besonders erfolgen. Als eigener Verfahrensabschnitt soll dabei jede Phase des Insolvenzverfahrens anzusehen sein, der besondere Kosten verursacht.[59] Insoweit dürften als besondere Verfahrensabschnitte das Insolvenzeröffnungsverfahren einschließlich des Schuldenberein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Entsprechende Geltung des § 4b Abs. 2

Rn 50 Der Verweis auf § 4b Abs. 2 stellt sicher, das nicht erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung, sondern während des gesamten Verfahrens eine Änderung der Entscheidung zur Stundung und zur Bestimmung von Ratenzahlungen durch das Insolvenzgericht erfolgen kann und der Schuldner verpflichtet ist, dem Insolvenzgericht wesentliche Änderungen seiner persönlichen und wirtsc...mehr

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AGS 11/2022, Zulässigkeit e... / III. Beschwerde dennoch unzulässig

Gleichwohl erweist sich die Beschwerde als offensichtlich unzulässig. Der Antragsgegner ist durch den von ihm angegriffenen Verfahrenswertbeschluss nicht beschwert, denn er begehrt keine Herabsetzung des Verfahrenswertes, sondern fordert, dass der Wert heraufgesetzt werden soll. Mit der begehrten Heraufsetzung des Verfahrenswertes auf mehr als den doppelten Wert würde er jed...mehr

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AGS 11/2022, Neufassung der... / I. Sachverhalt

Das LG hatte die – im zweiten Rechtsgang – nicht revidierende Mitangeklagte N sowie die Angeklagten D und P im ersten Rechtsgang wegen versuchten Mordes verurteilt. Gegen die Mitangeklagte N hatte das LG eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, gegen die Angeklagte D eine solche von einem Jahr und neun Monaten sowie gegen den Angeklagten P eine solche von einem...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. 2Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über de...mehr

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AGS 11/2022, Kosten für ein... / II. Notwendigkeit der Privatgutachtenkosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Maßstab für die Notwendigkeit ist nach den Ausführungen des OLG Brandenburg, das sich auf die ständige Rs...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt in ihrem Abs. 1 zunächst generalklauselartig die Befugnis und gleichzeitig die Pflicht des Insolvenzgerichts, für die Dauer des Insolvenzantragsverfahrens Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um die spätere Insolvenzmasse, d.h. das schuldnerische Vermögen, schon in diesem Verfahrensstadium in ihrem Bestand zu erhalten. Dabei ist in die Konzeption der Vo...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.5 Vergütung (§§ 63 bis 65)

Rn 37 Über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Nr. 1 sind für die Vergütung des vorläufigen Verwalters die Vorschriften der §§ 63 bis 65 anwendbar. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013[116] ist nunmehr in § 63 Abs. 3 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Inhalt der Ladung (§ 235 Abs. 3 Satz 2)

Rn 13 Die Ladung muss den Schuldner, Zeit und Ort des Termins sowie eine Aufforderung zur Teilnahme unter Nennung der Personengruppe, zu der die zu ladende Person gehört, enthalten.[30] Der Termin kann in der Ladung ohne Weiteres als "Abstimmungstermin" bezeichnet werden. Eine derartige Abweichung stellt keinen Verfahrensfehler dar.[31] § 74 Abs. 2 Satz 1 gilt insoweit entsp...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Rechtsfolgen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses

Rn 39 Der rechtskräftige Beschluss, mit welchem der Eröffnungsbeschluss aufgehoben wird, beendet das Insolvenzverfahren. Rn 40 Die Aufhebung des Verfahrens ist gemäß § 9 öffentlich bekannt zu machen. Sind zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eintragungen gemäß §§ 31–33 vorgenommen worden, hat das Insolvenzgericht die Registerstellen sowie das Grundbuchamt von der rechtskräft...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Die Verfahrensziele

Rn 14 § 1 sieht die Gläubigerbefriedigung als numerisch zuerst benanntes Ziel vor. Der Gläubiger, die sich daraus ergebende Stellung und Eigenschaft, werden in § 1 nicht näher erläutert. Das Gesetz setzt dies als gegeben voraus, wobei die verfahrensrechtliche Position und Weiterungen sich aus § 38 ergeben. Neben den sog. Insolvenzgläubigern zählen zudem die absonderungsberec...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3 Relatives Verbot der Schlechterstellung (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rn 20 Zuletzt dürfen Gläubiger, die ohne einen Plan gleichrangig mit den Gläubigern der nicht zustimmenden Gruppe zu befriedigen wären, im Plan nicht bessergestellt werden als die jeweilige Gruppe der nicht zustimmenden Gläubiger. Neben dem absoluten (Rdn. 9) kennt § 245 damit auch ein relatives Schlechterstellungsverbot. Hier geht es um einen Vergleich zu denjenigen Gläubig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.4 Beschwerdebefugnis bei Eigenantrag

Rn 34 Fraglich ist, ob der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss auch dann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hat, wenn der Beschluss aufgrund eines Eigenantrags des Schuldners ergangen ist. Da mit dem Eröffnungsbeschluss dem Antrag des Schuldners entsprochen worden ist, fehlt es grundsätzlich an der Beschwer des Schuldners, sodass in diesen Fällen die Zulässigkeit ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.4 Der zu vollstreckende Anspruch

Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: ZVG-Rang Zu unterscheiden sind Forderungen im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG und solche im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG.[1] Dieses Nebeneinander von Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 ZVG kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Es ist insoweit Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, mit ihrem Zwangsve...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.3 Rangklassen

In der Zwangsversteigerung werden die Ansprüche der betreibenden Gläubiger, aber auch die Ansprüche anderer Beteiligter, die ihre Forderungen nur anmelden müssen, in "Rangklassen" unterteilt. Neben diesen Rangklassen sind vorweg aus dem Versteigerungserlös die Verfahrenskosten des Gerichtes zu entnehmen.[1] Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welche die Zwangs...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.5.2 Durchführung der Versteigerung

Im Versteigerungstermin wird gemäß § 66 Abs. 1 ZVG nach dem Aufruf der Sache Folgendes bekannt gemacht: die das Grundstück betreffenden Nachweisungen, die das Verfahren betreibenden Gläubiger, Ansprüche der betreibenden Gläubiger, die Zeit der Beschlagnahme, den vom Gericht festgesetzten Wert des Grundstücks, die erfolgten Anmeldungen. Dann wird das geringste Gebot festgestellt.[1]...mehr

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Arbeitsgerichtsprozess: Kosten / 4 Sonstige Kosten

Kosten für Prozessbevollmächtigte (Rechtsanwaltskosten) oder sonstige Kosten wie Reisekosten oder Kosten wegen Zeitversäumnis (entgangene Vergütung) sind entsprechend der Kostenentscheidung des Gerichts zu tragen. Nach den zivilprozessualen Regelungen trägt die unterlegene Partei grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits. Endet der Rechtsstreit durch Vergleich, gilt die dor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld: Wann tritt Verzug... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen B fälliges Hausgeld ein. Gegenstand der Zahlungsklage (i. H. v. 3.240 EUR nebst Verzugszinsen seit dem 16.11.2021) ist die hälftige Sonderumlage aus einem Beschluss vom 14.10.2021, der eine Zahlung bis zum 15.11.2021 vorsieht. Die Klage wird B am 7.12.2021 zugestellt. Nach Zahlung der Klageforderung am 13.12.2021 erklärt ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.4 Zuständiges Prozessgericht im Fall der Abgabe

In Zeile 45 ist das sachlich und örtlich zuständige Prozessgericht anzugeben, an das das Verfahren abgegeben wird, wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. In dem Kästchen am Zeilenbeginn ist die Schlüsselnummer des sachlich zuständigen Gerichtes anzugeben. Sachlich zuständig ist das Amtsgericht. Örtlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk d...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 5 Kosten und Gebühren

Eine Hausgeldklage wird erst nach Einzahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt.[1] Die Gerichtskasse fordert den Vorschuss an. Für das Gericht entsteht im Klageverfahren in 1. Instanz eine 3,0 Gebühr. Für den Rechtsanwalt entstehen in der Regel die Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3 und die Terminsgebühr in Höhe von 1,2. Die Höhe der Gerichts- und Rechtsan...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.5.2 "Informationsmanagement"

Der Rechtsanwalt, der namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Hausgeldschuldner ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Hausgeldklage betreiben soll, benötigt für die Führung der Hausgeldklage zahlreiche Informationen.[1] Zu Beginn der Tätigkeit des Rechtsanwaltes reicht in der Regel ein Auftragsschreiben, in dem die Namen der Gemeinschaft und des Hausge...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.7.1 Überblick

An jeden Rechtstreit schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an.[1] Dieses verschafft der Partei, die den Prozess gewonnen hat, einen Vollstreckungstitel über die vom Gegner zu erstattenden Kosten des Prozesses. Erforderlich ist ein Antrag, der "Kostenfestsetzungsantrag", bei der Geschäftsstelle des Gerichtes erster Instanz. Ist die Hauptentscheidung (in der Regel das ...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 3.1.1 Überblick

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsstreit über Hausgeld gewonnen, muss ihr der Hausgeldschuldner nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kosten des Rechtsstreits erstatten. Zahlt der Hausgeldschuldner die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstandenen Kosten, also etwa die gerichtlichen Gebühren und Auslagen und die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalt...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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AGS 10/2022, Keine PKH für ... / III. Keine Prozesskostenhilfe bei geringen Prozesskosten

Aufgrund der geringen denkbaren Schadenshöhe greift dann die obligatorische Vergleichsberechnung gem. § 115 Abs. 4 ZPO. Sind danach die voraussichtlichen Kosten des Rechtsstreits durch maximal vier Monatsraten sowie etwaige Zahlungen aus dem Vermögen gedeckt, kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht. Die Höhe der voraussichtlichen Kosten bemisst sich na...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Kläger hat mit seiner vor dem LG Berlin erhobenen Klage auf Zahlung von 20.000,00 EUR nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung Erfolg gehabt. Aufgrund der zu seinen Gunsten in dem Urteil des LG vom 15.1. ergangenen Kostenentscheidung hat er am 1.2. die Festsetzung seiner Kosten gegen den Beklagten beantragt. Da der Beklagte gegen das Urteil des LG Berlin Berufung e...mehr

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AGS 10/2022, Kein Beschwerd... / IV. Bedeutung für die Praxis

Für die Praxis wird durch das LG Dortmund klargestellt, dass der Kreis der Beschwerdeberechtigten nicht unendlich ausgeweitet werden kann, sondern entsprechend § 64 Abs. 3 InsO die enumerative Aufzählung der Berechtigten greift. Die Staatskasse selbst ist nur im Rahmen der Kostenstundung zu beteiligen. Gegen die Festsetzung "danach", also nach Bewilligung der Stundung, ist i...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VI. Nichtberücksichtigung der "Mutterrente" aus Billigkeitsgründen

Der nach § 50 Abs. 1 FamGKG bestimmte Wert von (30 % von 10.384,00 EUR) bis zu 4.000,00 EUR erweist sich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls jedoch gem. § 50 Abs. 3 FamGKG als unbillig, soweit die Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags als eigenständiges Anrecht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts über einen Betrag von bis zu 3.000,00 EUR hinaus führt. Das erg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 3.3.2.3 Wartezeit bei Abschluss der Versicherung

Nach Abschluss der Versicherung ist stets die Wartezeit zu berücksichtigen. Versicherungsschutz genießt der Vermieter nämlich in aller Regel nicht bereits mit Abschluss des Versicherungsvertrags und Zahlung des ersten Beitrags. Zwischen Vertragsabschluss und Versicherungsfall muss nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherer immer eine gewisse Wartezeit liegen. In aller ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.3.2.1 In Mietsachen fast ein "Muss"

Angesichts der vielfältigen Probleme, die auch während eines zunächst unproblematisch verlaufenden Mietverhältnisses entstehen können, ist Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung fast schon ein Muss. Dies gilt selbstverständlich in erster Linie, wenn der Vermieter mehrere Objekte vermietet, da sich damit auch Prozessrisiken erhöhen. Praxis-Beispiel Wäre das Eh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.14.2 "Ziehfrist"

Unter der "Ziehfrist" ist die Zeitspanne zu verstehen, die dem Mieter zu gewähren ist, damit er im Anschluss an eine außerordentliche fristlose Kündigung seiner Räumungspflicht nachkommen kann. Achtung Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet zwar das Mietverhältnis mit Zugang beim Mieter.[1] Diesem ist jedoch eine sog. "Ziehfrist" zu bewilligen, da er schlechterdings...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.12 Kündigung im Prozess

Die Kündigung kann auch im Prozess durch einen Schriftsatz des Vermieteranwalts erfolgen. Aus dem entsprechenden Schriftsatz muss sich freilich klar und eindeutig ergeben, dass neben der Prozesshandlung – also insbesondere Klageerhebung wegen Zahlungsrückstands und/oder Räumung – eine materiell-rechtliche Kündigungserklärung abgegeben wird.[1] Allein die Erhebung einer Räumu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schwierige Mietverhältnisse / 1.1 Der Mietnomade

Der Mietnomade ist schlicht ein Betrüger: Er begründet in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse, zahlt keine Miete und lässt die Wohnung in aller Regel verwahrlost zurück. Unter Umständen kommen noch Vandalismusschäden hinzu. In vielen Fällen muss er auch erst aus der Wohnung geklagt werden. Bereits die Bezeichnung als "Nomade" charakterisiert derartige Mieter als Personen...mehr