Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Tätigkeit nur im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Wird der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Allerdings erhält er auch hier in mehreren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren desselben Rechtszugs die Gebühren nur einmal (§ 16 Nr. 3 RVG). Beispiel 4: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Der Anwalt beantragt...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / aa) Verfahrensgebühr

(1) Volle Verfahrensgebühr Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebüh...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / c) Gebühren

aa) Verfahrensgebühr (1) Volle Verfahrensgebühr Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beant...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / bb) Terminsgebühr

(1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftr...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / ee) Aussöhnungsgebühr

Rz. 54 Wird Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren beantragt, kann auch eine 1,0-Aussöhnungsgebühr nach Nrn. 1001, 1003 VV anfallen, wenn dort eine Aussöhnung der Ehegatten erreicht wird, und der Anwalt daran mitwirkt.mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / I. Überblick

1. Umfang der Angelegenheit a) Tätigkeit auch in der Hauptsache Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / III. Wertgebühren nach Teil 3 VV

1. Bewilligungsverfahren a) Überblick Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle V...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / dd) Erledigungsgebühr

Rz. 53 Soweit der Anwalt in einem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren vor dem VG tätig wird, kann anstelle der Einigungsgebühr auch eine Erledigungsgebühr (Nrn. 1002, 1003 VV) anfallen. Abzurechnen ist dann ebenso wie bei einer Einigung.mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 4. Nachfolgendes Hauptsacheverfahren

a) Überblick Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 1. Umfang der Angelegenheit

a) Tätigkeit auch in der Hauptsache Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens werden nicht zusammengerec...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 1. Bewilligungsverfahren

a) Überblick Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle Verfahrensgebühr wird für...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 30 Im Falle einer vorzeitigen Erledigung ermäßigt sich die 1,0-Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV gem. Nr. 3337 VV auf 0,5, sofern die ermäßigte Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, nicht ohnehin schon darunter liegt. Beispiel 15: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ohne Termin, vorzeitige Erledigung (Antragsteller) Der Anwalt wird...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 66 Auch in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren kommt die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht. Dies gilt allerdings nur in solchen Verfahren, in denen die jeweilige Verfahrensordnung eine solche Rechtsbeschwerde vorsieht, also in Zivilsachen und in Verfahren nach dem FamFG (§ 76 Abs. 1 FamFG) sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Rechtsbesc...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Verfahren nach Teil 3 VV

Rz. 9 Wird der Anwalt in Angelegenheiten nach Teil 3 VV ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so richtet sich die Vergütung nach den Nrn. 3335, 3337, Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV. Kommt es später zur Hauptsache, gilt § 16 Nr. 2 RVG. Die Gebühren des Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahrens gehen in den (gegebenenfalls höheren) ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / II. Betragsrahmengebühren nach Teil 3 VV

Rz. 12 Sofern in Verfahren nach Teil 3 VV in der Hauptsache nach Betragsrahmengebühren abzurechnen ist (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), erhält der Anwalt für die Vertretung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gesonderte Verfahrensgebühren, und zwar ebenfalls Rahmengebühren. Die Verfahrensgebühr ergibt sich auch hier aus Nr. 3335 VV. Kommt es zu einem Termin, erhält der Anwalt zusät...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebührensatz ist jedoch auf 1,0...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Keine Terminsgebühr in den Fällen der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3104 VV

Rz. 45 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs kommt bei einem Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren nicht in Betracht, da in diesem Verfahren auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§ 127...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung wird abgelehnt, Rechtsstreit wird dennoch durchgeführt

Rz. 72 Wird der Antrag auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe abgelehnt und das Hauptsacheverfahren dennoch durchgeführt, geht die im Bewilligungsverfahren verdiente Vergütung in der Vergütung des Hauptsacheverfahrens auf (§ 16 Nr. 2 RVG). Beispiel 42: Abgelehnte Prozesskostenhilfebewilligung, Durchführung des Rechtsstreits Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftra...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Verfahren nach Teil 4 VV

Rz. 10 Auch in Strafsachen nach Teil 4 VV kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht (§§ 379 Abs. 3, 379a, 404 Abs. 5 StPO). Hier fehlt es allerdings an gesonderten Gebührentatbeständen. Soweit die Tätigkeit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht durch die Gebühren der Hauptsache abgegolten ist (§ 16 Nr. 2 RVG gilt auch hier), dürfte die Vertretung in die...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Der Gegenstandswert

Rz. 20 Der Gegenstandswert beläuft sich im erstinstanzlichen Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder in Verfahren auf Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Wert der Hauptsache (§ 23a Abs. 1, 1. Hs. RVG). Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur hinsichtlich eines Teils der Hauptsache beantragt, so ist dieser Wert maßgebend. Rz. 2...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (4) Anrechnung einer vorangegangenen Gebühr

Rz. 36 Hat der Anwalt für eine vorangegangene Tätigkeit bereits eine Gebühr verdient, die im gerichtlichen Verfahren anzurechnen ist, dann wird diese Gebühr auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV angerechnet. Rz. 37 Ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV oder Nr. 2303 VV vorangegangen, ist diese hälftig auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV anzurechnen, höchstens zu 0...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / cc) Einigungsgebühr

Rz. 47 Kommt es im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren zu einer Einigung, fällt auch hier eine Einigungsgebühr an. Zu beachten ist, dass bereits der Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zur Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV führt (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1003 VV), sodass sich die Gebühr nur auf 1,0 beläuft, ausgenommen im Falle eines Antrags auf Prozess- ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / c) Uneingeschränkte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung

Rz. 73 Wird die beantragte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, geht die im Bewilligungsverfahren verdiente Vergütung in der Vergütung des Hauptsacheverfahrens auf (§ 16 Nr. 2 RVG). Soweit der Anwalt die Vergütung für das Bewilligungsverfahren noch nicht abgerechnet hat, greift mit der Beiordnung die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Er kann ab da...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / e) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens, auch soweit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist

Rz. 76 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht darauf, den Rechtsstreit nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, sondern verfolgt sie die Sache auch weiter, soweit ihr keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der Anwalt die vollen Beträge nach § 13 RVG abrechnen, da keine Prozess- oder Ve...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Tätigkeit auch in der Hauptsache

Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens werden nicht zusammengerechnet (§ 23a Abs. 2 RVG).[1] Rz. 2 Au...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle Verfahrensgebühr wird für den Anwalt ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (3) Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands tätig, so erhöht sich die jeweilige Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Aufraggeber, höchstens um 2,0. Beispiel 18: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ohne Termin, mehrere Auftraggeber, derselbe Gegenstand Der Anwalt wird von zwei Mandanten als Gesamtgläubiger beauftragt, für ein...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 55 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 3500 VV. Rz. 56 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einem Termin, gilt Nr. 3513 VV. Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 0,5-Teminsgebühr. Rz. 57 Die 0,5-Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV entstehen immer. Eine B...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / d) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens nur im Rahmen der Bewilligung

Rz. 74 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung darauf, das Verfahren nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, verbleibt dem Anwalt der Mehrbetrag der Gebühren im Prüfungsverfahren aus dem höheren Wert. Insoweit greift die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht, da diese nur im Rahmen der Bewilligung gilt. Von der Wahlanw...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Grundsatz

Rz. 115 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach Nr. 7008 VV auch Ersatz der von ihm abzuführende Umsatzsteuer verlangen. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem gültigen Steuersatz bei Beendigung oder Erledigung der Angelegenheit. Rz. 116 Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genom...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 2. Grundsatz

Rz. 16 Grundsätzlich kann sich ein Dritter nach § 15a Abs. 3 RVG nicht auf eine Anrechnung berufen. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer eventuell zuvor entstandenen Geschäftsgebühr. Rz. 17 Das gilt auch, wenn nicht die Pa...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Grundfälle

Rz. 59 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 60 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, dass ...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / I. Überblick

Rz. 1 Wird der Anwalt in einem der in § 17 Nr. 7 RVG genannten Güte- oder Schlichtungsverfahren tätig, handelt es sich um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Dies gilt sowohl gegenüber der vorangegangenen außergerichtlichen Vertretung als auch gegenüber einem nachfolgenden Rechtsstreit.[1] Insgesamt können insoweit also drei Angelegenheiten gegeben sein, nämlichmehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 3. Abrechnung Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV aufeinander anzurechnen. Dabei ist es dem Anwalt unbenommen, ob er die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Rechtsstreits anrechnet (§ 15a Abs. 1 RVG) ode...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / f) Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 49 Möglich ist auch, dass die nachfolgende Gebühr tituliert wird, bevor über die anzurechnende Gebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[19] Beispiel 28: Anrechnung bei Titulierung der nachfolgenden Gebühr Der K...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 6. Kostenerstattung bei unterschiedlichen Kostenquoten für Beweisverfahren und Hauptsache

Rz. 54 Zu beachten ist, dass die Kostenentscheidung hinsichtlich Beweisverfahren und Hauptsache unterschiedlich ausfallen kann. Dann kann sich die erstattungsberechtigte Partei auf die ihr günstigste Variante berufen.[15] Beispiel 31: Unterschiedliche Kostenquoten für Beweisverfahren und Hauptsache Die Anwälte sind zunächst in einem selbstständigen Beweisverfahren tätig (Wert...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 24 Vertritt der Anwalt den Gläubiger oder einen sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten, so bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG. Diese Vorschrift ist schwer verständlich. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Grundfälle

Rz. 190 Kommt es im Rechtsstreit zu einer Einigung über die in dem Verfahren anhängigen Gegenstände, so erhält der Anwalt, sofern er an der Einigung mitgewirkt hat, eine 1,0-Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Rz. 191 Zur Einigung auch über nicht in diesem Rechtsstreit anhängige Ansprüche siehe unten Rdn 261 ff. Rz. 192 Beispiel 115: Gesamteinigung über alle an...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Vollständige Titulierung

Rz. 32 Wird die anzurechnende Gebühr in voller Höhe tituliert, dann ist sie auch im vollen Umfang der gesetzlichen Regelung in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen. Rz. 33 Hauptanwendungsfall ist auch hier wiederum die Geschäftsgebühr. Beispiel 19: Anrechnung bei Titulierung Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klageforderung in Höhe von 8.000,00 EUR sowie die vorgerich...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Wahlrecht bei unterschiedlichen Quoten

Rz. 66 Zu beachten ist, dass sich die Frage, welche Gebühr auf welche anzurechnen ist, im Rahmen der Kostenerstattung unterschiedlich auswirken kann, nämlich dann, wenn für die verschiedenen Gebühren unterschiedliche Erstattungsquoten gelten. Jede Partei kann sich dann auf die ihr günstigste Anrechnung berufen. Beispiel 38: Anrechnung bei unterschiedlichen Erstattungsquoten ...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 79 Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Rz. 80 Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung not...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / a) Der Fall

Rz. 159 Die Klägerin hatte den Beklagten auf Ersatz materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Die Klage ist dem Beklagten am 18.1.2013 zugestellt worden. Die Haftpflichtversicherung des Beklagten hat die Klagforderung am 30.1.2013 ausgeglichen. Mit Schriftsatz vom 31.1.2013 hat die Klägerin die Klage zurückgenommen und beantragt, dem Beklagten die K...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / a) Der Fall (vereinfacht)

Rz. 33 Bei einem Verkehrsunfall wurde das Kraftfahrzeug des Klägers beschädigt. Der Kläger ließ ein Schadensgutachten erstellen, in dem die Reparaturkosten auf 13.000 EUR, der Wiederbeschaffungswert auf 10.000 EUR und der Restwert auf 4.000 EUR beziffert wurden. Der Kläger ließ das Fahrzeug vollständig und fachgerecht nach Maßgabe dieses Gutachtens reparieren. Er reichte bei...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 38 Die Kosten des Rechtsstreits waren gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu ¼ dem Kläger und zu ¾ der Beklagten aufzuerlegen. Dies entsprach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands. Rz. 39 Ohne die Erledigungserklärung wäre das Berufungsurteil auf die Revision des Klägers aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Ber...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 35 Die gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde war begründet. Rz. 36 Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Nürnberg ist – so leid es mir für den Kläger tut – richtig. Die Voraussetzungen für eine Nichterhebung der Gerichtskosten in der Form des Honorars für den gerichtliche bestellten Sachverständigen waren hier nicht gegeben. Voraussetzungen für die Nichterhebung von Gerichtskosten Nicht jede unrichtige Sachbehandlung seitens des Gerichts führt zur Nichter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Fehlende Verfahrenskostendeckung

Rn 20 Grundvoraussetzung für eine Stundung der Verfahrenskosten ist die voraussichtlich fehlende Deckung dieser Kosten durch das Schuldnervermögen. Rn 21 Aufgrund der Konzeption des Restschuldbefreiungsverfahrens setzt die Erteilung der Restschuldbefreiung zunächst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Schuldnervermögen voraus, da über die Ankündigung der Restschul...mehr