Fachbeiträge & Kommentare zu Präventionsgesetz

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Psychische Belastung am Arb... / 7.1 Information

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein anspruchsvoller Prozess, der ein hohes Maß an Fachkompetenz und Erfahrung erfordert und zu tiefgreifenden Maßnahmen im Betrieb führen kann. Daher benötigen viele Betriebe, gerade bei der erstmaligen Durchführung dieses Prozesses, Informationen und Unterstützung. Inzwischen stehen zahlreiche Informationsquellen zur Verfü...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 7.2 Finanzielle und personelle Unterstützung

Unterstützung können Unternehmen bei Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern erhalten. Beide sind durch das Sozialgesetzbuch verpflichtet, im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig zu werden. Sie können Firmen finanziell oder auch mit fachlichem Rat bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der abgeleiteten Maßnahmen unterstützen. Viele Krankenkass...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 1 Das Präventionsgesetz

In den letzten Jahren hat sich ein Wandel in der Arbeitswelt vollzogen. Von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft bedeutet dies für Beschäftigte Arbeitsverdichtung, steigender Leistungs- und Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit.[1] Aber nicht nur die Digitalisierung wird weiterhin für Veränderungen in der modernen Arbeitswelt sorgen, sondern auch die Beschleunigung...mehr

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Finanzierung eines BGM / 4 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Grundsätzlich ist eine finanzielle Unterstützung in einem BGM nur bedingt möglich, da kein gesetzlicher Anspruch auf Fördermöglichkeiten besteht. Im Nachfolgenden sind jedoch Möglichkeiten dargestellt, die von den Unternehmen zur finanziellen, sowie auch zur fachlichen Unterstützung geprüft werden können. Gesetzliche Krankenkassen Gemäß den §§ 20, 20b und 20c Sozialgesetzbuch ...mehr

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Steuerrechtliche Betrachtun... / 2.2 Variante B: Ausnutzung des "600-EUR-Paragrafen"

Werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb nicht aufgrund eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers durchgeführt, sondern primär zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten auf Basis eines primärpräventiven Ansatzes, können diese bis zu einem Betrag von 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei angeboten werden (siehe § 3 Nr. 34 EStG...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

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Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20a ist durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) neu in das Gesetz aufgenommen worden. Die Norm ist am 25.7.2015 in Kraft getreten. Die bisher in § 20a enthaltenen Regelung finden sich nun in § 20b. Aus dem bisherigen § 20b wurde § 20c. Rz. 1a Das Gesetz zur Stär...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.2.1 Anspruchsinhalt – Pflichtleistung

Rz. 14 Nach Abs. 2 muss die Krankenkasse, wenn die ambulanten Vorsorgeleistungen am Wohnort nicht ausreichen, aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Mit der auf dem GVWG beruhenden Änderung der Norm zum 20.7.2021 (vgl. Rz. 6f) wurden die zuvor als Ermessensleistung ausgestalteten Vorsorgeleistungen nach Abs. 2 ...mehr

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BGM in kleinen und mittlere... / 8 Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten für KMU

In Tab. 3 sind verschiedene Kooperationspartner für KMU sowie die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt.mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist unter der damals gültigen Überschrift "Bundesausschüsse" mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist zum 1.1.1992 in Abs. 2 Sa...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Betreuung oder Unterbringung von Minderjährigen unterlag unter Geltung des JWG in erster Linie der repressiven Heimaufsicht, § 78 JWG. Eine präventive Kontrolle der Einrichtung gab es weitestgehend nicht. Lediglich § 79 Abs. 1 JWG sah vor, dass für jeden zu betreuenden Minderjährigen eine gesonderte (Pflege-)Erlaubnis einzuholen war, wovon die Einrichtung aber rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.2 Betriebsbezogene Voraussetzungen

Rz. 10 Nr. 2 stellt auf die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in Relation zu Zweck und Konzeption der Einrichtung ab. Zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gehört die Beachtung und kontinuierliche Prüfung der baulichen und technischen Sicherheit der Räumlichkeiten. Die maßgeblichen Vorschriften enthalten die ...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Präventionsgesetz (PrävG) wurden Regelungen im Leistungsrecht des SGB V getroffen, die die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten stärken, die Wirksamkeit und Qualität von Präventionsmaßnahmen sicherstellen, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsfö...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 2, Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 eingefügt worden. Mit Art. 3 Nr. 2a und Nr. 2b, Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 2.1 Geschlechtsspezifische Besonderheiten bei der Leistungsgewährung

Rz. 4 Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an die Krankenkassen bei der Leistungsgewährung und ist auf die Fälle der Leistungsgewährung, also das Leistungsrecht, beschränkt. Sie kann und will also keine Differenzierung nach dem Geschlecht im Versicherungs- oder Beitragsrecht begründen (so auch Bittner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 2b Rz. 16, Stand: 11.12.202...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Hauck, Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Geschlechtsdysphorie, SGb 2024, 381. Marburger, Auswirkungen des Präventionsgesetzes auf das Leistungswesen der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2015, 617. Schmidt, Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – Wenig Licht und viel Schatten, NJW 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift mit dem ursprünglichen Titel "Bereinigung, Ausgleiche" war als Teil des Vierten Kapitels, Elfter Abschnitt (Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung) mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 140a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Elften Abschnitts des Vierten Kapitels des SGB V, der durch das GKV-VSG mit Wirkung zum 23.7.2015 neu gefasst worden ist. Sie trägt die Überschrift "Besondere Versorgung", durch die sie sich bereits von der Regelversorgung, der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, unterscheidet. Unter der Überschrift sind die bisherigen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.2.2 Beispiele für den medizinischen Inhalt ärztlicher Selektivverträge

Rz. 5b Besondere ambulante ärztliche Versorgungsaufträge beziehen sich z. B. auf den besonderen Betreuungsaufwand für Patienten mit schwierigen und langwierigen Erkrankungen. In Indikationsgruppen und Diagnoseeinteilungen sind die Patienten mit erhöhtem Versorgungsbedarf im Vertrag definiert, wie z. B. angeborene Herzfehler, angeborene Fehlbildungen des Kreislaufsystems, alk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 34 [Gesundheitsförderung]

Rz. 1 § 3 Nr. 34 EStG stellt gesundheitsförderliche Maßnahmen in den Betrieben, die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen, und Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention bis zur Höhe von 500 EUR bzw. ab 2020 in Höhe von 600 EUR[1] jährlich steuerfrei. Dabei geht es um Leistungen des...mehr

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Sommer, SGB V § 65a Bonus f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft getreten. Sie wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wi...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion und Wirkung

Zusammenfassung Überblick Als Antwort auf die steigenden Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und die zunehmenden Fehlzeiten in der Arbeitswelt trat 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Darin sieht der Gesetzgeber neben der finanziellen Aufstockung für die betriebliche Gesundheitsförderung vor, insbesond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Präventionsgesetz: Funktion... / 2 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention

Wie reagiert man nun auf steigende Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und Fehlzeiten in der Arbeitswelt? Wie Abb. 1 zeigt, sind die primären Kostentreiber bei den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2014 die Krankenhäuser, gefolgt von den Arzneimitteln und Ärzten. Sie zusammen beanspruchen bereits rund 70 % der Gesamtausgaben in Höhe von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Präventionsgesetz: Funktion... / 3 Umsetzung auf betrieblicher Ebene

Auf Basis des Ziels der Bundesrahmenempfehlung "Gesund leben und arbeiten" kommen gemäß Präventionsgesetz folgende Leistungen infrage: Umsetzung von Maßnahmen in den Handlungsfeldern und Präventionsprinzipien gemäß § 20b SGB V und den Ausführungen des GKV-Leitfadens Prävention; Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, insbesondere durch eine bessere Vernetzung zwischen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Präventionsgesetz: Funktion... / Zusammenfassung

Überblick Als Antwort auf die steigenden Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und die zunehmenden Fehlzeiten in der Arbeitswelt trat 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Darin sieht der Gesetzgeber neben der finanziellen Aufstockung für die betriebliche Gesundheitsförderung vor, insbesondere Kleinstbetr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Präventionsgesetz: Funktion... / 4 Status Quo und Ausblick

Das Präventionsgesetz wird insgesamt als Signal in die richtige Richtung verstanden, auch wenn einige Punkte noch nicht ausreichend geklärt und umgesetzt sind. Die finanzielle Ausstattung wird aus Sicht des Marktes als unzureichend betrachtet, da die Erhöhung auf 500 Mio. EUR für die Gesundheitsförderung und Prävention insgesamt bzw. 300 Mio. EUR in den Betrieben und den nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Präventionsgesetz: Funktion... / 3.3 Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Eine Erweiterung der betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20b SGB V ist der Folgeparagraph 20c. Dieser fordert die Krankenkassen zur Unterstützung der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren auf. Sie sollen die in Abstimmung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, also den Berufsgenossenschaften...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Präventionsgesetz: Funktion... / 3.2 Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

In der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach § 20b SGB V werden nicht die jeweiligen Versicherten unterstützt, sondern Unternehmen. Krankenkassen können dabei in Form von Beratung, Projektmanagement, bei der Gesundheitsanalyse oder durch spezifische Präventionsprogramme im Unternehmen tätig werden. In den Genuss dieser Unterstützung kommen dann alle Mitarbeiter, unab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Präventionsgesetz: Funktion... / 3.1 Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention

Diese Anforderung für verhaltensbezogene Prävention bezieht sich direkt auf den Versicherten, das heißt: eine Krankenkasse kann einen Präventionskurs, z. B. eine Rückenschule oder Ernährungsberatung, anbieten, und der Versicherte kann kostenfrei daran teilnehmen bzw. erhält einen Zuschuss zur Kursgebühr, sofern der Kurs bei einem zugelassenen Anbieter besucht wurde. Wie oft ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Präventionsgesetz: Funktion... / 1 Gesundheitliche Situation und Herausforderungen in Deutschland

Betrachtet man das Thema Gesundheit in der deutschen Bevölkerung nur aus Sicht der Gesundheitsausgaben, so kommt man schnell zum Schluss, dass die gesundheitlichen Herausforderungen gewaltig sind. 2015 erschien nach 1998 und 2006 der dritte bundesweite Gesundheitsbericht des Robert Koch Instituts (RKI) und des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS). Dieser stellt neben der Ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 31 trat durch Art. 1 RGG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 mit der Einführung des SGB VI in Kraft. Mit Wirkung vom 1.7.2001 an passte der Gesetzgeber die Vorschrift durch Art. 6 des Gesetzes v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell den Regelungen des SGB IX an. Mit Wirkung zum 28.11.2003 wurde Abs. 2 Satz 2 durch Art. 208 Nr. 1 der Achten Zuständigkeitsa...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24d trat aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste den bis dahin geltenden § 196 RVO ab. Durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) wurden mit Wirkung zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 132f Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 eingeführt worden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 132f Versor... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verknüpft arbeitsmedizinische Vorsorge mit anderen in § 20i (Schutzimpfungen) und § 25 aufgeführten Gesundheitsuntersuchungen und der daraus folgenden präventionsorientierten Beratung. Durch § 25 ist der Anspruch der Versicherten auf Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten erweitert worden, sodass jetzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinaus gezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leist...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wann Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerbefreit sind

Leitsatz Zuschüsse des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Bremen auch dann nach § 3 Nr. 34 EStG lohnsteuerbefreit sein, wenn der Leistungsanbieter nicht besonders zertifiziert ist. Der Entscheidungsfall betraf allerdings die alte Rechtslage vor dem Präventionsgesetz 2015. Sachverhalt Eine Versicherun...mehr