Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 3/2025, Verfahrenstipps... / 2. Rechtsprechungsübersicht zur Pflichtverteidigung

In der ZAP 2024, 283 wurde über Rspr. zum (neuen) Recht der Pflichtverteidigung berichtet. Es wird nun weitere Rspr. vorgestellt. Diese Entscheidungen stehen, soweit sie nicht auch in Fachzeitschriften veröffentlicht sind, weitgehend alle im Volltext auf der Homepage https://www.burhoff.de . Bestellung, Aufhebung Gemäß § 143a Abs. 1 S. 1 StPO ist es – grds. zwingend – geboten,...mehr

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ZAP 7/2022, Verfahrenstipps... / 1. Rechtsprechungsübersicht zur Pflichtverteidigung

Der Verfasser hat in ZAP F. 22 R, S. 1181 ff. über die erste Rechtsprechung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung aufgrund der Neuregelung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128; dazu eingehend Burhoff/Hillebrand, EV, Rn 3304) berichtet. Die danach ergangene Rechtsprechung wurde seitens des Verfassers in de...mehr

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ZAP 23/2018, Verfahrenstipp... / b) Rechtsprechungsübersicht

Pflichtverteidigungsfragen spielen in der Praxis eine große Rolle. Die nachfolgenden Ausführungen stellen – im Anschluss an ZAP F. 22 R, S. 995, 998 ff. – die dazu in der letzten Zeit ergangenen Entscheidungen zusammen. Die Rechtsprechungsübersicht hat den Stand von Ende November 2018 und folgt einer alphabetischen Sortierung nach Stichworten (vgl. zu den Pflichtverteidigung...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / d) Wechsel des Pflichtverteidigers

Art. 7 Abs. 4 der PKH Richtlinie schrieb den Mitgliedstaaten vor, sicherzustellen, dass der Beschuldigte das Recht hat, seinen Rechtsbeistand auswechseln zu lassen, sofern es die konkreten Umstände rechtfertigen. Diese Vorgabe wird durch § 143a Abs. 2 StPO n.F. umgesetzt. aa) Zu kurze Benennungsfrist Nach dessen Nr. 1 kann der Beschuldigte innerhalb von drei Wochen nach Bekann...mehr

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ZAP 24/2020, Verfahrenstipp... / b) Rechtsprechungsübersicht

Die bisher vorliegende Rechtsprechung ist in der nachfolgenden Rechtsprechungsübersicht zusammengestellt. Sie hat den Stand vom 3.12.2020 und schließt teilweise an ZAP F. 22 R, S. 1143, 1147 ff. an. Beschleunigtes Verfahren Bei § 142 StPO n.F. handelt es sich nicht (mehr) um eine Soll-Vorschrift, von der wegen eines beschleunigten Verfahrens eine Ausnahme möglich wäre. Vielmeh...mehr

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ZAP 2/2024, Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung: Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers

(OLG Nürnberg, Beschl. v. 18.7.2023 – Ws 133/23) • Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft führt nicht dazu, dass die Bestellung von Anfang an entfällt. Vielmehr tritt diese Wirkung erst zu dem Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung ein. Damit hat der Beschwerdeführer gem. § 45 Abs. 3 S. 1 RVG Anspruch auf Vergütung seiner Tätig...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / d) Auswahl des Pflichtverteidigers

Art. 7 Abs. 1 der PKH-Richtlinie enthielt die Vorgabe, eine angemessene Qualität der Pflichtverteidigung zu sichern. Dies soll umgesetzt werden durch die neue Regelung des § 142 Abs. 6 StPO n.F., wonach entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der RAK sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für di...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 6. Teilnahme des Pflichtverteidigers an der Vernehmung

§ 141 Abs. 3 S. 4 StPO verlangt die "Mitwirkung" eines Verteidigers bei der richterlichen Vernehmung, wenn dies zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten erforderlich ist. Es ist ausdrücklich "Mitwirkung" und nicht nur eine Mitwirkungsmöglichkeit gefordert. Das bedeutet, dass der Verteidiger anwesend sein muss (so auch Schlothauer StV 2017, 557, 559; vgl. auch BGHSt 46, 96). E...mehr

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ZAP 24/2023, Verfahrenstipp... / c) Zulässigkeit einer konsensualen Umbeiordnung

Die dritte Problematik, die derzeit immer wieder eine Rolle spielt, ist die der Zulässigkeit einer sog. konsensualen Umbeiordnung bzw. eines einvernehmlichen Verteidigerwechsels. Dazu hat dann jetzt das LG Mühlhausen im Beschl. v. 19.6.2023 – 3 Qs 92/23, AGS 2023, 379) noch einmal Stellung genommen. Zugrunde lag der in diesen Fällen typische Sachverhalt. Dem Beschuldigten wi...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 6. Hinweispflicht

Das Problem, dass der Pflichtverteidiger den Beschuldigten darauf hinweisen muss, er sei zur Verteidigung auch dann verpflichtet, wenn ihm der Beschuldigte keinerlei Vergütung und erst Recht keine über der gesetzlichen Vergütung vereinbarte Vergütung zu zahlen hat, ist nicht neu. Diese Frage wurde bisher unter dem Gesichtspunkt der „Freiwilligkeit bei Abschluss der Vergütung...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / a) Fehlverhalten/Untätigkeit des Verteidigers

Die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an eine Entpflichtung des bestellten Verteidigers sind hoch. Besitzt der Pflichtverteidiger das Vertrauen des Angeklagten, berührt eine Rücknahme der Beiordnung dessen Verteidigungsbelange auf das Stärkste und kommt deshalb nur in Betracht, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung ernsthaft gefährde...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / b) Vermeintlicher Vertrauensverlust

Dieser Kurs der Gerichte erschwert eine Verdrängung des bisherigen Pflichtverteidigers über § 143 StPO zunehmend. Wohl als Reaktion hierauf wurde eine weitere Verdrängungsmethode entwickelt: Anstatt über § 143 StPO auf eine Entpflichtung des bisherigen Verteidigers hinzuwirken, wird unmittelbar die Umbeiordnung beantragt und zur Begründung vorgetragen, der Angeklagte habe zu...mehr

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ZAP 24/2025, Verfahrenstipp... / 1. Gebühren nach Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

Welche Folgen hat eigentlich die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung auf die anwaltlichen Gebühren? Mit der Frage haben sich in der letzten Zeit wiederholt die Gerichte befasst, und zwar i.d.R. dann, wenn eine vom Tatgericht ausgesprochene Pflichtverteidigerbestellung auf die sofortige Beschwerde derselben Staatsanwaltschaft (§ 142 Abs. 7 StPO) aufgehoben worden ist...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / a) Entpflichtung gem. § 143 StPO

Dabei wird häufig dergestalt vorgegangen, dass sich zunächst ein neuer Rechtsanwalt als Wahlverteidiger legitimiert und zugleich die Entpflichtung des bisherigen Verteidigers gem. § 143 StPO beantragt. Nachdem diese erfolgt ist, wird das Wahlmandat niedergelegt und die eigene Beiordnung beantragt. Derartige Versuche lassen sich jedoch unter Hinweis auf die einschlägige Rechts...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / d) Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bestellung weiterer Pflichtverteidiger ist die sofortige Beschwerde statthaft, § 144 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 142 Abs. 7 S. 1 StPO.mehr

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ZAP 3/2025, Verfahrenstipps... / 1. Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren

Auch das OLG Bamberg hat inzwischen entschieden, dass sich die Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (OLG Bamberg, Beschl. v. 5.9.2024 – 1 Ws 187/24). Ergangen ist der Beschluss, nachdem der Pflichtverteidiger beantragt hatte, für von ihm im Hinblick auf das Adhäsionsverfahren erbrachte Tätigkeiten eine Gebühr nach Nr. 4143 VV RVG sowie nach Nr. 1...mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps... / a) Beiordnungsverfahren

Nichts wesentlich Neues bringt der Beschluss des BGH v. 4.11.2014 (1 StR 586/12, StraFo 2015, 37). Er kann aber für die (Abrechnungs-)Praxis Bedeutung haben, weil er die ständige Rechtsprechung des BGH bestätigt, wonach eine Bestellung als Pflichtverteidiger auch konkludent erfolgen kann (vgl. zuletzt BGH StV 2011, 645 = StRR 201, 29 m. Anm. Burhoff). Wie und in welchem Umfa...mehr

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ZAP 22/2020, Umbeiordnung: Mehrkosten

(LG Braunschweig, Beschl. v. 3.9.2020 – 4 Qs 180/20) • Auch nach neuem Recht kommt eine Umbeiordnung unter der Voraussetzung, dass für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, nur in Betracht, wenn der neue Pflichtverteidiger ggf. einen Verzicht auf beim alten Pflichtverteidiger bereits entstandene Gebühren erklärt hat. ZAP EN-Nr. 555/2020 ZAP F. 1, S. 1169–1169mehr

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ZAP 13/2019, Verfahrenstipp... / 1. Begriff der Mehrkosten bei der einvernehmlichen "Umbeiordnung"

In der Praxis spielt die sog. Umbeiordnung des Pflichtverteidigers eine große Rolle (vgl. dazu Burhoff, EV, Rn 3210 ff.). So auch in dem OLG Celle, Beschl. v. 6.2.2019 (2 Ws 37/19, StraFo 2019, 263) zugrunde liegenden Verfahren, in dem ein einvernehmlicher Wechsel des Pflichtverteidigers vorgenommen worden ist. Das AG hatte dem Angeklagten zunächst einen ortsansässigen Verte...mehr

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ZAP 15/2019, Die Vergütung ... / 1. Persönlich

Teil 5 VV RVG regelt die Vergütung des Rechtsanwalts sowohl als (Wahl-)Verteidiger sowie als Vertreter eines Einziehungs- und Nebenbeteiligten bzw. als Pflichtverteidiger des Betroffenen als auch als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen in einem Verfahren, in dem sich die Gebühren nach Teil 5 VV RVG bestimmen. Im Einzelnen: Mit "Verteidiger" meint das RVG den Vollve...mehr

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ZAP 2/2015, Der Terminverle... / b) Recht auf freie Verteidigerwahl

Grenzen setzen der Ermessensausübung insbesondere das aus dem verfassungsmäßig verbürgten Anspruch auf ein faires Verfahren und aus § 137 Abs. 1 StPO, Art. 6 Abs. 3c MRK folgende Recht des Angeklagten, sich in jeder Phase des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers seiner Wahl und seines Vertrauens zu bedienen sowie die Fürsorgepflicht des Gerichts. Das Recht der freien V...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 2. Vergütungsvereinbarung wirksam

Sodann hat der BGH festgestellt, dass die zwischen den Parteien getroffene Vergütungsvereinbarung nicht gem. § 138 BGB nichtig sei. Die Nichtigkeit folge auch nicht daraus, dass die Vereinbarung keinen Hinweis darauf enthalte, dass der zum Pflichtverteidiger bestellte Anwalt den Mandanten auch ohne den Abschluss der Vergütungsvereinbarung weiter zu verteidigen habe. Der Hinw...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Der BGH hat ferner darauf hingewiesen, dass der Kläger darzulegen und im Streitfall zu beweisen hat, wie er sich bei der gebotenen vollständigen Aufklärung des Rechtsanwalts verhalten hätte. Die Regeln des Anscheinsbeweises seien hier nicht anwendbar. Vielmehr stelle die unterbliebene Aufklärung des Mandanten über den Umstand, dass der Anwalt auch ohne den Abschluss der Verg...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / c) Einvernehmlicher Verteidigerwechsel

Nicht gesetzlich geregelt wurde hingegen die einvernehmliche Umbeiordnung. Diese ist jedoch unstreitig weiterhin zulässig, hinsichtlich der Voraussetzungen kann auch hier auf die bisherige Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Hiernach ist dem Wunsch des Beschuldigten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nachzukommen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 3. Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung

Der von dem Kläger geltend gemachte Zahlungsanspruch kann nach Auffassung des BGH jedoch unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung als Schadensersatzanspruch begründet sein. Der Rechtsanwalt sei nämlich seiner bereits vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bestehenden dahingehenden Belehrungspflicht nicht nachgekommen, dass er auch ohne den Abschluss der ...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / 2. Terminsgebühr für die Teilnahme an der Hauptverhandlung

Hier ist vorgesehen, dass der Anwalt für jeden Hauptverhandlungstag eine Terminsgebühr erhält. Insoweit liegt also eine Ausnahme zu § 15 Abs. 2 RVG vor, wonach in derselben Angelegenheit eine Gebühr nur einmal verdient werden kann. Das System bei allen Hauptverhandlungsgebühren ist dasselbe. Für den Wahlanwalt ist ein Gebührenrahmen vorgesehen und für den Pflichtverteidiger e...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / c) Auswahl nach allgemeinen Regeln

Für die Auswahl der weiteren Pflichtverteidiger gelten die allgemeinen Regelungen. Auch vor deren Bestellung muss der Beschuldigte Gelegenheit haben, konkrete Verteidiger zu bezeichnen. Hinweis: Die mitunter anzutreffenden Versuche einzelner Gerichte, die Auswahl der Sicherungsverteidiger selbst zu steuern, um, sozusagen als "Ausgleich" für den möglicherweise eher unbequemen ...mehr

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AGS 9/2017, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. I. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Rückzahlung der am 21.6.2012 durch ... und am 13.7.2012 durch ... in bar an den Beklagten übergebenen 5.000,00 EUR, insgesamt also 10.000,00 EUR aus abgetretenem Recht. Der Anspruch ergibt sich jedenfalls aus § 812 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 398 ...mehr

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ZAP 1/2025, Bemessung der R... / I. Allgemeines

§ 14 Abs. 1 RVG regelt, wie der Rechtsanwalt, der Satz- oder Betragsrahmengebühren erhält, die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt. Hier ist nicht der Raum, alle mit § 14 RVG zusammenhängenden Fragen darzustellen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die „richtige” Bemessung der (angemessenen) Rahmengebühren. Wegen weiterer Einzelheiten zu § 14 RVG wird ...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / a) Umfangsverfahren

Nunmehr bestimmt § 144 Abs. 1 StPO n.F., dass dem Beschuldigten bis zu zwei Pflichtverteidiger zusätzlich bestellt werden können, wenn dies zur Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens, insb. wegen dessen Umfang oder Schwierigkeit erforderlich ist. Hinweis: Wann eine Sache besonders schwierig oder besonders umfangreich ist, hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Eine so...mehr

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ZAP 1/2026, Überblick über ... / 4. Rechtsprechungsübersicht zu Beiordnungsgründen

Der Verfasser hat in ZAP 2025, 162 ff. über Rspr. zum Recht der Pflichtverteidigung berichtet. Hier wird weitere Rspr. vorgestellt, wobei sich aber auf die Rspr. zu den Beiordnungsgründen beschränkt wird (s. im Übrigen Burhoff, StRR 10/2025, 5 ff. und StRR 11/2025, 6 ff.; Burhoff, StraFo 2025, 250 ff.). Die vorgestellten Entscheidungen stehen, soweit sie nicht auch in Fachze...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 5. Verfahren der Bestellung

Für das Verfahren der Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 141 Abs. 3 S. 4 StPO gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln (vgl. zum Verfahren der Pflichtverteidigerbestellung Burhoff, EV, Rn 3016 ff.). Der Richter entscheidet in den Fällen der richterlichen Vernehmung von Amts wegen, ein Antrag des Beschuldigten ist nicht erforderlich. Liegen die Voraussetzungen für...mehr

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ZAP 1/2026, Überblick über ... / 3. Dauer der Pflichtverteidigerbestellung

Nach § 143 Abs. 1 StPO endet die Bestellung des Pflichtverteidigers mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Ausnahmen sind nur für das abgetrennte Einziehungsverfahren (§ 423 StPO) und die nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 460 StPO), nicht aber für das Wiederaufnahmeverfahren vorgesehen (OLG Hamm, Beschl. v. 2.7.2025 – 1 Ws 171/25). Etwas anderes gilt auch ...mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps... / IV. Rechtsmittelverfahren

Von ggf. weit reichender Bedeutung ist eine Verfügung des Vorsitzenden des 2. Strafsenats des BGH (Verf. v. 25.9.2014 – 2 StR 163/14, NJW 2014, 3527 = StRR 2015, 25; zur Aufnahme in BGHSt vorgesehen). In der Verfügung hat der Vorsitzende zur Notwendigkeit der Teilnahme eines Verteidigers in der Revisionshauptverhandlung Stellung genommen. In der Revisionshauptverhandlung war...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / c) Richterliche Vernehmungen (Fall 2)

§ 141 Abs. 3 S. 4 StPO gebietet in Fall 2 die Bestellung eines Verteidigers, "wenn die Mitwirkung eines Verteidigers aufgrund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint". Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Bestellung obligatorisch und unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 und Abs. 2 StPO. Die Bestellu...mehr

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ZAP 14/2018, Verfahrenstipp... / 1. Terminsverlegung

Grundsätzlich hat ein Angeklagter (immer) das Recht, sich in einem Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen. Auf diesen zu begrüßenden allgemeinen Satz hat der 1. Strafsenat des BGH in seinem Beschluss vom 21.3.2018 (1 StR 415/17, NJW 2018, 1698 f. = StRR 5/2018, 2) noch einmal hingewiesen. Der Angeklagte hatte sich mit der Verfahrensrüge...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps... / cc) Gesamtfreiheitsstrafe

Die Schwelle von einem Jahr Freiheitsstrafe gilt auch bei der (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung (LG Berlin, Beschl. v. 21.9.2023 – 517 Qs 33/23; LG Neubrandenburg, Beschl. v. 10.10.2023 – 23 Qs 110/23; s.a. LG Halle, Beschl. v. 18.11.2022 – 10a Qs 123/22, StraFo 2023, 98; LG Kiel, Beschl. v. 14.1.2022 – 5 Qs 95/21, StV-S 2023, 35 [Ls.]; LG Münster, Beschl. v. 22.8.2023 –...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 1. Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung

Der BGH hat zunächst auf seine Rechtsprechung verwiesen, wonach der gerichtlich zum Verteidiger bestellte Anwalt nicht gehindert ist, eine Honorarvereinbarung zu treffen (BGH AnwBl. 1980, 465). Die Vorschrift des § 3a Abs. 3 RVG, wonach Vereinbarungen mit dem im Wege der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt nichtig sind, greift nach Auffassung ...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / 5. Verteidigerwechsel, § 143a StPO

Bislang enthielt das Gesetz lediglich eine Regelung über die Entbindung des Pflichtverteidigers für den Fall, dass demnächst ein anderer Verteidiger gewählt wird und dieser die Wahl annimmt (§ 143 StPO a.F.). Damit waren wesentliche Probleme wie das "Hinausdrängen" des Pflichtverteidigers (hierzu Hillenbrand ZAP F. 22, 851, 859) ungeregelt. Diesen Zustand hat der Gesetzgeber...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 3. Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)

Auch Verteidiger können Wertgebühren verdienen, und zwar nach den Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV RVG . Nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch die Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat in der Praxis die Bedeutung der Nrn. 4142, 5116 VV RVG zugenommen (dazu aus neuerer Zeit Burhoff RVGreport 2019, 82; Klüsener JurBüro 2018, 169). Die Höhe der Gebühren richte...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / 2. Nach der Beiordnung/bei Entpflichtungsanträgen

Autor: RiLG Thomas Hillenbrand, Stuttgart ZAP F. 22, S. 851–862mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 5. Schaden

Abschließend hat der BGH darauf hingewiesen, dass ein möglicher Schaden des Klägers darin bestehen kann, dass er bei der schuldhaft unterbliebenen Aufklärung durch den Pflichtverteidiger so zu stellen ist, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsschluss maßgeblichen Umstände gestanden hätte. Insoweit könne deshalb der vom Kläger geltend gemachte Zahlungsanspruch einen ...mehr

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ZAP 12/2019, Kostenerstattung: Sicherungsverteidiger

(OLG Celle, Beschl. v. 10.9.2018 – 1 Ws 71/18) • Die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten umfassen die Erstattung der Wahlverteidigergebühren für zwei ihm beigeordnete Pflichtverteidiger, wenn die Bestellung des zusätzlichen Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens unter Fürsorgegesichtspunkten (als sog. Sicherungsverteidiger) erfolgte. ZAP EN-Nr. 380...mehr

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ZAP 12/2025, Pauschgebühr: Unzumutbarkeit bei Zahlungen Dritter und kommerzieller Zweitverwertung

(OLG München, Beschl. v. 29.4.2025 – 1 AR 392/24) • Bei der Gewährung einer Pauschgebühr ist für die Bewertung, ob die gesetzlichen Gebühren zumutbar sind, eine Gesamtbetrachtung des Verhältnisses zwischen den vom Anwalt erbrachten Tätigkeiten einerseits und den gesetzlichen Gebühren sowie etwaigen zusätzlichen Zahlungen des Mandanten oder Dritter an den Anwalt andererseits ...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / IV. Rechtsmittel

Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform war die Änderung des Rechtsmittelrechts dahingehend, dass anstelle der „einfachen” Beschwerde nunmehr die sofortige Beschwerde statthaft ist, §§ 142 Abs. 7, 143 Abs. 3, 143a Abs. 4, 144 Abs. 2 S. 2 StPO. Es ist also nunmehr die einwöchige Beschwerdefrist zu beachten. Gleich geblieben ist indes, dass es für die Zulässigkeit des Rechts...mehr

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ZAP 1/2019, Anwaltsmagazin / 3 Auch Richter wollen Änderungen bei der notwendigen Verteidigung

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt den Gesetzentwurf zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung in weiten Teilen. Wie schon der Deutsche Anwaltverein (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 24/2018, S. 1267) begrüßt es die Richtervertretung, dass es bei den bewährten Instrumenten der Pflichtverteidigung und der Bestellung eines Rechtsbeistands bleiben soll. Allerdings si...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 3. Bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt mit Auftrag

War der Rechtsanwalt vor seiner Beiordnung oder Bestellung vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung beauftragt, sodass nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das bisherige Recht anzuwenden ist, so bestimmt sich auch die in derselben Angelegenheit aus der Staatskasse zu beanspruchende Vergütung nach bisherigem Recht. Somit kommt es in dieser Fallgestaltung weder auf den Zeitpunkt der ...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / d) Längenzuschläge

Eine Besonderheit für den Pflichtverteidiger enthalten die Nrn. 4111, 4112, 4117, 4118, 4123, 4124, 4128, 4129, 4134, 4135 VV RVG. In diesen Vorschriften wird dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt zusätzlich zur jeweiligen gerichtlichen Terminsgebühr eine Zusatzgebühr – ein Längenzuschlag – gewährt. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme des Rechtsanwalts...mehr

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ZAP 22/2018, Folgen des Aus... / 4. Vertretungsvollmacht

Für das Stellen des Entbindungsantrags, ggf. noch in der Hauptverhandlung (vgl. unten IV. 2. b cc), bedarf der Verteidiger eine über die Verteidigungsvollmacht hinausgehende Vertretungsvollmacht (st. OLG-Rspr., vgl. u.a. KG zfs 2015, 468; VRR 2014, 435; OLG Bamberg DAR 2009, 155; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 353 [Ls.]; zfs 2004, 42; OLG Köln NStZ 2002, 268; jeweils m.w.N. aus der ...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 6. Übergangsrecht (§ 60 RVG)

Die frühere Übergangsregelung in § 60 RVG a.F. ist in der Praxis kritisiert worden, weil sie zu Nachteilen bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind, führte. Daher hat man § 60 Abs. 1 S. 1 RVG neu gefasst, wobei sich im Gesetzgebungsverfahren Änderungen ergeben haben. Dazu an dies...mehr