Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Republik Moldau entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Renten- und Unfallversicherung. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses handeln....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Albanien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Albanien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich muss die Dauer dieser Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gelten für eine Person weiter die deutschen Rechtsvorschriften, gelten diese auch im Bereich der Pflegeversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Dänemark wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Dänemark...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Luxemburg wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung von geringfügigen Beschäftigungen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Luxembu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-albanischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 5.2 Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Seit dem 1.6.2022 an werden geflüchtete Personen aus der Ukraine in den Anwendungsbereich des SGB einbezogen und erhalten in der Regel entsprechende Leistungen. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Personen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) bzw. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (seit 1.1.2023) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-moldauischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Österreich wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es nur bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Österreich u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 7.1 Arbeitsförderung

Sind aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung anzuwenden, muss geprüft werden, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung handelt. Ist dies der Fall, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Ber...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.2 Beginn und Ende innerhalb eines Kalendermonats

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist in der Zeit vom 1.12. bis 8.12. gegen ein Arbeitsentgelt i. H. v. 220 EUR als Krankheitsvertretung in einem Supermarkt beschäftigt. Anschließend arbeitet sie vom 11.12. bis 23.12. auf dem Weihnachtsmarkt. In dieser Beschäftigung erzielt sie ein Arbeitsentgelt i. H. v. 390 EUR. Der diesbezügliche Arbeitsvertrag wurde bereits im November ges...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 650 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.4 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Mit Beschäftigungsbeginn vereinbart eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung i. H. v. 150 EUR zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 680 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Entgelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 8 Jahren als Hausmeister für 400 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 15 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 6 Pflegeversicherung

6.1 Privat Pflegeversicherte Die von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreiten Arbeitnehmer, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss für ihre private Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 6.1 Privat Pflegeversicherte

Die von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreiten Arbeitnehmer, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss für ihre private Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Pflegevers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11 Zuwendung von Pflegegeld (§ 13 Abs. 1 Nr. 9a ErbStG)

Rz. 62 Im Zuge der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung mit dem Gesetz vom 26.5.1994[1] wurden die Befreiungsvorschriften des § 13 ErbStG durch das Gesetz vom 11.10.1995[2] mit Wirkung zum 1.4.1995 um die Steuerbefreiung für die Weitergabe des gesetzlichen Pflegegelds gem. § 13 Abs. 1 Nr. 9a ErbStG ergänzt. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2, § 37 Abs. 1 SGB XI können pflegebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 6.2 Freiwillig Krankenversicherter

Beschäftigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung[1] versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Pflegeversicherungsbeiträge. Der Zuschuss wird aus 1,7 % (bis 30.6.2023: 1,525 %), im Bundesland Sachsen aus 1,2 % (bis 30.6.2023: 1,025 %), des Arbeitsentgelts errechnet. Zum Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 1 Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind (Fremdgeschäftsführer)

Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, werden aufgrund eines mit der GmbH abgeschlossenen Dienstvertrags in einem fremden Betrieb tätig. Sie erhalten teilweise eine gewinn- und verlustunabhängige Vergütung. Solche Fremdgeschäftsführer gehören als leitende Angestellte zu den Beschäftigten. Das gilt selbst, wenn die Geschäftsführer in ihrer Tätigkeit weitgehend weisung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausgewerbetreibende / 3 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständige sind Hausgewerbetreibende in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Hausgewerbetreibende sind in aller Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die Pflegeversicherung wird von der jeweiligen Krankenversicherung durchgeführt. In der Pflegev...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 106a Zuschuss zur Pflegeversicherung

§ 106a, der durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in das SGB VI eingefügt worden war, ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.3.2003 (BGBl. I S. 3013) mit Wirkung zum 1.4.2004 gestrichen worden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.2 Beitragsübernahme/Zuschussregelung zur privaten Pflegeversicherung nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 28 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 1 bezieht für eine Beitragsübernahme zur privaten Pflegeversicherung den Personenkreis nach § 22 Abs. 1 SGB XI ein. Das sind freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, denen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit privat abzusichern. Es wird jedoch allgemein kein Anwendungsbereich für di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.1 Systematik der Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 12 Grundsätzlich sind auch Bezieher von Alg in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle Personen einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI). Damit sind Bezieher von Alg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.4 Mitglieder von Solidargemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 45 Seit dem 1.7.2023 werden auch Mitglieder von Solidargemeinschaften (§ 176 Abs. 1 SGB V) in die Beitragsübernahme nach § 174 einbezogen. Für die Krankenversicherung gelten Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 entsprechend. Für die Pflegeversicherung (§§ 21a Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 4a SGB XI) gelten Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Rz. 46 Personen sind gr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.3 Umfang des Anspruchs nach Abs. 2

Rz. 39 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen nach Maßgabe des § 174 übernimmt. Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Einbezogen sind insoweit allerdings nur Zahlungsverpflichtungen des Leistungsempfängers gegenüber einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Gegenüber anderen Institutionen, etwa einem Unternehmen zur pri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 174 gehört seit dem 1.4.2012 zum Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels mit den Ergänzenden Regelungen zur Sozialversicherung. Sie folgte damit der Vorschrift des § 207a zur Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, die zu demselben Zeitpunkt zusammen mit den übrigen Vorschriften des Sechsten Kapitels a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.3 Übernahmeanspruch nach Abs. 1 und Rechtsfolgen nach Abs. 3

Rz. 33 Abs. 1 setzt für die Übernahme von Beiträgen zunächst voraus, dass Alg bezogen wird. Der Bezug anderer Leistungen nach dem SGB III begründet keinen Übernahmeanspruch, insbesondere nicht das Übergangsgeld (vgl. aber § 173 und auch § 258 SGB V). Das in relevanten Vorschriften des SGB V noch aufgeführte Unterhaltsgeld ist als Leistung zum Lebensunterhalt nicht mehr Gegen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.1 Einführung

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 den Begriff des Versicherten als Voraussetzung für die Meldepflicht gewählt, obwohl die Regelung konzeptionell an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 Abs. 1 anknüpft (dazu auch Rz. 27). Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger ist gehalten, der Einzugsstelle (Krankenkasse – vgl. § 28h Abs. 1) jeden in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.2 Zahlstellenmeldeverfahren und Antragsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Vorschrift gibt in Variante 1 vor, dass Satz Nr. 3 und 4 auch für das Zahlstellenmeldeverfahren gelten. Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der für den Versorgungsempfänger zuständigen Krankenkasse die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs (§ 202 Abs. 1 SGB V). Auf dieser Grundlage ermittelt die Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2.1.1 Irrtümliche Annahme von Versicherungspflicht

Rz. 3 Die Wirksamkeit zur Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt u. a. eine Versicherungsberechtigung voraus, die sich im Einzelnen aus §§ 1 bis 4, 229 oder 229a ergibt. Beiträge wurden in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt, wenn die Voraussetzungen für das Eintreten von Versicherungspflicht (§§ 1 bis 4, 229, 229a) entwed...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.11 Meldungen nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 (§ 28a Abs. 4a)

Rz. 123 Soweit bei einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung die Einzugsstelle auf Grundlage eingegangener Entgeltmeldungen nicht ausschließen kann, dass die in dem sich überschneidenden Meldezeitraum erzielten Arbeitsentgelte die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten (§ 22 Abs. 2 SGB IV), fordert sie den Arbeitgeber von Amts ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.1 Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 erhält Hilfe zum Lebensunterhalt, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus seinem Einkommen und Vermögen, bestreiten kann. Die Vorschrift ist eine Konkretisierung des in § 2 Abs. 1 verankerten Nachranggrundsatzes. Rz. 8 Was der notwendige Lebensunterhalt ist, beschreibt § 27a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / 3 Summenbeitragsbescheid für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Wurde das Wahlrecht zur Krankenversicherung nicht ausgeübt, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers zu der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers in Anlehnung an die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Seit 1.1.2022 bis laufend gelten folgende Zuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Ermittlung des Arbeitseinkommens im Referenzzeitraum

Rz. 22 Zur Berechnung des Zuschusses ist zunächst das Nettoeinkommen der Frau im Referenzzeitraum zu bestimmen. Referenzzeitraum sind bei – üblicher – monatlicher Abrechnung die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Frau bis zum Beginn der Schutzfrist gearbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / 1 Zusammenhang Lohn- und Finanzbuchhaltung

Auf den Lohnkonten werden sämtliche Bezüge der Arbeitnehmer monatlich dokumentiert. Dazu gehören bspw. Löhne und Gehälter, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Zuschüsse und Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersvorsorge, Zulagen, pauschal versteuerte Leistungen wie z. B. Erholungsbeihilfen, (alte) Direktversicherungen, Fahrtkostenzuschüsse, steuerfreie Bezüge. Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in den einzelnen Zweigen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. I. d. R. werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, z. B. Geringverdiener (zur Berufsausbildung Beschäftigte mit bis zu 325 EUR A...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.5 Weitere Formen der Sachbezüge laut BMF

In seinem Schreiben vom 15.3.2022 fasst das BMF (Rz. 5 ff.) auch die möglichen Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 S. 3 EStG zusammen. Hiernach gehören folgende Leistungen des Arbeitgebers zu den Sachbezügen: die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.7 Beispiele für Geldleistungen gem. BMF

Nicht um Sachbezüge handelt es sich nach Ansicht des BMF (Rz. 18 ff. des vorgenannten BMF-Schreibens) hingegen z. B. bei: Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für eine durch ihn abgeschlossene Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung für welche der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt, im Inland gültigen gesetzlichen Zahlungsmitteln, zweckgebundenen Geldleistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pfändungen nach dem SGB (§§ 54, 55 SGB I)

Rz. 59 §§ 54, 55 SGB I gewähren einen speziellen Pfändungsschutz für Sozialleistungsansprüche. § 54 Abs. 1 SGB I regelt dabei die Pfändbarkeit von Dienst- und Sachleistungen und § 54 Abs. 2–5 SGB I die von Geldleistungen. § 55 SGB I betrifft die Kontenpfändung. Ansprüche nach § 54 SGB I können z. B. Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung, Leistungen für Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 6.2.1 Allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge

Die hälftige Verteilung der Beitragslast gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge. Deshalb tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung die Beiträge grundsätzlich zu je 1,7 %. Soweit Versicherte den Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in Höhe von 0,6 % zu zahlen haben, tragen sie diesen Beitragszuschlag allein. Somit beträgt bei Kinderlosigkeit des Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 7.1 Zuständige Krankenkasse

Zuständige Krankenkasse für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist für versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung auf einer Pflichtversicherung oder auf einer freiwilligen Versicherung beruht. Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist die M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.11.5 Direktes Regionales Einkommen

Wie dargestellt, beinhaltet die direkte regionale Wertschöpfung bereits den regionalen Personalaufwand der von dem Kundenunternehmen Beschäftigten. Für die Ermittlung des regionalen Einkommens der Beschäftigten im Sinne des verfügbaren Netto-Einkommens für (Konsum-) Ausgaben ist das regionale Brutto-Einkommen um die nichtdispositiven Abzüge zu korrigieren. Vereinfacht kann au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 17 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied der Techniker KK (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 1,2 %). Der Beitragssatz der Renten...mehr