Fachbeiträge & Kommentare zu Mietmangel

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Mietmängel von A-Z

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / V. Zusammenfassung und Ratschläge für die Praxis

Aus Sicht des Vermieters, der aufgrund von Mietrückständen eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen hat, welche er klageweise verfolgt ist, zu berücksichtigen, dass der sich Mietmängel berufene Wohnungsmieter durch eine kombinierte Anwendung des Mietminderungsrechts nach § 536 Abs. 1 BGB und der auf Mängelbeseitigung gestützten Zurückbehaltungsrechte...mehr

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Altbau – Abgesenkter Parket... / 1 Leitsatz

Ein abgesenkter Parkettboden ist im Altbau eine übliche Erscheinung und kein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigt.mehr

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / 2. Erforderlicher Mietervortrag bei Mängeln

Der Mieter, der sich im Rahmen einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs auf eine Mietminderung beruft, ist für das Vorliegen eines mehr als unerheblichen Mietmangels nach den allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweisverpflichtet. Der Mieter muss daher in einem ersten Schritt substantiiert darlegen, dass, in welcher Zeit und in welchem Umfang ein konkret bezeichneter Mi...mehr

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Altbau – Abgesenkter Parket... / 4 Die Entscheidung

Gleiches gilt nach einem neuen Urteil des AG München für einen abgesenkten Parkettboden. Auch dies stellt im Altbau eine übliche Erscheinung und keinen Mietmangel dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigen würde.mehr

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / III. Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache (§ 536 Abs. 1 BGB)

Voraussetzung einer Mietminderung nach § 536 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass der tatsächliche Zustand der Mietsache negativ von der durch Vertrag oder Verkehrssitte definierten Sollbeschaffenheit abweicht, so dass der Mieter an der Ausübung seines mietvertraglichen Gebrauchs mehr als nur unerheblich gehindert wird (ganz h.M. vgl. BGH, Urt. v. 29.4.2015 – VIII ZR 197/14; Staudinger...mehr

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ZAP 8/2021, Das Recht des M... / IV. Zusammenfassung und Ratschläge für Praxis

Der Problemkreis von Mängelbeseitigung und Mietminderung macht einen Großteil der mietrichterlichen Tätigkeit am Amtsgericht aus, wobei die reine Klage auf Mängelbeseitigung nur selten vorkommen. Sehr häufig sind aber Konstellationen, in denen ein Mieter mit zu viel gezahlter Miete in der Vergangenheit aufgrund einer Minderung mit Mietrückständen aufrechnet, ein Zurückbehalt...mehr

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ZAP 8/2021, Das Recht des M... / aa) Schadensersatz nach § 536a Abs. 1 BGB

Der Mieter kann nach § 536a Abs. 1 BGB Schadensersatz von seinem Vermieter verlangen, wenn ein Mangel der Mietsache vorliegt, wobei die für eine Mietminderung erforderliche Erheblichkeitsschwelle nicht vorliegen muss (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O., § 536 BGB Rn 53 und 403). Die allgemeinen Vorschriften des Schadensersatzes nach §§ 280 ff. BGB (insb. die Verletzung von...mehr

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / 3. Sekundäre Darlegungslast des Vermieters

Sofern ein ausreichend substantiierter Vortrag des Mieters zu einem Mangel vorliegt, muss der Vermieter aufgrund der ihn treffenden sekundären Darlegungs- und Beweislast ebenfalls substantiiert vortragen und ggf. unter Beweis stellen, warum kein (erheblicher) Mangel vorhanden ist, er bestehende Mängel endgültig behoben hat und/oder gesetzliche Ausschlusstatbestände (z.B. §§ ...mehr

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ZAP 6/2023, Rechtsprechungs... / 3. Schadensersatz bei Einmann-GmbH

Für den auf einen Mietmangel gestützten Schadensersatzanspruch des Mieters, der Alleingesellschafter einer GmbH ist, kommt es auch dann nur auf seine Vermögenslage – und nicht auf die „seiner” GmbH – an, wenn der Schaden aus einem Auftragsverhältnis resultiert, bei dem die GmbH Auftraggeberin und der Alleingesellschafter Auftragnehmer ist (BGH GE 2022, 901 = NZM 2022, 713 = ...mehr

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ZAP 3/2021, Kündigung von W... / ii) Einzelfälle

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ZAP 9/2021, Neuere Entwickl... / III. Pacht und Miete

Bezugsverpflichtung bei Pachtvertrag: Eine Brauerei, die Gaststätten verpachtet, darf im Gegenzug eine vertragliche Bierbezugspflicht vereinbaren. Das stellt keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB dar. Auch weitere, den Gastwirt belastende Klauseln – wie ein Mindestbezug, Ausgleichszahlungen im Fall, dass der Mindestbezug unterschritten wird, eine eventuell dar...mehr

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / 5. Vorliegen eines unverschuldeten Rechts- oder Tatsachenirrtums des die Miete mindernden Mieters

Das in früherer Zeit geltende Mieterschutzgesetz sah in § 3 Abs. 2 MSchG eine Regelung vor, welche den Mieter vor einem unverschuldeten Zahlungsverzug infolge rechtsirrig erhobener Mietminderungs-, Zurückbehaltungsrechte und/oder Aufrechnungserklärungen schützte. Diese Regelung wurde sodann nicht in das BGB übernommen. Nach überkommener Meinung ist § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB...mehr

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / 6. Abdingbarkeit des Zurückbehaltungsrechts

Der formularvertragliche Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Mietsache ist bei einem Wohnraummietverhältnis wegen § 309 Nr. 2b) BGB unwirksam, sowohl was § 320 BGB als auch was § 273 BGB betrifft. Aufgrund der synallagmatischen Verpflichtung ist der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts aus § 320 BGB nach § 309 Nr. 2a) BGB grundsätzlich ausgeschlossen, ...mehr

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ZAP 12/2020, Die Eigenbedar... / b) Höhe der Nutzungsentschädigung

Der Vermieter kann demgemäß nach § 546a Abs. 1 Alt. 1 BGB als Mindestentschädigung die vertraglich vereinbarte Miete verlangen, wobei diese grds. dem Betrag entspricht, der vertraglich zur Zeit der Beendigung des Mietverhältnisses zu entrichten war (Schmidt-Futterer/Streyl, 14. Aufl. 2019, § 546a BGB Rn 54). Das Vorliegen von Mietmängeln schon vor Mietvertragsbeendigung führ...mehr

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ZAP 19/2017, Lärmschutz im ... / 4. Sport- und Freizeitlärm

Nach der 18. BImSchV sind sowohl für Sport- wie auch für Freizeitanlagen spezielle Regelwerke vorhanden, um Geräuschimmissionen zu beurteilen (s. oben II.). Diese Regelungen sind der TA-Lärm nachempfunden, berücksichtigen aber die Besonderheiten von Freizeitanlagen. Denn dort treffen in besonderem Maße die Interessen der Nutzer und der betroffenen Anwohner häufig aufeinander...mehr

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ZAP 2/2024, Unbekleideter Vermieter im Hof: Kein Grund für Mietminderung

(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 18.4.2023 – 2 U 43/22) • Sonnt sich der Vermieter unbekleidet auf dem Grundstück, so wird hierdurch die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt, wenn keine gezielte Einwirkung beabsichtigt ist. Hinweis: Ein Minderungsgrund wegen nachteiliger Einwirkung i.S.e. Mietmangels wird durch das Sonnenbad des Vermieters nicht begründet. Gr...mehr