Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.10 Todesmonat

Rz. 29 Ein für den Todesmonat laufend gezahltes Arbeitsentgelt ist regelmäßig voll anzurechnen und nicht tageweise aufzuteilen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.6). Das gilt allerdings nicht, wenn das Arbeitsentgelt die für diesen Kalendermonat geltende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. In diesen Fällen ist für die Berechnung der Entgeltpunkte das –...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.18 Freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge

Rz. 36 Freiwillige Beiträge vor 1957 neben Pflichtbeiträgen oder weiteren freiwilligen Beiträgen erhalten den vollen Wert an Entgeltpunkten aus Anl. 3 zum SGB VI (Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen), unabhängig von einer möglichen Begrenzung der Pflichtbeiträge auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.4 Beschäftigung im Übergangsbereich – Hochrechnungszeitraum (Satz 3)

Rz. 93 Bei dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 4 Satz 3 handelt es sich um eine Folgeänderung zu dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 1a (BT-Drs. 19/5586 S. 19; GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Historie; vgl. auch BR-Drs. 557/18). Wenn es sich um eine Beschäftigung im Übergangsbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

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Sommer, SGB V § 87c Transpa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bericht und Informationspflicht Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet die KBV, für jedes Quartal, zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums, und für jede KV einen Bericht zu veröffentlichen über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, die Bereinigungssummen (z. B. aufgrund von Selektivverträgen) und über das Honorar je Arzt und je Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.5 Geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 22 Für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung werden keine Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß §§ 70 Abs. 1, 256a Abs. 1, sondern Zuschläge an Entgeltpunkten nach den §§ 76b, 264b ermittelt. Der Gesetzgeber hat insoweit die Regelung über die Versicherungsfreiheit bei Beschäftigten nach § 8 SGB IV in § 5 Abs. 2 ab dem 1.1.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 § 70 hat zunächst die Funktion einer Umsetzungsnorm, der in § 63 Abs. 1 und Abs. 2 niedergelegten Grundsätze (vgl. Komm. zu 63). Sinn des § 70 ist daher insbesondere dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen und das Lebensleistungsprinzip real in der Rente und dessen Rangwert zu spiegeln. Das im Rentenrecht herrschende Äquivalenzprinzip ergibt sich aus § 63 Abs. 1. Das...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.7 Rundung der Entgeltpunkte

Rz. 24 Die Berechnungsgrundsätze ergeben sich aus §§ 121 bis 124. Die Arbeitsentgelte bzw. Beitragsbemessungsgrundlagen werden centgenau berücksichtigt; die Berechnungen werden nach § 121 Abs. 1 auf 4 Dezimalstellen durchgeführt; nach § 121 Abs. 2 wird die letzte Dezimalstelle nur dann um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würd...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.2 Gutschrift von Entgeltpunkten – Zusammentreffensregelung (Buchst. b)

Rz. 78 Abs. 3a Buchst. b sieht eine Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte – je Kalendermonat 0,0278 – für die Fälle vor, in denen Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein weiteres Kind zusammenfallen. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (BT-Drs. 14/4595 S. 48): "Damit wird insbesondere der Situation derjenigen Rechn...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.12 Menschen mit Behinderungen

Rz. 30 Bei Menschen mit Behinderungen ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 162 Nr. 2 das Arbeitsentgelt mindestens in Höhe von 80 % der monatlichen Bezugsgröße als Beitragsbemessungsgrundlage heranzuziehen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.9).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.2 Fiktion (Satz 2)

Rz. 60 Die so ermittelten zusätzlichen Entgeltpunkte gelten als Entgeltpunkte für vollwertige Pflichtbeiträge nach dem 31.12.1991 und haben damit unmittelbar Einfluss auf die Gesamtleistungsbewertung (vgl. § 54 Abs. 2, § 71). Dadurch wird sichergestellt, dass Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt im Rahmen von § 262 nicht zu ermitteln sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.4 Lohnabzugsverfahren

Rz. 21 Abs. 1 der Vorschrift gilt für Arbeitnehmerpflichtbeiträge im sog. Lohnabzugsverfahren (ab 1.7.1942 in der Angestelltenversicherung, ab 29.6.1942 in der Arbeiterrentenversicherung; seit 1.1.2005 einheitliche Bezeichnung: allgemeine Rentenversicherung) sowie für Pflichtbeiträge von Selbständigen und freiwillige Beiträge, die ab 1977 auf bargeldlose Weise zunächst nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 97 Als Ausfluss der in § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X statuierten Begründungspflicht ist es erforderlich, dass die Rentenversicherungsträger im Rentenbescheides auch die Berechnung der Entgeltpunkte als Kernbestandteil für die Berechnung der Rentenhöhe mitteilen (zutreffend SG Dresden, Urteil v. 23.1. 2020, S 35 R 536/19; zustimmend auch Rieker, jurisPR-SozR 9/2020 Anm. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1 Grundsätze der Rentenberechnung

1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.9 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 28 Entgeltpunkte für Beiträge von sog. Mehrfachbeschäftigten (Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Kalendermonats) sind aus jeder der Beitragsbemessungsgrundlagen zu ermitteln (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.17).mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.4 Rechtsfolgen der Neufeststellung

Rz. 29 Zu den Auswirkungen bei der Berechnung der neu festzustellenden Rente vgl. GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 6.4.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1)

2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.9 Verfassungsrecht

Rz. 40 Die Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente (§ 75 Abs. 1) ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6 Sondermeldung beitragspflichtiger Einnahme bei Rentenantragstellung (Abs. 4)

2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1) Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5 Zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten (Abs. 3a)

Rz. 61 Abs. 3a sieht unter der Voraussetzung, dass mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungszeiten und für Zeiten der Pflege eines Kindes ab 1.1.1992 vor. 2.5.1 Zusätzliche Entgeltpunkte bei Kindererziehung oder Pflege (Satz 1) Rz. 62 Zusätzliche Entgeltpunkte nach dieser Vorschrift werden ermittelt od...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.2 Formel

Rz. 19 Es gilt die Formel nach Abs. 1 Satz 1: Entgeltpunkte = Beitragsbemessungsgrundlage: Durchschnittsentgelt (für dasselbe Kalenderjahr). Zur Ermittlung der EP ist die Beitragsbemessungsgrundlage jeweils durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr zu teilen.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.2 Kinderberücksichtigungszeiten

Rz. 65 Berücksichtigungszeiten kommen für Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr in Betracht (vgl. hierzu Komm. zu § 57).mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Weitgehend gleichgelagerte Vorgängervorschriften finden sich in § 1255 Abs. 3 und 8 RVO, in §§ 30 Abs. 3 und 32 Abs. 8 AVG und in §§ 53 Abs. 3a und 54 Abs. 10 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1) 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn – ein Überblick Rz. 7 Entgeltpunkte sind für die nach Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) wie folgt zu ermitteln: bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, § 240 vom Eintritt der Erwerbsminderung an, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 6 und bei Erziehungsr...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4 Beiträge aus Wertguthaben (Abs. 3)

2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1) Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkom...mehr

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Sommer, SGB V § 87c Transpa... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) in das SGB V eingefügt. Sie ist zuletzt aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.2 Geringfügigkeitsgrenze bei Selbstständigen (Satz 2)

Rz. 42 Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) wurde in § 5 Abs. 2 mit Wirkung zum 1.10.2022 ein neuer Satz 2 eingefügt. Rz. 43 Regelungsgegenstand ist die Festlegung eines fixen Zeitpunktes zur Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze für selbstständi...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.3 Berechnungsbeispiele – Bewertung von Kindererziehungszeiten

Rz. 54 Praxis-Beispiel Das Kind ist am 6.10.2011 geboren. Kindererziehungszeiten waren vom 1.11.2011 bis 31.10.2014. Die Versicherte hat am 1.6.2012 eine Beschäftigung aufgenommen:mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der in § 255e Abs. 1 geregelten Haltelinie "Steuern" ist die Sicherung eines Rentenniveaus, welches 48 % vor Steuern nicht unterschreiten darf. Sie wirkt damit als Untergrenze ("Haltelinie") bei der Rentenanpassung. Das dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vor Altersarmut (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII i. V. m.§ ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.7 Altersrenten und Renten wegen Todes – Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Rz. 33 Abs. 1 stellt ab auf den Beginn des Bezugs der einschlägigen Altersrente. Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) werden daher lediglich längstens bis zum Beginn einer Rente wegen Alters (Ausnahme: Entgeltpunktezuschlag nach § 76d) oder wegen Todes ermittelt. Hinzu kommen für Renten wegen Todes ggf. Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit. Dies ergibt sich aus Abs. 1 der Vorschrif...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1)

Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers, die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.3 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 20 Bei den Pflichtversicherten bestimmen sich die maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlagen nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, bestimmt sich nach dem Recht, das zur Zeit der Beitragsentrichtung galt. Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt für die Ermittlung der Entgeltpunkte solcher Zeiten, für die Beiträge im Lohnabzugsverfahren. Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5 Renten wegen voller Erwerbsminderung – Recht auf Neufeststellung (Abs. 3)

Rz. 23 Weiterhin sieht Abs. 3 die Ermittlung weiterer Entgeltpunkte auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vor, wenn Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Leistungsfalls vorliegen. Dies gilt aber nur auf Antrag. Rz. 24 Abs. 3 betrifft ausschließlich Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrenten). Sie kö...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 26 Erfasster Personenkreis des Rechts auf Neubestellung sind insbesondere Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung i. S. d. § 43 Abs. 2 (in der Praxis der DRV wird dabei kein neuer Leistungsfall geprüft, weil die DRV davon ausgeht, dass weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt; GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 6.1). Begünstigt können weiter au...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 41 Ein Wechsel in eine andere Rente wird durch § 75 Abs. 4 HS 2 SGB VI in Abweichung von § 34 Abs. 4 ausnahmsweise für den Fall zugelassen, dass Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X nach dem Beginn der (ersten) Rente aufgrund eines Schadensereignisses vor (erstem) Rentenbeginn gezahlt worden sind: BSG, Urteil v. 13.12.2017, B 13 R 13/17 R , Rz. 15. Die Nichtermittlung von Entge...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.2 Beitragsrente und Gesamtleistungsbewertung (= Beitragsdichtemodell)

Rz. 3 Die Bewertung der Beitragsrente nach § 70 Abs. 1 erfolgt dabei nach dem in § 63 Abs. 1 niedergelegten Äquivalenzprinzip; dem Grundprinzip der Lebensleistung (vgl. insoweit auch die Komm. zu § 63). Rz. 4 Die Gesamtleistungsbewertung gibt in § 71 Abs. 1 Satz 1 bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten das sog. Beitragsdichtemodell vor, das ebenfalls bereits durch die Grunds...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten nach den §§ 70 ff. ist der Rentenbeginn. Sinn der Regelung ist es daher, dem rentenrechtlichen Grundsatz Ausdruck zu verleihen, dass ein bereits eingetretener Versicherungsfall bzw. Leistungsfall nachträglich grundsätzlich nicht mehr versichert werden kann. Dieses Versicherungsfallprinzip wird durch das Rentenbegin...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.1 Grundbewertung

Rz. 6 Die Grundbewertung dient der Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten. Zur Ermittlung des Dividenden wird nach § 72 Abs. 1 die Summe aller Entgeltpunkte für Beitrags- und Berücksichtigungszeiten gebildet; das stellt die Gesamtleistung dar. Der Divisor wird ermittelt durch den Zeitraum, in dem Beitragsentrichtung möglich war; belegungsfähiger Zeitraum § 72...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990) in das SGB VI eingeführt. Seitdem wurde sie mehrfach geändert; u. a. wurde durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Vorschriften finden sich insbesondere in den §§ 76 bis 76f, die das Regelungswerk der Zuschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung beinhalten. Bei einem durchgeführten Rentensplitting nach § 120a finden sich weitere Regelungen in § 101 Abs. 4 und 5. Für Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet ist § 264a zu berücksichtigen. A...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.3 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Rz. 9 Abschließend bestimmt die Regelung über die begrenzte Gesamtleistungsbewertung i. S. d. § 74 für bestimmte Anrechnungszeiten (zu den einzelnen Anrechnungszeiten vgl. § 58) – erfasst werden von § 74 Satz 1 Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme – eine Begrenzung des sich aus der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.15 Übergangsgebührnis

Rz. 33 Ab 1.1.2021 werden auch ehemalige Soldaten auf Zeit nach § 3 Satz 1 Nr. 2b SGB VI versicherungspflichtig, die nach einer Dienstzeit von mindestens 4 Jahren Übergangsgebührnisse nach § 11 SVG (Soldatenversorgungsgesetz) erhalten (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.16).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.19 Markenverfahren

Rz. 37 Die Beitragsbemessungsgrundlage der ab 1977 bargeldlos entrichteten freiwilligen und Pflichtbeiträge (bis 1976 galt das sog. Markenverfahren) errechnet sich wie folgt: Praxis-Beispiel Freiwillige Beiträge für 2020 i. H. v. 1.004,40 EUR (12 × Mindestbeitrag von 83,70 EUR) Beitragssatz für 2020 : 18,6 (vgl. § 158)mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.7 Beitragsnachzahlungen – In-Prinzip (Abs. 5)

Rz. 94 Abs. 5 gilt für nachgezahlte (nachentrichtete) Beiträge, die aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels über die Nachzahlung erbracht werden; für Beitragsnachzahlungen aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels SGB VI (und die in § 256 Abs. 6 Satz 2 genannten, vgl. dort) gilt das sog. In-Prinzip (Abs. 5), d. h., dass diese Beiträge Entgeltpunkte nach dem Durch...mehr