Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / j) Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG

aa) Allgemeines Rz. 776 Gem. § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG sind solche Arbeitnehmer nicht mit in die Sozialauswahl einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung insb. wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Die Aufzählung ist nicht abschließend, wie sich aus dem W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / D. Betriebsbedingte Kündigung

I. Begriff Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG

1. Grundsätze Rz. 830 Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 S. 1 KSchG keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer gem. § 1a Abs. 1 S. 1 KSchG mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspru...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

aa) Arbeitsplatzbezogene Merkmale Rz. 711 Nach der st. Rspr. des BAG bestimmt sich der Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer, die in die soziale Auswahl einzubeziehen sind, in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit (BAG v. 5.6.2008 – 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120). Dies gilt nicht nur bei einer Identität der Arbeitsplätze...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 20. Fernbleiben von der Arbeit

Rz. 506 Siehe Unentschuldigtes Fehlen (vgl. Rdn 553 ff.).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / V. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe (A–Z)

1. Abkehrwille Rz. 416 Äußerungen des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis aufgeben, sich verändern zu wollen oder "keine Lust mehr zu haben", können keine Kündigung rechtfertigen, solange es bei bloßen Äußerungen bleibt und die arbeitsvertraglichen Pflichten weiterhin ordnungsgemäß erfüllt werden (BAG v. 22.10.1964, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung). Ein Arb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Abmahnung

aa) Begriff Rz. 350 Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall seien Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung). Mit der Abmahnung m...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeine Voraussetzungen des Wiedereinstellungsanspruchs

1. Prognoseprinzip und Wegfall des Kündigungsgrunds Rz. 1227 Das BAG billigt dem rechtswirksam gekündigten Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich die der Entlassung zugrunde liegenden Umstände nach deren Ausspruch ändern. Bei der Entscheidung über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung bedarf es vor dem Hintergrund des Künd...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Begriff der Massenentlassung

1. Verhältnis von Betriebsgröße und Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen Rz. 850 In § 17 Abs. 1 KSchG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt "Massenentlassungen" vorliegen, die den Arbeitgeber vor ihrer Durchführung, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen, verpflichten, der Agentur für Arbeit Anzeige davon zu erstatten und den in diesem Abschnitt des KSchG...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Krankheit

a) Begriff Rz. 146 Die weitaus größte Zahl personenbedingter Kündigungen wird mit krankheitsbedingten Fehlzeiten der betreffenden Arbeitnehmer begründet. "Krankheit" ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der eine Heilbehandlung erforderlich macht (BAG v. 26.7.1989 – 5 AZR 301/88, NZA 1990, 140 = BB 1990, 140 = DB 1990, 229; Reinecke, DB 1998, 130). Arbeits...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsbedingte Kündigungsgründe (A – Z)

Rz. 641 Die nachfolgende beispielhafte Auflistung möglicher Kündigungsgründe ist nicht abschließend. a) Änderung von Anforderungsprofilen Rz. 642 Entscheidet sich der Arbeitgeber, wegen eines reduzierten Arbeitsanfalles geringerwertige Tätigkeiten durch Arbeitnehmer (mit-)ausführen zu lassen, die höher qualifiziert sind und deren Arbeitsverträge dies auch zulassen, ist darin e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Fehlende anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

a) Unternehmensbezug Rz. 600 Dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall eines Arbeitsplatzes verursacht haben, können eine Kündigung weiterhin nur dann sozial rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen. Rz. 601 Dies ergibt sich in erster Linie aus § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b) KSchG, der in seinem Wortlaut ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / E. Massenentlassung

I. Gesetzeszweck und Bedeutungsaustausch des Entlassungsbegriffs Rz. 847 Wer als Arbeitgeber in seinem Betrieb in größerem Umfang – aus welchen Gründen auch immer – Personal abbauen muss, sollte mit den Vorschriften des dritten Abschnittes des KSchG bestens vertraut sein. Die Kenntnis der §§ 17–22 KSchG über "anzeigepflichtige Entlassungen" ist elementar. Eine nicht oder nich...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit einer Abmahnung

(1) Frühere Rechtsprechung Rz. 358 Nach der früheren Rspr. des BAG war zwischen Störungen im Leistungs-, Vertrauens- und Betriebsbereich zu unterscheiden. Danach war eine Abmahnung grds. erforderlich bei Störungen im Leistungsbereich, bspw. bei der Schlechtleistung der Arbeit oder der Verletzung von Nebenpflichten (BAG v. 25.4.1996, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kün...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Massenentlassungsanzeige

1. Beteiligung des Betriebsrats – Konsultationsverfahren a) Unterrichtung des Betriebsrats Rz. 866 Sollen in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, anzeigepflichtige Massenentlassungen vorgenommen werden, ist der Betriebsrat nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 bis 3a KSchG an dem Anzeigeverfahren zu beteiligen. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend zu beachte...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Kündigung wegen krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit

aa) Negative Gesundheitsprognose Rz. 188 Ist es dem Arbeitnehmer dauerhaft unmöglich, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, wird hierdurch das Arbeitsverhältnis auf Dauer erheblich gestört. Eine negative Prognose hinsichtlich künftiger Krankheitszeiten ist daher nach der Rspr. des BAG nicht mehr erforderlich (BAG v. 21.2.1985 – 2 AZR 72/84, Rzk I 5 g Nr. 10). Dies f...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Rechtsfolgen bei ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige

a) Sperrfrist Rz. 886 Hat der Arbeitgeber anzeigepflichtige Entlassungen i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt, tritt nach dem gesetzlichen Regelfall, § 18 Abs. 1 KSchG, eine einmonatige Entlassungssperre ein. Der Lauf der Sperrfrist beginnt ab Eingang der Anzeige, jedoch nur, wenn eine ordnungsgemäße Anzeige gem. den geset...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / F. Sonderkündigungsschutz

I. Allgemeines Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / B. Personenbedingte Kündigung

I. Personenbedingte Kündigungsgründe Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. h...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Unterfälle der krankheitsbedingten Kündigung

a) Alkoholsucht Rz. 224 Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen Sinne (BSG v. 18.6.1968 – 3 RK 63/66, BSGE 28, 114; BSG v. 15.2.1978 – 3 RK 29/77, BSGE 46, 41). Sie liegt vor, wenn der gewohnheitsmäßige, übermäßige Alkoholgenuss trotz besserer Einsicht nicht aufgegeben oder reduziert werden kann. Merkmal der Erkrankung ist dementsprechend die physische oder ps...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / VI. Wiedereinstellungsanspruch im Fall eines Betriebsübergangs

1. Fortführung durch Betriebserwerber statt Stilllegung durch Veräußerer Rz. 1276 Ein Wiedereinstellungsanspruch kann auch bei einem Betriebsübergang in Betracht kommen, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil der Betrieb nicht stillgelegt, sondern von einem Betriebserwerber fortgeführt wird (eingehend Krieger/Willemsen, NZA 2011, 1128; vom Stein, in: FS Willemse...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Entstehen des Anspruchs

a) Hinweis im Kündigungsschreiben Rz. 834 Das Entstehen des Anspruches setzt neben der betriebsbedingten Kündigung voraus, dass der Arbeitgeber in der schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigungserklärung den Hinweis gegeben hat, die Kündigung werde auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt und der Arbeitnehmer könne bei Verstreichenlassen der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG di...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Sozial rechtfertigender Kündigungsgrund

Rz. 100 Gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Eine Kündigung ist zudem sozial ungerechtfertigt, wenn der ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 62 Für den persönlichen Geltungsbereich des KSchG ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Da der Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten Voraussetzung für die Entstehung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist, muss grds. der Arbeitnehmer darlegen und ggf. beweisen, dass zwischen ihm und dem beklagten Arbeitgeber mehr als sechs Monate vor Zugang der Kündigung ein...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 1219 Das Zustimmungserfordernis nach § 103 BetrVG besteht in allen Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund. Hat der Arbeitgeber vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers eine – sozial nicht gerechtfertigte – ordentliche Kündigung erklärt und hierauf bezogen einen Auflösungsantrag gestellt, kommt eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1061 Nach § 17 MuSchG der neuen Fassung ist die Kündigung ggü. einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zzt. der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Andere Beendigungsgründe

Rz. 1093 Dem Kündigungsverbot ist aber nicht gleichzeitig ein generelles Verbot der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer schwangeren Arbeitnehmerin zu entnehmen. Eine Beendigung aufgrund einer Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses löst keinen mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz aus. Dies gilt insb. für den Aufhebungsvertrag, die Anfechtung, die Befristung, die a...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Verhältnis von Betriebsgröße und Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen

Rz. 850 In § 17 Abs. 1 KSchG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt "Massenentlassungen" vorliegen, die den Arbeitgeber vor ihrer Durchführung, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen, verpflichten, der Agentur für Arbeit Anzeige davon zu erstatten und den in diesem Abschnitt des KSchG geregelten "Massenentlassungsschutz" begründen. Der ursprünglich primär arbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ff) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit gesetzlich ausgeschlossen ist

Rz. 721 Arbeitnehmer, die zwar vergleichbar sind, deren arbeitgeberseitige ordentliche Kündbarkeit jedoch zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen. Hierzu gehören gem. § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG Mitglieder des Betriebsrates (BAG v. 17.6.1999, AP Nr. 103 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) – auch ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / hh) Kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 730 Arbeitnehmer, die die Wartezeit des § 1 KSchG noch nicht erfüllt haben, sind bei betriebsbedingten Kündigungen grds. vor Arbeitnehmern zu kündigen, die bereits den allgemeinen Kündigungsschutz genießen. Daher sind solche Arbeitnehmer auch nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG liegen vor (BAG v. 25.4.1985,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 625 Für das Fehlen einer anderweitigen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Dabei gilt eine abgestufte Darlegungslast. Bestreitet der Arbeitnehmer lediglich den Wegfall seines bisherigen Arbeitsplatzes, genügt der Vortrag des Arbeitgebers, wegen der betrieblichen Notwendigkeiten sei eine Weiterbes...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Umgehung von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1197 Als Ausgangspunkt ist festzuhalten, dass eine Unkündbarkeitsvereinbarung erst dann greift, wenn deren Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung vorliegen. Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist wirken soll, ist nicht entscheidend. Aus diesem Grund ist eine ordentliche Kündigung noch zulässig, solange sie nur vor Eintritt d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1041 Nach § 78a Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber, der einen Auszubildenden, der Mitglied einer Betriebsvertretung ist, nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will, verpflichtet, dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Konkrete Rechtsfolgen sind allein mit der Unterlassung der Mitteilung oder ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 105 Nach herrschender Meinung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei der Erfüllung von Ansprüchen, nicht aber hinsichtlich der Ausübung von Gestaltungsrechten Anwendung. Im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander scheidet mit Blick auf Kündigungen wegen Pflichtverletzungen eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes weitgehend aus (BAG v....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Ultima-Ratio-Prinzip

Rz. 103 Nach dem Ultima-Ratio-Prinzip, welches das gesamte Kündigungsrecht beherrscht, kommt eine Kündigung stets nur als letztes Mittel in Betracht (BAG v. 30.5.1978 – 2 AZR 630/76, DB 1978, 1790). Der Arbeitgeber muss daher in jedem Fall versuchen, die Kündigung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden (BAG v. 30.11.1989 – 2/AZR 197/89, NZA 1990, 529). Bei verhaltensbedi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Unechte Mischtatbestände

Rz. 118 Bei sog. unechten Mischtatbeständen, bei denen mehrere voneinander unabhängige Vertragsstörungen bestehen (bspw. Krankheit, vertragswidriges Verhalten sowie betriebsbedingte Gründe), ist nach der Rspr. des BAG jeder Sachverhalt zunächst für sich allein im Hinblick darauf zu prüfen, ob er zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung geeignet ist. Lässt sich nach diesem e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

Rz. 11 Bei Geschäftsführern der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG war bislang zu unterscheiden, auf welchen Vertragsbeziehungen die organschaftliche Stellung beruht. Besteht lediglich ein Anstellungsvertrag mit der Komplementär-GmbH, unterfällt der Geschäftsführer ohne weiteres dem in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG genannten Personenkreis. Rz. 12 Der Geschäftsführer der Kompleme...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Keine Geltung für Vertreter von Personengesamtheiten

Rz. 21 Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 KSchG finden ferner die §§ 1 bis 13 KSchG in Betrieben einer Personengesamtheit keine Anwendung auf die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen. Von der Vorschrift erfasst werden die unmittelbaren Organvertreter, also die – vertretungsberechtigten – Gesellschafter einer OHG (§ 105 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 951 Um eine stärkere Sicherung des Personenkreises der betriebsverfassungsrechtlichen Organmitglieder zu erreichen, setzt nach dem BetrVG eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes die Zustimmung des Betriebsrates als Gremium voraus (§ 15 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG). Es soll dadurch unmöglich gemacht werden, Betriebsratsmitglieder oder andere betr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Die Vorschrift des § 23 KSchG ist in der jüngeren Vergangenheit mehrfach geändert bzw. ergänzt worden. Durch das frühere arbeitsrechtliche BeschFG v. 25.9.1996 (BGBl I, 1476) wurden die Sätze 2 bis 4 geändert, insb. wurde der Schwellenwert von fünf auf zehn Arbeitnehmer angehoben und geregelt, dass bei der Berechnung des Schwellenwertes Teilzeitkräfte in Abhängigkeit ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Homosexualität

Rz. 261 Eine Kündigung wegen Homosexualität ist bei Geltung des KSchG gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigt und – falls der allgemeine Kündigungsschutz wegen Nichterfüllung der Wartezeit noch nicht greift – wegen Verstoßes gegen § 242 BGB rechtsmissbräuchlich (BAG v. 23.6.1994 – 2 AZR 617/93, NZA 1994, 1080 = BB 1994, 204 = DB 1994, 2190).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Beurteilungszeitraum

Rz. 106 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit sind die objektiven Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 160/96, EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; BAG v. 21.4.2005, EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 62). Unerheblich ist dabei, ob dem Arbeitgeber die Umstände, die objektiv im Zeitpunkt des K...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Beweislast

Rz. 97 Hinsichtlich der Anwendbarkeit des ersten Abschnittes des KSchG gelten die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (BAG v. 26.6.2008 – 2 AZR 264/07, EzA § 23 KSchG Nr. 32). Der Arbeitnehmer genügt regelmäßig seiner Darlegungslast, wenn er die Tatsachen und die ihm bekannten äußeren Umstände schlüssig darlegt, die für ein Überschreiten der entsprechenden ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1034 Die Vorschrift des § 78a BetrVG umfasst alle Auszubildenden, die dem amtierenden Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung oder dem Seebetriebsrat angehören. Rz. 1035 Unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG sind all diejenigen Auszubildenden zu fassen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages in einem Ausbildungsberuf i.S.d. BBiG aus...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Negative Prognose

Rz. 104 Jede Kündigung setzt prinzipiell eine negative Prognose voraus. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur dann kündigen, wenn ihm wegen der zu erwartenden künftigen Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht zumutbar ist (zur krankheitsbedingten Kündigung vgl. BAG v. 7.11.2002 – 2 AZR 599/01, NZA 2003, 816; zur v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Interessenabwägung

Rz. 102 I.R.d. Prüfung, ob eine Kündigung i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, muss grds. eine umfassende Interessenabwägung erfolgen (BAG v. 20.10.1954 – 1 AZR 193/54, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; Schaub/Linck, ArbRHB, § 130 Rn 30). Dies gilt jedenfalls bei Kündigungen aus personen- und verhaltensbedingten Gründen (BAG v. 17.1.1991 – 2 AZR 375/90, NZA 1991, 557...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Eingeschränkte Geltung für nicht-organschaftliche Geschäftsführer, Betriebsleiter und sonstige leitende Angestellte

Rz. 22 Geschäftsführer im nicht organschaftlichen Sinne, bspw. Arbeitnehmer, die leitende unternehmerische Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen, technischen oder personellen Bereich wahrnehmen (Schaub/Linck, ArbRHB, § 130 Rn 7; ErfK/Kiel, § 14 KSchG Rn 8a), Betriebsleiter oder sonstige leitende Angestellte genießen zwar grds. den allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zulässigkeitserklärung der Kündigung

Rz. 1102 § 17 Abs. 3 MuSchG ermöglicht eine Ausnahme vom Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG. Die Kündigung einer Schwangeren ist möglich, wenn die zuständige Behörde vor Ausspruch diese Kündigung für zulässig erklärt hat (BAG v. 29.7.1968 – 2 AZR 363/67, DB 1968, 1632). Bei Fehlen einer solchen vorherigen Zulässigkeitserklärung ist die Kündigung unheilbar nichtig, § 134...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr