Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2.1 185a

§ 15a Abs. 1, 1a und 3 EStG bestimmt: (1) Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abgezogen wer...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.5.1 182

Zivilrechtlich können die Gesellschafter einer Personengesellschaft über die Aufteilung des Gesellschaftsgewinns noch anlässlich der Bilanzfeststellung befinden.[1] Sie können dabei auch vom bisherigen Gewinnverteilungsschlüssel abweichen. Hierin liegt eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter, für die das Gewinnbezugsrecht bes...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3.1 158

Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tritt die ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3.1 164

Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – keine Unte...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.5.1 154

Nach § 172 Abs. 1 HGB ist die im Handelsregister eingetragene Einlage eines Kommanditisten die sog. Hafteinlage; nach ihr bestimmt sich die mögliche Inanspruchnahme des Kommanditisten durch Gläubiger der Gesellschaft; sie betrifft das Außenverhältnis. Davon abzugrenzen ist die sog. Pflichteinlage, auch bedungene Einlage genannt. Sie betrifft das Innenverhältnis und bezeichne...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.3.1.3 189

Wie sich die Einlage- oder Haftungsminderung in den Folgejahren auswirkt, ergibt sich aus § 15a Abs. 3 Satz 4 EStG: Die dem Kommanditisten aufgrund der Haftungs- oder Einlagenminderung "zuzurechnenden Beträge mindern die Gewinne, die dem Kommanditisten im Wirtschaftsjahr der Zurechnung oder in späteren Wirtschaftsjahren aus seiner Beteiligung an der KG zuzurechnen sind". Ein...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2.2.1 186

Bei der Kapitalerhöhung einer GmbH & Co. KG erwirbt der Kommanditist in Höhe der von ihm zu leistenden Einlage neue Gesellschaftsrechte. Im Hinblick auf § 15a EStG sind 3 Zeitpunkte der Kapitalerhöhung zu unterscheiden: Erfolgt die Kapitalerhöhung "zeitkongruent", d. h. im Jahr der Verlustentstehung, so ist der Verlust des Wirtschaftsjahres in Höhe der Kapitalerhöhung ausglei...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.3.1.2 188

Ein ergänzendes Beispiel von Herrmann-Heuer [1] zeigt, dass die Haftungsminderung nicht zur Zurechnung positiver Einkünfte führt, wenn aufgrund der Haftung tatsächlich Beträge geleistet wurden. Praxis-Beispiel Keine Zurechnung positiver Einkünftemehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2.3 173

Verzichtet die Komplementär-GmbH im Interesse der übrigen Gesellschafter auf eine Gewinnbeteiligung, die ihr sonst eingeräumt worden wäre, kann dieser Verzicht auf einen Gewinnanteil der Kapitalgesellschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keinen Einfluss haben, weil er seine Ursache nicht in den Verhältnissen der Personengesellschaft findet. Der Vorgang hat darüber hinaus...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3.1 176

Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht aus den...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.5.1 135

Nach Auffassung des BFH im Urteil v. 13.7.2017[1] kann auch eine Einheits-GmbH & Co. KG gewerblich geprägt sein. Die beteiligungsidentische GmbH & Co. KG und die Einheits-GmbH & Co. KG werden insoweit gleich behandelt. Der BFH sieht die Einheits-GmbH & Co. KG als gewerblich geprägt i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Maßgeblich für die gewerbliche Prägung ist, dass die Kapitalg...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2.2 150

Einbringung mit Zuzahlung zu Buchwerten:[1] Zitat Erhält der Einbringende neben dem Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft eine Zuzahlung von anderen (ggf. hinzutretenden) Mitunternehmern, die nicht Betriebsvermögen der Personengesellschaft wird, ist davon auszugehen, dass Eigentumsanteile an den Wirtschaftsgütern des Betriebs veräußert und der Einbringende Eigentumsa...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.4.1 153

Überträgt der Kommanditist einer KG dieser ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen Kapital...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2.1 149

Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine Kommandi...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2.3 151

Nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG kann die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter abweichend vom Grundsatz des § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG auf Antrag mit seinem Buch- oder Zwischenwert ansetzen.[1] Zitat Werden die Buchwerte des eingebrachten Betriebsvermögens aufgestockt, gilt Randnr. 03....mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.2.1 136

Bei der Gründung der GmbH & Co. KG treten umsatzsteuerbare Tatbestände in verschiedener Hinsicht auf. Unkompliziert ist der Fall der reinen Bargründung, sowohl der GmbH als auch der KG. Werden Gesellschaftsrechte, gleichgültig, ob an einer GmbH oder einer KG, gegen Barzahlung erworben, so handelt es sich um einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zwischen den Gesellschaft...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3.1 138

Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterliegen Wertv...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3.3 140

Der Erwerb eines Grundstücks durch eine ausschließlich aus dem Veräußerer und seinen Abkömmlingen oder aus diesen allein bestehenden Vereinigung, die eine Gesamthandsgemeinschaft ist, ist gemäß § 3 Nr. 6 GrEStG i. V. m. § 5 Abs. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen; entsprechendes gilt nach § 3 Nr. 4 und Nr. 5 GrEStG für Ehegattenerwerbe. § 5 Abs. 2 GrEStG i. V. m. § 3 ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2.5 175

Die Frage der Angemessenheit der Gewinnverteilung ist bei der GmbH & Co. KG deswegen von besonderer Bedeutung, weil durch die weitgehende personelle Verflechtung zwischen der GmbH und den Kommanditisten der KG Interessengegensätze zwischen den Gesellschaftern verwischt oder durch besondere persönliche Beziehungen nicht mehr existent sind, d. h., die Gesellschafter werden mög...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3.3 178

Als Ergebnis der Rechtsprechung lässt sich zusammenfassend sagen, dass bei der Prüfung, ob eine Gewinnverteilung bei einer GmbH & Co. KG als angemessen anzusehen ist, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko der GmbH zu berücksichtigen sind. Dabei ist jede Regelung anzuerkennen, die einer nur auf die Geschäftsführung ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.4.1 181

Um eine Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit den Eintritt der Insolvenz zu vermeiden, wird häufig die Beteiligung der GmbH am Verlust der KG auf die Höhe ihrer Einlagen bzw. ihres Stammkapitals beschränkt. Gegen einen derartigen Verlustausschluss bestehen jedenfalls ertragsteuerlich keine Bedenken, weil die Erhaltung der Komplementär-GmbH für die GmbH & Co. KG von f...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1.1 127

Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätigkeit Gew...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

Leitsatz 1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zum Veräußerungsgewinn

Rn. 74 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Ereignisse führen dann nicht zu Einkünften iSd § 24 Nr 2 EStG, wenn sie einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zuzurechnen sind, weil sie materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabezeitpunkt zurückwirken (BFH vom 19.07.1993, GrS 1/92, BStBl II 1993, 894; BFH vom 19.07.1993, GrS 2/93, BStBl II 1993, 897; BFH vom 10.02...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.9 Anlage FE-VM

Die Anlage FE-VM betrifft ausschließlich Kommanditisten und Beteiligte einer Personengesellschaft/Gemeinschaft, deren Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist. Hier greift die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15a EStG. Um ermitteln zu können, ob sich ggf. ein nur verrechenbarer Verlust ergibt, sind die dortigen Angaben erforderlich. Außerdem betrifft ...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 4.2 Beteiligungsart (Zeilen 19/20)

In Zeile 19 wird die Art der Beteiligung kenntlich gemacht, die auch steuerlich von Bedeutung sein kann. Denn insbesondere die Frage der Haftungsbeschränkung, z. B. bei einem Kommanditisten, kann Auswirkung auf Höhe und Verteilung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen[1] haben. In Zeile 20 ist kenntlich zu machen, ab wann die Beteiligung besteht.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / p) Berücksichtigung eines positiven Kapitalkontos bei § 15a Abs. 3 EStG

Überträgt ein Kommanditist mit positivem Kapitalkonto i.S.d. § 15a EStG seinen Kommanditanteil auf einen verbleibenden Kommanditisten der KG mit negativem Kapitalkonto i.S.d. § 15a EStG unentgeltlich im Wege der Schenkung, so ist das positive Kapitalkonto des Übertragenden im Jahr der Übertragung weder bei dem wegen Einlageminderungen gem. § 15a Abs. 3 EStG zuzurechnenden Gew...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / l) Anteile an Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II?

Eine Zuordnung der Anteile des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die Komplementärin einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält. Das FG entschied zudem, dass eine – zulässige – Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen II mit dem Ausscheiden der GmbH als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.2 Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft

Rz. 102b Die Gesellschaft, für die der Initiator tätig wird, muss eine Wagniskapitalgesellschaft sein, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Das Gesetz spricht insoweit von einer "vermögensverwaltenden Gesellschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften" besteht. Typischerweise handelt es sich dabei um eine GmbH & Co. KG, häufi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.3 Eigenverantwortliche Tätigkeit

Rz. 90 Eigenverantwortlich ist die Tätigkeit dann, wenn der Berufsträger auf der Grundlage eigener Fachkenntnisse in ausreichendem Maß an der praktischen Arbeit teilnimmt und nach außen hin die Verantwortung für die vereinbarungsgemäße Ausführung der Aufträge übernimmt. Er muss diejenige Arbeit leisten bzw. mitleisten, die den Kern des Tätigkeitsbereichs bildet, die diesen B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige

Zusammenfassung Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Schenkung für den Minderjährigen insgesamt vorteilhaft ist. Das ist anhand einer umfassenden Abwägung aller Vor- und Nachteile zu bewerten. Dabei können erhebliche wi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als Sonder-BV II

Der Zuordnung der Anteile eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II (Sonder-BV II) steht ein von der Komplementärin unterhaltener eigener Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung entgegen. Da eine etwaige Zuordnung der Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH zum gewillkürten Sonder-BV II mit dem Ausscheiden der GmbH ...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Minderjähriger als Kommanditist

Rz. 23 Die Gründung einer KG unter Beteiligung eines Minderjährigen als Kommanditist ist wegen der beschränkten Kommanditistenhaftung (§ 171 Abs. 1 HGB) unter dem Gesichtspunkt der familiengerichtlichen Genehmigung unproblematischer als die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter. Die Genehmigung wird regelmäßig ohne Weiteres erteilt, wenn dem Minderjährigen sein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Von der Haftung des Kommanditisten erfasste Verbindlichkeiten

Rz. 296 Der Insolvenzverwalter ist nur berechtigt, einen Kommanditisten wegen Rückzahlung seiner Kommanditeinlage (bis zu deren Höhe) für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, für die der Kommanditist nach §§ 128, 171, 172 HGB persönlich haftet.[522] In der Insolvenz der Gesellschaft ist die Haftung des Kommanditisten teleologisch reduziert, mit der Fo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verteidigungseinwendungen des Kommanditisten

Rz. 303 Der Kommanditist kann einwenden, seine Inanspruchnahme sei zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, nicht (mehr) erforderlich. Hierfür trägt er sodann die Darlegungs- und Beweislast.[544] Das kann m.E. aber nur gelten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seiner vorgenannten Darlegungslast entsprochen hat. Rz. 304 Nicht mehr zur...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besonderheiten bei Übertragung des Gesellschaftsanteils eines Kommanditisten

Rz. 929 Die Haftung des neuen Kommanditisten (Erwerber des Gesellschaftsanteils) richtet sich ebenso wie beim Eintritt in eine KG als Kommanditist nach § 173 HGB.[1260] Die bereits durch den Veräußerer geleistete Einlage (Haftsumme) wirkt auch für den Erwerber weiterhin haftungsbefreiend i.S.v. § 171 Abs. 1 Halbs. 2 HGB.[1261] Eine unbeschränkte Haftung droht dem Erwerber gem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Kommanditisten

Rz. 1053 Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind in der Praxis meist eine oder mehrere natürliche Personen. Kommanditisten können aber auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und GbR[1432] sein. Dagegen können Erbengemeinschaften, Ehegatten in Gütergemeinschaft[1433] und nicht rechtsfähige Vereine nach bislang h.A. nicht Kommanditist sein. Rz. 1054 Minderjährig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Kapitalanteil der Kommanditisten

Rz. 1103 Für die Kommanditisten ist gleichfalls ein bewegliches Kapitalkonto vorgesehen, auf dem Gewinnanteile gutgeschrieben und Verlustanteile abgeschrieben werden (§§ 161 Abs. 2, 120 Abs. 2 HGB). Der Kommanditist kann die Auszahlung des Gewinns nicht fordern, soweit sein Kapitalanteil durch den ihm zugewiesenen Verlust unter den auf die vereinbarte Einlage geleisteten Bet...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / q) Informationsrechte der Kommanditisten

Rz. 1229 Mit einer Neufassung von § 166 HGB wurden durch das MoPeG die Informationsrechte der Kommanditisten im Vergleich zur alten Rechtslage deutlich erweitert. Eine gesellschaftsvertragliche Beschränkung oder ein Ausschluss dieser Rechte ist gem. § 166 Abs. 2 HGB unwirksam. Der Kommanditist kann gem. § 166 Abs. 1 Satz 1 HGB von der Gesellschaft eine Abschrift des Jahresab...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Einsichtsrecht des Kommanditisten in die Insolvenzakte

Rz. 309 Da der Kommanditist nicht Beteiligter des Insolvenzverfahrens ist, kann er ein Einsichtsrecht in die Insolvenzakte nur aus § 4 InsO, § 299 Abs. 2 ZPO haben. Das dafür erforderliche rechtliche Interesse besteht für den Kommanditisten nicht allein aus seiner Kommanditistenstellung und den Informationsrechten nach § 166 HGB. Erforderlich ist vielmehr, dass er die Einsic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Besonderheiten beim Wechsel vom Komplementär zum Kommanditisten

Rz. 943 In der Umwandlungsvereinbarung sind insb. Einlage und Haftsumme festzulegen, die durch Umbuchung der Kapitalkonten erbracht werden können.[1283] Rz. 944 Die Haftung des bisherigen Komplementärs bleibt für bis zur Eintragung des Gesellschafterwechsels begründete Gesellschaftsverbindlichkeiten unbeschränkt, jedoch zeitlich begrenzt auf 5 Jahre ab Eintragung des Wechsels...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Auswahl der in Anspruch zu nehmenden Kommanditisten?

Rz. 307 Da die Kommanditisten gesamtschuldnerisch haften (§§ 172 Abs. 4, 171 1. Halbs., 161 Abs. 2, 128 Satz 1 HGB), kann der Insolvenzverwalter grds. jeden Kommanditisten in Anspruch nehmen. In der Lit. wird jedoch vertreten, dass die Auswahl nach § 421 Abs. 1 BGB in den Fällen, in denen der Gesamtschuldnerregress aus tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann (wi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besonderheiten beim Beitritt von Kommanditisten

Rz. 913 Bei dem Aufnahmevertrag mit einem beitretenden Kommanditisten ist insb. zwischen dessen zu erbringender Einlage und der Haftsumme zu unterscheiden und beides vertraglich gesondert zu regeln.[1241] Für die Wirksamkeit des Eintritts sollte die Eintragung in das Handelsregister als aufschiebende Bedingung vereinbart werden, um die unbeschränkte Haftung für den Zeitraum ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verwendung der von den Kommanditisten eingezogenen Haftbeiträge

Rz. 310 Eine andere und für die Begründung und Geltendmachung der Kommanditistenhaftung unerhebliche Frage ist, wofür die von den Kommanditisten beigetriebenen Haftsummen verwendet werden dürfen. Der BGH hat bislang ausdrücklich offen gelassen hat, ob die vom Insolvenzverwalter von den Kommanditisten im Wege der Haftung nach § 93 InsO eingezogenen Mittel (auch) zur Deckung d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einzelfragen zur Mitunternehmerstellung von Kommanditisten

Rz. 328 Kommanditisten, die nach dem Gesellschaftsvertrag mit dem Regelstatut des HGB vergleichbaren Rechten und Pflichten ausgestattet sind, werden nach der ständigen Rspr. des BFH regelmäßig als Mitunternehmer bewertet.[567] Unschädlich ist insoweit, dass der Kommanditist nach § 164 HGB nicht zur Geschäftsführung befugt ist bzw. ihm nach § 166 HGB keine Unternehmensinitiat...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsfolgen bei Tod eines Kommanditisten

Rz. 797 Nach dem Tod eines Kommanditisten wird die KG nach der gesetzlichen Regelung – anders als beim Tod eines Komplementärs – mit den Erben fortgesetzt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Bestimmung trifft (§ 177 HGB). Das Gesetz stellt die Kommanditbeteiligung also vererblich. Rz. 798 Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen beim Tod eines Komplementärs un...mehr