Fachbeiträge & Kommentare zu Kfz-Leasing

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.9 Behandlung von Tankkartensystemen

Im Rahmen eines Kfz-Leasings, aber auch in anderen Konstellationen der Fahrzeugüberlassung, wird den Fahrzeugnutzern häufig eine Tankkarte zur Verfügung gestellt, mit denen der Fahrzeugnutzer das Fahrzeug betanken kann. Zivilrechtlich handelt und erwirbt der Fahrzeugnutzer den Kraftstoff dabei typischerweise nicht im eigenen Namen, sondern im (fremden) Namen des die Tankkart...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 Kfz-Kosten → Zeilen 68–73

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / b) Teilamortisationsverträge

Rz. 6 Häufiger – und beim Kfz-Leasing praktisch ausschließlich – anzutreffen ist der Teilamortisationsvertrag. Beim Teilamortisationsvertrag deckt das während der unkündbaren Grundmietzeit zu leistende Leasingentgelt (Raten und eine evtl. Sonderzahlung) nur einen Teil der Kosten und des kalkulierten Gewinns des Leasinggebers. Die Höhe der Leasingraten bemisst sich im Falle e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / V. Mitverschulden, Haftungsabwägung

Rz. 292 § 9 StVG regelt gegenüber Ansprüchen aus Gefährdungshaftung den Ausgleich für den Fall, dass an der Entstehung des Schadens im Falle der Haftung gem. §§ 7, 18 StVG die Schuld des Verletzten mitwirkt. Nach § 9 StVG finden die Vorschriften des § 254 BGB Anwendung. Voraussetzung für die Anwendung des § 9 StVG ist es eine Haftung des Schädigers nach § 7 oder § 18 StVG. Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / 1. Finanzierungsleasingvertrag als entgeltliche Finanzierungshilfe gem. § 506 Abs. 1 u. 2 BGB

Rz. 25 Der Umfang des Anwendungsbereichs der Verbraucherdarlehensregelungen ist mit dem im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11.6.2010 in Kraft getretenen § 506 Abs. 1 BGB neu bestimmt worden. § 506 BGB befasst sich mit dem Zahlungsaufschub und sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen. Anders als in den §§ 499 Abs. 2, 500 BGB a.F. werden F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / V. Überwälzung der Sach- und Preisgefahr

Rz. 51 Als rechtlicher – und bei erlasskonformen Verträgen auch wirtschaftlicher – Eigentümer des Leasingguts müsste eigentlich der Leasinggeber derjenige sein, der die Sach- und Preisgefahr trägt. Entsprechend seiner Funktion als Finanzierer will er aber nur zur Gebrauchsüberlassung, nicht zur fortlaufenden Gebrauchsgewährung verpflichtet sein. Er vereinbart deshalb mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / 4. Ermittlung des (Minder-)Wertes der Leasingsache bei Rückgabe

Rz. 88 Die Frage, welche Sollbeschaffenheit die Leasingsache bei Rückgabe aufzuweisen hat, ist für alle Verträge mit Restwertabrechnung von Bedeutung. Hierzu zählen neben dem Vertrag mit Kilometerabrechnung der Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung und der kündbare Vertrag mit Schlusszahlung. Gleichwohl werden im Bereich des Kfz-Leasings nur die beiden letztgenannten Vertragsmode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 1.1.4 Mobilien- bzw. Immobilien-Leasing

Diese Leasingart orientiert sich am Gegenstand des Leasingvertrags. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern spricht man von Mobilien-Leasing. Die häufigste Form des Mobilien-Leasings ist das Kfz-Leasing, das sowohl von Privat- als auch von Geschäftsleuten in Anspruch genommen wird. Handelt es sich bei dem Gegenstand des Leasingvertrags um unbewegliche Wirtschaftsgüter, spricht man ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2.1 Behandlung der Leasingraten

Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die Leasingraten beim Leasingnehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Der bilanzierende Unternehmer muss jedoch die wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten. Zahlt er die Rate vorschüssig, muss er für den Teil der Leasingrate, der auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag entfällt, einen aktiven Rechnungsabgr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Finanzierungsleasi... / 6.3 Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand bei Teilamortisationsverträgen bei sonstigen Vertragsmodellen

Die in den Leasingerlassen geregelten Vertragsformen decken nicht alle Formen von Leasingverträgen ab. Bei der Beurteilung von Vertragsmodellen, die nicht in den Leasingerlassen geregelt sind, ist die Zuordnung des Leasinggegenstands nach "allgemeinen Grundsätzen" zu treffen. D.h. der zivilrechtliche Eigentümer ist dann nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, wenn ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 1 Zuordnung zum Arbeitslohn

Für die Beurteilung, ob ein geldwerter Vorteil für die Beschäftigung gewährt wird, muss zwischen der Zuwendung des Dritten und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers eine innere Verknüpfung bestehen. In der Praxis ergibt sich bei Lohnzahlungen durch Dritte eine Lohnsteuerabzugspflicht des Arbeitgebers im Wesentlichen, wenn der Dritte in der praktischen Auswirkung nur die Funk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 [Kfz-Kosten → Zeilen 68–73]

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Quotenbildung / b) Einzelne Unfallvarianten

Rz. 79 Ausgehend von diesen Urteilen zeigt sich, dass ggf. zwischen den einzelnen Unfallkonstellationen zu unterscheiden ist, damit beurteilt werden, kann ob dem nicht haltenden Eigentümer gegenüber Einwendungen zu einer Mithaftung dem Grunde nach erhoben werden können. Angesichts der besonderen Bedeutung des Kfz-Leasings wird der nicht haltende Eigentümer im Folgenden als L...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.2.2 Teilamortisationsleasing über bewegliche Sachen

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 BEISPIEL Ausgangsfall Erfordert im vorgenannten Beispielsfall die Herstellung der Maschine höhere Kosten, liegt eine Teilamortisation vor. Auszugehen ist von folgenden Daten: Leasingbeginn: 01.01.2010 Leasingdauer: 8 Jahre Leasingraten pro Jahr: 75.000 EUR Herstellungskosten: 550.000 EUR Zinssatz: 7 % Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Druckm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 4 Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung

Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] stellt der Lieferbegriff nicht auf die Eigentumsübertragung in den Formen ab, die im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen sind. Der Lieferbegriff umfasst vielmehr jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.1 Umsätze vor dem 30.06.2013

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier kommen die Auffangtatbestände der § 3a Abs. 1 UStG (B2C-Bereich), § 3a Abs. 2 UStG (B2B-Bereich) zur Anwendung (Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 38). Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Wirtschaft Österreichs begrüßt die Neuregelung im B2B-Bereich. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DStV, EU-Kommissions-Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen (B2B); COM(2017) 566 final, COM(2017) 567 final, COM(2017) 568 final, COM(2017) 569 final, Stellungnahme S 01/18 vom 16.02.2018, www.dstv.de > Interessenvertretung > Steuern. Hacke, Teures Steuersystem/Steuern: Erhebung kostet Finanzver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.3 Mietleasing

In der Buchhaltungspraxis kann auch das Leasing von Betriebs- und Geschäftsausstattungen auf der Agenda stehen. In diesem Fall ist zu überprüfen, ob der Leasinggegenstand in der eigenen Bilanz zu aktivieren oder dem Anlagevermögen des Leasinggebers zuzurechnen ist. Wichtig Unterschied "Operating Leasing" zu "Financial Leasing" Das Operating Leasing kommt in der Regel bei kurzf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Berufssportler

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei Mannschaftssportarten sind Vergütungen häufig > Einkünfte iSv § 19 EStG. So sind Lizenzspieler der Fußballbundesliga > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (> Fußballspieler); ebenso die Profispieler beim Eishockey; ebenso Berufsringer (Catcher), Ringrichter und Turnierleiter (BFH 126, 457 = BStBl 1979 II, 182). Gewerbliche Einkünfte erzielt hingeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vorteilsausgleichung / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

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Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.2 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei vorrangig in jedem Fall der Anlagevermögensbereich ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des Le...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 287 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 288 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 6.2 Die abstrakten Bilanzansatzregeln

Rz. 138 Die begriffliche Abgrenzung von VG wurde seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Insbesondere die Abgrenzung immaterieller VG von (nicht aktivierbaren) geschäftswertbildenden Faktoren führt in der Praxis zu Schwierigkeiten. Obwohl im Detail durchaus Nuancen feststellbar sind, hat die handelsrechtliche Literatur sich im Wesentlichen auf drei konstitutive Merkmale von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2014, Himmelreich/Andreae/Teigelack: Autokaufrecht, 5. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 441 Seiten, 590 EUR, ISBN 978-3-8240-1286-2

Die Autoren – renommierte Fachleute – haben das Werk in der Neuauflage auf den Stand von September 2013 gebracht. Der Stoff ist unter Auswertung aktueller Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie der relevanten Literatur systematisch und praxisorientiert aufbereitet. Die Verfasser sprechen zahlreiche rechtliche Streitfragen an und nehmen hierzu häufig auch Stellu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2013, Willkommen in Hamburg …

… ist nicht nur der Titel des neuen "Tatorts" mit Til Schweiger, sondern auch das Motto des diesjährigen DAV-VerkehrsAnwaltsTages. Die zweite Auflage der Tagung findet am 19./20.4.2013 in Hamburg im ehrwürdigen Hotel Atlantic statt, welches nicht nur durch seinen prominenten Dauergast Udo Lindenberg sondern – um cineastisch zu bleiben – auch als Drehort des James Bond Films ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2009, Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf

1. Aufl. 2008, Verlag C.H. Beck, 362 Seiten, 49 EUR Nach dem Klassiker "Der Autokauf" von Reinking/Eggert und dem "Autokaufrecht" von Himmelreich/Andreae/Teigelack ist mit dem Rechtshandbuch von Bachmeier nunmehr ein drittes Nachschlagewerk zu einem wichtigen Rechtsbereich auf den Markt gekommen. Der Autor bietet ein breites Spektrum zum Thema an. Das Werk ist in sieben Kapit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2010, Probleme bei d... / 1. Kfz-Leasingverträge mit offenem Restwert

Bei Verträgen mit offenem Restwert, zu denen die für das Kfz-Leasing bedeutsamen "Verträge mit Restwertabrechnung" und die nicht so häufig vorkommenden "Verträge mit vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit gegen Abschlusszahlung" gehören, hat der Leasingnehmer das Fahrzeug am Vertragsende an den Leasinggeber zurückzugeben. Dieser muss es bestmöglich verwerten und anschließend den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2010, Probleme bei d... / 3. Verträge mit Kilometerabrechnung

Bei dieser am häufigsten praktizierten kfz-spezifischen Leasingvariante wird bei Vertragsbeginn außer der Dauer der Gebrauchsüberlassung des Leasingvertrags ein Kilometerlimit vereinbart, so dass nach Rückgabe des Fahrzeugs eine Abrechnung der mehr oder weniger gefahrenen Kilometer anhand der bei Vertragsbeginn festgelegten Vergütungssätze stattfindet. Im Gegensatz zu allen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Teilweise betrieblich genutzter PKW als gewillkürtes Betriebsvermögen

Leitsatz Ein PKW, der von einem Überschussrechner zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, wird nicht bereits durch die Berechnung des Privatanteils nach der 1-%-Methode in einer der Gewinnermittlung als Anlage beigefügten Berechnung zu gewillkürtem Betriebsvermögen. Erforderlich ist vielmehr eine eindeutige Zuordnung, beispielsweise durch Aufnahme in das betrieblich...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines Kfz-Leasing-Vertrages; Ausgleich einer vorehelichen Zuwendung

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten sich um den Zugewinn und machten wechselseitig Zugewinnausgleichsansprüche geltend. Sie hatten am 25.3.1995 geheiratet und waren seit dem 16.11.2001 rechtskräftig geschieden. Als Stichtag für das Endvermögen hatten sie den 01.03.2000 vereinbart. Die Mehrzahl der Positionen im Anfangs- und Endvermögen war zwischen den Parteien unstreitig...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Österreichisches UStG - Besteuerung in Deutschland angefallener Aufwendungen für Kfz-Leasing

Sachverhalt Bei dem Verfahren stand die EG-rechtliche Zulässigkeit von § 1 Abs. 1 Z. 2 lit. d des Österreichischen Umsatzsteuergesetzes (UStG 1994) zur Debatte. Die Regelung besteht seit dem 6.1.1995. Mit ihr soll erreicht werden, dass österreichische Unternehmer, die im Ausland die in § 12 Abs. 2 Z. 2 UStG genannten Vorleistungen (unter anderem die Anmietung von Pkw) in Ans...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kfz-Leasingverträge mit "Kraftstoffverwaltung" als Finanzierungsverträge über den Kraftstoff

Leitsatz Betankt ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug bei Tankstellen mittels einer Kreditkarte des Leasinggebers entsprechend einer "Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung" für Rechnung des Leasinggebers, so liegt keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vor. Die Mineralölgesellschaft verschafft nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer di...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kfz-Leasingvertrag mit "Kraftstoffverwaltung" als Finanzierungsvertrag über den Kraftstoff

Leitsatz Betankt ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug bei Tankstellen mittels einer Kreditkarte des Leasinggebers entsprechend einer "Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung" für Rechnung des Leasinggebers, so liegt keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vor. Die Mineralölgesellschaft verschafft nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer di...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Treibstofffinanzierung durch Leasinggeber für Auto-Leasingnehmer

Leitsatz [36] Art. 5 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie ist dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug im Namen und für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt, keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vorliegt. Sachverhalt Ein Leasingunternehmen für Kfz mit Sitz in Holland bot Leasingnehmern – zusammen mit ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerungsort bei grenzüberschreitendem Kfz-Leasing

Kommentar Zu beurteilen war eine Leasing-Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg, die Pkw-Leasingverträge mit in Belgien ansässigen Mietern abschließt. Nach Auffassung des EuGH sind grenzüberschreitende Pkw-Leasingleistungen (= Vermietung von beweglichen Gegenständen) in dem Sitzland des Vermieters zu besteuern (vergleichbar § 3 a Abs. 1 UStG ), vorliegend daher in Luxemburg. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / III. Kündigung des Leasingvertrags und Kündigungsfolgen

Rz. 1335 Ist nichts Anderweitiges vereinbart, hat der Leasingnehmer nach Vertragsbeendigung durch eine ordentliche Kündigung die Pflicht zur Rückgabe der Leasingsache. Diese Pflicht wird in der Praxis regelmäßig als Bringschuld ausgestaltet sein; das Transportrisiko und die -kosten trägt – AGB-rechtlich zulässig – demnach der Leasingnehmer.[2693] Unzulässig ist dagegen eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2018, Der Straßenver... / aa) Begriff

Ersatzpflichtig ist der Halter des Kfz. Dabei haben sich in der Rechtsprechung verschiedene Begriffsdefinitionen herausgebildet. Halter ist, wer das Kfz für eigene Rechnung gebraucht, d.h. die Kosten bestreitet und die Verwendungsnutzungen zieht (vgl. nur BGHZ 87, 133, 135 = NJW 1983, 1492; BGHZ 173, 182, 184 = NJW 2007, 3120) bzw. wer tatsächlich über die Benutzung des Fahr...mehr