Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 2. Laufende Besteuerung

Die österreichische Privatstiftung unterliegt von ihrer Errichtung bis zur Verteilung des gesamten Vermögens nach Auflösung der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 öKStG iVm § 4 Abs. 1 u. 2 öKStG). Der Steuersatz beträgt 25 % (§ 22 Abs. 1 öKStG). Dabei gibt es aber Begünstigungen für Privatstiftungen, wie etwa bei Beteiligungsveräußerungen die Übertragung der stillen Reserv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 4 Leistungen von steuerbefreiten Körperschaften (Abs. 3)

Rz. 38 Ist eine Körperschaft nach § 5 KStG von der KSt befreit, darf sie trotzdem Ausschüttungen vornehmen. Ein Ausschüttungsverbot kann sich nur aus besonderen Vorschriften ergeben, z. B. aus § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften. War eine Körperschaft von der KSt befreit, hatte sie ausschließlich oder doch im erheblichen Maße steue...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Kommentar Um Steuertricks mit sogenannten Cum/Cum-Deals zu unterbinden, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2016 den neuen § 36a EStG geschaffen. Zu dieser Missbrauchsvermeidungsnorm hat das BMF nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Im Zuge des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016 hat der Steuergesetzgeber den neuen § 36a EStG eingeführt, der r...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 4: Schachtelprivilegregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Ausgenommene Datenübermittlungen

Rz. 33 § 93c Abs. 8 AO nimmt einige Datenübermittlungspflichten ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des § 93c AO aus. Hierzu zählen die Übermittlungspflicht nach § 51a Abs. 2c EStG (KiSt auf Abgeltungsteuer), da im Verhältnis zwischen Kapitalertragsschuldner und Kirche eine Regelung durch die Abgabenordnung nicht in Betracht kommt. Grund hierfür ist, dass die Pflicht nich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Treuhandmodellen

Kommentar Kreditinstitute bieten ihren Kunden mitunter externe Zinsprodukte an, sodass das Anlegergeld an andere Institute im In- und Ausland weitergereicht wird. Das BMF erklärt, wie bei solchen Treuhandmodellen der Steuerabzug auf die Kapitalerträge funktioniert. Um ihren Kunden im Einlagengeschäft eine möglichst breite Angebotspalette bieten zu können, halten Kreditinstitu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Nach § 185 AO gelten §§ 185–189 AO nur für die in den Steuergesetzen vorgesehenen Zerlegungen von Steuermessbeträgen. Diese Vorschriften und § 190 AO zur Zuteilung gelten somit nur für die Realsteuern, also die GewSt und die GrSt. Für diese Steuern ist jeweils ein Steuermessbetrag festzusetzen, sodass auch eine Zerlegung und eine Zuteilung in Betracht kommen. §§ 28–34 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abwahl der Abgeltungssteuer

Leitsatz Bei einer Beteiligung an einer GmbH von mindestens 1 %, aber weniger als 25 %, ist die geforderte berufliche Tätigkeit für die GmbH nicht anzunehmen, wenn der Gesellschafter der GmbH diese Tätigkeit als Partner einer Steuerberater-Partnerschaftsgesellschaft erbringt. Sachverhalt Ein Steuerberater hatte sich mit 6 % an der GmbH beteiligt, deren steuerliche Angelegenhe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Leitsatz Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Sachverhalt Die Kläger wurden im Streitjahr 2009 zusammen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Masseverbindlichkeit

Rn 1 Die Einkommensteuerschuld ist Masseverbindlichkeit, sofern sie nicht als Insolvenzforderung zu qualifizieren ist oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen ist. Dabei erfolgt die Zuordnung entsprechend den insolvenzrechtlichen und nicht den steuerrechtlichen Vorschriften. Die Unterscheidung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung folgt dem zeitlichen Momen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.2.2 Beschwer durch Belastung

Rz. 15 Eine Beschwer nach § 350 AO ist in jedem Fall gegeben, wenn eine belastende Regelung vorliegt[1] und die Belastung grundsätzlich oder hinsichtlich der Höhe bestritten wird. Hierbei ist es unerheblich, dass z. B. die Finanzbehörde die Steuerfestsetzung nach den Angaben in der Steuererklärung vorgenommen oder sonst einem Antrag inhaltlich entsprochen hat. Bis zum Eintri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

Leitsatz Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen. Normenkette § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Privates Veräußerungsgeschäft: Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten mit Neugewinnen verfassungsgemäß

Leitsatz Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. Normenkette § 52a Abs. 11 Satz 11, § 23 Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG jeweils i.d.F. des UntStRefG 2008 Sachverhalt Die Kläger hatten vor 1999 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien erzielt, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

Leitsatz 1. Wird ein Antrag gemäß § 32d Abs. 6 EStG gestellt, können negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, mit positiven tariflich besteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (insoweit entgegen BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 IV C 1-S 2252/08/10004:017, 2015/0468306, BStBl I 2016, 85, Rz. 119a)...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung der Barabfindung beim Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren. Normenkette § 20 Abs. 4a Sätze 1 und 2...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung des Barausgleichs des Stillhalters bei Optionsgeschäften als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Bei Optionsgeschäften führt der im Rahmen des Basisgeschäfts gezahlte Barausgleich vor Einführung der Abgeltungsteuer sowohl beim Stillhalter als auch beim Optionsinhaber zu Einkünften aus Termingeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. 2. Der Barausgleich ist beim Stillhalter auch nach Einführung der Abgeltungsteuer als Verlust aus einem Termingeschäft n...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei mittelbarer Beteiligung

Leitsatz 1. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG ist bei einer Darlehensgewährung an eine Kapitalgesellschaft nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG ausgeschlossen, weil der Gläubiger der Kapitalerträge mittelbar zu mindestens 10 % an der Schuldnerin beteiligt ist (entgegen ­BMF-Schreiben vom 1...mehr

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zerb 10/2016, Brexit und EW... / III. Geltung erga omnes

Das EWR-Abkommen ist zwischen der EWG und ihren Mitgliedsstaaten sowie den EFTA-Staaten als je einer Gruppe abgeschlossen worden. Aber die Grundfreiheiten gelten dessen ungeachtet im Verhältnis aller Vertragsparteien untereinander, also auch unter den Mitgliedern der beiden Gruppen je für sich allein. Der EuGH stützt seine Entscheidungen, die nur Mitgliedsstaaten der EU betre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verrechnung von sog. Altverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer; Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid

Leitsatz 1. Dem Feststellungsbescheid über Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG nach der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage (sog. Altverluste) kommt als Grundlagenbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei einer Verlustverrechnung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung mit Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG sowohl hinsichtl...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Experten uneins bei der Abgeltungsteuer

Zur Frage, ob die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zugunsten einer Wiedereinführung der regulären Besteuerung abgeschafft werden sollte (s. dazu auch die Stellungnahme des Bundesrats, ZAP Anwaltsmagazin 21/2015, S. 1113), zeigten sich die geladenen Experten bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags Anfang November uneinig. Während die Vertreter der Banken und de...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Bundesrat fordert Überprüfung der Abgeltungsteuer

Angesichts des bevorstehenden automatischen Informationsaustausches zwischen verschiedenen Ländern über Finanzkonten hat der Bundesrat eine Überprüfung der deutschen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von derzeit 25 % verlangt. Mit der Abgeltungsteuer habe man der Verlagerung von Finanzvermögen deutscher Steuerpflichtiger ins Ausland entgegenwirken wollen, heißt es i...mehr

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ZAP 13/2017, Verbraucherdarlehensverträge: Aufrechnung nach Widerruf

(BGH, Urt. v. 25.4.2017 – XI ZR 108/16) • Widerruft der Verbraucher seine auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung, steht seiner Aufrechnung gegen eine Hauptforderung der Bank mit einer Gegenforderung auf Herausgabe der von der Bank als Rückgewährschuldnerin gezogenen Nutzungen aus Zins- und Tilgungsleistungen des Verbrauchers in Höhe des ...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Änderung bei der Besteuerung von Investmentfonds

Der Finanzausschuss des Bundestags hat Anfang Juni den Weg zu einem neuen Besteuerungsrecht für Investmentfonds freigemacht. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (BT-Drucks 18/8045). Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch 24 Än...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / c) Bestimmung der Steuerverkürzung

Der Umfang der Steuerverkürzung ergibt sich aus einer Gegenüberstellung von Steuer-Soll (die durch Erfüllung eines Steuertatbestands kraft Gesetzes verwirkte Steuer) und Steuer-Ist (die Steuer nach den bisherigen unzulänglichen oder unterlassenen Angaben festgesetzte/angemeldete Steuer). Ob bei der Feststellung der Steuerverkürzung Steueranrechnungsbeträge (z.B. Vorauszahlungen...mehr

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ZAP 21/2015, "Bettensteuer"... / a) Steuerschuldner

Steuerpflichtiger und Steuerschuldner der Bettensteuer ist nicht der Betreiber der Beherbergungseinrichtung, sondern der Übernachtungsgast. Auf seine persönlichen Verhältnisse kommt es entscheidend an. Der Betreiber einer Beherbergungseinrichtung ist nur verpflichtet, die Steuer zu erheben und an den Steuergläubiger (die jeweilige Kommune) abzuführen. Er wird damit nicht zum...mehr

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ZAP 9/2015, Abfindbarkeit b... / IX. Besteuerung der Abfindungszahlung

Kapitalabfindungen aus unmittelbaren Pensionszusagen und Unterstützungskassenzusagen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Daher unterliegen sie beim Arbeitnehmer, ebenso wie laufende Versorgungsleistungen aus diesen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, grundsätzlich der individuellen Lohn- bzw. Ei...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Reform der Investmentbesteuerung

Das Bundeskabinett hat am 24. Februar einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Damit soll die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht werden. Bekannte Steuergestaltungsmodelle werden ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert. Auch EU-rechtliche Risiken, die...mehr

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ZAP 13/2015, Novellierung d... / cc) Ausschluss, Aufschub, Aussetzung der Entschädigung

Aus Gründen der Verwaltungseffizienz und Verhältnismäßigkeit (Gesetzentwurf, a.a.O., S. 59) bestimmt § 15 Abs. 1 EinSiG, dass eine Entschädigung ausgeschlossen ist, wenn in den letzten 24 Monaten keine Transaktion in Verbindung mit der Einlage stattgefunden hat und der Wert dieser Einlage geringer ist als die Verwaltungskosten, die dem Einlagensicherungssystem bei einer Ents...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / bb) Anmeldungssteuer

Während Veranlagungssteuern auf der Grundlage von Angaben des Steuerpflichtigen von der Finanzbehörde festgesetzt werden, muss der Steuerpflichtige bei gesetzlich vorgeschriebenen Steueranmeldungen seine Steuer selbst berechnen (§ 150 Abs. 1 S. 2 AO) und die selbst berechneten Beträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt entrichten, vgl. z.B.: USt: §§ 18 Abs. 1 bis...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer ("Federal Income Tax Withheld") ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. 2. Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Stand: EL 80 – ET: 08/2009 S. "Abgeltungsteuer".mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinterziehungszinsen bei hinterzogenen Einkommensteuervorauszahlungen

Leitsatz Werden die Besteuerungsgrundlagen in der Einkommensteuerjahreserklärung wissentlich falsch erklärt und deshalb die Einkommensteuervorauszahlungen nicht in zutreffender Höhe festgesetzt, können Hinterziehungszinsen für hinterzogene Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden. Sachverhalt Das Finanzamt setzte Einkommensteuervorauszahlungen gegenüber dem Kläger - e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1 Abzug der KapESt (§ 50e Abs. 1 EStG)

3.1.1.1 Allgemeines Rz. 7 Abs. 1 des § 50e EStG enthält eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Abzug der KapESt und steht somit in keinerlei inhaltlicher Verbindung zum Abs. 2.[1] Die Regelung entspricht jedoch derjenigen für die Verletzung der Mitteilungspflichten nach § 33 ErbStG.[2] Rz. 8 § 50e Abs. 1 EStG ist auf die Verletzung mehrerer Mitwirkungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Abs. 1 des § 50e EStG enthält eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Abzug der KapESt und steht somit in keinerlei inhaltlicher Verbindung zum Abs. 2.[1] Die Regelung entspricht jedoch derjenigen für die Verletzung der Mitteilungspflichten nach § 33 ErbStG.[2] Rz. 8 § 50e Abs. 1 EStG ist auf die Verletzung mehrerer Mitwirkungspflichten bzgl. der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.3 Mitteilungen bei Versicherungsverträgen

Rz. 10 Nach § 45d Abs. 3 EStG muss der inländische Versicherungsvermittler dem BZSt das Zustandekommen eines Vertrages über eine Kapital- oder Rentenversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zwischen einem im Inland ansässigen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland mitteilen. Diese Mitteilungspflicht dient der Sicherung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.2 Mitteilungen bei Freistellungsaufträgen

Rz. 9 Nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG haben die nach § 44 Abs. 1 EStG bzw. nach § 7 InvStG zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten ebenso wie die Antragsteller von Sammelanträgen nach § 45b Abs. 1 und 2 EStG, denen Freistellungsaufträge i. S. d. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG erteilt wurden, einmal jährlich dem BZSt detaillierte Angaben zu den ihnen erteilten Freistellung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflichtige Ausschüttung aus der Kapitalrücklage wegen fehlender Steuerbescheinigung

Leitsatz Fehlt im Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto eine Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, führt dies zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung Sachverhalt Die X-GmbH beschloss am 27.7.2010 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, die am Folgetag, ohne eine Bescheinigung nach § 27 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52a (weggefallen)

§ 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne", durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 eingefügt, enthielt die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne. Nachdem durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Begriff "wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EstG

Leitsatz 1. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). 2. Weisen die Aufwendungen sowohl mit ausländischen Einkünften i.S.d. § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünft...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Werbungskostenabzug von Schuldzinsen nach Immobilienveräußerung

Leitsatz Schuldzinsen nach Veräußerung einer Immobilie sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige infolge hoher Vorfälligkeitsentschädigungen zur Minderung der Zinslast den Verkaufserlös festverzinslich anlegt. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Veräußerungsgewinne bei Fremdwährungsgeschäften im Fokus

Kommentar Das BayLfSt stellt mit Verfügung vom 10.3.2016 dar, wann der Verkauf von Fremdwährungsbeträgen als privates Veräußerungsgeschäft erfasst werden muss. Die Weisung enthält zudem Aussagen zur Dauer der Spekulationsfrist und zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Wer Fremdwährungsbeträge kauft und verkauft, kann ein ertragsteuerlich relevantes privates Veräußerungsgesc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzug ausländischer Steuern in Missbrauchsfällen

Leitsatz 1. Ein Abzug ausländischer Steuern gemäß § 34c Abs. 3 EStG 1997 n.F. bei der Ermittlung der Einkünfte setzt die Identität des zur deutschen und zur ausländischen Steuer herangezogenen Steuersubjekts voraus. 2. Werden dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, die von einer in rechtsmissbräuchlicher Weise zwischengeschalteten ausländischen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 42. Bundeszentralamt für Steuern v. 30.4.2015, www.bzst.de(Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)

Erläuterungen Allgemeines Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Dividenden und Zinsen in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 1.8.2013 – S 2293a A - 1 - St 513, juris(Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach Doppelbesteuerungsabkommen [DBA])

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei Zinseinkünften nach DBA folgendes: 1. Anrechnung fiktiver Quellensteuer Zahlreiche deutsche DBA sehen bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 21.9.1995 – S 2293 a A - 1 - St II 2a, FR 1996, 43 = DB 1995, 2397 (Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften; Anrechnung fiktiver Quellensteuer und Übergangsregelung)

Der deutschen ESt entsprechende ausländische Quellensteuer kann nach den Regeln des § 34 c EStG wahlweise auf die deutsche ESt angerechnet (Abs. 1) oder bei Ermittlung der Einkünfte als Betriebsausgabe/Werbungskosten abgezogen werden (Abs. 2). Das Wahlrecht muss für die gesamten Einkünfte und Steuern aus demselben Staat für jedes Veranlagungsjahr einheitlich ausgeübt werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 16.7.1998 – S 2293 A - 81 - St 11 25, StEK EStG § 34 c Nr. 192 = IStR 1998, 610 (Verfügung betr. Dividendenstripping mit Auslandsaktien und Zinsstripping mit ausländischen festverzinslichen Wertpapieren; missbräuchliche Anrechnung ausländischer Quellensteuer)

Erzielt ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger ausländische Kapitalerträge, von denen im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, ist die ausländische Quellensteuer nach § 34 c EStG grundsätzlich auf die deutsche ESt anzurechnen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung von ausländischen Kapitalerträgen vermieden. Außerdem wird nach den von Deutschland abgeschlossenen DB...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 9.4.1998 – S 2293 A - 55 - St II 25, StEK EStG § 34 c Nr. 193 (Zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern nach § 34 c EStG)

1. Direkte Steueranrechnung Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird immer wieder beanstandet, dass die Finanzämter im Rahmen des § 34 c EStG bei ausländischen Zinsen und Dividenden die ursprünglich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen bzw. bei Ermittlung der Einkünfte abziehen. Es darf jedoch nur die auslän...mehr