Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung, § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 36 Im Dezember 2017 entschied der EuGH über die Vorlagefragen des FG Köln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG in seiner alten Fassung (bis 2011), welcher den Erstattungsanspruch aus Abs. 1 und 3 einschränkt. Konkret ging es in den Vorlagefällen um die Freistellung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag hinsichtlich Gewinnausschüttungen an eine...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Veräußerung der Beteiligung

Rz. 253 Der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch ein anderes Körperschaftsteuersubjekt ist gem. § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich steuerfrei.[247] Es werden lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt (§ 8b Abs. 3 KStG), so dass sich im Ergebnis nur eine Steuerfreiheit zu 95 % ergibt.[248] Das g...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Systematik und Höhe der Besteuerung von Dividenden wurde zum 1.4.2020 grundlegend neu geregelt und damit deutlich vereinfacht. Inländische Gesellschafter haben hiernach Dividenden mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ausschüttungen an im Ausland ansässige Empfänger von Dividenden werden mit einer Quellensteuer belegt. Rz. 186 Es bestehen Abkommen zur Ve...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach §§ 2, 4 und 5 AStG

Rz. 324 Bei Auswanderung eines deutschen Staatsangehörigen in niedrig besteuernde Staaten unter Beibehaltung wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland erweitern die §§ 2, 4 und 5 AStG unter bestimmten Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht. Insbesondere muss der Auswandernde in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen...mehr

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Schweiz / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 197 Gesellschafter an einer schweizerischen GmbH können sowohl natürliche wie auch juristische Personen aus dem In- und Ausland sein. Die Besteuerung der Anteile eines ausländischen Gesellschafters an einer Schweizer GmbH richtet sich nach den anwendbaren ausländischen Steuerordnungen. Wie in Rdn 201 erwähnt, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer (die sog. Verrechnungsste...mehr

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Argentinien / III. Fremdübliche Zinsen

Rz. 99 Im Falle, dass es zu einer gruppeninternen Darlehensvergabe kommt, hat der Darlehensgeber die Situation der Gesellschaft im Detail zu betrachten und zu prüfen, ob auch ein fremder Dritter einer vergleichbaren Gesellschaft ein Darlehen gegeben hätte. Der dabei vereinbarte Zinssatz muss fremdüblich sein. Weiterhin ist zu beachten, dass in Argentinien auf Zinszahlungen Q...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / e) Praxisrelevanz

Rz. 64 Für Deutschland als Quellenstaat dürfte die Befreiung von der Zinsbesteuerung kaum praxisrelevant sein, da Deutschland für viele Zinsen bereits keine beschränkte Steuerpflicht vorsieht (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Ausnahme grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen). Hauptanwendungsfall von § 50g EStG ist somit der Bereich der Lizenzzahlungen. Bezieht man allerdings die zwi...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 224 Soweit die Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person als Anteilseigner empfangen werden, können mit diesen und der zugrunde liegenden Beteiligung zusammenhängende Aufwendungen im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG lediglich zur 60 % als Werbungskosten bzw. Betrieb...mehr

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England und Wales1 England ... / c) Behandlung von Anteilsveräußerungen

Rz. 583 Eine Steuerpflicht für Anteilsveräußerungen nach dem Taxation of Capital Gains Act besteht für Gesellschafter, die in England ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig sind. Eine englische Muttergesellschaft kann eine wesentliche Beteiligung an der Ltd. steuerfrei veräußern. Zudem existieren eigene Ermittlungsregelungen und Besonderheiten für Konzernstrukturen (group...mehr

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Deutschland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 250 Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, unterliegen diese auf der Gesellschafterebene der Einkommensbesteuerung nach dem EStG. Dies gilt dann nicht, wenn der Gesellschafter selbst eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist. Nach dem mittlerweile geltenden Halbeinkünfteverfahren wird – wegen der bereits von der Gesellschaft gezahlten Körper...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Rechtsfolgen

Rz. 62 Erhält eine im EU-Ausland ansässige Kapitalgesellschaft Zins- und Lizenzzahlungen aus Deutschland, so können die Zahlungen in Deutschland zu einer beschränkten Steuerpflicht der EU-Kapitalgesellschaft führen. Für Zinszahlungen ergibt sich dies insbesondere aus § 49 Abs. 1 Nr. 2a und 5 EStG, für Lizenzzahlungen aus § 49 Abs. 1 Nr. 2a, 3, 6, 9 EStG. Um für das die Zins-...mehr

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Finnland / II. Besteuerung der Aktionäre

Rz. 189 Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften[46] an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b §[47] nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 197 Existiert kein DBA, bestehen Besonderheiten insbesondere dann, wenn die Personengesellschaft nach dem nationalen Recht des Sitzstaates selbst körperschaftsteuerpflichtig ist. Die insoweit entstehende ausländische Körperschaftsteuer ist jedoch nach § 26 KStG i.V.m. § 34c EStG anrechenbar bzw. abziehbar.[158] Rz. 198 Werden die Einkünfte jedoch anschließend ausgeschütte...mehr

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Bulgarien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 125 Eine Kapitalsteuer im Sinne einer Besteuerung des Stammkapitals (bei Gründung der OOD und Übertragung von Geschäftsanteilen) besteht nicht. Rz. 126 Das Körperschaftsteuergesetz regelt weiter die Erhebung von Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte (z.B. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mietentgelte), die von in Bulgarien tätigen Körperschaften an inländische oder aus...mehr

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Norwegen / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Wenn es sich bei dem Gesellschafter der AS um eine norwegische Kapitalgesellschaft, also um eine AS oder eine ASA, handelt, unterliegen die Gelder, welche die AS an den Gesellschafter zahlt, bei dem Gesellschafter grundsätzlich nicht der norwegischen Körperschaftsteuer. Wenn es sich bei dem Gesellschafter hingegen um eine natürliche Person handelt, unterliegen die Zah...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 200 Auch für das DBA-Recht ist entscheidend, ob eine Gesellschaft aufgrund eines Rechtstypenvergleichs als Personen- oder Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist, weil insbesondere die Abkommensberechtigung, d.h. ob sie selbst Rechte aus einem DBA herleiten kann, davon abhängt. Zum Teil werden Personengesellschaften durch einzelne DBA als abkommensberechtigte Personen q...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt des Wegzugs des Gesellschafters in das Ausland (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitze...mehr

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Mexiko / M. Steuerrecht

Rz. 135 Alle Handelsgesellschaften werden in Mexiko gleich mit 30 % Körperschaftsteuer belegt. Eine Gewerbesteuer gibt es in Mexiko nicht. Auf die Ausschüttung von Dividenden an ausländische Gesellschafter erhebt der mexikanische Fiskus Quellensteuer in Höhe von bis zu 25 %, die sich durch Doppelbesteuerungsabkommen, die in der Regel dem OECD-Musterabkommen nachgebildet sind...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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China / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Ausschüttung von Dividenden an Gesellschafter eines FIE unterliegt keiner chinesischen Quellensteuer. Bei den steuerlichen Auswirkungen in Deutschland ist das zwischen Deutschland und China geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vom 28.3.2014 zu berücksichtigen. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadresse...mehr

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Italien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 215 Nach der Steuerreform erfolgt eine unterschiedliche Besteuerung von durch Kapitalgesellschaften ausgeschütteten Dividenden, je nachdem, ob diese aus sogenannten qualifizierten oder nicht qualifizierten Beteiligungen stammen. Qualifizierte Beteiligungen liegen dann vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt wird (Art. 67):mehr

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Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

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China / f) Steuern

Rz. 126 Die Einnahmen aus der Veräußerung eines Geschäftsanteils stellen steuerbares Einkommen dar und unterliegen der Einkommensteuer. Sofern Gesellschafter eines FIE in China über keine Betriebsstätte verfügen, wird ein eventueller Veräußerungsgewinn im Rahmen einer Quellensteuer erhoben. Der Steuersatz beträgt zwischen China und Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungs...mehr

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Lettland / O. Staatliche Fördermittel

Rz. 76 Da Lettland aufgrund seiner geringen Größe auf Investitionen aus dem Ausland angewiesen ist, werden ausländische Unternehmensgründungen sowohl direkt als auch indirekt maßgeblich gefördert. Zusätzlich zu Direktsubventionen, generellen Steueranreizen (siehe Rn 61) und der schnellen Bearbeitung von Registrierungsanfragen hat Lettland noch vier spezielle Wirtschaftszonen...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Richtlinien 90/435/EWG sowie 2011/96/EU

Rz. 390 Seit der am 1.1.1992 erfolgten Umsetzung der Richtlinie 90/435/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft (EG-Mutter-Tochter-Richtlinie) wird die Ausschüttung von Dividenden spanischer Gesellschaften an im EG/EWR-Bereich ansässige Muttergesellschaften in Spanien nicht mehr besteuert (Befreiung der Quellensteuer), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (Art. 14.1 li...mehr

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Brasilien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 133 Ausländische Gesellschafter einer Limitada müssen einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in Brasilien haben, der u.a. zur Entgegennahme von behördlichen und gerichtlichen Zustellungen legitimiert ist. Überdies müssen sich die Gesellschafter unter einer Bundes-Steuernummer registrieren lassen, und zwar juristische Personen per CNPJ und natürliche Personen per CPF. Rz. 13...mehr

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Mexiko / I. Haftung der Gesellschafter

Rz. 84 Wie der Begriff der Responsabilidad Limitada schon verrät, ist wie bei ähnlichen Rechtsinstituten auch bei der mexikanischen S. de R.L. die Haftung gemäß Art. 58 HS 1 LGSM nach Abschluss der Gründung und Einzahlung des Gesellschafterkapitals grundsätzlich auf die Gesellschaftereinlagen und somit auf das Kapital begrenzt. Rz. 85 Eine Durchbrechung der Haftungsbeschränku...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Zins- oder Lizenzzahlungen

Rz. 55 Gemäß Art. 2a der Richtlinie sind Zinsen Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind. Zuschläge für verspätete Zahlungen gelten nicht als Zinsen. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art. 4 der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebr...mehr

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Kanada / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 99 Gewinnausschüttungen, die die Gesellschafter erhalten, sind als deren Einkommen nach üblichen Grundsätzen gem. Income Tax Act zu versteuern. Veräußerungsgewinne, die durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis erzielt werden, sind nach dem "Capital Gains-Prinzip" zu versteuern, wobei für in Kanada ansässige Gesellschafter von...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 164 Auf Dividenden, welche eine Sp. z o.o. an ihre Gesellschaft ausschüttet, fällt eine Quellensteuer i.H.v. 19 % an. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist. Sonderbestimmungen ergeben sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn der Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft, etwa eine deutsche GmbH, ist,...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 376 Nur in Spanien ansässige natürliche Personen unterliegen der spanischen Einkommensteuer. Das Welteinkommen wird in Spanien besteuert. Die Ansässigkeit in Spanien wird bejaht, wenn Rz. 377 Ferner besteh...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 3. Übernahme von Anteilen durch eine in Indien ansässige Person von einer Person außerhalb Indiens

Rz. 100 Der Kaufpreis darf in diesem Fall nicht höher liegen als der "angemessene Wert" der Anteile. Die Ermittlung des Wertes erfolgt hierbei in der gleichen Weise wie im vorstehend beschriebenen Fall der Übernahme durch eine Person außerhalb Indiens. Die indische Absenderbank darf den Auftrag über die Überweisung des Kaufpreises in das Ausland erst durchführen, nachdem die...mehr

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Lettland / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 73 Ein Unternehmen unterliegt in Lettland diversen Steuerpflichten, wie der Körperschaft- und Quellensteuer. Weiterhin können Abgaben beispielsweise aufgrund des Gesetzes über Sozialabgaben erhoben werden. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Unternehmensgewinne sind ausschließlich die ausgeschütteten Gewinne sowie die bedingt ausgeschütteten Gewinne. Bei verbunde...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Einkommensteuer für Nichtansässige

Rz. 380 Natürliche und juristische Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen hinsichtlich des in Spanien erzielten Einkommens dem Einkommensteuergesetz für Nichtresidente (Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes, LIRNR).[230] Rz. 381 Die Art der Besteuerung hängt davon ab, ob die Einkünfte durch eine Betriebsstätte (d.h. eine dauernde Niederlassung) e...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 26 Die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie[38] zielt auf eine Beseitigung steuerlicher Mehrfachbelastung infolge Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ab. Hintergrund für die Schaffung der Richtlinie war die Feststellung, dass die für Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften vers...mehr

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Russland / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 147 Die Gesellschaften sind gem. Art. 19 Steuerkodex der RF verpflichtet, die in der Russischen Föderation festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen. Zu den Steuern und Abgaben zählen die föderalen (die auf dem gesamten Gebiet der RF obligatorisch zu zahlen sind), die regionalen (die von den Subjekten der RF festgesetzt werden) und die örtlichen (die von der örtlichen S...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland

Rz. 385 Das neue DBA Spanien, unterzeichnet am 23.2.2011 in Madrid, veröffentlicht erst am 30.7.2012, in Kraft getreten zum 18.10.2012 (in der Praxis Anwendung ab 1.1.2013), hat als hervorzuhebende Neuerung die Besteuerung von Gewinnen aus Geschäftsanteilsübertragungen, Aktien und anderen Rechten an Immobiliengesellschaften im Staat der Belegenheit der Immobilien eingeführt....mehr

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England und Wales1 England ... / (2) Einzelheiten der Einkommensermittlung

Rz. 561 Steuerliche Gewinnermittlungsregeln. Zwar setzt das englische Recht für die steuerliche Gewinnermittlung auf der handelsrechtlichen Gewinnermittlung auf und ermittelt im Wege einer steuerlichen Überleitungsrechnung hieraus das steuerpflichtige Einkommen. Ein gesetzliches Maßgeblichkeitsprinzip wie im deutschen Recht existiert jedoch nicht. Die Realisation von Einkünf...mehr

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Rumänien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 150 Dividenden an inländische Gesellschafter (natürliche Personen) unterliegen einer Dividendensteuer i.H.v. 5 % sowie einem Beitrag zur rumänischen Sozialversicherung (CASS) i.H.v. derzeit 10%, der jedoch der jeweils dem anwendbaren Freibetrag und der Höchstbeitragsgrundlage der rumänischen Sozialversicherung unterliegt. Die Steuer wird durch die die Dividende erklärend...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.5.2 Vermögenseinkommen (Bescheinigung nach Abs. 4)

Rz. 11b Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG bezieht, die seit 2009 der sog. Abgeltungsteuer (25 %) unterliegen und daher nicht mehr im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen werden, kann von der jeweiligen Zahlstelle (Geld-, Kredit- oder Finanzleistungsinstitut) eine Bescheinigung über die im Vorjahr geleisteten Erträge verlangen (Abs. 4, vgl. Rz. 1). Sofern jed...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz – HEZG) v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.7.2001 durch Art. 4 de...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.2 Kürzung bei den wichtigsten Einkommensarten:

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG – ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

Leitsatz 1. Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. 2. Ein ausländischer "Spin-Off", der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i.S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit ans...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung

Rz. 20 Die Herabsetzung der Steuer bzw. die Gewährung der Steuervergütung muss durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung bzw. aufgrund einer solchen geschehen sein.[1] Dabei muss der zu verzinsende Erstattungsanspruch vom Stpfl. selbst rechtshängig gemacht worden sein.[2] Die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung muss selbst zur Änderung des Verwaltungsakts führ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

Schrifttum: Blumenberg/Kring, Erste Umsetzung von BEPS in nationales Recht, BB 2017, 151; Hörster, Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, NWB 1/2017, 22; Salzmann/Heufelder, Ist die weitere Bekämpfung von "Cum/Cum-Geschäften" im grenzüberschreitenden Kontext durch den Gesetzgeber gerechtfertigt? IStR 2017, 125; Salzmann/Heufelder, Die Versagung der Entlastung von KapSt gemäß § 50j EStG –...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Quellensteuerabzug nach §§ 50a Abs. 1 Nr. 3, 50g und 50d EStG

Rz. 66 [Autor/Stand] Grundsätzliches zum Quellensteuerabzug. (Lizenz-)Zahlungen aus der Lizenzierung von in einem inländischen Register eingetragenen Rechten oder von im Inland verwerteten Rechten unterliegen beim ausländischen (Lizenz-)Gläubiger der beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f aa) Satz 1 EStG. Gemäß § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 3 und 5 Sätze...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr